Ausschreibungen und Aufträge: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle - DE-Karlsruhe Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle Dokument Nr...: 102197-2020 (ID: 2020030209132393921) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Karlsruhe: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 2020/S 43/2020 102197 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18 Ort: Karlsruhe NUTS-Code: DE122 Postleitzahl: 76133 Land: Deutschland E-Mail: [6]zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de Telefon: +49 721 / 133-0 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.karlsruhe.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, AVV 200303 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 90513000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig. Die Verwertung und Entsorgung des bei der Straßenreinigung anfallenden Straßenkehrichts ist Gegenstand dieser Ausschreibung. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: Karlsruhe, oder maximal im Umkreis von 75 km bezogen auf das Betriebsgelände des Amts für Abfallwirtschaft Ottostraße 21 76227 Karlsruhe. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen 20 03 Andere Siedlungsabfälle bzw. 20 03 03 Straßenkehricht zugeordnet. Die Reinigungsrückstände unterscheiden sich Jahreszeitbedingt in der Zusammensetzung. Daher ist der zu verwertende und zu entsorgende Straßenkehricht in 3 Kategorien untergliedert. 1) Frühjahrskehricht mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen, Januar-Mai; 2) Sommerkehricht mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten und Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen, Juni-August; 3) Herbstkehricht mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen, September-Dezember. Bei den kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre. Frühjahrskehricht (Januar-Mai) 900 Mg, Sommerkehricht (Juni-August) 1 100 Mg, Herbstkehricht (September-Dezember) 900 Mg. Der AG hat keinen Einfluss auf die Mengen der anfallenden Straßenreinigungsrückstände, so dass Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angelieferten Mengen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 206-502491 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: AfA19027 Bezeichnung des Auftrags: Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, AVV 200303 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 26/02/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: MINERALplus GmbH Postanschrift: Ostbahnstraße 13 Ort: Landau NUTS-Code: DEB33 Postleitzahl: 76829 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@rpk-bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 Internet-Adresse: [10]https://rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/02/2020 References 6. mailto:zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de?subject=TED 7. http://www.karlsruhe.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:502491-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@rpk-bwl.de?subject=TED 10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de