Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen im Energiebereich - DE-Eschborn Dienstleistungen im Energiebereich Dokument Nr...: 102129-2020 (ID: 2020030209124193811) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Eschborn: Dienstleistungen im Energiebereich 2020/S 43/2020 102129 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35 Ort: Eschborn NUTS-Code: DE71A Postleitzahl: 65760 Land: Deutschland E-Mail: [6]beschaffung@bafa.bund.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bafa.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Bewertung des Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung von Abwärme und kälte im Wärme- und Kältesektor gem. EU/2018/2001 Art. 15 Abs. 7 Referenznummer der Bekanntmachung: BfEE 08/2019 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71314000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Bewertung des Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung von Abwärme und kälte im Wärme- und Kältesektor gem. EU/2018/2001 Art. 15 Abs. 7. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 158 318.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE71A Hauptort der Ausführung: Eschborn/Berlin II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Dem Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung kommt bei der Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Ziele eine entscheidende Bedeutung zu. Wärme wird sektorübergreifend eingesetzt. Ihr Hauptanwendungszweck ist die Raumwärme, gefolgt von Prozesswärme und Warmwasser. Insgesamt werden mehr als 50 % des Endenergieverbrauchs für Wärmeanwendungen eingesetzt. Die Energieeffizienz-Richtlinie EU/2018/2002 und 2012/27/EU (EED) sowie die Erneuerbaren-Richtlinie EU/2018/2001 (REDII) geben für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt auf europäischer Ebene einen Rahmen vor. Unter anderem verpflichtet Artikel 15 Abs. 7 die Mitgliedstaaten dazu, eine Bewertung ihres Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzungs von Abwärme und kälte im Wärme- und Kältesektor durchzuführen. Dieser Bericht im gemeinsam mit dem EED-Bericht am 31.12.2020 an die KOM zu übermitteln. Die Ausschreibung umfasst die Erstellung der Potentialanalyse gem. Art. 15 Abs. 7 REDII. Außerdem sind die Empfehlungen der KOM zur Umsetzung sowie alle relevanten Empfehlungen, guidances, delegated regulations und deren Anhänge zu berücksichtigen. Der Bericht muss vollständig sein und alle Teile, Tabellen, Daten, Karten, Anhänge und sonstigen Anforderungen umfassen. Der Bericht muss publikationsfähig und barrierefrei eingereicht werden. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber (AG) den Daten, Studien und Literaturempfehlungen, die zu berücksichtigen sind. Weitere Literatur ist vom Auftragnehmer selbständig zu recherchieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso müssen fehlende Daten in Abstimmung mit dem AG erhoben werden. Neben der Berichterstellung wird vom Auftragnehmer eine Auswertung der Datenverfügbarkeit und Studien sowie Empfehlungen zu künftigen Erhebungen und Studien erwartet. Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1: Projektsteuerung und Zeitmanagement, Arbeitspaket 2 (AP 2): Sammlung, Zusammenstellung und Sichtung vorhandener Studien und Daten, Arbeitspaket 3 (AP 3): Erhebung fehlender Daten, Arbeitspaket 4 (AP 4): Auswertung sämtlicher Daten und Studien, Arbeitspaket 5 (AP 5): Erstellung des fertigen Berichts, Arbeitspaket 6 (AP 6): Unterstützung des AGs bei der Abstimmung des Berichtes, Arbeitspaket 7 (AP 7): Auswertung der Datenverfügbarkeit und Studienlandschaft, Empfehlungen zu künftigen Erhebungen sowie zur künftigen Auswertung von Pflege von Daten sowie ggf. weiteren Studien im Bereich Wärme und Kälte, Arbeitspaket 8 (AP 8): Ad Hoc Aufträge. Der geplante Zeitraum für das Projekt umfasst 14 Monate. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität der eingereichten Literatur und des Konzepts der Leistungserbringung / Gewichtung: 3-30 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 1-4 Qualitätskriterium - Name: Wissenschaftliche Qualifikationen in den jeweiligen Arbeitsbereichen / Gewichtung: 2-30 Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen des Projektleiters und Projektmanagement / Gewichtung: 2-10 Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeitskonzept / Gewichtung: 1-5 Preis - Gewichtung: 6-21 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 250-620682 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: BfEE 08/2019 Bezeichnung des Auftrags: Bewertung des Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung von Abwärme und kälte im Wärme- und Kältesektor gem. EU/2018/2001 Art. 15 Abs. 7 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 25/02/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelber GmbH Ort: Heidelberg NUTS-Code: DE125 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 158 318.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Iese sind unter folgendem Link abrufbar: [9]http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes [10]www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über ie E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter [11]www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter [12]www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/02/2020 References 6. mailto:beschaffung@bafa.bund.de?subject=TED 7. http://www.bafa.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:620682-2019:TEXT:DE:HTML 9. http://www.evergabe-online.de/ 10. http://www.evergabe-online.de/ 11. http://www.evergabe-online.de/ 12. http://www.evergabe-online.info/ 13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de