Ausschreibung: Sanitäre Anlagen - DE-Kirchheim unter Teck Sanitäre Anlagen Dokument Nr...: 100925-2020 (ID: 2020030209034492604) Veröffentlicht: 02.03.2020 * DE-Kirchheim unter Teck: Sanitäre Anlagen 2020/S 43/2020 100925 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Bauauftrag (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2020/S 040-093917) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: medius Kliniken gemeinnützige GmbH Postanschrift: Charlottenstr. 10 Ort: Kirchheim unter Teck NUTS-Code: DE113 Postleitzahl: 73230 Land: Deutschland E-Mail: [6]m.joachim@psb-wasner.de Telefon: +49 85326210020 Fax: +49 85326210044 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.deutsche-evergabe.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: 0017 medius Klinik Nürtingen, Erweiterung AEMP / OP Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0017.3030.001 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45232460 II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: 0017 medius Klinik Nürtingen, Erweiterung AEMP / OP Sanitärarbeiten. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/02/2020 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 040-093917 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: VI.4.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen Anstatt: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen; 5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten. muss es heißen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen; (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten; (6) Für die Erstellung und Abgabe eines wertbaren Angebotes erfolgt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,5 (0,0015 x Netto-Vergabesumme) für maximal 4 Bieter. Dies gilt für die Bieter mit den Platzierungen 2 bis 5 der Angebotsauswertung. Der Erstbieter, dem der Zuschlag erteilt wird, erhält keine Aufwandsentschädigung für die Angebotsabgabe. Basis für die Berechnung der Aufwandsentschädigung ist die Vergabesumme des Erstbieters. Die Teilnahme an etwaigen Submissionsterminen wird nicht besonders vergütet. Nach Eingang des Informations- und Absageschreibens, sind die Bieter mit den Platzierungen 2 bis 5 berechtigt, innerhalb von 3 Monaten, eine Rechnung über die Aufwandsentschädigung zu stellen. VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:093917-2020:TEXT:DE:HTML 6. mailto:m.joachim@psb-wasner.de?subject=TED 7. https://www.deutsche-evergabe.de/ 8. https://www.deutsche-evergabe.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:093917-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de