Ausschreibungen und Aufträge: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 102171-2020 (ID: 2020030209131893905) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2020/S 43/2020 102171 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postanschrift: Postfach 200363 Ort: Bonn NUTS-Code: DEA22 Postleitzahl: 53133 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Projekt 429: Dialog für Cyber-Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: P 429 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72000000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Ziel des BSI als die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde ist es, Cyber-Sicherheit für, mit und in der gesamten Gesellschaft zu gestalten. Geschlossene Diskursgruppen sollen aufgebrochen und ein dauerhafter Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen etabliert werden. Um das dauerhaft zu erreichen ist im Zuge des Vorgängerprojekts ein Partizipations- bzw. Multistakeholder-Modell entworfen worden, das im Rahmen dieser Ausschreibung über die Dauer von 3 (bzw. optional 5) Jahreszyklen umgesetzt werden soll. Das Modell beruht auf den in II.2.4) aufgeführten Kernelementen, die vom Auftragnehmer umzusetzen sind. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72000000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA22 Hauptort der Ausführung: Beim Auftragnehmer II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Modell beruht auf den folgenden Kernelementen (vgl. in II.2.4): 1) Das Modell ermöglicht Akteuren aller gesellschaftlicher Gruppen (Zivilgesellschaft, Kultur & Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Staat) die Arbeit an partizipativ festgelegten Themen der Cyber-Sicherheit in Workstreams, die auf einer agilen Arbeitsweise beruhen sollen. Themen, Zielsetzung und Arbeitsweise können ausgehend von zu definierenden Basiskriterien von den Teilnehmern selbst gewählt werden. Die Workstreams sind ein thematisch offenes und in der Größe veränderliches Format und werden für einen Zeitraum von 3 bis neun Monaten konzipiert. Sie sind ergebnisorientiert und sollen den Austausch zwischen unterschiedlichen Stakeholdern und dem BSI fördern. Operativ werden die Workstreams inhaltlich und organisatorisch maßgeblich von einer Geschäftsstelle unterstützt, die das BSI zusätzlich bei der Weiterentwicklung einer Partizipationsstrategie unterstützt; 2) Das jährlich stattfindende Forum für den Dialog ist die Denkwerkstatt sichere Informationsgesellschaft. Diese dient der Themenfindung und Konzipierung der Workstreams und dem Austausch unter den Teilnehmern. Außerdem werden die Ergebnisse der Workstreams des vergangenen Jahres vorgestellt. Die priorisierten Workstreams werden in Folge der Denkwerkstatt in eine Jahresplanung überführt; 3) Der Dialogprozess wird von einem Dialogkomitee (5 Stakeholder) über mehrere Jahre begleitet. Das Dialogkomitee soll den Dialogprozess begleiten, prüfen und sicherstellen, dass er transparent verläuft und den Erwartungen der Stakeholder entspricht. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: s. Vergabeunterlagen / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: S. II.2.7) II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 201-488735 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: P 429 Bezeichnung des Auftrags: Projekt 429: Dialog für Cyber-Sicherheit Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499400 Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/02/2020 References 6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED 7. https://www.bsi.bund.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:488735-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 10. http://www.bundeskartellamt.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de