Ausschreibung: Luftverteidigungsradar - DE-Koblenz Luftverteidigungsradar Dokument Nr...: 205550-2020 (ID: 2020050409165718716) Veröffentlicht: 04.05.2020 * DE-Koblenz: Luftverteidigungsradar 2020/S 86/2020 205550 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, Referat U2.3, Koblenz 56073, Deutschland. E-Mail: BAAINBwU2.3@bundeswehr.org (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 26.3.2020, [1]2020/S 061-146638) Betr.: CPV:35723000 Luftverteidigungsradar Weitere zusätzliche Informationen Zu berichtigende oder zusätzliche Informationen in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen. Weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen Für den Gliederungspunkt III.2) der ursprünglichen Bekanntmachung gilt Folgendes: Aufgrund der aktuellen Lage zu COVID-19 (Corona-Virus) können die Bewerber sowie bekannte Unterauftragnehmer beizubringende Eignungsnachweise, die durch COVID-19, auch bei gehöriger Anstrengung, momentan nicht eingereicht werden können, durch eine Eigenerklärung bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes ersetzt werden. Auf die Beibringung des eigentlichen Eignungsnachweises wird nicht verzichtet! Eine Fristverlängerung der Teilnahmefrist aufgrund von COVID-19 wird nicht gewährt! Die Eigenerklärung muss Folgendes beinhalten: 1. Die geforderten Unterlagen auf die sich die Eigenerklärung bezieht, müssen explizit gennant werden; 2. Es muss klar, verständlich und substantiiert dargelegt werden warum aufgrund der COVID-19-Lage die Eignungsnachweise nicht erbracht werden können und das alternative Möglichkeiten zu Beibringung nicht existieren; 3. Es muss der Inhalt des Dokumentes, das mit der Eigenerklärung ersetzt werden soll vollständig wiedergegeben werden; 4. Der Bewerber muss ausdrücklich erklären, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen sowie dass nichts hinzugefügt oder weggelassen wurde; 5. Der Bewerber muss zudem ausrücklich erklären, dass er einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, sollte er zum Angebot aufgefordert werden, bei der Aufforderung zum finalen Angebot nach den Verhandlungen (Best-and-Final-Offer) bei Nichtbeibringung der geforderten Eignungsnachweise akzeptiert. !Achtung!: Wird ein geforderter Nachweis, wo zulässig, zunächst durch eine Eigenerklärung ersetzt, ist dieser spätestens bis zur Abgabe des Best-and-Final-Offer (BAFO), derzeit voraussichtlich geplant für den 29.1.2021, nachzureichen. Kann dieser nicht spätestens mit dem BAFO vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen. References 1. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:146638-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de