Ausschreibung: Technische Beratung und Konstruktionsberatung - DE-Stuttgart Technische Beratung und Konstruktionsberatung Veranstaltung von Seminaren Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung Dokument Nr...: 101790-2020 (ID: 2020030209102093528) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Stuttgart: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 2020/S 43/2020 101790 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: NVBW NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH Postanschrift: Wilhelmsplatz 11 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE1 Postleitzahl: 70182 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de Telefon: +49 711/23991107 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.nvbw.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.subreport.de/E35748679 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: [9]https://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Landesgesellschaft I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Ausschr. Fußverkehrs-Checks ab 2020 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71310000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg möchte die NVBW interessierten Kommunen des Landes die Teilnahme an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check ermöglichen. Für die umfassende Abwicklung dieser Maßnahme wird ein externer Dienstleister gesucht. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79951000 79400000 73200000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE1 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg möchte die NVBW interessierten Kommunen des Landes die Teilnahme an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check ermöglichen. Für die umfassende Abwicklung dieser Maßnahme wird ein externer Dienstleister gesucht. Die Vertragslaufzeit für die Fußverkehrs-Checks 2020 und 2021 beginnt im Jahr 2020 am 1.6.2020. Der AG schreibt die Durchführung von Fußverkehrs-Checks für den Zeitraum von mindestens 2 und maximal 4 Jahren aus. Der Durchführungszeitraum für eine Runde Fußverkehrs-Checks startet üblicherweise im Januar eines Jahres und läuft bis etwa Ende Mai des Folgejahres. Davon abweichend starten die Fußverkehrs-Checks 2020 im Herbst 2020 mit dem Bewerbungsaufruf. Die Begehungen sollen zwischen Frühsommer und Herbst absolviert werden. Die Begehungen für die Fußverkehrs-Checks 2020 sollen davon abweichend bis Frühjahr 2021 absolviert werden. Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/06/2020 Ende: 31/12/2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter ww.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 5.1) Ausschlussgründe. Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. 5.4) Bietergemeinschaften. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. 5.5) Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 5.2) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 5.3) Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter: eine profunde fachliche Expertise im Fußverkehr und in der Fußverkehrsförderung besitzt, über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt, mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Veranstaltungsformate bestens vertraut ist, speziell über Erfahrungen in der Durchführung von Begehungen mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verfügt, exzellente Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regelwerke im Bereich Fußverkehr und Stadtverkehr mitbringt und in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 2.4) Vergütung. Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden. 2.5) Vertragsbedingungen. Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen, die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004). Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) (siehe beiliegend). III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 01/04/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2020 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01/04/2020 Ortszeit: 15:00 Ort: Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 15:00 Uhr bei der NVBW. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter [10]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen. 3.1) Grundlagen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Vorbehalt: Die Dienstleistung kann nur beauftragt werden, wenn die Finanzierung durch das Verkehrsministerium bewilligt wird. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwich, 1.4.2020, 12:00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter [11]https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E35748679 vorliegen. Die Form der elektronischen Abgabe der Anträge wird separat dort bekannt gegeben. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 15:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von ELVIS Subreport darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 24.3.2020, 12:00 Uhr auf dem Portal von ELVIS Subreport unter [12]https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E35748679 eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.6) Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4) Formale Anforderungen an die Angebote: 4.1) Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen; 4.2) Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten. 4.3) Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land: Deutschland Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 3.7) Nachprüfung der Vergabe Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe: Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730 Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land: Deutschland Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/02/2020 References 6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED 7. http://www.nvbw.de/ 8. https://www.subreport.de/E35748679 9. https://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ 10. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ 11. https://www.subreport-elvis.de/ 12. https://www.subreport-elvis.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de