Ausschreibung: Öffentlichkeitsarbeit - DE-Köln Öffentlichkeitsarbeit Dokument Nr...: 102003-2020 (ID: 2020030209114993703) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Köln: Öffentlichkeitsarbeit 2020/S 43/2020 102003 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Postanschrift: Von-Gablenz-Str. 2-6 Ort: Köln NUTS-Code: DEA23 Postleitzahl: 50679 Land: Deutschland E-Mail: [6]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Telefon: +49 221-36734259 Fax: +49 221-36734664 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bafza.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=314580 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ Postanschrift: Von-Gablenz-Str. 2-6 Ort: Köln NUTS-Code: DEA23 Postleitzahl: 50679 Land: Deutschland E-Mail: [9]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Telefon: +49 221-36734259 Fax: +49 221-36734664 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]http://www.bafza.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=314580 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen Referenznummer der Bekanntmachung: BAFzA_2020_004 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 79416000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV die Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen zu vergeben. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA23 Hauptort der Ausführung: Köln II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Auftrag zur Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen zu vergeben. Der Dienstleistungsauftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb erteilt. Grundsätzlich besteht Interesse an einer längerfristigen Zusammenarbeit mit einer künftigen Agentur. Der Vertrag soll deshalb die Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr enthalten. Die Gesamtlaufzeit darf 4 Jahre nicht überschreiten. Ziel der Informations- und Öffentlichkeitskampagne ist es, die Bekanntheit des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen weiter auszubauen und alle Zielgruppen des Hilfetelefons mit dem Angebot zu erreichen und damit die Zahl der Beratungskontakte zu steigern. Im Vordergrund stehen dabei die selbst unmittelbar von Gewalt betroffenen Frauen. Aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte sollen das Angebot stärker als bisher nutzen. Untersuchungen haben gezeigt, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt, aber nur 20 Prozent den Weg zu Beratung und Unterstützung finden. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen soll hier eine Lücke im bundesweiten Frauenunterstützungssystem schließen. Damit gemeint sind Organisationen, Zusammenschlüsse, Vernetzungsstellen und bundesweite Einrichtungen, die eine koordinierende und Opfer von Gewalt unterstützende Tätigkeit ausüben (wie z. B. die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser oder die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen). Es bietet Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung und Beratung und ebnet ihnen so auch den Weg zu den Beratungsstellen vor Ort. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen versteht sich als Erstanlaufstelle für alle, die eine Frage zum Thema haben und Beratung benötigen. Daher können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jederzeit an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden, zum Beispiel Freunde/Freundinnen. Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, Nachbarn/Nachbarinnen und Verwandte, die Gewaltbetroffene unterstützen wollen. Außerdem richtet sich das Angebot an Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit Gewalt Betroffenen in Kontakt kommen. Insgesamt handelt es sich bei der Kampagne um eine reine Informations- und Werbekampagne für das Hilfetelefon und nicht um eine Aufklärungskampagne zum Thema Gewalt gegen Frauen in Deutschland! Für die Realisierung des übergeordneten Ziels (Steigerung der allgemeinen Bekanntheit des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen und damit verbunden die Steigerung der Inanspruchnahme) sollen unter anderem folgende Teilziele erreicht werden. Die Angebote des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen sind bundesweit und in allen Bevölkerungsschichten und allen Altersgruppen (ab 18 Jahre) bekannt. Das Hilfetelefon wird flächendeckend genutzt, auch von Menschen in kleineren Städten und in ländlichen Regionen. Die Informations- und Öffentlichkeitskampagne trägt zum Empowerment von gewaltbetroffenen Frauen bei, knüpft an ihre Ressourcen an und macht diese sichtbar. Das Leistungsspektrum des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen ist umfassend kommuniziert; insbesondere sind die Merkmale "Online-Beratung" und "Beratung zu allen Gewaltformen" bekannt. Auch jüngere Frauen (18 bis 25 Jahre), Frauen im Kontext von Flucht und Migration sowie Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen kennen und nutzen das Angebot. Das soziale Umfeld der gewaltbetroffenen Frauen wird stärker als bisher angesprochen. Dabei werden Menschen aus dem sozialen Umfeld sowohl als direkte Ratsuchende (Unterstützende von gewaltbetroffenen Frauen) adressiert als auch als Multiplikator/-innen für die Bekanntmachung des Hilfetelefons. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen verfügt über starke Kooperationspartner/-innen, die dauerhaft dabei unterstützen, das Angebot noch bekannter zu machen. Die Ansprache der verschiedenen Teilöffentlichkeiten erfolgt zielgruppenspezifisch, zeitgemäß und ist dadurch besonders effektiv. Die Presse- und Medienlandschaft nimmt das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen als zentrale Einrichtung im bundesweiten Frauenunterstützungssystems wahr, weist in der Berichterstattung auf das Beratungsangebot hin und berichtet zu gegebenen Anlässen, auch über die üblichen Gedenk- und Jahrestage hinaus. Mit der Kampagne werden lang anhaltende Effekte erzielt. Die Nachhaltigkeit der einzelnen Maßnahmen und Bausteine ist durch entsprechende Angaben belegt. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/07/2020 Ende: 31/12/2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Gesamtlaufzeit darf 4 Jahre nicht überschreiten. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge derTeilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Gesamtlaufzeit darf 4 Jahre nicht überschreiten. II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite); b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen; c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung_123_124 kann genutzt werden. d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung MiLoG kann genutzt werden. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert; c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen; d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit Einreichung dieser Referenzen erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin damit einverstanden, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit den Referenzgebern in Kontakt tritt. e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden; f) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden; g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt; h) Erfüllungsort ist Köln. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen. i) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV); j) Nachweis von Erfahrungen im Bereich bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitskampagnen; k) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Internet und Online Marketing; l) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Social Media Marketing; m) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, Landesbehörden oder sozialen Institutionen, NGOs; n) Erfahrungen in der Entwicklung und dem projektbezogenen Einsatz kampagnenbasierter und zielgruppenspezifischer Informations- und Kommunikationsstrategien o) Nachweis von Kompetenz in der Entwicklung von Logos, Flyern, Broschüren, etc.; p) Nachweis von Erfahrungen im Handling von Mediabudgets für bundesweite Kampagnen; q) Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von Instrumenten zur Evaluation von Kampagnenwirkungen einschließlich der Verwendung belastbarer Kennzahlen; r) Kenntnisse und Erfahrungen über Grundlagen des Projektmanagements sowie der Instrumente, die für die Steuerung von Terminen, Budget, Inhalt und Umfang der Kampagnenelemente notwendig sind; s) Kenntnisse und Erfahrungen in der Pressearbeit und im Aufbau von Medienkooperationen, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe; t) Nachweis von Erfahrungen in der Akquise von Sponsoren/-innen und weiteren Partnerschaften und Unterstützern/-innen aus Politik und Gesellschaft; u) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung gesellschaftlich sensibler und/oder tabuisierter Themen. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV.1.5)Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30/03/2020 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3)Zusätzliche Angaben: dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt, Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet, der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich, es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist, ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden, Fragen sind bis zum 23.3.2020 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ([12]www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt, die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind, Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes ([13]www.evergabe-online.de) abgegeben werden, Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden, die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss, mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/02/2020 References 6. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED 7. http://www.bafza.de/ 8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=314580 9. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED 10. http://www.bafza.de/ 11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=314580 12. http://www.evergabe-online.de/ 13. http://www.evergabe-online.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de