Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-Dresden Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör Kommunikationsinfrastruktur Softwarepaket und Informationssysteme Branchenspezifisches Softwarepaket Dokument Nr...: 305645-2020 (ID: 2020070109045722378) Veröffentlicht: 01.07.2020 * DE-Dresden: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 2020/S 125/2020 305645 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das Polizeiverwaltungsamt (PVA) Postanschrift: Neuländer Straße 60 Ort: Dresden NUTS-Code: DED2 Dresden Postleitzahl: 01129 Land: Deutschland E-Mail: [6]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de Telefon: +49 3414948-0 Fax: +49 3414948-200 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails? function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172fec07b65-13652849ff81713a Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum Postanschrift: Lützner Straße 218 Ort: Leipzig NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 04179 Land: Deutschland E-Mail: [9]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de Telefon: +49 3414948-0 Fax: +49 3414948-0 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [11]https://evergabe.sachsen.de Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: [12]https://evergabe.sachsen.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung von Sprach- und Daten-Dokumentationssystemen (DOKU) für das Vorhaben Leitstellen 2025 der Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B5312 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Beschaffung von 2 Sprach- und Daten-Dokumentationssystemen für den Wirkbetrieb der polizeilichen Leitstellen, einem Sprach- und Daten-Dokumentationssystem als Testsystem sowie einem weiteren als Qualitätssicherungs-System. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 32571000 Kommunikationsinfrastruktur 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DED SACHSEN Hauptort der Ausführung: Dresden und Leipzig II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung von 2 Sprach- und Daten-Dokumentationssystemen für den Wirkbetrieb der polizeilichen Leitstellen, einem Sprach- und Daten-Dokumentationssystem als Testsystem sowie einem weiteren Sprach- und Daten-Dokumentationssystem als Qualitätssicherungs-System. Die Beschaffung umfasst weiter die zugehörigen Dienstleistungen wie Lieferung und Installation, Integration in das Gesamtsystem, Migration in den operativen Wirkbetrieb und die Unterstützung des Betriebs. Hierzu sind die Sprach- und Daten-Dokumentationssysteme in den georedundant ausgeführten polizeilichen Rechenzentren in Dresden (RZ DD) und Leipzig (RZ L) zu installieren. Aufgaben der Sprach- und Daten-Dokumentationssysteme sind die Aufzeichnung der Notrufkommunikation über die Notrufnummer 110 inkl. der zugehörigen Metadaten; bei Bedarf auch der Kommunikation ausgewählter weiterer Telefongespräche/-Kanäle; sowie der Kommunikation im BOS-Digitalfunk. Dies umfasst neben den Metadaten zur Sprachkommunikation (OPTA, ISSI) auch die Datenkommunikation (SDS). Zur Übertragung der Metadaten bzw. zum Zugriff auf die aufgezeichneten Kommunikationsdaten sind Schnittstellen zu den Systemen ELS und FNAS bereitzustellen und zu nutzen. Zum Zugriff auf die Daten des BOS-Digitalfunk hat der Auftragnehmer die Schnittstellendefinition Digitalfunkstecker (DF-Stecker) gemäß Schnittstellendefinition DF-Stecker des PMeV einzusetzen. Die Leistungen der Beschaffung von Sprach- und Daten-Dokumentationssystemen (DOKU) bestehen aus Software und Dienstleistungen und bilden als System eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Nach erfolgter Gesamtabnahme sind für die Dauer von 5 Jahren Serviceleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 40,00 Preis - Gewichtung: 60,00 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 75 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Vorgesehener Zeitraum bis zur Gesamtabnahme: 15 Monate. Anschließend erfolgt der Betrieb der Pilotleitstelle und es beginnen die Serviceleistungen. Die Serviceleistungen werden zunächst mindestens für 60 Monate erbracht. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als 4 Bewerber vorhanden sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als 4 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten. Liegen mehr als 4 Bewerber auf den Rängen 1 bis 4, gelten innerhalb der Bewerber mit gleicher Bewertungspunktzahl diejenigen Bewerber als besser geeignet, die über alle eingereichten und wertbaren Referenzen hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium Aufzeichnung von Gruppenkommunikation erreicht haben. Kann danach eine Differenzierung immer noch nicht vorgenommen werden, kommt es darauf an, welcher Bewerber über alle eingereichten und wertbaren Referenzen hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium Aufzeichnung von Kurznachrichten erhalten hat. Reicht dies zur Differenzierung ebenfalls nicht aus, entscheidet das Los. Eigungskriterien zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens zwei, maximal 4 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation, und Inbetriebnahme von Sprach- und / oder Datendokumentationssystemen anhand vergleichbarer Referenzen über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen. 1. Für jede Referenz muss gelten: Die Referenz muss die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Sprach- und / oder Datendokumentationssystemen für deutsche BOS-Leitstellen umfassen; die Inbetriebnahme muss abgeschlossen sein; Die Inbetriebnahme des Sprach- und / oder Datendokumentationssystems muss innerhalb der letzten 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens liegen. Die Lieferung und Installation können weiter zurückliegen. 2. Zur Feststellung der Eignung sowie zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben: 1 Punkt pro Referenz, wenn nach der Gesamtabnahme des Sprach- und / oder Datendokumentationssystems mindestens 6 Monate Serviceleistungen gemäß einem Servicevertrag erbracht wurden; 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem Notrufe aufzeichnet (110 und / oder 112); 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem Gruppenkommunikation im BOS-Digitalfunk aufzeichnet; 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem Kurznachrichten im BOS-Digitalfunk aufzeichnet; 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem an den BOS-Digitalfunk gemäß Schnittstellenspezifikation Digitalfunkstecker (DF-Stecker) des PMeV angebunden ist. Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 4 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 20 Bewertungspunkte erreichen; 10 Bewertungspunkte sind Mindeststandard (vgl. dazu Ziffer III.1.4 a.E.). II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Fünfmalige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Serviceleistungen um jeweils 12 Monate (siehe hierzu schon Ziffer II.2.7). II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als 6 Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Angaben zu Umsätzen Angabe des Gesamtjahresumsatzes sowie des Jahresumsatzes des Unternehmens im Bereich Sprach- und / oder Datendokumentationssysteme in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. b) Erklärung zur Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderter Mindeststandard zu a. Angaben zu Umsätzen: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz im Geschäftsbereich Sprach- und / oder Datendokumentationssysteme in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 200 000 EUR netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt. Geforderter Mindeststandard zu b. Erklärung zur Haftpflichtversicherung: Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens zwei, maximal 4 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation, und Inbetriebnahme von Sprach- und / oder Datendokumentationssystemen anhand vergleichbarer Referenzen über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen. 1. Für jede Referenz muss gelten: Die Referenz muss die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Sprach- und / oder Datendokumentationssystemen für deutsche BOS-Leitstellen umfassen; die Inbetriebnahme muss abgeschlossen sein; Die Inbetriebnahme des Sprach- und / oder Datendokumentationssystems muss innerhalb der letzten 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens liegen. Die Lieferung und Installation können weiter zurückliegen. 2. Zur Feststellung der Eignung sowie zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben: 1 Punkt pro Referenz, wenn nach der Gesamtabnahme des Sprach- und / oder Datendokumentationssystems mindestens 6 Monate Serviceleistungen gemäß einem Servicevertrag erbracht wurden; 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem Notrufe aufzeichnet (110 und / oder 112); 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem Gruppenkommunikation im BOS-Digitalfunk aufzeichnet; 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem Kurznachrichten im BOSDigitalfunk aufzeichnet; 1 Punkt pro Referenz, wenn das Sprach- und / oder Datendokumentationssystem an den BOS-Digitalfunk gemäß Schnittstellenspezifikation Digitalfunkstecker (DF-Stecker) des PMeV angebunden ist. Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 4 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 20 Bewertungspunkte erreichen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er / sie mindestens 2 Referenzen vorweisen kann, die alle in Ziffer 1) genannten Anforderungen erfüllen und wenn er / sie zudem mit seinen / ihren vorgelegten Referenzen nach Maßgabe von Ziffer 2) mindestens 10 Bewertungspunkte erreicht. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass durch die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe von § 1 des Verpflichtungsgesetzes vorzulegen sein werden und dass sich Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe dazu verpflichten müssen, im Falle der Zuschlagserteilung die diesbezüglichen Erklärungen der Mitarbeiter unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzureichen. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass vom Auftragnehmer zur Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden dürfen, die dem Auftraggeber gegenüber die Bereitschaft erklärt haben, sich einer einfachen oder ggf. notwendigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das LKA Sachsen unterziehen. Für noch nicht überprüfte Personen des Auftragnehmers wird der / die Geheimschutzbeauftragte des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung das Sicherheitsüberprüfungsverfahren einleiten. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30/07/2020 Ortszeit: 11:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 14/08/2020 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/03/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Teilnahmeantrag sind von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen vorzulegen; Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sind einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen; Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise: Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. b) Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen. c) Erklärungen bei Eignungsleihe Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter / Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments anzufordern. Zudem muss der Bewerber vom eignungsleihenden Unternehmen einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis vorlegen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postanschrift: Braustraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land: Deutschland E-Mail: [13]vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419773800 Fax: +49 3419771049 Internet-Adresse: [14]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postanschrift: Braustraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land: Deutschland E-Mail: [15]vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419773800 Fax: +49 3419771049 Internet-Adresse: [16]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/06/2020 References 6. mailto:gs.lz.pva@polizei.sachsen.de?subject=TED 7. https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm 8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172fec07b65-13652 849ff81713a 9. mailto:gs.lz.pva@polizei.sachsen.de?subject=TED 10. https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 11. https://evergabe.sachsen.de/ 12. https://evergabe.sachsen.de/ 13. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED 14. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 15. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED 16. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de