Ausschreibungen und Aufträge: Bauleistungen im Hochbau - DE-Bad Wörishofen Bauleistungen im Hochbau Bauarbeiten für Geschäftsbauten Dokument Nr...: 103156-2020 (ID: 2020030309034594907) Veröffentlicht: 03.03.2020 * DE-Bad Wörishofen: Bauleistungen im Hochbau 2020/S 44/2020 103156 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bad Wörishofen Postanschrift: Stadioring 18 Ort: Bad Wörishofen NUTS-Code: DE27C Postleitzahl: 86825 Land: Deutschland E-Mail: [6]humboldt@swbw.de Telefon: +49 824796730 Fax: +49 82476998 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Baukonzession Parkhaus am Bahnhof Bad Wörishofen Referenznummer der Bekanntmachung: SWBW 01/Okt/2019 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45210000 II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen, schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine kerngebietstypische Nutzung unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45213100 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE27C Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine kerngebietstypische Nutzung i. S. d. § 7 BauNVO unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich. Das Parkhaus am Bahnhof mit 158 Stellplätzen wird derzeit von den Stadtwerken Bad Wörishofen auf dem Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, betrieben. Es liegt zentral im Ortskern von Bad Wörishofen, nördlich des Bahnhofes und erstreckt sich im Untergeschoss in Teilen unter den Bahnhofsplatz (Fl.Nr. 204/7) und die Irsinger Straße als gewidmete Ortsstraßen. Das Parkhaus ist sanierungsbedürftig. Der Werkausschuss der Stadtwerke in seiner Sitzung vom 30.7.2019 und der Stadtrat von Bad Wörishofen in seiner Sitzung vom 11.9.2019 haben sich gegen eine Sanierung in Eigenregie und für eine Sanierung bzw. einen Neubau durch einen Investor im Wege einer Baukonzession entschieden. Für die Sanierung/Neubau würde das Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, zur Verfügung gestellt. Eine Unterbauung des Bahnhofsplatzes als öffentliche Verkehrsfläche (Fl.Nr. 204/7) ist möglich und erwünscht. Die Stadt hat von der Deutschen Bahn bereits das im Süden angrenzende Grundstück Fl.Nr. 868/10 erworben, das derzeit mit dem Busbahnhof der Stadt bebaut ist. Der Busbahnhof auf diesem Grundstück muss in seiner Funktion auch deshalb erhalten werden, weil zugunsten der Deutschen Bahn ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ein Einbezug des Grundstücks, etwa durch Überbauung des Busbahnhofs, ist möglich. Die Deutsche Bahn Immobilien wird zudem eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl.Nr. 868/12, 868/13 und 868/14 sowie von Fl.Nr. 868/11, jeweils Gemarkung Bad Wörishofen, an die Stadt Bad Wörishofen veräußern. Die Grundstücke können in den städtebaulichen Entwurf des Investors einbezogen werden. Der exakte Umriss ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die rechtlichen Details für die Inanspruchnahme dieser Grundstücke werden im Verhandlungsverfahren zu regeln sein. Ein Bebauungsplan besteht für das Baugrundstück und seine Umgebung nicht. Das Baurecht richtet sich daher nach der Umgebungsbebauung (§ 34 Abs. 1 BauGB) und insbesondere auch nach dem Bestandsgebäude, das trotz des beabsichtigten Rückbaus im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB als Zulässigkeitsmaßstab fortwirkt. Die Stadt Bad Wörishofen und das LRA Unterallgäu gehen von einem faktischen Kerngebiet (MK) i. S. d. § 7 BauNVO i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Stadt und ihre Stadtwerke streben eine Erbbaurechtslösung an. Für das Erbbaurecht stellen sie sich eine Laufzeit von 40 Jahren vor. Eine längere Laufzeit ist möglich. Die Stadt wird sich ein Rücktritts- bzw. Heimfallrecht für den Fall vorbehalten, dass mit der Neuerrichtung eines Parkhauses nicht binnen einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsschluss begonnen und diese nicht binnen 36 Monaten nach Vertragsschluss abgeschlossen ist. Die weiteren Einzelheiten (z. B. Rückbauverpflichtung oder Folgekosten) sollen im Verhandlungsverfahren mit den Bietern erarbeitet werden. Die Höhe des Erbbauzinses fließt als Zuschlagskriterium in die Wertung der Angebote ein .Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er kommunalrechtlich die Nutzung eines Vermögensgegenstandes grundsätzlich nur zum vollen Verkehrswert überlassen darf (Art. 75 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 1 BayGO). Der Auftraggeber erwartet daher einen Erbbaurechtszins mindestens in der Höhe des Verkehrswerts des Erbbaurechts. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 203-493302 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstr. 39 Ort: München Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/02/2020 References 6. mailto:humboldt@swbw.de?subject=TED 7. https://www.deutsche-evergabe.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:493302-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de