Ausschreibung: Förderanlage - DE-Jülich Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dokument Nr...: 878184-2020 (ID: 2020020219272638261) Veröffentlicht: 02.02.2020 * Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage VERGABEUNTERLAGEN 2020000029 Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung (Korrektur) AUFTRAGGEBER JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland 21.01.2020 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 Angebotsaufforderung............................................................................................................ .......................... 3 Leistungsverzeichnis_Planungsleistung........................................................................................... ................ 5 Honorar Förderanlage................................................................................................................... ................... 14 Anl. 4 ................................................................................................................................ ........................ 14 Nachunternehmerliste ................................................................................................................................ ...... 15 Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN...................................................................................................... 16 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 26 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 28 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 30 i INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. INFORMATIONEN ALLGEMEIN Auftragsnummer 2020000029 Maßnahme Planungsleistung gem. 53 HOAI: Anlagengruppe 6 - Förderanlagen Auftragsbezeichnung Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage Auftragsbeschreibung Sanierung der Aufzugsanlage VERFAHREN Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich Leistungsart Freiberufliche Leistung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 40%: 60% Klassifizierungen Code Bezeichnung ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Ja Skonto zugelassen Ja Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB SONSTIGE ANGABEN Vertragsart Werkvertrag Auf-/Abgebotsverfahren Standard TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 22.01.2020 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 13.02.2020 23:59 Eröffnungstermin (nur VOB) Angebotsfrist 20.02.2020 14:00:00 Bindefrist 12.03.2020 1 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn Ende Anmerkungen Der Planungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragserteilung ELEKTRONISCHE TEILNAHME Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-evergabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 13.02.2020 23:59 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bewerberfragen und die dazugehörigen Antworten sind unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten möglich und einsehbar. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. 2 Seite 1 von 2 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich Telefon +49 2461 629-0 Telefax +49 2461 629-47200 info@jen-juelich.de www.jen-juelich.de Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein Geschäftsführung Rudolf Printz (Vorsitzender) Ulrich Schäffler Amtsgericht Düren | HRB 4349 UStIdNr. DE 119 495 754 Commerzbank AG IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00 BIC DRESDEFF370 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Postfach 11 60 | 52412 Jülich Abteilung Name Telefon Telefax EMail Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO Leistung: Anlagen: BWB - Bewerbungsbedingungen EKB Einkaufsbedingungen der JEN mbH ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH Leistungsverzeichnis Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO ______________________________________________ Angebotsschreiben Eignungsnachweise/Erklärungen Kennzettel für den Angebotsumschlag ____________________________________________________ Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Vergabe-Nr: Vergabeart: Eröffnungstermin: Datum Uhrzeit Die Bindefrist endet am: vertragliche Ausführungsfrist Beginn Ende Bei Abgabe von Angeboten in Papierform: VE - Einkauf Halit Gündogdu +49 246162947304 +49 246162947335 halit.guendogdu@jen-juelich.de 2020000029 20.02.2020 14:00:00 12.03.2020 Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage Sanierung der Aufzugsanlage Anlage 1 - Honorar Förderanlage 3 Seite 2 von 2 1. Folgende Angebotsform ist zulässig: Freundliche Grüße JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH 5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem. 46 UVgO mitgeteilt. 7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. 8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben. postalisch Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen! Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden. elektronisch 2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet. 3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden. 4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN (an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren. Marcel Majowski Halit Gündogdu 4 Datum 09.12.2019 Seite 1 von 9 Sanierung der Aufzugsanlage A4 Leistungsbeschreibung für die Planung und Bauüberwachung 5 Datum 09.12.2019 Seite 2 von 9 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Beschreibung............................................................................................... 3 1.1. Über Uns ................................................................................................................. 3 1.2. Arbeitsort ................................................................................................................. 3 2. Aufgabenbeschreibung .................................................................................................. 3 Allgemeine Aufgabenbeschreibung.................................................................................... 3 3. Leistungsumfang............................................................................................................ 3 3.1 Grundleistungen ...................................................................................................... 3 3.2 Besondere Leistungen............................................................................................. 4 4. Leistungen des Auftragnehmers..................................................................................... 4 4.1 Koordination und Abstimmung mit anderen Projektbeteiligten ................................. 4 4.2 Allgemeine Hinweise ............................................................................................... 4 4.3 Leistungen des AN als Planer.................................................................................. 4 4.4 Leistungen nach 53 .............................................................................................. 5 4.5 Projektleiter des AN................................................................................................. 5 4.6 Koordinierung und Abstimmung mit dem AG........................................................... 5 5. Leistungen des Auftraggebers........................................................................................ 6 6. Beauftragung.................................................................................................................. 6 7. Vorschriften.................................................................................................................... 7 7.1 Technische Standards und Anschlussbedingungen................................................. 7 7.2 Stichtag Vorschriften................................................................................................ 7 8. Kostenrahmen................................................................................................................ 7 Nebenkosten ..................................................................................................................... 7 9. Dauer der Ausführung .................................................................................................... 8 10. Sonstige Bedingungen................................................................................................ 8 10.1 Ausweise ................................................................................................................. 8 11. Technische Ausstattung.............................................................................................. 9 6 Datum 09.12.2019 Seite 3 von 9 1. Allgemeine Beschreibung 1.1. Über Uns Zum 1. September 2015 wurden die Nuklearbereiche des Forschungszentrums Jülich sowie die ebenfalls in Jülich ansässige Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH in der neuen Gesellschaft Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) zusammengeführt. Mit der Zusammenlegung werden am Standort Jülich vorhandenes Wissen und Erfahrung über den Rückbau kerntechnischer Anlagen gebündelt. Mit einer Belegschaft von rund 400 Personen entsteht hierdurch ein neues Kompetenzzentrum für die Stilllegung und den Abbau nuklearer Altlasten und deren Entsorgung. Der Zusammenschluss ist eine konsequente Weiterentwicklung der Bündelung nuklearen Fachwissens der öffentlichen Hand unter einem Dach. Kernaufgabe der JEN ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen kerntechnischen Forschung und Entwicklung in Jülich. Darüber hinaus steht die JEN für Fragestellungen aus dem nukleartechnischen Umfeld als Kompetenzzentrum auch für Dritte zur Verfügung. 1.2. Arbeitsort Die Gebäude der JEN liegen im Stetternicher Forst mit Zufahrt von der Stadt Jülich über die Leo-Brandt-/Wilhelm-Johnen-Straße. Die zu sanierende Aufzugsanlage ist im Geb. 12.3 installiert. 2. Aufgabenbeschreibung Allgemeine Aufgabenbeschreibung Die zu sanierende Aufzugsanlage ist in einem Kontrollbereich installiert. Sie wurde 1987 in Betrieb genommen. Sie verfügt über 3 Haltestellen und einem separaten Aufzugsmaschinenraum oberhalb des Aufzugschachtes. Es handelt sich um einen Seilaufzug der als Personen- und Lastenaufzug eine Traglast von 1600 kg oder 18 Personen befördern kann. Im Rahmen dieser Planungsleistung ist der komplette Aufzug zu erneuern. Des Weiteren ist zu untersuchen, ob der Aufzug um eine zusätzliche Haltestelle im Kellergeschoss erweitert werden kann. 3. Leistungsumfang 3.1 Grundleistungen nachfolgender Leistungsumfang ist zu erbringen: TGA-Planung für die Leistungsbilder der HOAI (Grundleistungen): - 55, technische Ausrüstung Anlagengruppe 6: Förderanlagen; Leistungsphasen 1-8 Honorarzone 2 7 Datum 09.12.2019 Seite 4 von 9 3.2 Besondere Leistungen Nachfolgender Leistungsumfang ist zu erbringen: TGA-Planung für technische Leistungen der HOAI (besondere Leistungen): 3.2.1 Anlagengruppe 6 Förderanlagen Nachfolgend werden die gemäß HOAI zu erbringenden Leistungen für die Anlagengruppe 6 Förderanlagen spezifiziert. In der Spezifizierung sind ggf. folgende besondere Leistungen im Zuge der verschiedenen HOAI-Phasen zu erbringen: Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Durchführen von Funktionsprüfungen Schlussrechnung (Ersatzvornahme) Teilnahme an Baubesprechungen Führen eines fachtechnischen Bautagebuchs Führen von Listen zur Erfassung von Restarbeiten und Mängeln Mitwirken bei der Funktions- und Abnahmeprüfung durch den Sachverständigen der zuständigen Aufsichtsbehörde Vollständige Prüfung der Revisionsunterlagen auch auf Richtigkeit, korrekte Ausführung und Plausibilität. Zu prüfen und mit Korrekturanmerkungen zu versehen sind die von den Firmen frühzeitig vor der Abnahme eingereichten Erstexemplare der Revisionsunterlagen; zu prüfen ist die richtige und vollständige Übernahme der Korrekturen durch die Firmen in die endgültigen Revisionsunterlagen sowie die Übergabe der endgültigen Unterlagen an den Auftraggeber. 4. Leistungen des Auftragnehmers 4.1 Koordination und Abstimmung mit anderen Projektbeteiligten Die Koordination und Abstimmung des Planers TGA hat mit allen Projektbeteiligten zu erfolgen. Der Planer hat nicht nur die Koordination und die Abstimmung mit dem AG sondern auch die Koordination und die Abstimmung mit allen separat beauftragten Fachplanern zu erbringen. 4.2 Allgemeine Hinweise Dem AN obliegt, sich ständig über das Projekt zu informieren und vom AG bereitzustellende Informationen und Unterlagen rechtzeitig schriftlich anzufordern. Der AN ist verpflichtet, den AG über alle Gegebenheiten, die die vereinbarten Projektziele (besonders hinsichtlich der Baukosten, der einzuhaltenden Termine) gefährden, unmittelbar zu informieren. Der AN hat alle Unterlagen, die zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, rechtzeitig beim AG oder anderen Beteiligten anzufordern, um den vereinbarten Projektablauf zu sichern. Ebenso hat der AN sämtliche Unterlagen, die von ihm zu erstellen, bzw. als Grundlage den anderen Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen sind, so rechtzeitig zu veranlassen, dass die anderen Projektbeteiligten ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen können. 8 Datum 09.12.2019 Seite 5 von 9 Alle projektrelevanten Abstimmungen wie Gewerkekoordination, Kosten- und Terminplanung sowie Kosten- und Terminsteuerung müssen dem AG mitgeteilt werden. Der AN ist für die Koordination, Abstimmung und Integration aller fachlich Beteiligten (Subunternehmer im Planungsteam, Sonderfachleuten) verantwortlich. Bestandteil des Leistungsumfangs des AN ist auch die Teilnahme an regelmäßigen Abstimmungs- und Koordinationsgesprächen sowie allen erforderlichen Ablaufbesprechungen und Planungsbesprechungen und deren Protokollierung. Die Besprechungen finden in Jülich statt. Damit die Gesamtkosten des Projektes verfolgt und gesteuert werden können, verpflichtet sich der AN dem AG jederzeit den aktuellen Kostenstand der KGR 400 sowie der KGR 700 zu benennen und aufzuschlüsseln. Aufgabe des AN ist es, nach Beauftragung einen Terminplan für die von ihm zu erbringenden Leistungen aufzustellen und fortzuschreiben. Der AN ist verpflichtet, den fortgeschriebenen Terminplan mit dem AG abzustimmen und zu koordinieren. Der Terminplan muss den Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen als Meilenstein enthalten. 4.4 Leistungen nach 53 Durch den AN sind alle Grundleistungen gemäß HOAI 53 und die unter 3.2 beschrieben besonderen Leistungen zu erbringen. Nach Abschluss der einzelnen HOAI-Leistungsphasen sind dem AG alle Planungsergebnisse in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung und Freigabe zu übergeben (als Papierabzug geheftet in DIN-A 4 Ordnern). Zusätzlich zu den übergebenen Papierexemplaren werden alle Planungsergebnisse (Zwischenstände soweit erforderlich) im Datenformat übergeben. Die CAD- bzw. Datenrichtlinien der FZJ-GmbH sind hierbei zu berücksichtigen. Diese sind nach Auftragserteilung durch den AN beim AG anzufordern. 4.5 Projektleiter des AN Durch den AN ist einen Projektleiter zu benennen. Der durch den AN benannte Projektleiter ist der zentrale Ansprechpartner des AGs. Ein Wechsel dieser Personen kann nur mit Zustimmung des AGs erfolgen. An Terminen, an denen der Projektleiter nicht teilnehmen kann (z.B. Krankheit), muss ein weisungsbefugter Vertreter anwesend sein. 4.3 Leistungen des AN als Planer 9 Datum 09.12.2019 Seite 6 von 9 Der Auftraggeber ist über die regelmäßigen Abstimmungen mit den Projektbeteiligten des AG hinaus bei folgenden Abstimmungen durch seine entsprechenden Fachabteilungen zu beteiligen: 1. Abstimmungen mit allen Genehmigungsbeteiligten 2. Abstimmung der Konzeptionen für die technische Gebäudeausrüstung mit den Fachabteilungen 3. Abstimmung aller haustechnischen Anlagen einschließlich der Berücksichtigung von Fabrikatsvorgaben für bestimmte Leistungsbereiche 4. Abstimmung mit allen im Projekt involvierten Fachplanern 5. Leistungen des Auftraggebers Durch den AG werden folgende Leistungen erbracht: - Durchführung der Angebotseinholung (Teilleistung LP7) mit Submission und Preisspiegel und der Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. 6. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen: 1. Stufe LP 1-3 2. Stufe LP 4-7 3. Stufe LP 8 Wesentliche Voraussetzung für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kosten (Kostengruppen 400 nach DIN 276) und der Termine. Es besteht nach der 1. Stufe kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen. Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der AG sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Leistungen werden bis zum erbrachten Leistungsstand der jeweiligen Leistungsphase vergütet. 4.6 Koordinierung und Abstimmung mit dem AG 10 Datum 09.12.2019 Seite 7 von 9 7. Vorschriften Es sind vom Auftragnehmer (AN) bei der Planung grundsätzlich alle für die Anlagengruppen zutreffenden Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften zu berücksichtigen. Neben den anerkannten Regeln der Technik müssen bei der Planung vom AN auch folgende Vorschriften, Bestimmungen usw. in ihrer letztgültigen Fassung eingehalten werden: VDE-Bestimmungen und -Leitlinien (DIN-VDE-Norm) VDMA-Merkblätter VDI-Richtlinien EN-Normen DIN-Normen des Deutschen Institutes für Normung UVV-Unfallverhütungsvorschriften, herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnungen Auflagen der weisungsberechtigten Behörden wie: Feuerwehr, Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Bauaufsicht Strahlenschutzverordnung (Demontage-, Montagearbeiten) 7.1 Technische Standards und Anschlussbedingungen Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Technischen Standards und Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Forschungszentrums Jülich zu berücksichtigen. Die Technischen Standards und Technischen Anschlussbedingungen stehen auf der Webseite des Forschungszentrums Jülich http://www.fz-juelich.de/portal/DE/Service/Beschaffungen/TechnischeDokumentation/TAB/_node.html zum Download zur Verfügung. 7.2 Stichtag Vorschriften Soweit sich die Vorschriften bis zur Auftragserteilung ändern, wird als Stichtag das Datum der Auftragserteilung festgesetzt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich verankerten und festgelegten Bedingungen und Vorschriften werden automatisch Grundlage der Ausführung. 8. Kostenrahmen Folgende anrechenbare Kosten wurden im Vorfeld überschlägig ermittelt (netto, zzgl. MwSt.) KGR 460 100.000,00 Die Abrechnung der Honorare erfolgt auf Grundlage der durch den AN zu erstellenden Kostenberechnung. 11 Datum 09.12.2019 Seite 8 von 9 Nebenkosten werden gemäß 14 HOAI pauschal vergütet. Sie sind auf den einzelnen Honorarvorschlagsblättern mit der Eintragung der Prozentsätze und dem Nettobetrag anzugeben. In diese Nebenkostenpauschale sind sämtliche Reisekosten, die dem Projektteam zur Leistungserbringung entstehen, einzurechnen. Kosten für zusätzliche (das bedeutet über die im LV beschriebene und für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mengen hinaus) durch den AG bestellte Vervielfältigungen von Zeichnungen, sowie schriftlichen Unterlagen werden gegen Nachweis gesondert vergütet. 9. Dauer der Ausführung Planungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragserteilung Baubeginn September 2020 Fertigstellung Oktober 2020 10. Sonstige Bedingungen Der AN hat folgende Nachweise zusätzlich vorzulegen: Der AN hat eine Genehmigung gemäß 15 Strahlenschutzverordnung vorzulegen, mit der er die Erlaubnis erhalten hat, Arbeiten in Kontrollbereichen durchführen zu dürfen. Der AN muss mit der JEN einen Abgrenzungsvertag für den Strahlenschutz abschließen. Die vom AN eingesetzten Mitarbeiter müssen beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B sein. Die Mitarbeiter des AN, die im Kontrollbereich handwerklich tätig werden, müssen beim Strahlenschutz der JEN an einer Bodycountermessung, jeweils vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahme, teilnehmen. Ausweise Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zum Gelände der JEN, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten Ausweises sind. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen. Nebenkosten 12 Datum 09.12.2019 Seite 9 von 9 11. Technische Ausstattung Folgende Software-Ausstattung ist Voraussetzung für die Leistungserfüllung: MS-Office oder gleichwertig CAD-System AutoCad oder gleichwertig GAEB-Schnittstellen 13 1 / 1 Anlage 1 Honorarangebot Technische Ausrüstung 6, 53-56 HOAI Anlagegruppe 6, Förderanlagen A Anrechenbare Kosten Anlagegruppe 3 nach 4, 53, 54 HOAI B Honorarzone gemäß 5, 56 HOAI C Honorarsatz gemäß 56 HOAI D Grundhonorar 100% gemäß 56 HOAI E Leistungsbild angebotene Leistung angebotenes Honorar in % in netto 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung 3. Entwurfsplanung 4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistung durch AG s. Leistungsbild) 8. Objektüberwachung F Summe Honorar G Honorar netto H Umbauzuschlag (%) auf das Honorar netto I Nebenkosten (%) auf das Honorar netto J Summe Honorar Gesamt Grundleistung K L Summe Honorar Gesamt ! Alle gelb hinterlegten Felder sind mit Zahlenwerten auszufüllen. Aufschlag (%) auf das Honorar Gesamt Grundleistung, für besondere Leistungen gem. Nr. 3.2 des Leistungsverzeichnisses 100.000 II 14 Seite 1 von 1 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen/Eignungsleihe Vergabe-Nr.: Leistung: LV-Position Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens Ich/Wir erkläre(n), dass folgende Teilleistungen durch den Einsatz von Nachunternehmern ausgeführt werden. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage 2020000029 15 Seite 1 von 10 Vergabe-Nr.: Leistung 1. Beistellungen des Auftraggebers (AG) Der AG stellt unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zur Verfügung: Zufahrtswege Lagerplatz Sanitäre Einrichtungen einschließlich Reinigung Aufenthaltsraum einschließlich Reinigung Büro einschließlich Reinigung Anschlüsse für Wasser und Energie einschließlich Verbrauch 2. Zutritts und Prüfungserlaubnis Der Auftragnehmer (AN) gewährt dem AG Zutritt zu allen Fertigungsstätten, ermöglicht ihm an allen Prüfungen teilzunehmen, stellt kostenfrei Prüfgeräte, Prüfmittel und Gerüste zur Prüfungsdurchführung. 3. Anlieferung und Annahmestelle/Art und Umfang der Leistungen Die Lieferung der Leistung erfolgt frei Verwendungsstelle/Sitz des AG Die vereinbarten Preise enthalten die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs oder Annahmestelle sowie Abladen. Der AN hat Packstoffe zurückzunehmen und auf seine Kosten zu entsorgen. 4. Preisermittlungen 4.1. Der AN erklärt sich mit einer Prüfung der Preise durch die Innenrevision des AG bzw. die zuständige Preisüberwachungsstelle oder einen Dritten einverstanden. Der AN ist verpflichtet, die in diesem Zusammenhang notwendigen Auskünfte zu erteilen. 4.2. Sind nach Auftragserteilung neue Preise zu vereinbaren, hat der AN seine Preisermittlungen auf Basis der Urkalkulation vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 4.3. Die Ziffern 4.1 und 4.2 gelten auch für Nachunternehmer. Nachunternehmer sind vom AN entsprechend zu verpflichten. 4.4. Die Urkalkulation ist spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung in einem verschlossenen Umschlag an den AG zu übergeben. 5. Einheitspreise 5.1. Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. 5.2. Die Einheits bzw. Pauschalpreise sind Festpreise, gültig bis 3 Monate nach dem vereinbarten Vertragsende. 6. Stundenlohnarbeiten, Stundenverrechnungssätze 6.1. Der Bauleiter ist nicht befugt, für den AG Änderungen, Erweiterungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen. Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem AG selbst zu schließen. Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH 2020000029 Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage 16 Seite 2 von 10 6.2. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten wöchentlich Tätigkeitsnachweise, die täglich zu führen sind, im Original beim autorisierten Mitarbeiter des AG einzureichen und sich von diesem bestätigen zu lassen. Die Tätigkeitsnachweise müssen u.a. enthalten: Auftragsnummer Bezeichnung des Projektes, Datum, Uhrzeit Name der Person, die die Leistung ausgeführt hat Beschreibung der von der Person ausgeführten Tätigkeit Funktion, Berufs, Lohn oder Gehaltsgruppe der ausführenden Person, geleistete Arbeitsstunden, ggf. aufgegliedert nach Mehr, Nacht, Sonntags und Feiertagsarbeit, - im Verrechnungssatz nicht enthaltene Erschwernisse, - Art und Menge der für die Tätigkeit benötigten Materialien bzw. Stoffen und - Art, Typ und Dauer der eingesetzten Geräte. 6.3. Die Originale der Tätigkeitsnachweise behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. 6.4. Material und Geräte, für die keine vergleichbaren Einheitspreise vorliegen, werden auf Rechnungsnachweis vergütet. 7. Preisgleitklausel 7.1. Preisgleitklausel Einheitspreise Sollten die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat über das vertraglich vereinbarte Ende hinaus fortzuführen sein, so unterliegen die festen Einheitspreise nachstehender Preisgleitformel: 0 1 0 1 1 0 L c L M P P a b M P1 = Preis nach Anpassung P0 = Preis vor Anpassung M1 = Preisindex des Materials nach Ablauf der Festpreisbindung M0 = Dem Einheitspreis zugrundeliegender Preisindex des Materials am Tag vor Ablauf der Festpreisbindung L1 = Ecklohn eines Facharbeiters ab dem Tag der Tarifänderung nach Ablauf der Festpreisbindung L0 = Ecklohn eines Facharbeiters am Tag vor Ablauf der Festpreisbindung a = Prozentsatz des Angebotspreises, der unverändert bleibt b = Prozentsatz des Angebotspreises, der auf Material und materialabhängige Kosten entfällt c = Prozentsatz des Angebotspreises, der auf Lohn und lohnabhängige Kosten entfällt Bei Berechnung der Gleitung werden die Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des ANs und/oder der Preisindex des jeweiligen Rohstoffpreises und/oder Fachserie 17 in der zutreffenden Reihe (Quelle: Statistisches Bundesamt) angesetzt. Es besteht Anspruch auf Preisanpassung nur für die Leistungen, die in dem Preisanpassungszeitraum zu erbringen sind. Zur Feststellung ist zum Tage der Preisänderung der Wert der erbrachten Leistungen (Leistungsstand) unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt ggf. auch nur teilweise erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. 7.2. Preisgleitklausel Stundenverrechnungssätze: Sollten die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, über das vertraglich vereinbarte Ende hinaus fortzuführen sein, so unterliegen die Stundenverrechnungssätze nachstehender Preisgleitformel: 17 Seite 3 von 10 p=p0 x (0,20 + 0,80 x L/L0) p = Preis nach Anpassung p0 = Preis vor Anpassung L = Ecklohn eines Facharbeiters im Jahr nach Ablauf der Festpreisbindung L0 = Ecklohn eines Facharbeiters im Jahr des Ablaufs der Festpreisbindung Bei Berechnung der Gleitung werden die Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des ANs (AN) angesetzt. Es besteht Anspruch auf tarifliche Preisanpassung nur für die Leistungen, die in der Zeit der Preisanpassung durchzuführen sind. Eine Anpassung erfolgt jeweils nach Abschluss des Tarifvertrages zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Lohnerhöhung im Jahre nach der vertraglich vereinbarten Preisfestschreibung. 8. Änderung der Leistung 8.1 Der AN hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr oder Minderkosten nachzuweisen. Basis für Mehr oder Minderkosten ist die Urkalkulation. 8.2 Änderungen und zusätzliche Leistungen werden, wenn und soweit zutreffend, mit den Einheitspreisen im Hauptvertrag oder über das AGProjektänderungsmeldungsverfahren (PÄMVerfahren) abgegolten. Für diese Einheitspreise gilt Ziffer 5 entsprechend. 8.3 Der AN hat Nachtragspreise vor Ausführung zu vereinbaren; versäumt er dies, so setzt der AG die Preise nach billigem Ermessen fest. 9. Ausführung der Leistung 9.1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 9.2. Arbeitserlaubnisscheinen (AE) bzw. Arbeitslaufzetteln (ALZ) gemäß betrieblicher oder anlagenbezogener Regelungen des jeweiligen AG Standortes in der aktuell gültigen Fassung sind einzuhalten. Die Arbeiten sind nach dem vorgegebenen Verfahren gemäß Leistungsbeschreibung auszuführen. 9.3. Die Projektsprache ist deutsch. Sie muss von allen beim AG eingesetzten Personen in Wort und Schrift beherrscht werden. 9.4. Der AN und dessen Nachunternehmer haben ihre Leistungen, sofern diese als qualitätsrelevant eingestuft sind, auf Basis eines wirksamen QSSystems zu erbringen. Die Wirksamkeit ist nachzuweisen und wird vom Qualitätswesen des AG beurteilt. Jede Änderung am QSSystem des ANs bzw. der Nachunternehmer ist dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9.5. Stellt der AG Stoffe/Materialien/Geräte/Werkzeuge und dergleichen, hat sich der AN über deren Eignung sowie deren Qualitäts und/oder Sicherheitszustand zu vergewissern und verantwortet deren Einsatz. 9.6. Beim AG gelten nachstehende Regelarbeitszeiten: Montag bis Freitag 6:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten. Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Schichtbetriebes, dies bedarf zwingend der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Für Leistungen, die den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen, gelten kürzere Arbeitszeiten; diese sind vor Leistungsbeginn mit dem AG zu vereinbaren. 18 Seite 4 von 10 Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung mit dem AG sind Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit ausführbar. Anfang jeden Jahres legt der AG die arbeitsfreien Brückentage fest. An diesen Tagen können keine Arbeiten ausgeführt werden. 9.7. Der AN hat bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes oder einer nach 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. 9.8. Der AN ist verpflichtet, die Antragstellung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 12b), AtG des zum Einsatz kommenden und nicht überprüften Personals spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung durchzuführen. 9.9. Der AN hat den AG rechtzeitig und frühzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 10. Werbung/Veröffentlichungen 10.1. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. 10.2. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG hinweisen. Veröffentlichungen, die Bereiche oder Belange des AG betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den AG. 11. Umweltschutz Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten, hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 12. Nachunternehmer 12.1. Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben stets nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Zuverlässigkeit ist mindestens durch Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Bau und der Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes nachzuweisen. 12.2. Die Nachunternehmer sind bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 12.3. Vor der beabsichtigten Leistungsübertragung hat der AN Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben. 12.4. Beabsichtigt der AN, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen. 12.5. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. 12.6. Der AN darf dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen stellen, als zwischen ihm und dem AG vereinbart sind. 19 Seite 5 von 10 12.7. Für die Nachunternehmer gelten die Zutritts sowie Ordnungs und Sicherheitsbestimmungen des AG. 13. Ausführungsfristen Die in der Bestellung genannten Fristen und Termine sind verbindlich. 14. Baufristenplan 14.1. Der AN hat mit der Angebotsabgabe die von ihm vorgesehene Gesamtbauzeit dem AG mitzuteilen. 14.2. Der AN hat einen Baufristenplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Plan ist dem AG 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3facher PapierAusfertigung oder als pdfDatei zu übergeben. 15. Ausführungsfristen | Vertragsfristen | Unverzügliche Fristen ( 5 VOB/B) 15.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am ____________ spätestens ____________ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der ../.. KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ______________ zugestellt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am _______________ innerhalb von ____________ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der ../.. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 15.2. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. Falls die Vollendung der Leistung gem. Bieter zu einem früheren Termin angeboten werden kann, gilt Letzterer als verbindliche Frist. folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B) ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 15.3. Unverzügliche Fristen Als unverzügliche Frist gemäß 5 Abs. 3 VOB/B (1. Aufforderung zur Verstärkung der Kapazitäten) werden 5 Werktage vereinbart. Als angemessene Frist gemäß 5 Abs. 4 VOB/B (Nachfrist bei verzögertem Baubeginn bzw. Überschreitung des Fertigstellungstermins bzw. nicht erfolgter Kapazitätsverstärkung mit Androhung des Auftragsentzugs) werden 5 Werktage vereinbart. Sollte der AN im Einzelfall eine längere Frist benötigen, hat er innerhalb der 5 Werktage die Gründe darzulegen, sofern diese dem AG nicht offenkundig sind. Er hat in diesem Fall auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. 20 Seite 6 von 10 15.4. Änderung der Vertragsfristen Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 16. Kündigung (auch Teilkündigung) aus wichtigem Grund 16.1. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. 16.2. In sich abgeschlossene Teile der Leistung i.S.v. 8 Abs. 3, 4 VOB/B sind jeweils: Die Planungsleistungen und die je einzelnen Gewerke (entsprechend der Einteilung der VOB/C). Der AG kann also gemäß 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B einzelne Gewerke gesondert außerordentlich kündigen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. 16.3. Schadensersatz für entgangenen Gewinn kann der AN im Falle der Teilkündigung nicht verlangen, wenn ihm ein gelichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird. 17. Wettbewerbsbeschränkungen 17.1. Wenn der AN aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der NettoAuftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. 17.2. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. 17.3. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des AG bleiben unberührt. 18. Haftung 18.1. Der AN hat zur Abdeckung seiner, sich aus der Auftragsdurchführung ergebenden Risiken auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach und Vermögensschäden unter Einschluss des Umwelthaftungsrisikos abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. 18.2. Der AN ist dem AG zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit der Versicherungsschutz nicht mehr besteht oder sich zum möglichen Nachteil des AG ändert. 19. Mitteilung von Unfällen Der AN hat Unfälle, bei denen Personen oder Sachschaden entstanden ist, dem AG unverzüglich mitzuteilen. 20. Vertragsstrafen Der AN hat bei schuldhafter Überschreitung der vertraglich vereinbarten Termine der Leistungsabschnitte eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Terminüberschreitung zu zahlen: 0,15 v.H. des vereinbarten NettoPauschalpreises, bezogen auf den jeweiligen Leistungsabschnitt 20.1. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 4 v.H. des NettoPauschalpreises für den jeweiligen Leistungsabschnitt begrenzt. 20.2. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe braucht sich der AG noch nicht bei der Abnahme vorzubehalten. Er kann sie vielmehr bis zur Schlusszahlung geltend machen. 21. Güteprüfung 21.1. Verlangt der AG eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem AN die entstandenen Prüfkosten erstattet. 21 Seite 7 von 10 21.2. Prüfkosten werden nicht erstattet, - wenn der geprüfte Stoff (Material) im Lieferumfang des ANs liegt und/oder - der Stoff (Material) die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt. 22. Abnahme 22.1. Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 22.2. Für Bauleistungen erfolgt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die Regelungen des 12 Abs. 5 VOB/B werden ausdrücklich ausgeschlossen. 23. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist beginnt mit der förmlichen Abnahme. 24. Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits und Pauschalpreisen abgezogen. Dies gilt auch bei Nachträgen, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 25. Abrechnung, Rechnungen. 25.1. Alle Rechnungen und zugehörenden Rechnungsunterlagen (u.a. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind beim AG 2fach einzureichen. 25.2. Für unstrittige Leistungen können nur in Absprache mit dem AG Abschlagszahlungen geltend gemacht werden. 25.3. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags, Teilschluss oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Abschlags und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 25.4. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge der Auftragspositionen, den zugehörenden Ordnungszahlen (Positionen) sowie der Positionsbezeichnung gegebenenfalls abgekürzt aufzuführen. 25.5. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz. 25.6. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge und des Umsatzsteuersatzes anzugeben. 25.7. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend dem beim AG gültigen Tätigkeitsnachweis aufgegliedert werden. 25.8. Den Rechnungen müssen die zur Beurteilung der Leistungen und zur Prüfung der Rechnungsbeträge erforderlichen Unterlagen beiliegen. Die Originale der Rechnungsunterlagen erhält der AG. 25.9. Die Schlussrechnung ist zu berichtigen, wenn Übertragungsfehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt werden. 25.10. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Rechenfehler in der Abrechnung oder Fehler in den Unterlagen der Abrechnung durch Rechnungsprüfungsbehörden festgestellt, so sind AG und AN verpflichtet, einander die ihnen danach zustehenden Beträge zu erstatten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, sich auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) zu berufen. 22 Seite 8 von 10 26. Zahlungen 26.1. Alle Zahlungen werden bargeldlos in EUR geleistet. 26.2. Der AG kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des AN, die nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der AG in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Auftraggeber auch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät ( 286 Abs. 3 BGB), bleibt unberührt. 26.3. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 26.4. Der AN ist nicht berechtigt, seine aus diesem Vertragsverhältnis gegenüber dem AG bestehenden Forderungen an einen Dritten abzutreten. 26.5. Bei Bauleistungen ist im Auftragsfall eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug gemäß 48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) dem AG vorzulegen. Anderenfalls hat der AN den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer mitzuteilen. Der AG ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und die Restsumme (85 %) auszuzahlen. 27. Sicherheitsleistung Die Sicherheit für die Vertragserfüllung (UVgOLeistungen Lieferungen und Dienstleistungen) ist in Höhe von 5 v.H. der Bruttoauftragssumme durch unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung (VOBLeistungen) ist in Höhe von 5 v.H. der Bruttoauftragssumme durch unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro beträgt. Die Sicherheit für Mängelansprüche (UVgO-Leistungen Lieferungen und Dienstleistungen) ist in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme (Bruttoauftragssumme einschließlich der Nachträge) durch unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt. Die Sicherheit für Mängelansprüche (VOBLeistungen) ist in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme (Bruttoauftragssumme einschließlich der Nachträge) durch unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro beträgt. Stellt der AN die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz kann der AN verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung durch eine Mängelansprüchesicherheit ersetzt wird. Rückgabe erfolgt mit Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche bzw. auf berechtigte Anforderung. 27.1. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung ggf. nach Ersetzung einer Sicherheit für Mängelansprüche und Schadensersatz. 27.2. Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz. 27.3. Für Bauleistungen steht dem AN kein Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu, soweit er eine Sicherheit nach 648 a BGB erlangt hat. 23 Seite 9 von 10 28. Überzahlungen 28.1. Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der AN nicht den auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. 28.2. Im Falle der Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu erstatten. 28.3. Leistet der AN innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu zahlen. 29. Bürgschaften 29.1. Ist Sicherheit zu leisten, ist die Bürgschaft von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTOAbkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit oder Kautionsversicherer zu stellen. 29.2. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen: Der Bürge übernimmt für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle. 29.3. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. 29.4. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen angerechnet worden sind. 30. Verträge mit ausländischen Aufragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 31. Vertraulichkeit 31.1. Der AN ist verpflichtet, die überlassenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu benutzen. Soweit es zur Ausführung der Leistung notwendig ist, dürfen sie an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des AG übermittelt werden. Der AN hat Dritte zur gleichen Vertraulichkeit, wie er dem AG gegenüber verpflichtet ist, zu verpflichten. Als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen sind entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen zu behandeln. 31.2. Der AN verpflichtet sich, die Verarbeitung der ihm übergebenen Akten und Dokumente ausschließlich im Rahmen der vertraglich festgelegten Weisungen des AG durchzuführen. 31.3. Der AN ist verpflichtet, dem AG jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten und Unterlagen betroffen sind. 31.4. Der AG hat das Recht, sich jederzeit von der Umsetzung der oben genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen des ANs zu überzeugen. 24 Seite 10 von 10 31.5. Auf Verlangen oder nach Beendigung der Arbeiten sind alle dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie alle Abschriften und/oder Vervielfältigungen unverzüglich an den AG zurückzugeben. Ausgenommen davon sind Daten, deren Aufbewahrung beim AN im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Für die in der EDV gespeicherten Daten sind die Löschprotokolle dem AG vorzulegen. 32. Maßnahmen gegen Belästigungen Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, die beim AG tätig werden, regelmäßigen Unterweisungen nach den Bestimmungen des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) nachweislich zu unterweisen. 25 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung (Korrektur) 21.01.2020 Verfahren: 2020000029 - Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage SKONTO Skonto zugelassen Ja Zahlungsziel (falls zugelassen) 14 Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Gesamthonorar in EUR netto USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Gesamthonorar Bitte tragen Sie hier das Gesamtnettohonorar ein. Die Zwischenwerte sind in die Anlage 1 einzutragen Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 --- Gesamtpreis [EUR] ................ ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 1/2 26 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung (Korrektur) 21.01.2020 Verfahren: 2020000029 - Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 2/2 27 KRITERIENKATALOG Ausschreibung (Korrektur) 21.01.2020 Verfahren: 2020000029 - Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage EIGNUNGSKRITERIEN 1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist: Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren. Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren. Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt. Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt. Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt. Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird. Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt. Es liegen keine Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB vor. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Strahlenexponiertes Personal - Kategorie B [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Verfügt Ihr Unternehmen über strahlenexponiertes Personal der Kategorie B? Bitte benennen Sie das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie B. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Genehmigung gem. 25 StrlSchG bzw. 15 StrlSchV [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Genehmigung gem. 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verfügt. Hinweis: Genehmigungen gem. 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die vor dem 31.12.2018 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin akzeptiert. Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung bei. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 1/2 28 KRITERIENKATALOG Ausschreibung (Korrektur) 21.01.2020 Verfahren: 2020000029 - Planungsleistung gem. 53 HOAI: Förderanlage LEISTUNGSKRITERIEN 1 Hinweis für den Bieter [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Die nachfolgenden Angaben sind in Form von Auszügen, Belegen etc. nachzuweisen. [ ] zur Kenntnis genommen. Mehrere Antworten wählbar 2 Gesamtumsatz 2018 [Mussangabe] Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 11 K.O.-Kriterium: Nein Bitte geben Sie den Umsatz Ihres Unternehmens für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2018 an. [ ] Keine Angabe (0) [ ] = 100.000,00 (1) [ ] = 200.000,00 (3) [ ] = 300.000,00 (5) [ ] = 400.000,00 (7) [ ] = 500.000,00 (9) [ ] = 600.000,00 (11) Nur eine Antwort wählbar 3 Berufserfahrung - Förderanlagen [Mussangabe] Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Wie viel Berufserfahrung hat der einzusetzende Fachplaner im Bereich der Förderanlagen? [ ] Keine Angabe (0) [ ] bis 5 Jahre (0) [ ] bis 7 Jahre (1) [ ] bis 9 Jahre (3) [ ] mehr als 9 Jahre (5) Nur eine Antwort wählbar 4 Referenzen- Förderanlagen [Mussangabe] Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 11 K.O.-Kriterium: Nein Wie viele Referenzen kann der einzusetzende Fachplaner im Bereich der Förderanlagen nachweisen? [ ] Keine Angabe (0) [ ] 1 Projekt (1) [ ] 2 Projekte (3) [ ] 3 Projekte (5) [ ] 4 Projekte (7) [ ] 5 Projekte (9) [ ] mehr als 5 Projekte (11) Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 2/2 29 Name Dateiname Größe MIME-Type BWB Bewerbungsbedingungen BWB Bewerbungsbedingungen.pdf 162,32 KB application/pdf Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO.pdf 2,83 MB application/pdf 30 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/01/cd38d904-7ecc-4df0-a369-99e74e220a79.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de