Ausschreibung: Operationstechnik - DE-Augsburg Operationstechnik Dokument Nr...: 101677-2020 (ID: 2020030209093393404) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Augsburg: Operationstechnik 2020/S 43/2020 101677 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg Postanschrift: Stenglinstr. 2 Ort: Augsburg NUTS-Code: DE271 Postleitzahl: 86156 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@uk-augsburg.de Telefon: +49 8214004280 Fax: +49 8214003300 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.uk-augsburg.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung Argonplasma-Koagulationsgeräte Auftragsänderung zur Ausschreibung 2018/700-06 Lieferung und Inbetriebnahme von Hochfrequenzchirurgiegeräten II.1.2)CPV-Code Hauptteil 33160000 II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Auftragsänderung zur Ausschreibung LV 2018/700-06. Gegenstand war die Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme von Hochfrequenzchirurgiegeräten für das Klinikum Augsburg (jetzt Universitätsklinikum Augsburg) Zusätzliches Zubehör zu den Bestandsgeräten notwendig: 10 St. APC 3, Argonplasma-Koagulationsgerät, 1 SA (5 St) APCapplicator L 100mm Einmalinstrument, steril, 1 SA (5 St.) APCapplicator L350mm Einmalinstrument, steril. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE721 Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Auftragsänderung zur Ausschreibung LV 2018/700-06. Gegenstand war die Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme von Hochfrequenzchirurgiegeräten für das Klinikum Augsburg (jetzt Universitätsklinikum Augsburg) Zusätzliches Zubehör zu den Bestandsgeräten notwendig: 10 St. APC 3, Argonplasma-Koagulationsgerät, 1 SA (5 St.) APCapplicator L 100 mm Einmalinstrument, steril, 1 SA (5 St.) APCapplicator L 350 mm Einmalinstrument, steril. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: In 2018 wurde im offenen Verfahren die Beschaffung von 48 Hochfrequenz-Chirurgiegeräten ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde an die Firma Erbe Elektromedizin GmbH erteilt. Es werden nun zusätzliche Leistungen in Form von Zubehör (Argongas-Koagulator) des ursprünglichen Auftragsnehmers benötig. Eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) GWB ist zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann. Vorliegend besteht ein funktionaler Zusammenhang zwischen der ursprünglich beauftragten Leistung und der zusätzlichen Leistung zur Erweiterung der bestehenden Lieferungen. Die Argonplasma-Koagulationsgeräte müssen zwingend kompatibel mit den Bestandsgeräten sein um eine volle Funktionalität zu gewährleisten, da ansonsten Zubehör mit unterschiedlichen technischen Merkmalen Unvereinbarkeiten oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch mit sich bringen würde. Daher ist das Zubehör von dem ursprünglichen Auftragnehmer zu den Hochfrequenz-Chirurgiegeräten zu beschaffen. Mit der Auftragsänderung geht keine Erhöhung des Preises um mehr als 50 % einher. Die Auftragsänderung ist gem § 132 Abs. 5 GWB bekannt zu machen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 176-398503 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 25/02/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Erbe Elektromedizin GmbH Postanschrift: Postfach 14 20 Ort: Tübingen NUTS-Code: DE141 Postleitzahl: 72004 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: In dem Pflichtfeld II.1.7) und V.2.4) wird der Betrag 1 EUR eingegeben. Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Zu V.2.1) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat; oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/02/2020 References 6. mailto:vergabestelle@uk-augsburg.de?subject=TED 7. http://www.uk-augsburg.de/ 8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:398503-2018:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de