Ausschreibungen und Aufträge: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin Beratung im Bereich Infrastrukturen Rechtsberatung Technische Tests, Analysen und Beratung Dokument Nr...: 102323-2020 (ID: 2020030209141194022) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen 2020/S 43/2020 102323 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Postanschrift: Invalidenstraße 44 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Postleitzahl: 10115 Land: Deutschland E-Mail: [7]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://www.bmvi.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: 1937/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Bereich Lkw-Maut Referenznummer der Bekanntmachung: 1937/STV10- II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71311300 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich. Es werden 2 Lose gebildet: Los 1: Rechtliche Beratung, Los 2: Technische Beratung. Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 5 588 866.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Los 1 Rechtliche Beratung Los-Nr.: 1 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79111000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 NUTS-Code: DEA2 Hauptort der Ausführung: Sitz des BMVI in Berlin; Abstimmungsgespräche/Sitzungen/Präsentationen in Berlin sowie Köln II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung (ggf. auch durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten). den EEMD, z. B. die Beratung bei der Überarbeitung und beim Vollzug von Verträgen mit EEMD-Anbietern sowie bei der Registrierung und Zulassung von EEMD-Anbietern, bei der Prüfung und Anpassung der Vertriebsmodelle EEMD, bei der Prüfung und Anpassung der EEMD-Rechtsverordnungen sowie bei der Begleitung und Umsetzung der Vergabe der [9]EETS@BAG Systeme, Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seiner vertraglichen Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG und der EEMD-Entscheidung 2009/750/EG bzw. künftig Richtlinie (EU) 2019/520 und der darauf basierenden Rechtsakte), Beratung in Bezug auf die Vergütung für den nationalen Mautbetreiber Toll Collect GmbH. Die Vergütung für die Toll Collect GmbH erfolgt derzeit gemäß den Leitsätzen über die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen der Verordnung PR Nr. 30/53 in Form eines Selbstkostenerstattungspreises, Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe, gesellschaftsrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH, Vorgaben aus Europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in der jeweils geltenden Fassung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben, rechtliche Beratung des BMVI/BAG in streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut, mögliche Gebührendifferenzierungen (z. B. Antriebsart, Differenzierung der Luftverschmutzungskosten nach CO2-Ausstoß, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung bei der Lkw-Maut), Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Stra-ßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international). II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zur rechtlichen Beratung / Gewichtung: 40 Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Personen / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Es besteht optional die Möglichkeit des AG den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Zudem behält sich der Auftraggeber in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 12 des Vertrags zu ändern. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: LOS 2 Technische Beratung Los-Nr.: 2 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71311300 71600000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 NUTS-Code: DEA2 Hauptort der Ausführung: Sitz des BMVI in Berlin; Abstimmungsgespräche/Sitzungen/Präsentationen in Berlin sowie Köln II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei technischen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung (ggf. auch durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten). Die Fragestellungen können insbesondere betreffen: den EEMD, z. B. Beratung im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung und Rezertifizierung von EEMD-Anbietern, bei der Anpassung der BAG-Prozesse im Bereich EEMD oder der Schnittstellenspezifikationen, bei der technischen Überwachung der EEMD-Anbieter im Wirkbetrieb, bei der Umsetzung der künftigen Richtlinie (EU) 2019/520 oder im Zusammenhang mit Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seine vertragliche Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG und der EEMD-Entscheidung 2009/750/EG bzw. künftig Richtlinie (EU) 2019/520 und der darauf basierenden Rechtsakte), Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, z. B. dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit den Leistungspflichten der Betreibergesellschaft (beispielsweise Prüfung der vereinbarten Service-Level) oder im Zusammenhang mit beabsichtigten technischen Änderungen für mögliche Gebührendifferenzierungen (z. B. Antriebsart, Differenzierung der Luftverschmutzungskosten nach CO2-Ausstoß, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung bei der Lkw-Maut), Vorgaben aus Europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in geltender Fassung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die technische Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben, Standardisierungsthemen (Mitarbeit bei einschlägiger Standardisierungsarbeit, z. B. im Rahmen von DIN, CEN, ISO) mit Bezug zur Lkw-Maut, Mitarbeit in bestehenden und neuen Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppen zum EEMD), Untersuchung technischer Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international), Stellungnahmen zu technischen Themen im Rahmen von streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zur technischen Beratung / Gewichtung: 40 Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Persone / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Es besteht optional die Möglichkeit den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Zudem behält sich der AG in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 12 des Vertrags zu ändern. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2019/S 211-516659 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1937/STV10- Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Los 1 Rechtliche Beratung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 26/02/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft Ort: Berlin NUTS-Code: DE30 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 081 410.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1937/STV10- Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Los 2 Technische Beratung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 26/02/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Rapp Trans (DE) AG Ort: Berlin NUTS-Code: DE30 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 507 456.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: 1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter [11]www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist; 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 20.11.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden; 4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren, 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung; 6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen; 7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen; b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen; c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/02/2020 References 7. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED 8. http://www.bmvi.de/ 9. mailto:EETS@BAG?subject=TED 10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:516659-2019:TEXT:DE:HTML 11. http://www.evergabe-online.info/ 12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html 13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de