Ausschreibung: Teilchenbeschleuniger - DE-Darmstadt Teilchenbeschleuniger Dokument Nr...: 101143-2020 (ID: 2020030209050792799) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Darmstadt: Teilchenbeschleuniger 2020/S 43/2020 101143 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Postanschrift: Planckstr. 1 Ort: Darmstadt NUTS-Code: DE711 Postleitzahl: 64291 Land: Deutschland E-Mail: [6]proekf01@gsi.de Telefon: +49 615972574 Fax: +49 6159713983 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.fair-center.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Großforschungseinrichtung I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: FAIR Entwicklung und Herstellung von pbar und Super-FRS Abschirmflaschen Referenznummer der Bekanntmachung: 01/50067751 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 31643000 II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Abschirmflaschen für hochaktivierte Beschleunigerkomponente. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE711 Hauptort der Ausführung: FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Während des Betriebs der zukünftigen FAIR Beschleuniger-Anlage müssen aktivierte Bauteile vom pbar-Separator (Gebäude 6c) und Super-Fragmentseparator (Super-FRS, Gebäude 18) entfernt und in eine heiße Zelle in Gebäude 18 zur Wartung bzw. Entsorgung verbracht werden. Aufgrund der emittierten Gammastrahlung müssen die Bauteile während des Transports von einer Abschirmflasche umhüllt sein. Die Super-FRS-Abschirmflasche (a) transportiert die aktivierten Teile von der Strahlführung zur Heißen Zelle oder zu Parkzellen im selben Gebäude. Sie wird in Gebäude 18 betrieben und vom Hallenkran mit einer maximalen Tragfähigkeit von bis zu 80 t bewegt. Die geschätzte Masse der leeren Super-FRS-Flasche von ca. 60 t reduziert die Dosisleistung von einigen Sv/h auf etwa 10 ?Sv/h an der Außenfläche. Der Abschirmflasche ist mit einem Innenkran ausgestattet, mit dem aktivierte Bauteile von bis zu 8 t angehoben werden. Sie muss für verschiedene Strahlführungs-Komponenten geeignet sein. Zusätzlich zur Flasche wird eine Plattform (b) zum Abstellen und Geräte zum Positionieren der Flasche über der Strahlführung benötigt. Die pbar-Abschirmflasche (c) wird verwendet, um aktivierte Bauteile in Gebäude 6c aus dem unterirdischen Strahltunnel auf Höhe des Erdgeschosses zu ziehen und diese dann weiter zur Heißen Zelle in Gebäude 18 zu bringen. Die aktivierten Komponenten sind das Produktionstarget (80 kg) und das magnetische Horn (140 kg). Bei Beschädigungen werden diese zur Entsorgung in der Heißen Zelle gebracht. Die Flasche wird dazu auf einem Anhänger (e) in und außerhalb des Gebäudes von einem Zugfahrzeug bewegt. Das Gesamtgewicht der Flasche beträgt bis zu 30 t, was zu einer maximalen Dosisrate von 100 ?Sv/h an der Außenfläche führt. Ein Krangestell (Dummy Flask, d) ohne Abschirmung bringt neue Komponenten in den pbar Tunnel ein. Jede Flasche wird über ein eigenes Kontrollsystem (f) gesteuert. Das System besteht aus: 1 Einheit Super-FRS-Abschirmflasche (a) zusammen mit Plattform (b) zum Abstellen und Positionieren der Flasche über der Strahlführung und 1 Einheit Kontrollsystem (f), 1 Einheit pbar Abschirmflasche (c) mit Zusatzausrüstung und 1 Einheit Kontrollsystem (f), 1 Einheit Krangestell (Dummy Flask, d), 1 Einheit Anhänger (e). Der Auftragnehmer hat alle nachfolgend aufgeführten Aufgaben zu erfüllen: Design und Fertigung des gesamten Systems, Ergreifen aller Maßnahmen, um die Funktionalität des gesamten Systems sicherzustellen, Werksabnahmeprüfung (FAT), Transport des Systems zum Standort des Unternehmens, Installation des gesamten Systems am Standort des Unternehmens, Site Acceptance Tests (SAT), Einweisung des Betriebspersonals (Betriebsanleitung), Bereitstellung aller erforderlichen Dokumentationen. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 36 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 7 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Design Ressourcen: Wertung: 30 % (Es müssen min. 15 % erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss); 2) Produktionskapazität: Wertung: 30 % (Es müssen min. 15 % erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss); 3) Referenzen/ Kenntnisse und Praktiken in Bezug auf Fernabfertigungs- oder Strahlenschutzprojekte: Wertung: 40 % (Es müssen min. 20 % erreicht werden, sonst führt dies zum Ausschluss); 4) Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) K. O. Kriterium (die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss). II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31/03/2020 Ortszeit: 23:59 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 30/04/2020 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: [10]http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB), bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus, bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden. Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht. Als Vorbereitung auf eine mögliche Angebotserstellung bitten wir die Bewerber sich bereits in der Phase des Teilnahmewettbewerbes sich intensiv mit den Vergabeunterlagen vertraut zu machen. Der Werkvertrag mit Anlage 2, Anlage 8 a, b, a wird in Kürze nachgereicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD1R VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: [12]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka mmern.html Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/02/2020 References 6. mailto:proekf01@gsi.de?subject=TED 7. http://www.fair-center.de/ 8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R/documents 9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD1R 10. http://www.dtvp.de/Center/ 11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 12. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de