Ausschreibung: LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) - DE-Rotenburg Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen Dienstleistungen im Sozialwesen Dokument Nr...: 878178-2020 (ID: 2020020219272538256) Veröffentlicht: 02.02.2020 * LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) VERGABEUNTERLAGEN 10/20/55 LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland 21.01.2020 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vertragsbedingungen/Formulare................................................................................................... ........................... 3 631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................ 3 632_Bewerbungsbedingungen....................................................................................................... .................. 7 01_2 Leistungsbeschreibung LifeCoach_final2................................................................................................ 9 633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen........................................................................................... ...... 30 635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen.................................................................. 32 Eigenerklärung_sozial_UVgO..................................................................................................... ..................... 33 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 34 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 35 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 37 i INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. INFORMATIONEN ALLGEMEIN Auftragsnummer 10/20/55 Auftragsbezeichnung LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) Auftragsbeschreibung Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind im Rahmen der beruflichen Eingliederung mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden, 1. eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden und 2. Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. VERFAHREN Auftraggeber Landkreis Rotenburg (Wümme) Liefer-/Ausführungsort 27356Rotenburg Leistungsart Dienstleistungsauftrag Vergabeart Öffentliche Ausschreibung(UVgO) VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50% Klassifizierungen Code Bezeichnung 85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 85300000-2 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen 85312510-7 Berufliche Wiedereingliederung 85320000-8 Dienstleistungen im Sozialwesen ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Ja Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b BGB TERMINE BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 13.02.2020 10:00 Angebotsfrist 20.02.2020 10:00:00 Bindefrist 23.03.2020 AUFTRAGSDAUER Beginn 01.05.2020 Ende 30.04.2021 Anmerkungen BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 13.02.2020 10:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. 1 Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden ausschließlich über die Bieterkommunikation beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. SONSTIGES Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49 (0)4261-983-2178 oder -2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos. Vielen Dank für Ihr Interesse! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Zentrale Vergabestelle 2 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4 Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Bindefrist endet am Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß UVgO) Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Vergabenummer Leistung Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017) 227 Zuschlagskriterien B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Deutschland 20.02.2020 10:00:00 23.03.2020 10/20/55 LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) Wertungskriterien gemäß Leistungsbeschreibung 3 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4 C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Fax Straße E-Mail PLZ/Ort 3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung Eigenerklärung zur Eignung Trägerzulassung AZAV Konzept Urkalkulation des Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) 4 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4 3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung 3.3 - frei - 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 5 631 (UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4 7 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für Maßnahmennummer: Maßnahme: Vergabenummer: Leistung: zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 8 Nachprüfungsstelle 9 10/20/55 LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) Regierungsvertretung Lüneburg Auf der Hude 2 21339 Lüneburg 6 632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. 7 632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2 Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignung Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. 8 Seite 1 von 21 Öffentliche Ausschreibung des Landkreises Rotenburg (Wümme), Jobcenter Rotenburg (Wümme) Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) Vergabe- und Vertragsunterlagen zur öffentlichen Ausschreibung nach 16 h Abs. 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Ausschreibungs-Nr.: 10/20/55 LifeCoach 9 Seite 2 von 21 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat die Bieterin bzw. der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen, auch wenn sie oder er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Inhaltsverzeichnis Leistungsbeschreibung ................................................................................................................... 3 Teil A Allgemeine Bedingungen .............................................................................................. 3 A.1 Allgemeines .................................................................................................................. 3 A.2 Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme ............................. 4 A.3 Aufbau, Form und Inhalt ............................................................................................. 4 A.4 Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft ............................................ 4 A.5 Trägerzulassung .......................................................................................................... 4 A.6 Vergabemindestentgeltverordnung ........................................................................... 4 A.7 Preisanpassungsklausel .............................................................................................. 4 A.8 Prüfung und Wertung der Angebote .......................................................................... 5 Teil B Leistungsbeschreibung..................................................................................................... 7 B.1. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Maßnahmengestaltung und Durchführung ................. 7 B.1.1 Zielsetzung und Einführung ............................................................................................. 7 B.1.2 Maßnahmeort und Erreichbarkeit ..................................................................................... 7 B.1.4 Anforderung an die Lehrkräfte/Mitarbeiter ........................................................................ 7 B.1.5 Coachingzeiten Weihnachten/Silvester ............................................................................. 8 B.1.6 Fahrkostenberechnung .................................................................................................... 8 B.1.7 Abrechnungsmodus ........................................................................................................ 8 B.1.8 Hinweis zur Umsatzsteuerregelung .................................................................................. 9 B.1.9 Maßnahmenbewertung .................................................................................................... 9 B.1.10 Abnahme der Anforderungen ......................................................................................... 9 B.1.11 Versicherung der Teilnehmer ......................................................................................... 9 B.2 Produktbezogene Leistungsbeschreibung .............................................................................. 10 Allgemeine Anforderungen ..................................................................................................... 10 B.3 Gliederung Konzept / Strategiepapier ................................................................................... 21 10 Seite 3 von 21 Leistungsbeschreibung Teil A Allgemeine Bedingungen Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Auftraggebers für die Vergabe von Leistungen (einschl. gewerbliche Dienstleistungen und Lieferungen) A.1 Allgemeines Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Soweit in den Vergabeunterlagen nicht anders angegeben ist, sind mit Bedarfsträger die Grundsicherungsstelle im Sinne der 6ff SGB II gemeint. ist mit Auftraggeber im Sinne der Vertragsausführung der Bedarfsträger im Sinne der 6 ff SGB II gemeint. ist mit Auftragnehmer derjenige Bieter gemeint, der den Zuschlag auf sein Angebot im Rahmen des jeweiligen Vergabeverfahrens und des jeweiligen Loses erhalten hat. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind schriftlich bei der Angebotsstelle in einem entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag einzureichen. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren und diese bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Alle Preise sind jeweils exklusive und inklusive Umsatzsteuer in Euro anzugeben. Andernfalls wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fällt keine Umsatzsteuer (Siehe B.1.8) an, dann sind die Bruttopreise gleich die Nettopreise. Die Angabe des Preises erfolgt auf dem Angebotsschreiben mit Losen. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. In den Vergabeunterlagen ausdrücklich erwünschte oder zulässige Änderungsvorschläge müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und verbindlich unterschrieben werden. Werden Leistungen angeboten, die in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden. Auf Anlagen ist im Anschreiben hinzuweisen. Der Bieter hat mit dem Angebot die Preismitteilung (Urkalkulation) grundsätzlich in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. 11 Seite 4 von 21 A.2 Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme Es können Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß 31 UVgO ausgeschlossen werden. A.3 Aufbau, Form und Inhalt Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch, entsprechend der im Vordruck Angebotsaufforderung vorgegebenen Inhalte zugelassen. Das Angebot ist elektronisch über das Vergabeportal der Deutsche eVergabe abzugeben, legen Sie bitte das Konzept sowie erforderliche Unterlagen und Erläuterungen als Datei im Rahmen der Angebotsabgabe im Vergabeportal ab. Die Anlagen können im Angebotsassistenten im Bearbeitungsschritt Anlagen hinzugefügt werden. Die Seitenzahl des Konzeptes darf 12 Seiten exklusive der Anlagen nicht überschreiten. Die Angebotsstruktur ist bei der Angebotsabgabe einzuhalten. Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot bei der zuständigen Stelle im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern. A.4 Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, sowie einen Nachweis über den Eintrag im Berufsregister bzw. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat. A.5 Trägerzulassung Es wird eine Trägerzulassung gefordert. Laut 176 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 SGB III selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Nachweis dieser Trägerzulassung ist mit dem Angebot vorzulegen. A.6 Vergabemindestentgeltverordnung Die Vergabemindestentgeltverordnung 2019 (VergMindV 2019) findet Anwendung. Der Auftragnehmer hat den in der Maßnahme eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im pädagogischen Bereich im Kalenderjahr 2019 gemäß 4 der VergMindV 2019 ein Mindestentgelt in Höhe von 15,72 je Zeitstunde zu zahlen. Treten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 neue Vergabemindestentgeltverordnungen in Kraft, gelten diese entsprechend. A.7 Preisanpassungsklausel Sollte die Vertragslaufzeit über die Dauer von einem Jahr hinausgehen, ist eine Preisanpassung möglich. Die Preisanpassung kann durch den Auftragnehmer nur beantragt werden, wenn ein tariflicher Lohn oder der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist und dieser verändert bzw. angepasst wird. Die aus diesen Veränderungen des Lohnes entstehenden zusätzlichen Personalkosten sind in einem schriftlichen Antrag nachzuweisen. Dazu ist die Angebotskalkulation mit dem darin berücksichtigten und ausgewiesenen Lohn vorzulegen. Die vorhandene Kalkulation wird dann, nur verändert um den neuen Tarif- oder Mindestlohn, neu berechnet. Die Preisanpassung erfolgt in Höhe der Differenz aus Neuberechnung und Angebotskalkulation. Eine Preisanpassung kann einmal jährlich, frühestens ab dem zweiten Jahr der Vertragslaufzeit beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des neuen Mindestentgelts zu stellen. Ist der Antrag fristgerecht eingegangen, erfolgt eine rückwirkende Preisanpassung ab dem Inkrafttreten des neuen Mindestentgelts. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, ist eine Preisanpassung ausgeschlossen. 12 Seite 5 von 21 A.8 Prüfung und Wertung der Angebote Die in der Ausschreibung genannten weiteren Anforderungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wendet dabei Zuschlagskriterien in der angegebenen Reihenfolge an: Konzept Angebotspreis Die in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen formulierten Kriterien sind vom Bieter auf jeden Fall zu erfüllen. Das Konzept wird anhand folgender Matrix gegliedert und bewertet: Wertungsbereich: A = Punkte B = Faktor A * B = L 1. Methoden und Umsetzung der aufsuchenden intensiven Sozialarbeit / Auffinden / Ansprache / Beziehungsaufbau (0/5/10/15) 2 (Zweifache Bewertung) A * B = L 2. Lokale und Regionale Vernetzung Unterstützungsstrukturen finden: (öffentliche Einrichtungen, Kirchengemeinde, usw. sowie Zugang zu dezentralen Beratungsräumen) (0/5/10/15) 2 (Zweifache Bewertung) A * B = L 3. Problemlösungsstrategien, Hilfestellungen, soziale Stabilisierung und motivationale Förderung (0/5/10/15) 3 (Dreifache Bewertung) A * B = L 4. Strategie der Anbindung an die regulären Angebote der Beratung und Bildung (0/5/10/15) 1 (Einfache Bewertung) A * B = L Inhalte, Zielerreichung und Methode werden anhand folgender Skala bewertet: 0 Punkte: Das Leistungsangebot erfüllt die Mindestanforderungen nicht 5 Punkte: Das Leistungsangebot erfüllt die Mindestanforderung 10 Punkte: Das Leistungsangebot übertrifft die Mindestanforderungen 15 Punkte Das Leistungsangebot übertrifft die Mindestanforderungen erheblich Um die notwendige Qualität der Leistung sicherzustellen, wird das Leistungsangebot mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung nicht erfüllt werden oder die Konzeption nicht schlüssig dargestellt wurde. Die gilt auch, wenn die aufgeführten Mindestanforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführung oder Aufgliederung wiederholt werden. Das Angebot wird von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. 0 Punkte: Um die notwendige Qualität der Leistung sicherzustellen, wird das Leistungsangebot mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung nicht oder teilweise nicht erfüllt werden oder die Konzeption nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch wenn die aufgeführten Mindestanforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführung oder Aufgliederung wiederholt werden. Das Angebot wird von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. 5 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 5 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung erfüllt sind und die Konzeption schlüssig dargestellt wird. 13 Seite 6 von 21 10 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 10 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung übertroffen werden, die Konzeption schlüssig dargestellt wird und einen überdurchschnittlichen Erfolg in Bezug auf die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen verspricht. 15 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 15 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung erheblich übertroffen werden und/oder besonders herausragende Merkmale/Innovationen im Konzept aufzeigen. Das Gesamtkonzept wird schlüssig dargestellt und verspricht einen überdurchschnittlichen Erfolg in Bezug auf die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen. Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Addition der Punkte für das Konzept. Im nächsten Schritt wird das Preis-Leistungsverhältnis, der Preis pro Leistungspunkt ermittelt. L P Y Legende: Y = Kennzahl für das Preis-Leistungsverhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = Gesamtpreis Es folgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag. Bei identischem Preis pro Leistungspunkt greift das preisgünstigste Angebot. Der Zuschlag erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung erteilt, so ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. 14 Seite 7 von 21 Teil B Leistungsbeschreibung B.1. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Maßnahmengestaltung und Durchführung B.1.1 Zielsetzung und Einführung Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des 16 h Abs. 1 SGB II i.V. mit 45 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind im Rahmen der beruflichen Eingliederung mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden, 1. eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden und 2. Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. B.1.2 Maßnahmeort und Erreichbarkeit Siehe B.2.1. Die Maßnahme findet vorwiegend in aufsuchender Form statt. Die Maßnahme soll darüber hinaus in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendberufszentrum des Landkreises Rotenburg (Wümme) Kooperationen mit den örtlichen Institutionen, Kirchen, Trägern und Vereinen eingehen und deren Räumlichkeiten für die Beratung oder für Gruppenveranstaltungen nutzen. B.1.4 Anforderung an die Lehrkräfte/Mitarbeiter Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei der Auswahl des Personals ist insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) zu achten. Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich durchgängig für die gesamte Vertragslaufzeit festangestelltes Personal einzusetzen. Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im Sinne 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach 30 Absatz 5 und 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme in der Maßnahme nicht älter sein als fünf Jahre. 15 Seite 8 von 21 Der Nachweis (Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise) des Personals inklusive einer Kopie des Arbeitsvertrages hat spätestens eine Woche vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. B.1.5 Coachingzeiten Weihnachten/Silvester Fallen Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) nicht auf einen Samstag oder Sonntag, sind sie wie gewöhnliche Werktage zu behandeln. Es hat demnach grundsätzlich Unterricht gemäß der Vorgaben unter B.2 stattzufinden. Gleiches gilt für sog. Brückentage zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12., 28.12., 29.12., 30.12.). Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eröffnet, die Beratung an vorgenannten Tagen ganz oder teilweise ausfallen zu lassen, sofern die ausgefallenen Stunden kompensiert werden. Der Ausgleich kann entweder durch Verlängerung der Beratungszeiten an anderen Tagen oder durch Verlängerung der Maßnahmelaufzeit insgesamt erfolgen. Möchte der Auftragnehmer von einer dieser Möglichkeiten Gebrauch machen, ist dies beim Auftraggeber bis spätestens 20.11. schriftlich oder elektronisch detailliert mitzuteilen, wie ein Ausgleich erfolgen könnte. Der Auftraggeber entscheidet sodann umgehend über den Ausgleich und teilt dies dem Auftraggeber binnen drei Werktagen mit. B.1.6 Fahrkostenberechnung Bei den Fahrkosten handelt es sich um Wege vom Zuhause des Maßnahmenteilnehmers zum Schulungsort, zum Praktikum oder zu einem Bewerbungsgespräch. Es handelt sich somit um individualspezifische Ansprüche der Teilnehmer gegen den Bedarfsträger. Dieser entscheidet im Rahmen der Ermessensausübung über die Angemessenheit dieser Kosten. Über die Höhe der auszuzahlenden Kosten informiert der Bedarfsträger den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, die Abrechnung und Verauslagung der Teilnehmerkosten zu übernehmen, soweit diese ihren Anspruch an ihn abtreten. Die Berechnung und Auszahlung der monatlichen Kosten der einzelnen Teilnehmer wird vom Auftragnehmer übernommen. Grundlage ist die vom Teilnehmer abgezeichnete Einzelkostenabrechnung, die auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlage, bzw. durch einen Sammelüberweisungsträger, auf dem der Empfängername, die Bankleitzahl und Kontonummer bzw. SEPA-Daten, der Betrag in Euro, der Verwendungszweck, sowie die Fälligkeit aufgeführt sein muss, zu erfolgen hat. Berechnungsgrundlage ist die vom Jobcenter zur Verfügung gestellte Anwesenheits- und Abrechnungstabelle. Zur Abrechnung der Fahrtkosten mit dem Auftraggeber sind vom Auftragnehmer der Fahrtkostenantrag und die Fahrtkostenquittung jedes Teilnehmers, die Fahrkarten, die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle, sowie sonstige Stellungnahmen, bspw. zu Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, der Rechnung beizulegen. Zu hoch ausgezahlte Fahrtkostenbeträge durch den Auftragnehmer an einen Teilnehmer werden im folgenden Monat durch den Auftragnehmer mit dem Teilnehmer verrechnet. Die Zahlung der verauslagten Teilnehmerkosten erfolgt durch den Auftraggeber nach Rechnungsstellung und Einreichung aller zur Abrechnung benötigten und o.g. Unterlagen. Sollten die einzureichenden Unterlagen unvollständig oder nicht korrekt ausgefüllt sein und/ oder nicht vollständig eingereicht werden, werden die Kosten vom Auftraggeber nicht abgerechnet. Das konkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer und dem Bedarfsträger abgestimmt. Hierbei können monatliche Abschlagszahlungen und eine Schlussabrechnung zu den verauslagten Kosten vereinbart werden. B.1.7 Abrechnungsmodus Grundlage für die Abrechnung ist der für diese Leistung vereinbarte Festpreis. Die Zahlung erfolgt durch den Auftraggeber in gleich bleibenden monatlichen Raten nachträglich. Der Auftragnehmer erstellt hierfür eine Rechnung. Die erste Monatsrate ist am Tag nach Ablauf des ersten Kalendermonats seit Leistungsbeginn fällig. Die Rechnungen sind zu richten an: 16 Seite 9 von 21 Landkreis Rotenburg (Wümme) Frau Michels Weicheler Damm 9-11 27356 Rotenburg B.1.8 Hinweis zur Umsatzsteuerregelung Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) des Umsatzsteuergesetzes erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, nicht durch das Jobcenter des Landkreis Rotenburg (Wümme). B.1.9 Maßnahmenbewertung Der Auftraggeber behält sich vor, eine Maßnahmenbewertung durchzuführen. Dabei muss jeder Teilnehmer die Maßnahme bewerten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer die Bewertung in Ruhe und ohne direkte Aufsicht durch einen Dozenten abgeben können. B.1.10 Abnahme der Anforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Personal 1 Woche vor Maßnahmebeginn zur Abnahme durch das Jobcenter vorzuhalten. Die Abnahme erfolgt durch das Jobcenter des Landkreis Rotenburg (Wümme). Sollte das Personal nicht den Anforderungen entsprechen, wird eine Mängelrüge erteilt und eine Nachfrist von 7 Tagen gewährt. Sollten die Mängel nach 7 Tagen nicht beseitigt worden sein, behält sich das Jobcenter vor, dem Auftragnehmer den Auftrag zu entziehen und diesen an den nächstbesten Anbieter der Angebotsauswertung zu vergeben. Die dem Jobcenter dabei entstehenden Mehrkosten sind vom gerügten Auftragnehmer zu übernehmen. B.1.11 Versicherung der Teilnehmer Die Teilnehmer sind gemäß 2 Absatz SGB VII und 8 SGB VII auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg zum Maßnahmeort sowie bei Arbeitsunfällen zu versichern. Die Verantwortung für die Unfallversicherung der Teilnehmer trägt der Auftragnehmer und ist auf Anforderungen des Auftragsgebers vorzulegen. 17 Seite 10 von 21 B.2 Produktbezogene Leistungsbeschreibung Allgemeine Anforderungen 1. Maßnahmenziel Auffinden, Anbinden und Integrieren von entkoppelten jungen Menschen, die mit großer Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII haben. Überleitung in reguläre Angebote der Beratung oder beruflichen (auch schulischen) Bildung. Die Maßnahme zielt darauf ab über intensive Sozial- und Netzwerkarbeit die Motivation und Aktivierung der Teilnehmer wesentlich zu fördern und Perspektiven aufzubauen. Die Maßnahme zielt darauf ab, über aufsuchende Arbeit Schulabstinenz und verweigerung zu bearbeiten und in den regulären Schulbetrieb zurückzuführen. Hierbei sollen auch die Eltern in die Arbeit einbezogen werden. Die Maßnahme zielt ebenfalls darauf, sozialräumliche Unterstützungsstrukturen und Anlaufstellen zu etablieren, die dauerhaft junge Menschen aus der Zielgruppe Unterstützung oder Weitervermittlung anbieten. Dazu gehört auch die breit angelegte Information über die Leistungen des Jugendberufszentrums. 2. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören junge Menschen unter 25 Jahren (erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Nicht-Leistungsempfänger die vermutlich Leistungen nach dem SGB II erhalten würden), die vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen, Leistungsbereitschaft, Pflichtbewusstsein, Termintreue und Kooperations-bereitschaft aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können sowie besonderer individueller Unterstützung bedürfen, um sie für eine berufliche Qualifizierung und Eingliederung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Die Lebenssituation der jungen Menschen aus der Zielgruppe ist durch besondere Problemlagen gekennzeichnet: 1. Junge Menschen außerhalb des Bildungssystems mit prekären Lebensverhältnissen und/oder individuellen Beeinträchtigungen In vielen Fällen trifft beides zu oder bedingt sich gegenseitig! Die jungen Menschen aus der Zielgruppe leben in andauernden und wellenförmig eskalierenden Konflikten und Notlagen, die sie persönlich verunsichern und stabilen Wohn- und Lebenssituationen entgegenwirken. Meist muss die Zielgruppe allein mit den Anforderungen und Schwierigkeiten zurechtkommen. Häufig sind psychische Beeinträchtigungen und Suchtverhalten Teil der Problemlagen der Zielgruppe. 2. Junge Menschen mit sporadischem Schulbesuch (periodischer Schulabsentismus) bzw. junge Menschen mit Unterbrechungen im Kontakt zum Jobcenter (sporadische Anbindung) Ebenfalls zur Zielgruppe gehören junge Menschen, die zwar an einer Schule angemeldet sind, aber nicht oder nur sporadisch am Unterricht teilnehmen. Und solche eLb u25 die deutlich von Entwicklungsschwierigkeiten nach 16h SGB II betroffen sind und zu deren, Überwindung persönliche Begleitung und 18 Seite 11 von 21 Coaching einschließlich aufsuchender Ansprache brauchen. Merkmale der jungen Menschen aus der Zielgruppe: ungesicherte Wohnsituation bzw. Wohnungslosigkeit , Verlust der finanziellen Lebensgrundlage, Kontaktabbruch zum Jobcenter oder zu den Jugendhilfeträgern abgebrochen haben, leben z. B. aufgrund familiärer Konflikte nicht mehr bei ihren Eltern, eingeschränkte Bildungsfähigkeit, Angebote der Sozialleistungssysteme werden nicht erreicht, Grund- und Sozialkompetenzen fehlen, um in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einzumünden und/oder gesundheitliche Einschränkungen oder Suchtverhalten. Eine Teilnahme von jungen Menschen mit Behinderungen ist möglich. 3. Maßnahmenorte Einsatzgebiete je LifeCoach 1) Nördliches Kreisgebiet oberhalb der Autobahn A1 2) Südliches Kreisgebiet unterhalb der Autobahn A1 Das Coaching findet vorwiegend in aufsuchender Form statt. Es sollen darüber hinaus in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendberufszentrum des Landkreises Rotenburg (Wümme) Kooperationen mit den örtlichen Institutionen, Kirchen und Vereinen eingegangen werden und deren Räumlichkeiten für die Beratung oder für Gruppenveranstaltungen nutzen. Der LifeCoach verfolgt einen innovativen Ansatz und zeichnet sich dadurch aus, dass die Begleitung an sich die Leistung ausmacht. Das Coaching soll keinen Maßnahmencharakter haben. Aufgrund dessen soll das Coaching nicht in den Räumlichkeiten des Trägers stattfinden. Im Angebot sind für jedes der o.g. Gebiete 2 Räumlichkeiten zu kalkulieren, die angemietet werden. Die Räumlichkeiten des Jugendberufszentrums können nach Absprache kostenfrei genutzt werden. Dabei sollen regional sozialräumliche Bezugspunkte etabliert werden, wo junge Menschen aus der Zielgruppe Unterstützung und Begleitung erhalten können. Diese sozialräumlichen Unterstützungsstrukturen sollen nachhaltigen Charakter haben und über Kooperationsvereinbarungen zwischen der betroffenen Organisation und dem Jugendberufszentrum abgesichert werden. (Bsp. Kooperation mit dem Campus oder Beratung in den Räumen der Kirchengemeinde Visselhövede) 4. Maßnahmeaufbau Die Maßnahme LifeCoach soll das besondere Beratungsangebot des Jugendberufszentrums des Landkreises Rotenburg (Wümme) so ergänzen, dass über die individuelle, intensive Sozialarbeit mit den jungen Menschen aus der Zielgruppe die weiterführende Beratung im Jugendberufszentrum effektiv verläuft oder Möglichkeiten der beruflichen (schulischen) Bildung aufgenommen werden. Voraussetzung für die Nutzung der Maßnahme ist das Gebot der Freiwilligkeit. Freiwillig Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, erfordert eine Entscheidung der betreffenden Person. Diese Entscheidung ermöglicht die Erfahrung der Selbstwirksamkeit, dass die persönliche Situation aus eigenem Antrieb verändert werden kann. Kernelement der Umsetzung ist die persönliche Betreuung und Begleitung durch aufsuchende Arbeit im Sinne eines Coachings. Dabei ist als Grundprinzip der Begleitung die Akzeptanz der Lebensführung des Teilnehmers als Voraussetzung der Inanspruchnahme des Angebots geboten. Zur Akzeptanz gehört unter anderem, dass kürzere oder längere Abbrüche vorkommen dürfen und eine Wiederaufnahme des begonnen Prozesses 19 Seite 12 von 21 gewünscht ist. Durch das Angebot soll ein pädagogisch wirksames Spannungsfeld erzeugt werden: Zwischen Akzeptanz und Offenheit für den jeweiligen Teilnehmer und der Zumutung, sich zu verändern und die Akteursrolle im eigenen Leben anzunehmen. In der weiteren Ausgestaltung des Angebots ist die Niedrigschwelligkeit eine weitere grundsätzliche Bedingung für die Wirksamkeit des Angebots. Niedrigschwelligkeit bedeutet hier das Fehlen von formalen und bürokratischen Anforderungen an die betroffene Person, um die Hilfe annehmen zu können. Finden / Kontakt herstellen Neben den Teilnehmern, die seitens des Jobcenters zugewiesen werden, gilt es die jungen Menschen, die entweder leistungsberechtigt oder es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sind, wieder an die Hilfesysteme anzubinden. Dazu können alle möglichen Beratungsangebote bzw. Institutionen im Landkreis einen jungen Menschen mit dessen Zustimmung bei der Maßnahme anmelden. Das Jugendberufszentrum ist bei der Besetzung und Beauftragung des Life Coaches federführend. Aktivieren Durch aufsuchende Sozialarbeit soll zu den Leistungsberechtigten, die sich allen Angeboten des Bedarfsträgers oder sonstiger Sozialhilfeträger entziehen, wieder ein Kontakt hergestellt werden. Ziel ist es, in gewohnter Umgebung zu dem Teilnehmer ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, um aufzuarbeiten und festzustellen, welche Ursachen das ablehnende Verhalten hat. Es sollen ausdrücklich keine klassischen Profiling- und Feststellungsverfahren angewendet werden. Ferner soll festgestellt werden, ob eine grundsätzliche Bereitschaft des Teilnehmers zur Mitwirkung besteht oder ob diese wieder geweckt werden kann. In den Einzelgesprächen mit dem Teilnehmer ist die individuelle Ausgangslage zu erörtern und es sind gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei sind die Grundmotive und Antriebskräfte, die einen positiven Effekt auf den gesamten Eingliederungsprozess haben, ebenso wie Belastungspotentiale und Eingliederungshemmnisse deutlich herauszuarbeiten. Stabilisieren Vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit soll die Heranführung und Eingliederung in das Hilfesystem der Sozialleistungsträger erreicht werden. Durch Unterstützung bei der Bearbeitung und dem Abbau von Problemlagen sollen Motivation und Leistungsbereitschaft gesteigert werden, um dadurch im Idealfall die Integrationschancen zu verbessern oder ggfs. an andere Hilfesysteme weitergeleitet werden zu können. Durch ein individuelles Coaching sollen die Teilnehmer dabei unterstützt werden: Das Jugendberufscoaching regelmäßig wieder aufzunehmen, wieder regelmäßig die Schule zu besuchen, ihre individuelle Schwierigkeiten zu überwinden, Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen, die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln, den Abbau von vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen) anzugehen, durch Aktivierung ihre Motivation und Leistungsbereitschaft wieder herstellen bzw. zu verbessern, 20 Seite 13 von 21 ggfs. auch Krankheitseinsicht (psychische Erkrankungen) und die Bereitschaft fördern, sich mit dem Themenfeld zu befassen und/oder Bereitschaft Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen. Schwerpunkt der Maßnahme Die Maßnahme fußt auf der aufsuchenden Sozialarbeit. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird von jungen Menschen zunehmend Eigenverantwortung und Selbständigkeit erwartet, die sich neben der Bewältigung von persönlichen Problemlagen auch auf den Umgang mit notwendigen Verwaltungsabläufen bezieht: Anträge, Verträge, Kündigungen, Bewerbungsschreiben u. ä. sind Hindernisse, an denen die Zielgruppe der beschriebenen Maßnahme scheitern. Der LifeCoach unterstützt junge Menschen mit konkreten Anliegen hinsichtlich ihrer Bürokratie des Alltags. Die aufsuchende Sozialarbeit bietet individuelle Hilfen zur Bewältigung der persönlichen und sozialen Problemlagen an bzw. initiiert für Teilnehmer erforderliche Hilfen Dritter (z. B. therapeutische Angebote). In der intensiven Einzelfallhilfe des Life Coaches wird ein verbindliches Betreuungsverhältnis eingerichtet, dem der junge Mensch zustimmt. Die Zusammenarbeit basiert auf Freiwilligkeit. Außerdem soll durch die gezielte Ansprache junger Menschen in ihrem nahen Lebensumfeld und üblichen Aufenthaltsorten (bspw. Jugendzentren) durch den Auftragnehmer ein Zugang zu jungen Menschen auch mit ausgeprägten individuellen Problemlagen hergestellt werden, um Teilnehmer für die Teilnahme an der Maßnahme zu gewinnen. Zur regelmäßigen Anbindung von Teilnehmern können Gruppenveranstaltungen durchgeführt werden. Die sozialpädagogische Arbeit wird vor Ort durchgeführt. Eine zusätzliche Nutzung von Räumen vor Ort ist davon unbenommen. An der sozialraum-orientierten Arbeit beteiligt sich das Jugendberufszentrum und stellt auch seine Netzwerkkontakte zur Verfügung. Gemeinsame Beratungen, Sprechzeiten werden zwischen Auftraggeber und nehmer abgestimmt. Der Auftragnehmer soll darauf hinwirken, dass Nichtleistungsempfänger SGB II mit dem Ziel einer Ausbildungssuche das Jugendberufszentrum des Landkreises Rotenburg (Wümme) herangeführt werden. 5. Zeitlicher Umfang Durch den offenen Zugang sind keine Regelungen für Besuchshäufigkeit oder dauer definiert. Nach Rücksprache mit dem Bedarfsträger können die Beratungszeiten je nach dem Bedarf der Teilnehmer verlängert oder verkürzt bzw. während der Maßnahmedauer geändert werden. Die Kontaktfrequenz ist flexibel und nach dem Bedarf ausgerichtet. Teinehmer sollen aber mindestens einmal pro Woche kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahme kann auch über die sozialen Medien oder telefonisch erfolgen. Nach zwei Monaten soll eine Prognose gestellt werden, ob die bis dahin erfolgte Beratung erfolgsversprechend verlaufen ist bzw. in welcher weiteren Zeitspanne eine Anbindung/Integration zu erwarten ist. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt in der Regel sechs Monate. Darüber hinaus ist eine Verlängerung im Einzelfall möglich. Die Notwendigkeit ist vom Auftragnehmer gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen. Für Teilnehmer, die nicht vom Bedarfsträger zugewiesen worden sind, erfolgt zeitnah nach Aufnahme in die Maßnahme im Rahmen der Erstellung des Handlungsplans eine Einschätzung des Auftragnehmers zur voraussichtlichen individuellen Teilnahmedauer. 21 Seite 14 von 21 Die individuelle Teilnahmedauer endet jeweils auch mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Ausbildung des Teilnehmers, der Aufnahme einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden selbständigen Tätigkeit, dem Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer oder den Bedarfsträger. Überleitung an einen anderen Sozialhilfeträger. Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers darf nicht über das jeweilige Ende der Maßnahme hinausgehen. 6. Teilnehmergewinnung Verschiedene Zugänge sind möglich: Zuweisung, informelle Kontaktaufnahme in Brennpunkten oder an Schulen, Vermittlung durch andere Stellen, usw.: Für die jungen Menschen, die noch zum Jobcenter / Jugendberufszentrum Kontakt haben (eLb), kann eine Zuweisung bei vorliegenden Entwicklungsschwierigkeiten nach 16h SGB II erfolgen. Für junge Menschen außerhalb der SGB II Leistung ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass eine Leistungsberechtigung dem Grunde nach besteht, ausreichend, um das Angebot zu etablieren. Es besteht kein Antragserfordernis. 7. Teilnehmerzahl Nordkreis: 10-15 Teilnehmer Südkreis: 10-15 Teilnehmer 8. Ausführungsfrist Die Maßnahme beginnt am 01.05.2020 und endet am 30.04.2021. 9. Inhaltliche Mindestanforderungen Geschlechterbewusste Angebote Der Auftragnehmer hält im niedrigschwelligen Bereich mindestens einen ausgewiesenen Angebotsbestandteil für junge Frauen vor, die aufgrund ihrer Situation besonders Bildung und Qualifizierung fern stehen. Hierbei sollen neu zugewanderte junge Frauen berücksichtigt werden. Elternarbeit Wichtige Entwicklungen von jungen Menschen vollziehen sich im familiären Umfeld. Wenn das Alter des jungen Menschen oder seine familiäre Situation darauf hinweisen, sollten Eltern/Erziehungs- berechtigte der Teilnehmer mit deren schriftlicher Einwilligung durch den Sozialpädagogen gezielt in die Begleitung einbezogen werden. Anlassbezogen (insbesondere bei mehrmaligem Nichterscheinen) sind auch Besuche am Wohnort einzusetzen. Hierbei ist auf die individuellen Rahmenbedingungen einzugehen und bedarfsorientiert zu agieren, u. a. durch: interkulturelle Arbeitsweise, Bedarfsorientierung, Abbau von Zugangsbarrieren, Transparenz, Ziel- und Kooperationsabsprachen. Informationen zu Sucht- und Schuldenprävention Ziel von suchtpräventiven Bemühungen ist der verantwortungsvolle Umgang mit Suchtmitteln und berücksichtigt gesundheitliche und rechtliche Aspekte. Die Abstinenz im Hinblick auf illegale Suchtmittel sowie der verantwortungsvolle und selbst kontrollierte Umgang mit Alkohol, Tabakerzeugnissen und Artikeln der Unterhaltungselektronik mit dem Ziel 22 Seite 15 von 21 weitgehender Abstinenz soll unterstützt werden. Darunter fällt auch der bestimmungsgemäße Gebrauch von Medikamenten. Schuldenprävention wird verstanden als Erziehung zum Umgang mit Geld und Konsum und muss den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, selbst Ansätze zu entwickeln, die ihre Haltung zum Umgang mit Geld und zum Konsumieren allgemein reflektieren, die gewonnenen Erkenntnisse in der Gruppe auszutauschen und neue Erfahrungen zuzulassen. Die Teilnehmer müssen die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Handlungsalternativen zu entwickeln, die auf ihre Lebenssituation zugeschnitten sind. So können sie lernen, dass es auch im Umgang mit Geld und Konsum keine objektiv richtigen Lösungen gibt, weil das jeweilige Handeln von den jeweiligen persönlichen Werthaltungen bestimmt wird. Die Vermittlung von Wissen z. B. über die Gefahren einer Ver- bzw. Überschuldung über Kredite, Versicherungen, Ratenzahlungen, Handyverträge, Werbung, Konsum usw. muss allerdings eingebettet sein in die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation der Teilnehmer. Der Einsatz externer Referenten (Krankenkasse, Jugendhilfe, Schuldnerberatung etc.) zur Durchführung der Informationsveranstaltungen ist zulässig. Informationen über die Grundlagen gesunder Lebensführung Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Voraussetzungen einer gesunden Lebensführung, die überwiegend durch praktische Anwendung vermittelt werden sollen. Die Wechselwirkung zwischen physischer und psychischer Gesundheit und der sozialen und beruflichen Integration soll verdeutlicht werden. Zu den Inhalten gehört insbesondere ein an den Interessen der Teilnehmer ausgerichtetes regelmäßiges Sport-/Bewegungsangebot, das zielgruppenspezifisch auszurichten ist. Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Ernährungsberatung und -praxis. Hierbei soll den Teilnehmern eine gesunde Ernährung auch ohne finanziellen Mehraufwand nahe gebracht werden. Weitere Ansatzpunkte zur Schaffung der Voraussetzungen einer gesunden Lebensführung können z. B. sein: Aufbau einer regelmäßigen Tagesstruktur einschließlich Schlafzeiten Erlernen von Techniken zur Regeneration, Konzentration und Entspannung Fragen der Körperhygiene. Bewältigung prekärer Wohnsituationen Teilnehmer in prekären Wohnsituationen sollen unterstützt werden, damit sie bei Notlagen in der Lage sind, die eigene Wohnung weiter zu unterhalten oder eine eigene Wohnung anzumieten, um möglichst Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Hierbei sind die Hilfsangebote anderer Stellen einzubeziehen. In Krisensituationen ist die Vermittlung in eine Notunterkunft sicher zu stellen. Ggf. ist im Rahmen einer Mediation zusammen mit den Eltern des Teilnehmers eine Konfliktlösung herbeizuführen. Einbindung des Auftragnehmers in die regionalen Netzwerke Ziel ist es, unter Einbeziehung aller regional maßgeblichen Akteure den Abbau von sozialen Problemlagen und Vermittlungshemmnissen zu erreichen. Zudem bedarf es für die Umsetzung des Maßnahmekonzeptes der Kooperation und damit eines regional abgestimmten Handelns. Der Auftragnehmer muss im regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und 23 Seite 16 von 21 Sozialhilfesystem verankert und vernetzt sein. Verankerung und Vernetzung bedeutet insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Jugendberufshilfe, Ärzte, Therapieeinrichtungen, Krankenkassen, Obdachlosenunterkünfte, Wohngruppen, Berufsschulen, allgemein bildenden Schulen, Kammern und Innungen, Arbeitgeber- und Unternehmensverbänden, Jugend-, Sozialämtern, Schulbehörden sowie weiteren Beteiligten eines regionalen Übergangsmanagements (regionale Anlaufstellen, Kompetenzagenturen etc.), weiteren Anbietern von Qualifizierungsangeboten zur Abstimmung des Bildungskonzeptes, Sozialpsychiatrischen Dienst zielgruppenspezifischen Netzwerken sowie weiteren regionalen Akteuren. Die jeweiligen Kontakte und deren Inhalte sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Kooperationsstrukturen mit Netzwerkpartnern, die für den Teilnehmer bereits bestehen sind im Sinne eines ganzheitlichen Unterstützungsansatzes fortzuführen. Hervorzuheben ist insbesondere die Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. Aufgrund der in dieser Maßnahme definierten Zielgruppe ist eine enge und intensive Zusammenarbeit mit dem Jugendberufszentrum des Landkreises unerlässlich. Das Jugendberufszentrum ist gleichzeitig für die Besetzung der Maßnahme zuständig. 10. Nachbetreuung Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme bzw. der Aufnahme einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung durch den Teilnehmer oder Übergang in eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme des SGB II oder III eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der vermittelten Beschäftigung/arbeitsmarktpolitischen Maßnahme durchzuführen. Diese erfolgt durch die bisherige Bezugsperson aus dieser Maßnahme. Die Stabilisierung konzentriert sich insbesondere auf Konfliktintervention (ggf. Moderation und Mediation), Aufrechterhaltung der Motivation, Unterstützung bei der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder Unterstützung Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um Beschäftigungsabbrüche bzw. den Abbruch der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zu verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit seinem Arbeitgeber/neuen Auftragnehmer der Maßnahme zustimmt. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Teilnehmer bzw. seiner Eltern/ Erziehungsberechtigten widerrufen werden. Die Erklärung ist bis zum 24 Seite 17 von 21 Ende der Stabilisierung vom Auftragnehmer aufzubewahren. Die Stabilisierung findet i.d.R. in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, im Beschäftigungsbetrieb, beim Auftragnehmer der neuen Maßnahme oder wenn notwendig, beim Teilnehmer statt, solange sich die Örtlichkeiten/der Teilnehmer am Maßnahmeort befinden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Betreuung ist insbesondere die enge Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsbetrieben/neuem Auftragnehmer. Die Förderung erfolgt individuell und orientiert sich an den Problemlagen des Teilnehmers. Die Stabilisierung erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit. Die hierbei anfallenden Arbeiten sind mit dem in der Maßnahme vorhandenen Personal zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet. 11. Anbindung an das Jugendberufszentrum Der LifeCoach soll eng mit dem Jugendberufszentrum (Bedarfsträger) zusammenarbeiten. TN des Jugendberufscoachings, die das Angebot abbrechen können von den Jugendberufscoaches an die LifeCoaches übergeben werden. Der LifeCoach soll die Räumlichkeiten des Jugendberufszentrums sowie die Räumlichkeiten an den BBSen für seine Treffen nutzen. (In Absprache mit den Jugendberufscoaches und den jeweiligen Schulen.) Jugendberufszentren bestehen in Rotenburg, Zeven und Bremervörde. Jugendberufscoaches und LifeCoaches beraten sich eng über die vorhandenen Bedarfe und entwickeln gemeinsam Strategien, um im Einzelfall junge Menschen aus der Zielgruppe weiter oder wieder zu erreichen. 12. Flyer Dem Auftraggeber ist ein Maßnahme-Flyer in Papierform (200 Stück) und in digitaler Form spätestens drei Wochen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen. Erwartet wird ein qualitativ hochwertiger Flyer der durch eine Werbeagentur, einem professionellen Grafiker oder in gleichwertiger Qualität erstellt wird. Das Layout soll sich an dem Design des Flyer des Jugendberufszentrums orientieren (Wiedererkennungseffekt) und den Zusatz gefördert durch das Jugendberufszentrum. Das hierfür zu verwendende Logo des Jugendberufszentrums wird vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. 13. Methoden Sozialpädagogische, aufsuchende Einzelfallhilfe Ziel ist hierbei die Beseitigung von Integrationshemmnissen durch Herstellung der individuellen Grund-stabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens der Teil-nehmer insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen. Darüber hinaus unterstützt sie die beruflichen sowie sozialen Handlungskompetenzen und unterstützt die Entwicklung des Teilnehmers in Bezug auf die Anforderungen des Alltags und der Arbeitswelt. Die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer ist bedarfsorientiert während der gesamten Maßnahme einzusetzen. Die Sozial- und Netzwerkarbeit umfasst insbesondere Hilfestellung bei der Beseitigung individueller Vermittlungshemmnisse, Aktivitäten zur Motivationssteigerung der Teilnehmer (z. B. Erlebnispädagogik), Entwicklung von zielgruppengerechten Angeboten zur Strukturierung des Alltags und zur individuellen Lebensplanung, Organisation weiterer sozialer Hilfs- und Unterstützungsangebote, die den Teilnehmern über die Maßnahme hinaus zur Verfügung stehen. Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören dabei: (1) räumlich flexible Gestaltung der Beratungskontakte (z. B. auch im Lebensumfeld des jungen Menschen); nachgehende Arbeit bei 25 Seite 18 von 21 Kontaktunterbrechungen (2) Aufbau von verlässlichen Beziehungsstrukturen, (3) Auslotung des Teilnehmerpotentials (eigene Stärken und Ressourcen erkennen und mobilisieren, vermeintliche Schwächen umdeuten), (4) Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive, (5) Koordinierung des Handlungsplans und der Berichtspflichten (Die sozialpädagogische Begleitung plant, fördert, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich den Handlungsplan und erstellt die teilnehmerbezogenen Berichte), (6) bedarfsorientierte Fallbesprechungen mit dem Bedarfsträger und (7) frühzeitige Planung und Begleitung des Übergangs in weiterführende Qualifizierungsangebote. Zusätzliche Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung sind: Alltagshilfen, Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten (z. B. Einkauf, Selbstversorgung, Freizeitgestaltung) Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen, Behördengängen/Antragsstellungen Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention Ggf. Kontaktaufnahme zur Peergroup des Jugendlichen und Gespräche mit Sozialarbeitern, Freunden, Bedarfsgemeinschaft, etc. Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe, u. a. Begleitung der Teilnehmer zu Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen (z. B. Beratungsstellen) Verhaltenstraining (z. B. Anti-Aggressionstraining) Förderung der Mobilität (z. B. aktive Nutzung ÖPNV, Pendelbereitschaft erhöhen) Allgemeine Hygiene- und Outfitberatung Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme Regelmäßige Sprechstundenangebote beim Übergang des Teilnehmers in weiterführende Qualifizierungsangebote sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen an die künftig ausbildenden bzw. begleitenden Fachkräfte übermittelt werden Begleitung in der Stabilisierungsphase. 14. Personalanforderungen 0,25 Verwaltungskraft 2,00 Sozialpädagogische Fachkräfte Die Angaben zum Personaleinsatz beziehen sich auf ein Volumen von jeweils 39 Zeitstunden wöchentlich in der Maßnahme. Von den sozialpädagogischen Fachkräften wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine zweijährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vor-liegt. 26 Seite 19 von 21 Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher Jugend- /Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten: Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik, Grundlagen Psychologie, Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik, Förderpädagogik, Kommunikation und Gesprächsführung, Medienpädagogik. Bei Erziehern, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate in der Funktion des Sozialpädagogen im Auftrag der BA tätig waren, ist der Nachweis der einschlägigen Zusatzqualifikation nicht erforderlich. Fach- und Führungskräfte, die aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der auch ehrenamtlichen Arbeit besonders geeignet erscheinen, sind im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zugelassen. 15. Dokumentation Durch den Auftragnehmer sind folgende Mitteilungs- und Berichtspflichten zu erfüllen: Betreuungsliste: Der Auftragnehmer hat eine Liste über diejenigen Teilnehmer zu erstellen, die in die intensive Einzelfallhilfe aufgenommen wurden. Darunter fallen auch für den Bedarfsträger anonyme Teilnehmer. Diese Liste ist alle 14 Tage beim Bedarfsträger einzureichen. Die Betreuungsliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Kundennummer (sofern vorhanden) Datum der Aufnahme in die Betreuung Offener Zugang oder Zuweisung durch den Bedarfsträger SGB II-Antrag gestellt (ja/nein) entfällt bei zugewiesenen Teilnehmern Letzte persönliche Beratung am: Voraussichtliches Teilnahmeende Datum des tatsächlichen Austritts Kurze Darstellung der Zusammenarbeit Handlungsplan: Der Auftragnehmer hat für jeden Teilnehmer der intensiven Einzelfallhilfe, auch für den anonymen, einen Handlungsplan zu erstellen. Dieser ist in Absprache mit dem Teilnehmer laufend zu aktualisieren und regelmäßig fortzuschreiben. Zeitpunkt und Gesprächsteilnehmer sind zu dokumentieren. Eine Kopie des Handlungsplans ist dem Teilnehmer auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Die Zielvereinbarungen sind mit dem Teilnehmer zu treffen und die Umsetzung zu kontrollieren und zu dokumentieren. Weitere Einzelheiten sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlag abzustimmen. Der Handlungsplan ist wie folgt zu strukturieren: (1) Personenbezogene Daten (ggf. anonyme Kennzeichnung) (2) Zielvereinbarungen (3) Aufgaben/Schritte aller Beteiligten (4) Differenzierte Angebote (5) Individuelle Förderung 27 Seite 20 von 21 Der Handlungsplan ist nicht an den Auftraggeber zu übersenden, jedoch auf Verlangen vorzulegen. Teilnehmer, die über einen Zeitraum von vier Wochen nicht an der intensiven Einzelfallhilfe mitwirken, sind dem Auftraggeber zu melden. Über die Einzelheiten stimmen sich Bedarfsträger und Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung ab. Teilnehmerbezogene Berichte/Informationen über SGB II-Kunden an den Auftraggeber: Inhaltlich bildet der teilnehmerbezogene Bericht einen Auszug aus dem Handlungsplan ab. Es muss deutlich werden, was bisher mit dem Teilnehmer erreicht wurde und was zukünftig geplant ist (s. Punkte 2-5 aus dem Handlungsplan in verkürzter Form). Der Bericht darf keine Diagnosen oder Befunde enthalten. Die Einzelheiten werden nach Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftragnehmer informiert den Bedarfsträger unverzüglich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail über Antritt und Nichtantritt Bei Abbruch oder unzureichender Mitwirkung des Teilnehmers informiert der Auftragnehmer sofort den Auftraggeber und übersendet innerhalb einer Woche einen schriftlichen teilnehmerbezogenen Bericht. Der teilnehmerbezogene Bericht ist spätestens nach jeweils einem Monat der individuellen Teilnahmedauer sowie am letzten Tag der individuellen Teilnahmedauer vorzulegen. Der Bericht ist mit dem Teilnehmer vorab zu erörtern. Der Teilnehmer muss der Übermittlung zustimmen. Sofern der Bericht gesundheitliche Aspekte beinhaltet, bedarf die Übermittlung der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Teilnehmers. Auf Wunsch ist dem Teilnehmer eine Kopie auszuhändigen. Die teilnehmerbezogenen Berichte können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber in elektronischer Form verschlüsselt im PDF-Format übermittelt werden oder postalisch in Papierform. Näheres wird nach Zuschlagserteilung mit dem Bedarfsträger festgelegt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Übermittlung dieser Berichte in Listenform nicht zulässig. Eine darüber hinausgehende Kommunikation per E-Mail mit dem im Zusammenhang mit der Maßnahmedurchführung festgelegten Ansprechpartner des Auftraggebers darf nur auf einem verschlüsselten Übertragungsweg erfolgen. Die zuständige Beratungsfachkraft des Auftraggebers entscheidet in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der intensiven Einzelfallhilfe bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden oder deren Ablauf nachhaltig stören. Nach sechs Monaten der Vertragslaufzeit sowie vier Wochen nach Ende der jeweiligen Maßnahme ist ein Gesamtbericht über die Durchführung der Maßnahme und deren Ergebnisse sowie ggf. aufgetretene Problemlagen vorzulegen. Das Format und die Inhalte des Berichtes sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung abzustimmen. 16. Datensicherheit Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz einzuhalten. Erstellte Bewerbungsunterlagen sind sicher vor dem Zugriff Dritter zu speichern. 28 Seite 21 von 21 B.3 Gliederung Konzept / Strategiepapier Ziel der Maßnahmen ist, die Erhöhung der Integrationschance der zugewiesenen Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Hierzu sind der Zielgruppe und dem Arbeitsmarkt entsprechende Methoden und Strategien anzuwenden. Die Umsetzung der Maßnahme ist in einem Konzept nach der in Punkt A.8 Prüfung und Wertung der Angebote dargestellten Wertungskriterien zu gliedern. 29 633 (Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2 Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister) Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht BImA-Nummer Angebotsschreiben Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Vergabenummer Leistung Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e) Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Deutschland 10/20/55 LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) 30 633 (Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen. 31 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen 1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 5 Abnahme ( 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. 7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 32 Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift) (UVgO - Eigenerklärung) Vergabenummer Leistung: Eigenerklärung Ich/Wir erkläre(n), dass  über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.  ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).  ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.  ich / wir sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.  ich/wir nicht rechtskräftig verurteilt worden bin/sind nach den 129, 129a, 129 b (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen) und nach den 261(Geldwäsche), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 334 (Bestechung) Strafgesetzbuch, Artikel 2 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung).  die von mir/uns für die Leistungen eingesetzten Personen die für die Leistungen erforderlichen beruflichen Befähigungen haben. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden kann/können. (Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel) Landkreis Rotenburg (Wümme) 10/20/55 LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) 33 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 10/20/55 - LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) SKONTO Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Maßnahmepreis gesamt USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Pauschale Gemäß Leistungsbeschreibung. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Pauschale Gesamtpreis [EUR] ................ Hinweis zur Umsatzsteuer Der Umsatzsteuersatz ist Teil des Angebotpreises und daher entsprechend abzuändern bzw. einzutragen. Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfolgt nicht durch den Auftraggeber sondern durch die zuständige Landesbehörde. ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type 34 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 10/20/55 - LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) EIGNUNGSKRITERIEN Kriterienkatalog - 1/2 35 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 10/20/55 - LifeCoach (Maßnahme im Sinne des 16 h SGB II i.V. mit 45 SGB III) LEISTUNGSKRITERIEN Kriterienkatalog - 2/2 36 Name Dateiname Größe MIME-Type 37 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/01/2ed74719-77a4-4f80-ba3d-19dced2640db.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de