Ausschreibungen und Aufträge: Elektroden - DE-Stuttgart Elektroden Dokument Nr...: 204177-2020 (ID: 2020050409064317311) Veröffentlicht: 04.05.2020 * DE-Stuttgart: Elektroden 2020/S 86/2020 204177 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Postanschrift: Pfaffenaldring 38-40 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Postleitzahl: 70569 Land: Deutschland E-Mail: [6]Jennifer.Sulzberger@dlr.de Telefon: +49 711 / 686245-0 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.dlr.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Eingetragener Verein I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Herstellung von Membran-Elektroden-Einheiten für PEM-Brennstoffzellenstacks // Fabrication of membrane-electrode-assemblies (MEA) for PEM-fuel cell stacks II.1.2)CPV-Code Hauptteil 31711140 II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projektzur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellenantrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der letzten Meile zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten. Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE1 NUTS-Code: DE11 NUTS-Code: DE111 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Für die Ausrüstung der 50 Lastenfahrräder mit einem Brennstoffstoffzellenantrieb muss für jedes dieser Systeme ein PEM-Brennstoffzellenstack aufgebaut werden. Hierzu werden für jeden dieser Stacks eine entsprechende Anzahl an metallischen Bipolarplatten (BPP) benötigt. Für die Bipolarplatten existiert bereits ein entsprechendes Design. Dieses Design muss aber im Rahmen des zu erteilenden Auftrags an die noch auszuwählenden Membran-Elektroden-Einheiten, das hierfür noch zu entwickelnde Dichtungskonzept sowie an fertigungstechnische Vorgaben (Material, Umformparameter etc.) final angepasst werden. Diese Arbeiten sollen vom Auftragnehmer in Kooperation mit dem Anbieter der Membran-Elektroden-Einheiten (MEA), dem Hersteller der Dichtungen, dem DLR-Institut für Technische Thermodynamik sowie ggfs. dem Beschichter der Bipolarplatten durchgeführt werden. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: C (2015) 4255 II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 128-312437 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 422/2019/4648417-2 Bezeichnung des Auftrags: Herstellung von Membran-Elektroden-Einheiten für PEM-Brennstoffzellenstacks // Fabrication of membrane-electrode-assemblies (MEA) for PEM-fuel cell stacks Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 23/03/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: IRD Fuel Cells A/S Ort: Odense NUTS-Code: DK031 Land: Dänemark Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Ort: Bonn Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an; (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b GWB Unwirksamkeit: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/04/2020 References 6. mailto:Jennifer.Sulzberger@dlr.de?subject=TED 7. http://www.dlr.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:312437-2019:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de