Ausschreibung: Dienstleistungen von Krankenhäusern - DE-München Dienstleistungen von Krankenhäusern Dokument Nr...: 101865-2020 (ID: 2020030209101693518) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-München: Dienstleistungen von Krankenhäusern 2020/S 43/2020 101865 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern Die Gesundheitskasse Ort: München NUTS-Code: DE2 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.aok.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDC3A/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Open-House-Verfahren biomarkerbasierte Behandlungsstrategien bei Brustkrebs Referenznummer der Bekanntmachung: 20-051 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 85111000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen nach OnkoZert zertifizierten Brustzentren in Bayern nicht-exklusive Verträge zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Umsetzung von biomarkerbasierten Behandlungsstrategien bei Brustkrebs in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE2 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Bitte entnehmen Sie Einzelheiten den Verfahrensbedingungen. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 100 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Zulassung zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 108, 109 SGB V. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 2) Zertifizierung nach OnkoZert. Nachweis durch Vorlage des Zertifikats in Kopie und einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 1). 3) Teilnahme am DMP Brustkrebs und Erfüllung der Strukturqualitätsanforderung im Sinne der Anforderungen für ein Koordinationshaus (u.a. chirurgische Behandlung von jährlich mindestens 150 erstmals an Brustkrebs erkrankten Frauen, mindestens 50 Operationen je Operateur, mindestens einmal wöchentliche interdisziplinäre Fallbesprechungen/Tumorkonferenzen). Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 2). 4) Eine regelmäßige Evaluation von Kennzahlen zu Qualitätssicherungsanforderungen der Ergebnisqualität des Brustzentrums. Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 3). 5) Sicherstellung, dass das Pathologie-Institut des Brustzentrums bzw. das mit ihm kooperierende Pathologie-Institut qualifiziert ist, die spezifisch genannten Tests durchzuführen und über ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem verfügt. Idealerweise wird beides belegt durch den Nachweis einer Akkreditierung nach DIN ISO17020 (DAkkS), die die entsprechenden vertragsgegenständlichen Methoden miteinschließt. Sollte keine Akkreditierung vorliegen, so ist auch der Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von brustkrebsspezifischen Biomarkerringversuchen (insbesondere Qualitätssicherungs-Initiative QuIP der Deutschen Gesellschaft für Pathologie oder DKG-Zertifikat Brust) durch Vorlage entsprechender Zertifikate akzeptabel. Nachweis durch Vorlage der Akkreditierung beziehungsweise des Zertifikats in Kopie und einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 4). 6) Vorhandensein einer IK-Nummer für die Einschreibung und Abrechnung. Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 5). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2) Zertifizierung nach OnkoZert. Nachweis durch Vorlage des Zertifikats in Kopie und einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 1). 3) Teilnahme am DMP Brustkrebs und Erfüllung der Strukturqualitätsanforderung im Sinne der Anforderungen für ein Koordinationshaus (u.a. chirurgische Behandlung von jährlich mindestens 150 erstmals an Brustkrebs erkrankten Frauen, mindestens 50 Operationen je Operateur, mindestens einmal wöchentliche interdisziplinäre Fallbesprechungen/Tumorkonferenzen). Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 2). 4) Eine regelmäßige Evaluation von Kennzahlen zu Qualitätssicherungsanforderungen der Ergebnisqualität des Brustzentrums. Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 3). 5) Sicherstellung, dass das Pathologie-Institut des Brustzentrums bzw. das mit ihm kooperierende Pathologie-Institut qualifiziert ist, die spezifisch genannten Tests durchzuführen und über ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem verfügt. Idealerweise wird beides belegt durch den Nachweis einer Akkreditierung nach DIN ISO17020 (DAkkS), die die entsprechenden vertragsgegenständlichen Methoden miteinschließt. Sollte keine Akkreditierung vorliegen, so ist auch der Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von brustkrebsspezifischen Biomarkerringversuchen (insbesondere Qualitätssicherungs-Initiative QuIP der Deutschen Gesellschaft für Pathologie oder DKG-Zertifikat Brust) durch Vorlage entsprechender Zertifikate akzeptabel. Nachweis durch Vorlage der Akkreditierung beziehungsweise des Zertifikats in Kopie und einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 4). 6) Vorhandensein einer IK-Nummer für die Einschreibung und Abrechnung. Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 5). III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999 IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28/02/2030 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 02/03/2020 Ortszeit: 12:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDC3A VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Ort: Bonn Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/02/2020 References 6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED 7. http://www.aok.de/ 8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDC3A/documents -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de