Ausschreibung: Schädlingsbekämpfung - DE-Geldersheim Schädlingsbekämpfung Dokument Nr...: 878174-2020 (ID: 2020020219272538252) Veröffentlicht: 02.02.2020 * Schädlingsbekämpfung VERGABEUNTERLAGEN 2019WUL000011 Schädlingsbekämpfung Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Regierung von Unterfranken Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim, Deutschland 21.01.2020 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vergabeunterlagen............................................................................................................... .................................... 3 Bewerbungsbedingungen UVgO...................................................................................................................... 3 1. Gegenstand der Auftragsvergabe ........................................................................................................ 3 2. Angebotsabgabe ................................................................................................................................ .. 3 2.1. Fristen ................................................................................................................................ ....... 3 2.2. Form des Angebots ................................................................................................................... 4 2.2.1. Einfache Textform.......................................................................................................... 4 2.2.2. Elektronische Signatur ................................................................................................... 4 2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe............................................................................. 4 2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen............................ 7 2.4.1. Bietergemeinschaften..................................................................................................... 7 2.4.2. Unterauftragnehmer ....................................................................................................... 8 2.4.3. Verbundene Unternehmen............................................................................................. 8 2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ....................................................................... 9 3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten.............................................................................. 9 4. Bevorzugte Bieter.......................................................................................................................... ....... 9 5. Abschluss des Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10 6. Kommunikation im Vergabeverfahren.................................................................................................. 10 Angebotsaufforderung............................................................................................................ .......................... 11 Eigenerklärung ................................................................................................................................ ................. 12 Gewerbezentralregister ................................................................................................................................ .... 14 1. Name des Unternehmens .................................................................................................................... 14 2. Unternehmensform................................................................................................................ ............... 14 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14 4. Natürliche Person / GbR ...................................................................................................................... 15 Struktur Bieter ................................................................................................................................ .................. 16 1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:.............................................................................................. 16 2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16 3. Bevollmächtigter Vertreter:................................................................................................................... 17 4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17 Leistungsbeschreibung ................................................................................................................................ .... 18 Scientology-Schutzerklärung.................................................................................................... ........................ 21 1. Erklärung zum Vergabeverfahren ........................................................................................................ 21 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung...................................................................................... 21 3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 21 Nachweis Objektbesichtigung .......................................................................................................................... 23 Anlage DSGVO........................................................................................................................... ..................... 24 i Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 26 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 30 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 33 ii VERFAHRENSINFORMATIONEN Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 2019WUL000011 - Schädlingsbekämpfung INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG ALLGEMEIN Auftragsnummer 2019WUL000011 Auftragsbezeichnung Schädlingsbekämpfung VERFAHREN Auftraggeber Regierung von Unterfranken Liefer-/Ausführungsort 97505 Geldersheim Leistungsart Dienstleistungsauftrag Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Niedrigster Preis Klassifizierungen Code Bezeichnung 90922000-6 Schädlingsbekämpfung ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Ja Skonto zugelassen Ja Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 22.01.2020 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 28.02.2020 12:00 Angebotsfrist 06.03.2020 12:00:00 Bindefrist 31.05.2020 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn 01.06.2020 Ende 31.05.2021 Anmerkungen Die Auftragsdauer beträgt 1 Jahr mit Option auf 4-malige Verlängerung um jeweils 12 Monate bis längstens 31.05.2025. ELEKTRONISCHE TEILNAHME Verfahrensinformationen - 1/2 1 Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 28.02.2020 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. Verfahrensinformationen - 2/2 2 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Bewerbungsbedingungen 1. Gegenstand der Auftragsvergabe 2. Angebotsabgabe 2.1. Fristen Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen. Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr. Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet. Schädlingsbekämpfung der ANKER-Einrichtung Unterfranken 06.03.2020 12:00:00 31.05.2020 28.02.2020 12:00 2019WUL000011 6745.01-Conn/2019/20 Schädlingsbekämpfung 3 2.2. Form des Angebots Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben. Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen. Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter-Handbuch dargestellt. Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden: Einfache Textform Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button Unterschreiben. Elektronische Signatur Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen. Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise. Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert. 2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein. Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden. 4 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden. Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas anderes. Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO vor. Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil. Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als nicht abgegeben. Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen. Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. 5 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig. Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen. Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden. Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden. 6 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. 2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen Bietergemeinschaften Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften, in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 7 Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten. Unterauftragnehmer Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Verbundene Unternehmen Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen. 8 Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. 2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Angebote der Beteiligten. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt. 3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich formaler Vollständigkeit und Richtigkeit, des Vorliegens von Ausschlussgründen, Eignung der Bieter, Angemessenheit der Preise sowie Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet. 4. Bevorzugte Bieter Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt. Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. 9 5. Abschluss des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist. Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor, den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen. Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. 6. Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten". Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme. Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden. 10 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: voraussichtliche Ausführungsfrist: Beginn: Ende: E-Mail: Datum: Aufforderung zur Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben. Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen. Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen. Freundliche Grüße Schädlingsbekämpfung 2019WUL000011 6745.01-Conn/2019/20 06.03.2020 12:00:00 31.05.2020 01.06.2020 31.05.2021 Werner.ullrich@reg-ufr.bayern.de 21.01.2020 Werner Ullrich 11 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und -anschrift Eigenerklärung Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. 2019WUL000011 6745.01-Conn/2019/20 Schädlingsbekämpfung 12 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AentG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. 13 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO anzufordern. Hierzu werden folgende Angaben benötigt: 1. Name des Unternehmens 2. Unternehmensform Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG) (bitte weiter bei Punkt 3) Natürliche Person / GbR (bitte weiter bei Punkt 4) 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen Sitz der Firma Anschrift der Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort Handelsregisternummer Registergericht 2019WUL000011 6745.01-Conn/2019/20 Schädlingsbekämpfung 14 4. Natürliche Person / GbR Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt. Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im Angebotsassistenten hoch. 1. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 2. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 3. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 15 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Darstellung der Struktur des Bieters 1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als: Einzelbieter Bietergemeinschaft Name des Bieters / der Bietergemeinschaft: unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V) unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U) 2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: Name und postalische Anschrift Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch. 2019WUL000011 6745.01-Conn/2019/20 Schädlingsbekämpfung 16 3. Bevollmächtigter Vertreter: Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters 4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern: Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden: Name und postalische Anschrift Status V / U Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten. 17 REGIERUNG VON UNTERFRANKEN ANKER-Einrichtung Leistungsbeschreibung Schädlingsbekämpfung Vorwort Gegenstand der Ausschreibung ist die vorbeugende Schädlingsbekämpfung sowie, falls erforderlich, die Akutbekämpfung auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung Unterfranken Leistungsort Die Dienstleistung ist in der ANKER-Einrichtung Unterfranken Conn-Str. 1 97505 Geldersheim zu erbringen. Vertragslaufzeit Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2020 und endet am 31.05.2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann bis zu viermal um jeweils 12 Monate bis längstens 31.05.2025 verlängert werden, wenn der Auftragnehmer (AN) mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich eine Verlängerung der Dienstleistung beantragt. Durchführung der Schädlingsbekämpfung Auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung Unterfranken befinden sich mehrere Unterkunftsgebäude, diverse Verwaltungsgebäude, ein Kantinengebäude und mehrere Lagergebäude. Die Anordnung und Flächen sind dem Lageplan zu entnehmen. Während der Vertragslaufzeit können weitere Gebäude hinzukommen oder auch durch Stilllegung wegfallen. 18 - 2 - Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der ANKER-Einrichtung zur Gefahrenanalyse zwingend vorgeschrieben. Terminvereinbarung per E-Mail mit: werner.ullrich@regufr. bayern.de. Angebote von Bietern, welche an keiner Ortsbegehung teilgenommen haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Umsetzung Der AN analysiert die Situation vor Ort, legt im Anschluss die erforderlichen Mittel zur Bekämpfung der Schadnager fest, ebenso die Dosierung. Alle Maßnahmen, Stoffe und Materialien sind laufend zu dokumentieren und nach den anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung einzusetzen. Für die Durchführung der Leistungen dürfen nur geprüfte Schädlingsbekämpfer mit Zertifikat eingesetzt werden. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Gebrauchshinweise, Gefahrenhinweise, Schutzvorschriften usw. unbedingt einzuhalten, insbesondere die Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen, - GefStoffV -, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS Nr. 523 in der gültigen Version. Sollten sich bei den Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Gesundheitsstörungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, allergische Reaktionen bei Angestellten oder Bewohnern der ANKER-Einrichtung zeigen, sind die Maßnahmen sofort einzustellen. Der AN kann den Einsatz der jeweiligen Präparate der Befallsituation anpassen und selbstständig wählen, sie müssen jedoch von den zuständigen Aufsichtsbehörden für die jeweiligen Zwecke bzw. Bereiche zugelassen sein. Zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen werden nur solche Mittel angewendet, die vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) und vom Umweltbundesamt geprüft und in der Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen amtlich bekannt gemacht wurden. Der AN stellt sicher, dass die aufgestellten Fallen einmal pro Monat kontrolliert, neu bestückt und die eventuell anfallenden Kadaver ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Wartungseinsatz ist von der Hausverwaltung schriftlich zu bestätigen. Akutbekämpfung Es können während der Vertragslaufzeit Akutfälle eintreten, bei welchen der AN innerhalb von 24 Stunden aktiv werden muss. Hauptsächlich handelt es sich um Bekämpfung von Schaben, fliegenden Insekten oder aber auch Schadnagern. Sollte der AN nicht innerhalb dieser Zeit aktiv werden, ist der AG berechtigt, ein anderes Unternehmen zu beauftragen und die gegebenenfalls dadurch entstehenden Mehrkosten an den AN weiter zu belasten. 19 - 3 - Haftungsausschluss Der AN hat die Schädlingsbekämpfung eigenverantwortlich durchzuführen. Er ist für den vertragsmäßigen und sicheren Zustand der Fallen alleine verantwortlich. Der AN haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden. Soweit Dritte Schaden erleiden und den AG in Anspruch nehmen, ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich freizustellen. Der AN haftet an Stelle des AG für alle Schäden, die sich aus einer nicht sach- oder nicht zeitgemäßen Durchführung der Dienstleistung ergeben. Der AN verpflichtet sich, die Unfallverhütungs- und sonstigen, der Sicherheit dienenden Vorschriften, einzuhalten. Vor Vertragsbeginn hat der AN eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Abnahme der Leistung Jeder Einsatz ist mit Datum und Dauer zu dokumentieren und während der Dienstzeiten zwischen 07.30 Uhr und 16.30 Uhr von der Hausverwaltung gegenzeichnen zu lassen. Kundenbetreuung Der AN sichert dem AG eine qualifizierte Kundenbetreuung zu. Der Verantwortliche muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr. 8.00 16.00 Uhr) für Notfälle telefonisch erreichbar sein. Rechnungsstellung Rechnungen sind zusammen mit den unterschriebenen Regieberichten, an folgende Adresse zu richten: Regierung von Unterfranken ANKER-Einrichtung Unterfranken SG 15.1/Haushalt Conn-Str. 1 97505 Geldersheim 20 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung Der Bewerber/Bieter versichert, 2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; 2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen. 2019WUL000011 6745.01-Conn/2019/20 Schädlingsbekämpfung 21 Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44): Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft. 22 REGIERUNG VON UNTERFRANKEN ANKER-Einrichtung Objekt-/Ortsbesichtigung Teilnahmebestätigung Ausschreibung Schädlingsbekämpfung GZ: 6745.01-Conn/2019/20 Interessent: Name / Firma Oben genannter Interessent hat das Objekt ( ANKER-Einrichtung Geldersheim ) am im Rahmen der o.g. Ausschreibung besichtigt. .. . (Ort) (Datum) Stempel / Unterschrift 23 Regierung von Unterfranken Maßnahme: Schädlingsbekämpfung ANKER-Einrichtung Geldersheim Geschäftszeichen: 6745.01-Conn/2019/20 Anlage DSGVO Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Vergabe von öffentlichen Auftragen und Konzessionen 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 97070 Würzburg E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9 97070 Würzburg E-Mail: datenschutz@reg-ufr.bayern.de 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: Durchführung von Vergabeverfahren, insb.: Bereitstellen von Vergabeunterlagen Beantwortung von Bieterfragen Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschluss Gründen Abfrage und Überprüfung der Eignung Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen Pflege einer Bieterkartei Dokumenten- und Vertragsmanagement Vertragsabwicklung Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen Fuhren sachdienlicher Kommunikation Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 Bay DSG. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich weitergegeben an: Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. 150a GewO Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschluss Gründen Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen Sachbearbeiter der Regierung von Unterfranken zur sachdienlichen Kommunikation Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 24 Regierung von Unterfranken Maßnahme: Schädlingsbekämpfung ANKER-Einrichtung Geldersheim Geschäftszeichen: 6745.01-Conn/2019/20 __________________________________________________________________________ Anlage DSGVO 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Regierung von Unterfranken so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Daten Übertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Außerdem haben die Betroffenen das Recht, sich bei einer Datenschutz Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 (Schloss) 91522 Ansbach E-Mail: poststelle@lda.bayern.de 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden 25 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 2019WUL000011 - Schädlingsbekämpfung SKONTO Skonto zugelassen Ja Zahlungsziel (falls zugelassen) 14 Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Gefahrenanalyse zu Vertragsbeginn USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stück Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 (ohne Einheit) Gesamtpreis [EUR] ................ 2 Ersteinrichtung USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stück Einrichtung und Befüllung der Stationen sowie erstmalige Einrichtung der Dokumentationsunterlagen. Die Positionen der Schadnagerboxen sind entsprechend im vorhandenen Lageplan der Einrichtung zu kennzeichnen. Anschließend erfolgt die regelmäßige monatliche Kontrolle. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 (ohne Einheit) Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 1/4 26 3 Miete Nagerbox p.a. USt. [%] 19% Menge 100,00 Einheit Stück angenommene Menge zu Kalkulationszwecken - exakte Menge wird nach erfolgter Gefahrenanalyse festgelegt Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 4 Miete Hausmausbox p.a. USt. [%] 19% Menge 20,00 Einheit Stück angenommene Menge zu Kalkulationszwecken - exakte Menge wird nach erfolgter Gefahrenanalyse festgelegt Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 5 Wartung / Service USt. [%] 19% Menge 12,00 Einheit Stück/Jahr monatliche Kontrolle der Köderstationen auf Kot- und Fraßspuren, tote Tiere usw. incl.Neubestückung sowie Austausch der vorhandenen Stationen falls erforderlich. Die monatliche Wartung beinhaltet Material und Dokumentation. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ 6 Akutbekämpfung - Notfalleinsatz USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 2/4 27 7 Anfahrtspauschale Notfalleinsatz USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stück Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück Gesamtpreis [EUR] ................ ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 3/4 28 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 2019WUL000011 - Schädlingsbekämpfung AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 4/4 29 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 2019WUL000011 - Schädlingsbekämpfung EIGNUNGSKRITERIEN 1 Eigenerklärung 1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. 2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB 2.1 Hinweis Hinweis: Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig. 2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Bestätigung der Kenntnisnahme 3.1 . [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die Scientology-Schutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 4.1 Referenzen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Bitte legen Sie mindestens 3 Refenzen bezogen auf den Auftragsgegenstand vor und laden Sie diese im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" als PDF-Dokument hoch. Es wurden mindestens 3 Referenzen vorgelegt, die die o.g. Kriterien erfüllen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabestelle. Kriterienkatalog - 1/3 30 [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 5 Haftpflichtversicherung 5.1 Haftpflichtversicherung [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Ich / Wir erklären, das für unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der Erklärung meiner/unseren Ausschluss von diesem und von weiteren Vergabeverfahren zu Folge haben kann. Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten hochzuladen. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 6 Tariftreue 6.1 Tariftreueerklärung / Equal Pay [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11 AEntG oder einer nach 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 7 Statistische Angaben 7.1 KMU-Eigenschaft [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 8 Erlaubnis zur Berufsausübung 8.1 Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Bitte reichen Sie einen Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ein, das Dokument darf nicht älter sein als 6 Monate. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 8.2 Sachkundenachweis [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Bitte laden sie unter "Eigene Dateien" einen Sachkundenachweis zur Bekämpfung von Nagetieren gem. 4 Tierschutzgesetz bzw. ein Zertifikat über die staatliche Prüfung des Verantwortlichen als Schädlingsbekämpfer hoch [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 2/3 31 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 21.01.2020 Verfahren: 2019WUL000011 - Schädlingsbekämpfung LEISTUNGSKRITERIEN Kriterienkatalog - 3/3 32 Name Dateiname Größe MIME-Type Aktueller_Lageplan_Conn_1-500 Aktueller_Lageplan_Conn_1-500.pdf 183,55 KB application/pdf 33 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/01/83471f7b-e195-4f7b-a1bf-7f0bef25591b.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de