Ausschreibung: Gebäudeinnen- und Glasreinigung - DE-Freyung Gebäudereinigung Fensterreinigung Dokument Nr...: 878171-2020 (ID: 2020020219272438249) Veröffentlicht: 02.02.2020 * Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung VERGABEUNTERLAGEN 2019000609 Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung Öffentliche Ausschreibung (UVgO) Ausschreibung AUFTRAGGEBER Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1, 94078 Freyung, Deutschland 22.01.2020 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen............................................................................................................... ............................................ 1 Projektinformation ................................................................................................................................ .................... 1 Vergabeunterlagen............................................................................................................... .................................... 3 Angebotsaufforderung............................................................................................................ .......................... 3 Handhabung Angebotsabgabe.................................................................................................................. ....... 4 Bewerbungsbedingungen........................................................................................................... ...................... 7 Eigenerklärung ................................................................................................................................ ................. 26 Gewerbezentralregister ................................................................................................................................ .... 28 1. Name des Unternehmens .................................................................................................................... 28 2. Unternehmensform................................................................................................................ ............... 28 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 28 4. Natürliche Person / GbR ...................................................................................................................... 29 Eignungsleihe................................................................................................................... ................................ 30 Erklärung zu Unterauftragnehmen ................................................................................................................... 32 Erklärung zu Berufshaftpflichtversicherung................................................................................................... ... 33 Reinigungsvertrag ................................................................................................................................ ............ 34 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................ ................ 54 Kriterienkatalog ................................................................................................................................ ........................ 74 Anlagen ................................................................................................................................ .................................... 79 i VERFAHRENSINFORMATIONEN Ausschreibung 22.01.2020 Verfahren: 2019000609 - Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG ALLGEMEIN Auftragsnummer 2019000609 Auftragsbezeichnung Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung VERFAHREN Auftraggeber Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgericht Freyung Liefer-/Ausführungsort 94078 Freyung Leistungsart Dienstleistungsauftrag Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO) VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN Losweise Vergabe Nein Art der losweisen Vergabe Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode Schwankung: 10% Entscheidungskriterium: Preis Klassifizierungen Code Bezeichnung 90911200-8 Gebäudereinigung 90911300-9 Fensterreinigung ANGEBOTE Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachlass Nein Skonto zugelassen Nein Skonto Zahlungsziel Tag(e) Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB TERMINE ALLGEMEIN Vorausgegangene Vorinformation Nein Besondere Dringlichkeit Nein BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung 22.01.2020 Vorinformation ANGEBOTE UND BEWERTUNG Frist Bieterfragen 19.02.2020 12:00 Angebotsfrist 10.03.2020 09:00:00 Bindefrist 27.04.2020 Versand Vorabinformation AUFTRAGSDAUER Beginn 01.05.2020 Ende 30.04.2026 Verfahrensinformationen - 1/2 1 Anmerkungen Bitte beantragen Sie bis spätestens 31. Januar 2020, unter der E-Mailadresse Bettina.Ruf@ag-frg.bayern.de, einen Termin zur Objektbesichtigung. Auf einen nachvollziehbaren, schlüssigen und auskömmlichen Stundenverrechnungssatz wird ebenso wie auf angemessene Quadatmeterleistungen besonderer Wert gelegt. ELEKTRONISCHE TEILNAHME Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei. Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. BIETERFRAGEN Bieterfragen müssen bis spätestens 19.02.2020 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen. Verfahrensinformationen - 2/2 2 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: voraussichtliche Ausführungsfrist: Beginn: Ende: E-Mail: Datum: Aufforderung zur Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben. Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen. Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen. Freundliche Grüße Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung 2019000609 OLG M 5401.b E 4719/2019 10.03.2020 09:00:00 27.04.2020 01.05.2020 30.04.2026 silvia.kopp@olg-m.bayern.de 22.01.2020 Silvia Kopp 3 Handhabung-Angebotsabgabe Die Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen. Bitte vereinbaren Sie bis zum 31. Januar 2020 unter der Mailadresse Bettina.Ruf@agfrg. bayern.de einen Termin zur Objektbesichtigung. Nutzen Sie zur elektronischen Abgabe Ihres Angebotes den Assistenten auf der eVergabe Plattform. Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch das System. Unter Übersicht erhalten Sie Informationen über die elektronische Vorgehensweise. Unter Vertragsbedingungen/Formulare sind alle Vorgaben der Vergabestelle zusammengefasst, die für eine form- und fristgerechte Abgabe eines Angebots entscheidend sind. Unter Anlagen finden Sie Dokumente, die von der Vergabestelle bereitgestellt und für die Angebotsabgabe benötigt werden. Unter Produkte/Leistungen tragen Sie bitte bei der Unterhaltsreinigung die Leistungswerte und den Stundenverrechnungssatz (wie im Formblatt Stundenverrechnungssatz) sowie bei der Glasreinigung die geforderten Preise ein. Unter Eignungskriterien sind die geforderten Auskünfte für Ihr Unternehmen anhand der gestellten Fragen in den bereitgestellten Textfeldern einzutragen. Unter Anlagen im Angebotsassistenten/eVergabe erhalten Sie, das Formblatt Referenzen welches für die Bewertung der Eignungskriterien benötigt wird. Bitte füllen Sie dieses Formblatt aus, speichern Sie dieses. Anschließend laden Sie es unter Eigene Anlagen im Assistenten/eVergabe hoch. Unter Leistungskriterien müssen zu den einzelnen Fragen Angaben über die Ausführung des Auftrages in den bereitgestellten Textfeldern angegeben werden. Unter Eigene Anlagen werden die von der Vergabestelle benötigten und von Ihnen bearbeiteten Unterlagen oder Nachweise im System hochgeladen. Weitere geforderte Erläuterungen und Nachweise zu Eignungs- oder Leistungskriterien sind mit Verweise auf die jeweiligen Kriterien zu versehen. Unter Nachrichten/Bieterkommunikation (Bieterassistenten) können Fragen gestellt werden. Die Felder Angebot einreichen und Angebot unterschreiben sind exakt nach den Vorgaben des Assistenten zu bearbeiten, damit Ihr Gebot formwirksam der Vergabestelle zugeht. Für Rückfragen steht die Vergabestelle gerne zur Verfügung. 4 - 2 - Dokumente zum Vergabeverfahren 1. Dieses Dokument Handhabung Angebotsabgabe für Ihre Unterlagen. 2. Die Bewerbungsbedingungen bitte sorgfältig durchlesen. 3. Das Dokument Eigenerklärungen bitte sorgfältig lesen. Unter können Sie dieses in der eVergabe speichern. Die Kenntnisnahme der Eigenerklärungen und deren Inhalt muss bei den Eignungskriterien bestätigt werden. 4. Für den Zuschlag wird ein Gewerbezentralregisterauszug benötigt. Bitte füllen Sie hierzu das Dokument Gewerbezentralregister aus. Unter können Sie dieses in der eVergabe speichern. 5. Das Formular Eignungsleihe ausfüllen, falls Sie sich die Eignung eines anderen Unternehmens ausleihen. Unter können Sie dieses in der eVergabe speichern. 6. In der Erklärung für Unterauftragnehmer benennen Sie bitte die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe durch ein drittes Unternehmen ausgeführt werden sollen. Unter können Sie dieses in der eVergabe speichern. 7. Bitte bestätigen Sie in der Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung die im Vertrag geforderte Versicherung mit den jeweiligen Versicherungssummen. Unter können Sie dieses in der eVergabe speichern. 8. Das Formblatt Objektbesichtigung muss beim Besichtigungstermin ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. 9. Im Formblatt Stundenverrechnungssatz bitte die gelben Felder ausfüllen (Nettobeträge mit zwei Dezimalstellen nach dem Komma); speichern und unter Eigene Anlagen im Assistenten/eVergabe hochladen. 10. Das Dokument Referenzen benötigen Sie für die Eignungskriterien. Bitte ausfüllen, speichern und unter Eigene Anlagen im Assistenten/eVergabe hochladen. 11. Die Datenschutzhinweise für Ihre Unterlagen. 12. Die Formblätter Vordruck zum Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen und Scientology Erklärung Mitarbeiter erhalten Sie vorab zur Information. Dieses müssen Ihre Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn sorgfältig ausfüllen. Vertragsunterlagen Reinigungsvertrag 5 - 3 - Diesen sorgfältig durchlesen und ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken. Mit der Abgabe des Angebots gilt auch der Reinigungsvertrag als akzeptiert. I. Aufstellung Innen- und Glasreinigung Die Anlage I zum Reinigungsvertrag (Excel-Datei) ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken. II. Leistungsverzeichnis Innenreinigung mit Leistungsbeschreibung Die Anlage II zum Reinigungsvertrag (Excel-Datei) ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken. Die Leistungsbeschreibung befindet sich auf einem gesonderten Tabellenblatt. III. Preisblatt Innenreinigung Zur Ermittlung der Jahresreinigungsstundenzahl wird die Anlage III für Ihre Unterlagen bereitgestellt. Bitte nicht als Anlage dem Angebot beifügen. Ihre Eintragungen sind ausschließlich in der eVergabe unter Produkte/Leistungen vorzunehmen. Die Vergabestelle übernimmt die Eintragungen nach Zuschlag in die Anlage III Preisblatt Innenreinigung. IV. Leistungsverzeichnis Glasreinigung Die Anlage IV zum Reinigungsvertrag ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken. V. Preisblatt Glasreinigung Die Anlage V wird rein informatorisch beigefügt. Bitte nicht als Anlage dem Angebot beifügen. Ihre Eintragungen sind jedoch ausschließlich in der eVergabe unter Produkte/ Leistungen vorzunehmen. Die Vergabestelle übernimmt die Eintragungen nach Zuschlag in die Anlage V Preisblatt Glasreinigung. VI. Preisblatt Sonderaufträge Ihre Preisangaben für Sonderaufträge sind in der eVergabe unter Produkte/Leistungen unter Sonderaufträge (Regiearbeiten) einzutragen. Die Vergabestelle übernimmt die Eintragungen nach Zuschlag in die Anlage VI. VII. Leistungskriterien Die Leistungskriterien sind im Assistenten/eVergabe zu bearbeiten. Ihre Angaben werden nach Zuschlag als Anlage VII zum Reinigungsvertrag übernommen. VIII. Qualitätsbericht, Qualitätskontrolle und Reinigungskontrolle Erläuterung Die Anlagen VIII ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken. 6 Vergabeverfahren Bewerbungsbedingungen Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle Herzogspitalstraße 12 80331 München Geschäftszeichen: Projektnummer Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung OLG M 5401.b E 4719/2019 2019000609 7 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 1 Gegenstand der Ausschreibung 2 Auftraggeber 3 Allgemeine Bestimmungen Dieses Dokument ergänzt die Informationen in der Bekanntmachung des Verfahrens. Die Vorgaben in diesem Dokument sind im Rahmen der Erstellung eines Angebots von den Bietern zu berücksichtigen. Nach 8 Abs. 1 und 2 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird die öffentliche Ausschreibung angewendet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. 3.1 Angebotsabgabe Das Angebot sowie sämtliche Dokumente sind gemäß 38 Abs. 1 UVgO ausschließlich elektronisch im eVergabesystems mit allen geforderten Unterlagen bis spätestens Uhr zu erstellen und abzugeben. Sie können bis zur Angebotsabgabe die online-Bearbeitung jederzeit unterbrechen. Die Vorgehensweise wird in der Anlage "Handhabung Angebotsabgabe" und ergänzend in diesem Dokument beschrieben. Weitere Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. In der Glasreinigung ist auch das Reinigen von Stock und Rahmen beinhaltet. Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: Geyersberger Straße 809,93 m zu reinigende Bodenfläche: Bahnhofstraße 15 765,12 m. Zu reinigende Glasfläche: Geyersberger Straße 134,82 m zu reinigende Glasfläche: Bahnhofstraße 15 127,41 m Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 94078 Freyung 10.03.2020 09:00:00 8 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle Arbeitsschritte sind im Bieter-Handbuch dargestellt. Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich an den Support Firma Healy Hudson wenden. Mailto: support@healy-hudson.com oder telefonisch an 0611 / 949 1060. Für die Angebotserstellung sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen/Vordrucke bzw. Eintragungen im System (Assistenten / eVergabe) zu verwenden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne eine ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Sämtliche Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Zur Einhaltung der Textform nach 126 BGB genügt im Schritt "Angebot einreichen" unter "Unterschrift des Angebotserstellers(in)" die Angabe eines Antragstellers im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button "Unterschreiben". 3.2 Wichtige Hinweise und Festlegungen l Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt, dies gilt auch bei (vollständiger oder teilweiser) Aufhebung der Ausschreibung. l Falls weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie mit gesondertem Anhang dem Angebot beifügen (dieser Anhang ist in der eVergabe hochzuladen). Sie dürfen jedoch nur kommentierenden, nicht aber fordernden Charakter haben. Es ist zu beachten, dass Verweise auf Datenträger, Literatur oder Broschüren nur als ergänzende Informationen angesehen werden können und die geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen; sie werden nicht bewertet. Weiterhin zu beachten ist, dass solche Verweise das Angebot weder einschränken noch bedingen dürfen. l Die geforderten Unterlagen/Nachweise sind dem Angebot in der eVergabe im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen 9 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle unterliegen, auf die in der eVergabe gesondert hingewiesen wird. l Eingereichte Unterlagen werden nur zur Wertung des Angebots und Auslegung des Vertrages verwendet. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Weiterleitung oder Löschung der Dokumente. l Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO vor, die Bieter zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von unternehmensbezogenen Unterlagen aufzufordern. Durch diese Regelung wird der Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der Bieter auf Nachreichung/ Vervollständigung/Korrektur von Unterlagen begründet. Wenn der Auftraggeber von der Möglichkeit Unterlagen nachzufordern keinen Gebrauch macht, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen. l Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig. l Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrunde liegenden Unterlagen oder Nachweise auf Anforderung bereitzustellen. l Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. l Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus eingeleitet worden ist, verlieren automatisch alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Das Angebot muss über den Bieterassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden. 10 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle l Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. 3.3 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 3.4 Bieterfragen und Unklarheiten Fragen zur Auftragsvergabe können ausschließlich unter "Nachrichten" (Bieterkommunikation) gestellt werden. Antworten auf Bieterfragen werden unmittelbar nach deren Beantwortung vom System per E-Mail zugestellt, dienen aber ausschließlich der Benachrichtigung über das vorliegen von Antworten in den "Nachrichten". Die Antworten müssen direkt im eVergabesystem zur Kenntnis genommen werden. Falls innerhalb dieser Vergabeunterlagen Auslegungsprobleme durch widersprüchliche, zu interpretierende oder fehlende Aussagen bestehen, so sind die Bieter aufgefordert, Widersprüche und wesentliche Auslegungsfragen, die bei Bearbeitung des Angebots erkannt werden, unverzüglich im Portal einzureichen. 3.5 Terminplan Späteste Zeitpunkt zur Vereinbarung eines Objektbesichtigungstermins: Bieterfragen sind zugelassen bis Uhr Frist zur Abgabe der Angebote Uhr Bindefrist 31.01.2020 19.02.2020 12:00 10.03.2020 09:00:00 27.04.2020 11 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 3.6 Kommunikation im Verfahren Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere Aufklärungen und Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt ausschließlich über den Bieterassistenten unter "Nachrichten" (Bieterkommunikation). Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme. Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers die Vertrags- und Vergabeunterlagen, werden die Antworten zum Bestandteil und Gegenstand dieser. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen in der eVergabe mitgeteilten E-Mailadressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z. B. Abwesenheitsassistent) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden. 3.7 Objektbesichtigung Die Objektbesichtigung ist Grundlage für die Erstellung Ihres Angebots und damit unverzichtbar. Auch der Vertrag setzt die umfassende Kenntnis der Parteien vom Gebäude und der zu verrichtenden Arbeiten voraus. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie bis spätestens: Einen Termin zur Objektbesichtigung unter der E-Mailadresse Vereinbaren. Ihre Mail sollte Ihre Kontaktdaten (Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner 31.01.2020 Bettina.Ruf@ag-frg.bayern.de 12 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle und Telefonnummer) sowie im Betreff das Stichwort "Objektbesichtigung" erhalten. Sollten Sie bis spätestens drei Tage nach dem o.a. Termin keine Nachricht erhalten haben, monieren Sie bitte unter "Nachrichten" (Bieterassistenten) in der eVergabe. Der Vordruck "Objektbesichtigung" muss ausgefüllt dem zuständigen Mitarbeiter im Termin vorgelegt werden. Dieser bestätigt Ihre Teilnahme bei der Objektbesichtigung. 3.8 Bieter Der Bieter muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl durch Einzelbieter (Generalunternehmer/ Generalübernehmer), als auch durch Bietergemeinschaften zulässig. 3.8.1 Bietergemeinschaften Angebote von Bietergemeinschaften werden zugelassen. Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, l in der die Bildung einer Bietergemeinschaft - falls der Auftrag erteilt wird - erklärt ist, l in der alle Mitglieder und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet sind, l dass dieser Vertreter, gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften, l in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, 13 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. Es ist das Formular "Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften" zu bearbeiten und auf dem Portal zu speichern (siehe Button auf dem Formular ). Die Eignung ist von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen nachzuweisen. Die beteiligten Unternehmen treffen in diesem Fall die gleichen Nachweispflichten bzgl. der Eignung wie den bevollmächtigten Bieter selbst. Dazu hat der bevollmächtigte Bieter den beteiligten Unternehmen das Formular "Eigenerklärung" von der Plattform zur Verfügung zu stellen, das diese dann selbst auszufüllen, mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen haben. Der bevollmächtigte Bieter hat diese Formulare anschließend eingescannt unter "Eigene Anlagen" hochzuladen. 3.8.2 Einsatz von Unterauftragnehmern Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Es ist das Formular "Erklärung zu Unterauftragnehmern" zu bearbeiten und auf dem Portal zu speichern (siehe Button auf dem Formular ). Der Bieter hat hier mindestens die Teile des Auftrags zu benennen, die im Wege der Unterauftragsvergabe durch ein drittes Unternehmen ausgeführt werden sollen. Dem Unterauftragnehmer dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen eingeräumt werden, als zwischen Bieter und Auftraggeber vereinbart werden. 3.8.3 Eignungsleihe Falls der Bieter zum Nachweis der Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie die 14 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), hat er in dem Formular "Eignungsleihe" anzugeben, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel von dem dritten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Anschließend ist das Formular wieder auf dem Portal zu speichern (siehe Button auf dem Formular ). Das dritte Unternehmen treffen in diesem Fall die gleichen Nachweispflichten bzgl. der Eignung wie den Bieter selbst. Dazu hat der Bieter dem dritten Unternehmen das Formular "Eignungsleihe" zur Verfügung zu stellen, das dieses dann selbst auszufüllen und mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen hat. Der Bieter hat dieses Formular anschließend eingescannt unter "Eigene Anlagen" hochzuladen. 3.9 Bevorzugte Bieter Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) -Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14.November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt. 3.10 Arbeitnehmer - Entsendegesetz Bitte beachten Sie bei Ihrer Kalkulation, dass die Vorschriften des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) von Ihnen (ggf. Auch von Ihren Unterauftragnehmern) unbedingt eingehalten werden müssen. Ihr Stundenverrechnungssatz muss so bemessen sein, dass die Zahlung des Tariflohns und der Lohnnebenkosten gesichert ist. Angebote, die dies nicht gewährleisten werden ausgeschlossen! 15 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 3.11 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Anbietern über ... l die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, l die zu fordernden Preise, l Bindungen sonstiger Entgelte, l Gewinnaufschläge, l Verarbeitungsspannen und andere Entgelte, l Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, l Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, l Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben. Entsprechenden Handlungen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst stehen Handlungen von Personen insbesondere aus dem Kreis der Unterauftragnehmer gleich, die von ihm/ihnen beauftragt oder für ihn/sie tätig sind. 3.12 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen Bei Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes können die Verfahrensbeteiligten bei einem etwaigen Rechtsstreit unter Umständen Akteneinsicht und ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften fordern. Aus diesem Grund hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seines Angebots auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich 16 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme, auszugehen. Eine pauschale Kennzeichnung aller Angebotsunterlagen als Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht statthaft. 3.13 Losbildung Eine Aufteilung in Fachlose ist nicht vorgesehen, weil diese zu unwirtschaftlichen Splitterlosen führen würden. 3.14 Zuständige Nachprüfungsstelle Es wird darauf hingewiesen, dass der Vergaberechtsweg erst bei einem Auftragswert von über 214.00,- eröffnet wird. Bei einer niedrigeren Auftragssumme ist ein Nachprüfungsverfahren somit unzulässig. 4 Wertung der Angebote Die Angebote werden hinsichtlich l formaler Vollständigkeit und Richtigkeit, l Eignung der Bieter, l Angemessenheit der Preise sowie l Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet. 17 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 4.1 Formale Vollständigkeit und Richtigkeit Das Angebot muss fristgerecht, vollständig (alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten) und ordnungsgemäß entsprechend diesen Bewerbungsbedingungen bei der Vergabestelle abgegeben worden sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. 4.2 Grundsätzliches zu den Eignungs- und Leistungskriterien Ausschlusskriterium: Der Bieter muss die Ausschlusskriterien (K.O.) eindeutig mit "Ja" beantworten und ggf. die dort geforderten Nachweise und Erklärungen erbringen, andernfalls gilt das Kriterium als nicht erfüllt und kann zum Ausschluss führen. Informationskriterium: Soweit Informationen bzw. Erläuterungen (Informationskriterien) gefordert werden fließen diese weder in die Bewertung ein noch können sie einen Ausschluss begründen. Ihre Angaben zu den Informationskriterien sind dennoch wichtig. Diese Angaben sind Bestandteil der Leistungskriterien und (im Falle des Zuschlags) auch Vertragsinhalt. Überdies können diese Angaben zur Auslegung Ihres Antrags verwendet werden. Ein Antrag mit zweifelhaften oder unklaren Angaben (bei denen u.U. eine Nachforderung nicht zulässig ist) kann möglicherweise im Wege der Auslegung auf der Grundlage Ihrer Informationen und Erläuterungen "gerettet" werden. Für die Angaben steht ein Textfeld zur Verfügung, in das die Antwort auf die Frage eingetragen werden muss. Falls die Antwort nicht in den vorgegebenen Rahmen eingefügt werden kann, weil z. B. umfangreiche Texte und / oder Grafiken enthalten sind, kann dies in eine Anlage zu diesem Kriterium ausgelagert und bei "eigene Anlagen" hochgeladen werden. Zu beachten ist hier jedoch, dass in das zur Verfügung stehende Textfeld ein eindeutiger Verweis auf die Anlage eingetragen wird und dass der Dateiname der Anlage möglichst kurz gehalten wird. 18 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle Bewertungskriterium: Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Bewertungskriterien legen. Diese entscheiden im Rahmen der Leistungsbewertung maßgeblich (neben dem Preis), ob Ihr Gebot den Zuschlag erhält. Auch hier steht ein Textfeld für die Antwort zur Verfügung. Falls die Antwort nicht in den vorgegebenen Rahmen eingefügt werden kann, weil z. B. umfangreiche Texte und / oder Grafiken enthalten sind, kann dies in einer Anlage zu diesem Kriterium ausgelagert und bei "eigene Anlagen" hochgeladen werden. Zu beachten ist hier jedoch, dass in das zur Verfügung stehende Textfeld ein eindeutiger Verweis auf die Anlage eingetragen wird und dass der Dateinname der Anlage möglichst kurz gehalten wird. Die Bewertung der zuletzt genannten Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet. 4.3 Eignung der Bieter Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt. Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in die PQ-VOLDatenbank abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank vorgelegt werden. Darüber hinausgehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden. Die Eignung des Bieters wird anhand der in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen (Eignungskriterien) ermittelt. Bei Bedarf können Unterlagen/Nachweise, die sich auf die Eignungskriterien beziehen, in der eVergabe unter "Eigene Anlagen" hochgeladen werden. Jedoch müssen diese mit einem eindeutigen Verweis auf das jeweilige Kriterium versehen sein. Die Ausführungen und Fakten zu den Referenzen der Eignungskriterien werden nach einem Zahlensystem wie folgt bewertet: 0 Punkte: Fehlende Darstellung bzw. Beantwortung; auf die Frage wurde nicht eingegangen. 19 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 1 Punkt: Unzureichende Darstellung bzw. Beantwortung mit erheblichen Mängeln; auf die Frage wurde nicht oder nur allgemein (unverbindlich, ohne Fakten zu benennen) eingegangen; bzw. sehr schlechte Referenzen. 2 Punkte: Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage nur teilweise eingegangen wurde bzw. in wesentlichen Teilen nur unverbindlich oder ohne Fakten zu benennen geantwortet wurde; bzw. schlechte Referenzen. 3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage eingegangen wurde und überwiegend unter Angabe von nachprüfbaren und verbindlichen Fakten geantwortet wurde, bzw. befriedigende Referenzen. 4 Punkte: Gute Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage eingegangen und im hohen Maße unter Angabe von nachprüfbaren und verbindlichen Fakten geantwortet wurde, bzw. gute Referenzen. 5 Punkte: Hervorragende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage präzise und ausführlich eingegangen wurde; bzw. sehr gute Referenzen. Zunächst werden die eingereichten Referenzen einzeln und unabhängig voneinander gewertet. Defizite bei einer Referenz können nicht durch andere ausgeglichen werden. Für die Maximalpunktzahl in diesem Kriterium kann bereits eine Referenz ausreichend sein. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass es trotz guter Einzelreferenzen auch sein kann, dass in der abschließenden Gesamtbewertung des Kriteriums (Vergleich) ein Bieter ggf. trotz guter Referenz(en) nicht die Maximalpunktzahl erreicht. Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung bei den Kriterien eine Mindespunktzahl von 3 Punkten erreichen. 4.4 Angemessenheit der Preise Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 20 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 4.5 Wirtschaftlichkeit / Leistungskriterien 4.5.1 Bewertungskriterien Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Bewertungskriterien legen. Diese entscheiden im Rahmen der Leistungsbewertung maßgeblich (neben dem Preis), ob Ihr Gebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber geht hierbei von folgender Überlegung aus: a) Eine ordentliche Leistungserbringung setzt voraus, dass den Reinigungsmitarbeitern ausreichend Zeit eingeräumt wird. Angebote, die mit extrem geringem Arbeitseinsatz kalkuliert sind, werden ausgeschlossen (vgl. "Mindestzeitaufwand"). Andererseits werden Angebote mit sehr hohem Arbeitseinsatz im Interesse der Wirtschaftlichkeit nicht besonders honoriert. Die Bieter können sich an dem unter "Reinigungsstunden" angegebenen Rahmen orientieren. b) Wesentlicher Faktor für eine gute Leistung ist, dass geeignetes, vor allem motiviertes Reinigungspersonal eingesetzt wird. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass der Auftrag (also die Arbeiten in dem zu reinigenden Objekt) durch entsprechendes Personal ausgeführt wird (vgl. "monetäre und nichtmonetäre Anreize"). c) Neben dem Reinigungspersonal ist/sind der Oberjektleiter und/oder der Vorarbeiter für die zu erbringende Leistung entscheidend. Der Auftraggeber möchte einen gut ausgebildeten und erfahrenen Objektleiter und/oder Vorarbeiter, der/die kontinuierlich und zuverlässig die Leistungen in dem zu reinigenden Objekt überwacht (vgl. "Qualifikation Objektleiter"). d) Besondere Bedeutung kommt auch einer guten technischen Ausstattung zu, die die Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrages einbringt. Es sollen im ausreichenden Umfang funktionssichere elektrische Geräte für die Reinigung des Objekts zur Verfügung gestellt werden (vgl. "Reinigungsgeräte"). e) Schließlich legt der Auftraggeber Wert darauf, dass bei der Erbringung der Leistung folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: 21 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle l Die Verbesserung und Erhaltung der Umwelt im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (vgl. "Umweltkriterien"). l Die Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel (vgl. "Reinigungsmittel"). f) Bei der Glasreinigung ist darauf zu achten, dass Fenster und Rahmen gründlich und schlierenfrei gereinigt werden. Schäden und Verunreinigungen, vor allem durch heruntertropfendes Wasser, sollen vermieden werden. Das eingesetzte Personal sollte ausreichend Zeit, geeignete Reinigungsmittel und Gerätschaften zur Verfügung haben. Problemfälle (z.B. die Reinigung von mit Folien beschichteten Scheiben/Rahmen) sollten erkannt und gelöst werden (vgl. "Glasreinigung Qualität"). g) Der Auftraggeber legt sehr großen Wert darauf, dass bei der sehr unfallträchtigen Glasreinigung vorsichtig, umsichtig und professionell gearbeitet wird. Das Leben oder die Gesundheit der Reinigungskräfte oder dritter Personen darf nicht gefährdet werden (vgl. "Glasreinigung Sicherheit"). Ihre Erklärungen sind im Assistenten unter "Leistungskriterien" abzugeben. Das Leistungskriterium "Reinigungsstunden" wird ausschließlich aufgrund der von Ihnen zu dieser Frage angegebenen Stundenzahl bewertet. Im Übrigen (d.h. mit Ausnahme des Kriteriums "Reinigungsstunden" erfolgt die Leistungsbewertung wie folgt: 0 Punkte: Fehlende Darstellung bzw. Beantwortung; auf die Frage wurde nicht eingegangen. 1 Punkt: Unzureichende Darstellung bzw. Beantwortung mit erheblichen Mängeln; auf die Frage wurde nur allgemein (unverbindlich, ohne Fakten zu benennen) eingegangen. 2 Punkte: Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage nur teilweise eingegangen wurde bzw. in wesentlichen Teilen nur unverbindlich geantwortet wurde. 3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die 22 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle Frage eingegangen wurde und überwiegend unter Angabe von nachprüfbaren und vertraglich verbindlichen Fakten geantwortet wurde. 4 Punkte: Gute Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage eingegangen wurde und im hohen Maße unter Angabe von nachprüfbaren und vertraglich verbindlichen Fakten geantwortet wurde. 5 Punkte: Hervorragende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage präzise und ausführlich eingegangen wurde. In der Antwort wurden nachprüfbare und verbindliche Angaben gemacht, die als Vertragsbestandteil ein Erreichen der genannten Ziele des Auftraggebers in einem besonders hohen Maße gewährleisten. Bei Bedarf können Unterlagen/Nachweise, die sich auf Leistungskriterien beziehen, in der eVergabe unter "Eigene Anlagen" hochgeladen werden. Jedoch müssen diese mit einem eindeutigen Verweis auf das jeweilige Kriterium versehen sein. Die Gewichtungen werden bei den jeweiligen Leistungskriterien offen gelegt, um die Gelegenheit zu geben, das Angebot den Anforderungsschwerpunkten entsprechend zu optimieren. Beachten Sie, dass Ihre Antwort Teil des Angebots ist und damit im Falle des Zuschlags Vertragsbestandteil wird (Anlage VII zum Vertrag). Der Auftraggeber erwartet, dass Ihr Gebot konkrete und verbindliche Aussagen zu den Bewertungskriterien enthält. Hierdruch sollen die unter a) - g) dieses Dokuments dargestellten Ziele erreicht werden. Die Bewertungskriterien sind somit im Zusammenhang mit den Ausführungen unter a) - g) zu beantworten. 4.5.2 Gewichtungspunkte Die Anzahl der Bewertungspunkte wird mit den bei den jeweiligen Kriterien genannten Gewichtungspunkten multipliziert. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl eines Kriteriums errechnet sich wie folgt: z. B.: Bewertungspunkte (5) x Gewichtungspunkte (10) = 50 Leistungspunkte 23 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle 4.5.3 Leistungspunkte Das Ergebnis der oben vorgenommenen Multiplikation ist die Anzahl der Leistungspunkte für ein Kriterium. Die Summe der durch den Bieter in sämtlichen Leistungskriterien erreichten Leistungspunkte wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen. 4.6 Zuschlag Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Gebot erteilt; dies ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Für die Ermittlung dieser Relation werden Sie gebeten, folgende Preise anzugeben: l Gesamtpreis der Unterhaltsreinigung (Der in der eVergabe unter Produkte/ Leistungen angegebene Stundenverrechnungssatz muss mit der im Excel- Dokument "Stundenverrechnungssatz" errechneten Summe identisch sein.) l Gesamtpreis der Glasreinigung l Optionale Sonderreinigungen 4.7 Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses Das Verhältnis Preis/Qualität wird nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1.0 gewertet. Zuschlagskriterien sind demnach 50 % Leistung (Qualität) und 50 % Preis De Schwankbereich wird festgelegt auf 10 % Entscheidungskriterium im Schwankbereich Preis 24 Der Präsident des Oberlandesgerichts München Zentrale Vergabestelle Die Kennzahl errechnet sich aus Leistung geteilt durch Preis. Von dem führenden Angebot mit der höchsten Kennzahl wird ein Schwankbereich von 10 % (in diesem Vergabeverfahren) ermittelt. Alle Angebote die innerhalb des ermittelten Schwankbereichs liegen werden als gleichwertig betrachtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis innerhalb des Schwankbereichs erhält den Rang 1 = Zuschlag . 25 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Firmenbezeichnung und -anschrift Eigenerklärung Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. 2019000609 OLG M 5401.b E 4719/2019 Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung 26 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AentG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. 27 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO anzufordern. Hierzu werden folgende Angaben benötigt: 1. Name des Unternehmens 2. Unternehmensform Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG) (bitte weiter bei Punkt 3) Natürliche Person / GbR (bitte weiter bei Punkt 4) 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen Sitz der Firma Anschrift der Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort Handelsregisternummer Registergericht 2019000609 OLG M 5401.b E 4719/2019 Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung 28 4. Natürliche Person / GbR Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt. Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im Angebotsassistenten hoch. 1. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 2. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 3. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 29 Vergabe: Geschäftszeichen: Projektnummer Oberlandesgericht München - Zentrale Vergabestelle - Erklärung zur Eignungsleihe Bieter: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft greift zum Nachweis der Eignung nicht auf ein drittes Unternehmen zurück. Für diesen Fall ist das Formular lediglich zu speichern. Zum Nachweis der Eignung wird auf ein drittes Unternehmen zurückgegriffen (Eignungsleihe). Das Formular ist vom Bieter zu speichern. Zusätzlich ist dieses Formular von jedem Unternehmen, auf dessen Eignung durch den Bieter zurückgegriffen wird, gemäß den Vorgaben in den Bewerbungsbedingungen selbst auszufüllen, und dem elektronischen Angebot des Bewerbers / des Bieters beizufügen (unter Eigene Anlagen hochzuladen). Die zur Verfügung gestellte Eignung ist zudem in einer gesonderten Anlage nachzuweisen und hochzuladen. Soweit sich die Eignungsleihe auf den wirtschaftlichen und/oder finanziellen Bereich erstreckt, ist eine formlose Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung dem Angebot beizugeben (hochzuladen). Folgendes Unternehmen wird im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt: Name, Anschrift Umfang/Art der Eignungsleihe V1 1 verbundenes Unternehmen Ferner gibt das Unternehmen folgende Erklärungen ab: Das Unternehmen und seine Mitarbeiter haben keine schweren Verfehlungen begangen, die ihre Integrität als Auftragnehmer für Seite 1 von 2 Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung OLG M 5401.b E 4719/2019 2019000609 8 30 Vergabe: Geschäftszeichen: Projektnummer Oberlandesgericht München - Zentrale Vergabestelle - öffentliche Aufträge in Frage stellen. Insbesondere ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines der in 123 GWB genannten Tatbestände (z.B. 129 129b, 89c, 89a, 261, 263, 264, 299, 108e, 333 335a, 232 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt und bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Die Voraussetzungen für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach 21 AEntG, 19 MiLoG und 21 SchwarzArbG liegen nicht vor, insbesondere wurde keine Geldbuße von wenigstens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG, 21 MiLoG oder 8 11 SchwarzArbG verhängt. Das Unternehmen hat im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, befindet sich nicht in Liquidation und es ist über das Vermögen des Unternehmens auch kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden. Ist das Unternehmen im Handelregister eingetragen? Falls ja, geben Sie hier das Amtsgericht und die HR-Nummer an: Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel Seite 2 von 2 2019000609 OLG M 5401.b E 4719/2019 Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung 31 Vergabe: Geschäftszeichen: Projektnummer Oberlandesgericht München - Zentrale Vergabestelle - Erklärung zu Unterauftragnehmen Bieter: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft greift für die Leistungerbringung nicht auf Unterauftragnehmen zurück. Für die Leistungserbringung soll auf Unterauftragnehmen zurückgegriffen werden: Name, Anschrift (informativ) Vorgesehene Teile im Rahmen des Auftrags Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung OLG M 5401.b E 4719/2019 2019000609 8 32 Vergabe: Geschäftszeichen: Projektnummer Oberlandesgericht München - Zentrale Vergabestelle - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Bieter: Das Unternehmen erklärt, dass es eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung besitzt. Die Versicherungssumme beläuft sich l für Personenschäden auf 1.000.000,- l für Sach- und Vermögensschäden auf 800.000,- l für Schlüssel-/Transponderverlust auf 10.000,- Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorliegen, hat der Bewerber zu erklären, dass er eine Versicherung in dieser Höhe spätestens im Falle einer Auftragsvergabe nachweisen wird. Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung OLG M 5401.b E 4719/2019 2019000609 8 33 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 1 von 20 Reinigungsvertrag für die Innen- und Glasreinigung der Justizgebäude Geyersberger Straße 1 und Bahnhofstraße 15 in 94078 Freyung 34 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 2 von 20 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Freyung, Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung - Auftraggeber - und der Firma - Auftragnehmerin - 35 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 3 von 20 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des Vertrages ................................................................................. 4 2. Art und Umfang der Leistung .............................................................................. 4 3. Optionale Leistungen .......................................................................................... 5 4. Allgemeines ........................................................................................................ 5 5. Pflichten der Auftragnehmerin ............................................................................. 5 6. Reinigungstechnische Pflichten der Auftragnehmerin ......................................... 6 7. Scientology ......................................................................................................... 7 8. Unterauftragnehmer ............................................................................................ 8 9. Qualitätssicherung .............................................................................................. 9 10. Räume für Reinigungsgeräte und -materialien, Umgang mit Reinigungsgeräten und -materialien, Wasser, Strom, Reinigungsverfahren ...................................... 9 11. Reinigungsmitarbeiter und -aufsicht .................................................................. 10 12. Überprüfung und Austausch von Mitarbeitern der Auftragnehmerin .................. 12 13. Austausch des Objektleiters .............................................................................. 13 14. Regiearbeiten ................................................................................................... 13 15. Abnahme und Rechnungsstellung .................................................................... 14 16. Preisvereinbarung - Preisänderung ................................................................... 15 17. Haftung ............................................................................................................. 16 18. Vertragsstrafe ................................................................................................... 17 19. Vertragsdauer, Kündigung ................................................................................ 17 20. Zwangsvollstreckung und Insolvenz .................................................................. 18 21. Kontrollrechte des Auftraggebers ...................................................................... 19 22. Änderungen ...................................................................................................... 19 23. Bestandteile des Vertrages ............................................................................... 19 24. Anzuwendende vertragliche Regelungen .......................................................... 20 25. Unterzeichnung des Vertrages .......................................................................... 20 26. Salvatorische Klausel ........................................................................................ 20 27. Gerichtsstand .................................................................................................... 20 36 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 4 von 20 1. Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin die Unterhaltsreinigung (Innen- und Glasreinigung) für die Justizgebäude Geyersberger Straße 1 und Bahnhofstraße 15 in 94078 Freyung. 2. Art und Umfang der Leistung Die Innenreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. In der Glasreinigung ist auch das Putzen von Stock und Rahmen beinhaltet. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung lt. Leistungsverzeichnis sowie Glasreinigung lt. Leistungsverzeichnis und Sonderaufträge und/oder optionale Leistungen. Grundlagen für die Ausführung und den Umfang der Leistungen sind a) die in der Anlage II (Leistungsverzeichnis Innenreinigung) und in der Anlage IV (Leistungsverzeichnis Glasreinigung) festgelegten Tätigkeiten sowie b) die in den Leistungsbeschreibungen zu der Anlage II aufgeführten Reinigungsarten für die Innenreinigung. Die zu reinigenden Flächen wurden vom Auftraggeber1 ermittelt (vgl. Anlage I). Abweichungen von Art und Größe der Objekte können nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 2 % des Aufmaßes2 betragen und spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Reinigungsarbeiten bzw. nach der ersten Glasreinigung schriftlich geltend gemacht werden. 1 Soweit nach diesem Vertrag Erklärungen an den Auftraggeber zu richten sind, handelt für diesen die Hausverwaltung oder Geschäftsleitung (eine durch die Hausverwaltung oder Geschäftsleitung bestimmte Person),. 2 Maßstab ist jeweils die gesamte Boden- oder Glasfläche. 37 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 5 von 20 3. Optionale Leistungen Die unter Produkte/Leistungen aufgeführten optionalen Zusatzleistungen werden je nach Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers erbracht. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Leistungen, die nicht abgerufen werden. 4. Allgemeines Die Hauptreinigung hat an Werktagen montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 11:00 Uhr zu erfolgen. Hierbei sind Reinigungsarbeiten für die Bereiche der Zimmer Nr. 12 in der Geyersbergerstraße, Zi. 25, Zi. 25a und Zi. 28a in der Bahnhofstraße, sowie für die Sitzungssäle, zwischen 07.00 Uhr und 08.30 Uhr durchzuführen. Am 24. und 31. Dezember (Heiligabend und Silvester) werden die Objekte nicht gereinigt. Die erforderlichen Aufenthaltsräume für die Reinigungskräfte und Abstellräume für Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel (Reinigungsräume) werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmerin sind die Räumlichkeiten bereits bekannt. Sie hat sich vor Abgabe ihres Angebotes auch über den Umfang der Arbeiten im Rahmen einer Objektbesichtigung vor Ort eingehend informiert. Hausordnungen des Auftraggebers sind in der jeweiligen Fassung zu beachten. 5. Pflichten der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, a) alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger- Handwerkt für das Bundesland Bayern oder einer nach 7, 7a oder 11 AEntG oder einer nach 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt. b) die vertraglich vereinbarten monetären und/oder nichtmonetären Leistungen für die Reinigungskräfte (vgl. Leistungskriterien Anreize für Mitarbeiter) zuverlässig 38 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 6 von 20 unaufgefordert zu entrichten und zu gewährleisten, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Nachunternehmer gleichermaßen handeln, c) dem Auftraggeber auf Verlangen Lohnabrechnungen für die in den Objekten eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, d) die Anmeldungen zur Sozialversicherung dem Auftraggeber auf Verlangen in Kopie vorzulegen, e) die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu beachten, f) unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgestellte Reinigungsgeräte und -mittel zu entfernen und sämtliche bereitgestellten Räume gereinigt zurückzugeben, g) den Verlust von Schlüsseln/Transpondern dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, h) ausgehändigte Schlüssel/Transponder für die Objekte nach Vertragsablauf dem Auftraggeber zurückzugeben, 6. Reinigungstechnische Pflichten der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin verpflichtet sich weiter, a) die in diesem Vertrag und seinen Anlagen festgelegten täglichen und turnusmäßigen Arbeiten ständig und gleichbleibend zu erbringen, b) sämtliche Räume sowie die bezeichneten Fenster und sonstigen Glasflächen nach Maßgabe der anliegenden Leistungsverzeichnisse zu reinigen, c) zu gewährleisten, dass die Erfüllung des Auftrages nicht durch Ausfälle ihrer Mitarbeiter (infolge Krankheit, Urlaubs etc.) oder aus sonstigen Gründen beeinträchtigt wird, d) mit Vertragsbeginn dem Auftraggeber die Revierpläne für die Reinigungsmitarbeiter vorzulegen, e) mindestens 14 Tage vor einer Änderung der Revierpläne den Auftraggeber hierüber schriftlich zu informieren, f) sofern zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich, leicht beweglicher Möbelstücke (z.B. Stühle), mit Ausnahme schwer zu bewegenden Gegenständen, wie Schreibtische, Schränke und größerer Regale, wegzurücken, g) sicherzustellen, dass mindestens nach dem 2-Eimer-Farbsystem im Zweistufen-Nasswischverfahren oder einem gleichwertigen Standard gearbeitet wird, 39 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 7 von 20 h) Wasser ausschließlich aus den Leitungen der dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und das Schmutzwasser fachgerecht zu entsorgen (gilt nur, soweit in den Reinigungsobjekten entsprechende Vorrichtungen vorhanden sind), i) mindestens eine Woche vor Beginn der jährlich durchzuführenden Glasreinigungsarbeiten den Auftraggeber hierüber zu informieren, j) die Glasreinigung zuverlässig in der Zeit zwischen dem 10. Juni und 31. Juli eines jeden Jahres durchzuführen, k) alle sonstigen Leistungen, die lediglich einmal im Jahr zu erbringen sind, während der Monate Mai bis einschließlich Oktober durchzuführen und die Erledigung dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen, l) auf Wunsch des Auftraggebers und nach vorhergehender Absprache die Reinigungsprogramme zu ändern, i) das Reinigungsverfahren so zu wählen, dass eine Grundreinigung entfällt, j) sofern Pflichten aus diesem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht eingehalten werden können, dies unabhängig von der Frage des Verschuldens dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 7. Scientology 7.1 Die Auftragnehmerin versichert, - dass sie gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, sie keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; - dass nach ihrer Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 7.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 40 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 8 von 20 7.3 Der Auftragnehmerin ist bekannt, dass die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 7.1. sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 7.2 der Auftraggeber berechtigt ist, eine Kündigung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist auszusprechen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 7.4 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Ausführung des Auftrags Personal einzusetzen, das die Fragen des Formulars Scientology Erklärung Mitarbeiter (das in dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren beigelegt war) vollständig verneint und eigenhändig unterschrieben hat. Ferner verpflichtet sich die Auftragnehmerin, in Zweifelsfragen oder auf Anforderung des Auftraggebers die ausgefüllten Vordrucke an den Auftraggeber weiterzuleiten. 8. Unterauftragnehmer Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Unterauftragnehmer mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor deren geplanten Einsatz schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jedes Unternehmen, das als Unterauftragnehmer benannt wurde, umfassend zu überprüfen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers vorzulegen. Ferner können Erklärungen und Dokumente, zu deren Vorlage die Auftragnehmerin nach diesem Vertrag verpflichtet ist, vom Auftraggeber auch in Bezug auf den Unterauftragnehmer verlangt werden. Der Auftraggeber kann den Einsatz von Unterauftragnehmern ablehnen, wenn diese nach Einschätzung des Auftraggebers nicht über die zur Leistungserbringung erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde oder Leistungsfähigkeit verfügen. Die Ablehnung ist unverzüglich nach Kenntnis der gegen die Eignung sprechenden Gründe zu erklären. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, abgelehnte Unterauftragnehmer nicht im Bereich des Justizgebäudes einzusetzen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet die Auftragnehmerin für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Dienstleistungsauftrages. Sie hat zu gewährleisten, dass der Unterauftragnehmer und dessen Mitarbeiter/innen die gleichen Verpflichtungen eingehen bzw. Belehrungen erhalten wie die Auftragnehmerin und deren Mitarbeiter/innen. Ausschließlicher Vertragspartner des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Auswahl und der Vertragsgestaltung von/für Unterauftragnehmer( n) a) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, 41 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 9 von 20 b) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen und bei Großaufträgen in dem Umfang zu beteiligen, wie sie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann, c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen (insbesondere in Bezug auf die Vergütung) zu stellen, als sie zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber vereinbart sind, d) sicher zu stellen, dass die Mitarbeiter der Unterauftragnehmer, soweit diese im Rahmen dieses Vertrages für die bayerische Justiz tätig werden, insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen (insbesondere in Bezug auf die Vergütung) erhalten, wie Mitarbeiter, die diese Tätigkeit unmittelbar für die Auftragnehmerin ausführen, e) zu gewährleisten, dass der Unterauftragnehmer und dessen Mitarbeiter/innen die gleichen Verpflichtungen eingehen bzw. Belehrungen erhalten wie die Auftragnehmerin und deren Mitarbeiter/innen. 9. Qualitätssicherung Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, fortlaufend die Arbeitsausführung zu überwachen. Ergänzend hierzu hat sich der zuständige Objektleiter regelmäßig mit dem Auftraggeber in den zu reinigenden Gebäuden zu treffen. Hierbei bestimmt der Auftraggeber den Turnus sowie die Anzahl der Büros, Flure und Sanitärräume, die überprüft und bewertet werden. Auf das in der Anlage VIII zu diesem Vertrag als Muster beigefügte Protokoll wird Bezug genommen. 10. Räume für Reinigungsgeräte und -materialien, Umgang mit Reinigungsgeräten und -materialien, Wasser, Strom, Reinigungsverfahren Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Reinigungsräume stets in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Geräte und Materialien (Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger) für die Reinigung hat die Auftragnehmerin selbst zu stellen. Es sind Maschinen zu verwenden, die dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit sowie den VDE-Vorschriften entsprechen. Auch der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und Geräte geht zu Lasten der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber stellt für die Reinigung unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung. Die Auftragnehmerin hat auf einen möglichst niedrigen Verbrauch zu achten. Ferner weist die 42 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 10 von 20 Auftragnehmerin ihre Mitarbeiter besonders auf den pfleglichen Umgang mit Ausstattungsund Einrichtungsgegenständen hin. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Müllbeutel, Mülltüten (z.B. 30 L, 60 L, 120 L), sowie Betriebsmittel für die Reinigung und Pflege selbst zu stellen. Der Auftraggeber stellt Handtücher, Hygienebeutel, WC-Papier und Handseife. Das Bestücken erfolgt durch die Auftragnehmerin und ist rechtzeitig anzufordern. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu säubern. Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Maschinen verbleiben. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder in die vorgesehenen Putzräume zu bringen. Die Auftragnehmerin hat nachzuweisen, dass die bei der Reinigung eingesetzten Betriebsmittel zur Erfüllung der Leistungsverzeichnisse besonders auch im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewendet werden. Der Auftraggeber ist berechtigt die Betriebsmittel jederzeit zu kontrollieren. Der Einsatz von metallvernetzten Dispersionen ist vor der Anwendung zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftraggeber kann bestimmte Reinigungsverfahren und die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Pflegemittel oder Geräte untersagen oder verlangen. Besonders wird auf die Anlage II (Leistungsverzeichnis-Leistungsbeschreibung) hingewiesen. Bei der Reinigung von schwer zugänglichen Glasflächen ist besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer (z.B. durch Verwendung einer Hubleiter) zu achten! 11. Reinigungsmitarbeiter und -aufsicht Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen. Sie verpflichtet sich ferner ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Ausfällen durch Krankheit und Urlaub durch geeignete Vertreter oder bei Ausscheiden zu ersetzen ist. Die Auftragnehmerin hat dem Auftraggeber vor Beginn der ersten Reinigung eine Liste mit den Namen der zur Erledigung der Arbeiten vorgesehenen Personen sowie deren Vorarbeiter/Objektleiter vorzulegen. Jede Veränderung im Bestand des eingesetzten Reinigungspersonals ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Auftragnehmerin darf ausländische Arbeitskräfte nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigen. Diese Papiere sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 43 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 11 von 20 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Reinigungsmitarbeiter durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Diese Mitarbeiter sind insbesondere mit den geltenden Hygienevorschriften vertraut zu machen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn sorgfältig zu schulen und jährlich fortzubilden. Der Nachweis für die jährlichen Schulungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Die Auftragnehmerin hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiter gegeben oder sonst verwertet werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in den Objekten ausschließlich Arbeitnehmer einzusetzen, die vorab von dem Auftraggeber belehrt und zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet worden sind. die eine Verpflichtungserklärung gemäß 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 BGBI I S. 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBI I S. 1942 - (Verpflichtungsgesetz) abgegeben haben. Hierzu ist das Formblatt Verpflichtungserklärung zu verwenden, das in dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren beigelegt war. Ferner verpflichtet sich die Auftragnehmerin gleichermaßen auf die Einhaltung sämtlicher in der Verpflichtungserklärung genannten gesetzlichen Vorschriften hinzuwirken und ihre Arbeitnehmer fortlaufend entsprechend zu belehren. den Auftraggeber bei der Durchführung dieser Verpflichtung zu unterstützen. Die Verpflichtung wird nur unter persönlicher Anwesenheit des Mitarbeiters beim Leistungsort des Auftraggebers vorgenommen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten für Unterauftragnehmer und deren Mitarbeiter entsprechend. Unterauftragnehmer sind von der Auftragnehmerin hierzu zu belehren und zu informieren. Zur Kontrolle der Anwesenheit kann der Auftraggeber jederzeit verlangen, dass sich die Reinigungskräfte in Anwesenheitslisten eintragen oder an der Zeiterfassung z.B. durch Stempelkarten/ Transpondern teilnehmen. 44 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 12 von 20 Personenbezogene Angaben sind durch den Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweiligen datenschutzrechtlichen Informations- und Mitteilungspflichten einzuhalten. Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat die Auftragnehmerin für die Justizgebäude eine/n verantwortliche/n qualifizierte/n Objektleiter/in zu benennen, der/die mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Die Objektleitung ggf. deren Vertretung muss während der Zeit, in der die Hauptreinigung durchgeführt werden kann (vgl. Nr. 4.), für den Auftraggeber zuverlässig erreichbar sein. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass von ihren Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen in die Objekte mitgebracht werden; dies gilt insbesondere für Familienangehörige. Die Reinigungsmitarbeiter sind mit einheitlicher Arbeitskleidung und Namensschildern auszustatten. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt. Das Namensschild ist gut sichtbar zu tragen. Die Auftragnehmerin sowie deren Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Gebäuden gefunden werden, sofort bei dem Auftraggeber abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. 12. Überprüfung und Austausch von Mitarbeitern der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin hat für jede Person, die sie im Bereich der bayerischen Justiz einsetzen möchte, ein Führungszeugnis nach 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorzulegen. Das Ausstelldatum des Führungszeugnisses darf maximal vier Monate zurückliegen. Führungszeugnisse sind spätestens 10 Tage vor Einsatz dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Bedienstete der Auftragnehmerin in begründeten Fällen abzulehnen. Als Grund kommen alle Umstände in Betracht, die befürchten lassen, dass die Person zur Ausführung des Dienstleistungsauftrages nicht geeignet ist. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern oder Überprüfungen vorzunehmen. Deshalb haben vor Beginn der Tätigkeit alle Reinigungskräfte und Objektleiter eine Kopie ihres Ausweises bzw. Reisepasses dem Auftraggeber zu übergeben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich ferner, eine Zustimmung aller Reinigungskräfte und Objektleiter dahingehend vorzulegen, dass der Auftraggeber eine Überprüfung durch das Landeskriminalamt oder einer Polizeibehörde vornehmen darf. 45 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 13 von 20 Soweit der Auftraggeber durch Überprüfungen durch das Landeskriminalamt (s.o.) oder aus sonstigen allgemein nicht zugänglichen Quellen Erkenntnisse erhält, die den Einsatz einer bestimmten Person als Sicherheitsrisiko erscheinen lassen, genügt die Ablehnung aus Sicherheitsgründen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zu näheren Angaben weder verpflichtet noch berechtigt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Entscheidung des Einsatzes ihres Arbeitnehmers (außerhalb der bayerischen Justiz) zu verwenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Angaben streng vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Die Regelung dieses Absatzes gilt gleichermaßen für Reinigungskräfte der Auftragnehmerin wie für Mitarbeiter von Unterauftragnehmern. Auf die in Nummer 11. genannten und hier ebenfalls anwendbaren datenschutzrechtlichen Pflichten des Auftraggebers wird verwiesen. 13. Austausch des Objektleiters Der in den Leistungskriterien unter Qualifikation Objektleiter genannte Objektleiter darf ohne die Zustimmung des Auftraggebers nur aus zwingenden Gründen (z.B. Kündigung durch den Objektleiter) ausgetauscht werden. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren und einen neuen Objektleiter ebenfalls schriftlich zu benennen. Der neue Objektleiter muss mindestens über die gleichen Qualifikationen verfügen wie der bisherige. Die Kündigungsrechte des Auftraggebers bestimmen sich nach den Nrn. 19.2 und 19.3 Buchstaben e) und f). 14. Regiearbeiten Arbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsverzeichnisse sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau- und Renovierungsarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten, werden gesondert vergütet. Die Regiearbeiten sind sofort nach Ausführung durch den Auftraggeber bestätigen zu lassen. Der Regieschein ist vom Auftraggeber gegenzuzeichnen und anschließend der Rechnung beizufügen. Die Stundenlohnnachweise für besondere Aufträge müssen folgende Angaben enthalten: a) Die genaue Bezeichnung der Räumlichkeiten, 46 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 14 von 20 b) die Art der Leistung, c) die Namen der Reinigungsmitarbeiter (Vor- und Zuname), d) die geleisteten Stunden (von ______ Uhr bis ______ Uhr), e) das Datum, f) die Unterschrift des Auftraggebers. Auf die in Nummer 11. genannten und hier ebenfalls anwendbaren datenschutzrechtlichen Pflichten des Auftraggebers wird verwiesen. 15. Abnahme und Rechnungsstellung Für den Auftraggeber entscheidet dessen Beauftragter, ob die Reinigung fristgerecht erfolgt und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme bei der Auftragnehmerin. Die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten Arbeiten ist vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten monatlich, bei der Glasreinigung nach jeder Reinigung zu bescheinigen. Die Auftragnehmerin erstellt eine monatliche Rechnung für den jeweiligen Vormonat. Die vereinbarten Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind Grundlage für die Rechnungsstellung. Die monatlichen Rechnungen werden innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungseingang beglichen. Der Auftraggeber kann Nacherfüllung verlangen, wenn unvollständig, schlecht oder in sonstiger Weise vertragswidrig gereinigt wurde. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, schriftlich angezeigte Mängel innerhalb von 24 Stunden abzuarbeiten. Beseitigt die Auftragnehmerin den Mangel in der vorgegebenen Frist nicht, kann der Auftraggeber den Rechnungsbetrag in Umfang der mangelhaften Leistung mindern. Besteht der Mangel fort, so ist der Auftraggeber neben der Minderung berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch einen Dritten erfüllen zu lassen. In diesem Fall erhält die Auftragnehmerin keine oder nur die auf ihre Leistung entfallende Vergütung. Sie hat die etwaigen Mehrkosten zu erstatten. Die sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere zur fristlosen Kündigung, bleiben unberührt. Soweit wegen nicht vertragsgemäßer Ausführung Einschränkungen des Hygienestandards und der Optik bestehen (z. B. Aufbau von Kalkablagerungen, Schmutz- und 47 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 15 von 20 Pflegemittelkrusten, etc.), kann der Auftraggeber verlangen, dass durch eine Sonderreinigung der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Diese Reinigung erfolgt auf Kosten der Auftragnehmerin. 16. Preisvereinbarung - Preisänderung Preisvereinbarung Der Preisvereinbarung liegen der Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk für das Bundesland Bayern und der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Preise bei Vertragsabschluss Die Auftragnehmerin erhält vom Auftraggeber für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen für das Justizgebäude ab 01.05.2020 monatlich Innenreinigung Geyersberger Straße 1 monatlich Innenreinigung Bahnhofstraße 15 jährlich Glasreinigung Geyersberger Straße 1 jährlich Glasreinigung Bahnhofstraße 15 Zu diesen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Sämtliche Forderungen an den Auftraggeber sind nach Fläche, Menge und Art entsprechend aufzuschlüsseln. Die gesondert aufgeführte Flächen- und Preisaufstellung ist Vertragsbestandteil und für beide Teile rechtsverbindlich. Sämtliche Reinigungsleistungen im Rahmen der Innen- und Glasreinigung sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung/Hausverwaltung abzurechnen. Preisänderungen Das festgelegte Entgelt entspricht dem Stand der Lohnkosten, der gesetzlichen und tariflichen Lohnnebenkosten der in den Objekten tätigen Reinigungsmitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die Rahmentarifverträge, so werden diese Beträge zu 90 % auf die vereinbarten Entgelte umgelegt. Die Erhöhung kann 48 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 16 von 20 erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen bzw. gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Eine Berechnung für zurückliegende, bereits abgerechnete Zeiträume, ist ausgeschlossen. Erhöhungen oder Minderungen der gesetzlichen Sozialabgaben haben auf das Entgelt keinen Einfluss. Überstunden und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen dürfen nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. 17. Haftung Die Auftragnehmerin haftet für Personen- und Sachschäden, die durch sie oder ihre Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben oder anlässlich der Erfüllung dieser Aufgaben verursacht werden. Eine ausreichende Versicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände (z.B. zerbrochene Scheiben) werden auf Veranlassung des Auftraggebers erneuert. Die entstehenden Kosten hat die Auftragnehmerin zu tragen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere auch bei Verlust der ihr oder ihren Arbeitskräften anvertrauten Schlüssel/Transponder. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet Versicherungen mit folgenden Mindestsummen für jeden Versicherungsfall abzuschließen, aufrecht zu erhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit nachzuweisen: a) für Personenschäden in Höhe von 1.000.000,- b) für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 800.000,- c) bei Schlüssel-/Transponderverlusten in Höhe von 10.000,- Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, welche die Auftragnehmerin bzw. ihre Erfüllungsgehilfen bei oder anlässlich der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der Auftraggeber nicht für Gesundheitsschäden (Krankheiten, Infektionen, usw.), die sich die Auftragnehmerin bzw. ihre Gehilfen bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich Regressansprüchen jeglicher Art freizuhalten. Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers entstanden ist. Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten oder anlässlich der Ausführung dieser Arbeiten einen Schaden erleiden, freizuhalten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers. 49 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 17 von 20 Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit entstanden sind, wird auf die Höhe der Versicherungspflicht (s.o.) begrenzt. Soweit die Auftragnehmerin oder ihre Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, ist die Haftung unbegrenzt. 18. Vertragsstrafe 18.1 Die Auftragnehmerin ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einer Monatszahlung für die Innenreinigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, falls sie gegen die Verpflichtung nach Nr. 5 Buchst. b) verstößt. 18.2 Die gesamte Vertragsstrafe/n in einem Kalenderjahr ist auf maximal 5 v.H. des zwölffachen Betrages, der der Auftragnehmerin monatlich zusteht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt. 18.3 Das Recht der außerordentlichen Kündigung nach Nr. 19.3 Buchst. d) bleibt neben dem Anspruch nach Nr. 18.1 bestehen. 18.4 Sofern die Auftragnehmerin innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat ab Geltendmachung der Vertragsstrafe durch den Auftraggeber den Beweis führt, dass die Verletzung der Verpflichtung nach Nr. 5 Buchst. b) durch höhere Gewalt oder Umstände eingetreten ist, die weder sie noch ihre Unterauftragnehmer zu vertreten haben, ist die Vertragsstrafe nicht zu zahlen. 19. Vertragsdauer, Kündigung 19.1 Dieser Vertrag beginnt am 1. Mai 2020 und endet am 30. April 2026. Beide Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit Wirkung zum 30. April 2021 sowie mit Wirkung zum 30. April der Jahre 2022 bis 2025 zu kündigen. Eine Kündigung zum 30. April muss dem anderen Vertragsteil spätestens am 31. Oktober des vorangegangenen Jahres zugehen. 19.2 Beim Austausch eines Objektleiters ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 4 Monaten mit einer Frist von ebenfalls 4 Monaten den Vertrag zu kündigen. Die erste Frist von 4 Monaten beginnt mit dem Zugang der Mitteilung über die Benennung des neuen Objektleiters. Die Kündigung soll zu einem Monatsende ausgesprochen werden. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt, in der der bisherige Objektleiter nicht mehr tätig ist, zur Kündigung berechtigt. 19.3 Unabhängig von den Regelungen nach Nr. 19.1 und 19.2 kann der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der eine Kündigung durch den Auftraggeber rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn 50 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 18 von 20 a) die Auftragnehmerin die im Vertrag vereinbarten Leistungen nicht in der entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz zweifacher Abmahnung in Textform keine Abhilfe schafft, b) schwerwiegende Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen vorliegen, bei denen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Schwerwiegende Gründe können sowohl in den allgemeinen Verhältnissen als auch in dem Verhalten der Auftragnehmerin liegen, c) die Glasreinigung wiederholt nicht fristgerecht durchgeführt wird oder einmalig diese Arbeiten um mehr als 30 Kalendertage zu früh oder zu spät erledigt werden, d) die Auftragnehmerin gegen die Verpflichtungen nach Nr. 5 Buchst. a) und b) verstößt, e) bei einer Änderung in der Person des Objektleiters der Auftraggeber nicht unverzüglich (längstens binnen 15 Werktagen) schriftlich informiert wurde, f) nach der Information über den Weggang des bisherigen Objektleiters nicht unverzüglich (längstens binnen eines Monats) ein neuer Objektleiter schriftlich benannt wurde, g) die Auftragnehmerin ihre Mitteilungspflicht nach Nr. 20 verletzt, h) die Auftragnehmerin in Vermögensverfall gerät. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie die Vermögensauskunft abgegeben hat, oder Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft angeordnet wurde, oder die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Der Auftraggeber kann ferner den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wenn die Reinigungsobjekte von ihm vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr genutzt werden. Sollen nur Teile des Objekts nicht mehr genutzt werden, kann bzw. muss auf Verlangen der Auftragnehmerin die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden. 19.4 Eine Kündigung ist gegenüber dem anderen Vertragsteil schriftlich per eingeschriebenen Brief oder im Wege der förmlichen Zustellung zu übermitteln. 20. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber über 51 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 19 von 20 die Einreichung eines Insolvenzantrages über ihr Vermögen, ein Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) nach 802 c ff. ZPO, 807 ZPO, bei dem sie Schuldnerin ist, eine Forderungspfändung nach den 828 ff. ZPO, bei der sie Schuldnerin ist, unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch, falls ein Antrag bzw. Verfahren nach der Beurteilung der Auftragnehmerin zu Unrecht eingeleitet, ohne Erfolgsaussicht oder bereits erledigt ist oder aus sonstigen Gründen als nicht relevant eingestuft wird. 21. Kontrollrechte des Auftraggebers Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Regelungen nach Nr. 5 Buchstaben a) und b) zu kontrollieren. Er ist insbesondere befugt, die zur Ausführung dieses Auftrags eingesetzten Reinigungskräfte zu befragen und/oder sie über die genannten Regelungen zu informieren. Dies gilt gleichermaßen für die Reinigungskräfte von Unterauftragnehmern. 22. Änderungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung bzw. schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragspartner. Die Textform ( 126 b BGB) genügt nur, soweit dieser Vertrag sie ausdrücklich zulässt. 23. Bestandteile des Vertrages 1. Aufstellung Innen- und Glasreinigung Anlage I 2. Leistungsverzeichnis Innenreinigung Anlage II mit Leistungsbeschreibung 3. Preisblatt Innenreinigung Anlage III 4. Leistungsverzeichnis Glasreinigung Anlage IV 5. Preisblatt Glasreinigung Anlage V 6. Preisblatt für Sonderaufträge Anlage VI 7. Leistungskriterien Anlage VII 8. Qualitätsbericht mit Anlage (Muster) und Erläuterung zur Qualitätssicherung Anlage VIII 52 Der Direktor des Amtsgerichts Freyung Reinigungsvertrag Seite 20 von 20 24. Anzuwendende vertragliche Regelungen 21.1 Die vertraglichen Regelungen sind in folgender Reihenfolge anzuwenden: 1. Die Regelungen dieses Vertrages. 2. Die Anlagen I bis VII, sowie Antworten auf Bieterfragen zueinander im Gleichrang. 3. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. 21.2 Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin und ihrer Leistungserbringer werden weder Gegenstand dieses Vertrages noch seiner Anlagen und sind damit im Verhältnis zum Auftraggeber ohne rechtliche Relevanz. 25. Unterzeichnung des Vertrages Der Vertrag wird mit dem Zuschlag der Vergabestelle wirksam. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gleichwohl diesen Vertrag rechtswirksam zu unterzeichnen. 26. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind jedoch verpflichtet, die betreffende Bestimmung unverzüglich durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. 27. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freyung _____________, den , den Firma Der Direktor des Amtsgerichts Freyung 53 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 22.01.2020 Verfahren: 2019000609 - Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung SKONTO Skonto zugelassen Nein Zahlungsziel (falls zugelassen) Tag(e) Skonto __________ % AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN 1 Gebäudeinnenreinigung Geyersberger Straße 1 EUR ......................... 1.1 Sanitär USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Sanitärräumen 5 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr Leistungsumfang: 29,96 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.2 Teeküche USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Teeküche 5 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 1/20 54 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr Leistungsumfang: 17,05 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.3 Wachtmeister USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung von Wachtmeister 3 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 149,4043 x pro Jahr Leistungsumfang: 25,27 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.4 Wachtmeister USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung von Wachtmeister 1 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 2/20 55 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 49,9815 x pro Jahr Leistungsumfang: 18,8 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.5 Sitzungssäle, Beratungszimmer, Zeugenwarteraum USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung der Sitzungssäle, Sitzungssäle, Beratungszimmer, Zeugenwarteraum 2 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 99,6929 x pro Jahr Leistungsumfang: 142,12 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.6 Treppenhaus USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Treppenhaus 1 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 3/20 56 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 49,9815 x pro Jahr Leistungsumfang: 4,20 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.7 Treppenhaus USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Treppenhaus 5 x Woche (Nov-Apr) 3 x Woche (Mai-Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 199,1157 x pro Jahr Leistungsumfang: 18,60 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.8 Flure USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung der Flure 2 x Woche (Nov - Apr) 1 x Woche (Mai - Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 4/20 57 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 74,8372 x pro Jahr Leistungsumfang: 148,93 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.9 Büros USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung der Büros 1 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 49,9815 x pro Jahr Leistungsumfang: 366,47 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.10 Haupteingang USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Haupteingang 5 x Woche (Nov-Apr) 3 x Woche (Mai-Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 5/20 58 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 199,1157 x pro Jahr Leistungsumfang: 18,73 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.11 Registratur USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Registratur 1 x Monat siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 12 x pro Jahr Leistungsumfang: 6,91 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.12 EDV Raum USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung EDV Raum 2 x Jahr siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 6/20 59 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 2 x pro Jahr Leistungsumfang: 11,49 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 1.13 Aufzug USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Aufzug 5 x Woche (Nov-Apr) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr Leistungsumfang: 1,4 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2 Gebäudeinnenreinigung Bahnhofstraße 15 EUR ......................... 2.1 Sanitär USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Sanitärräumen 5 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 7/20 60 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr Leistungsumfang: 40,21 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.2 Teeküche USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Teeküche 5 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr Leistungsumfang: 28,42 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.3 Wachtmeister USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Wachtmeister 3 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 8/20 61 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 149,4043 x pro Jahr Leistungsumfang: 18,42 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.4 Mitarbeitereingang USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Mitarbeitereingang 5 x Woche (Nov-Apr) 3 x Woche (Mai-Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 199,1157 x pro Jahr Leistungsumfang: 27,84 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.5 Haupteingang USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Haupteingang 5 x Woche (Nov - Apr) 3 x Woche (Mai - Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 9/20 62 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 199,1157 x pro Jahr Leistungsumfang: 5,47 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.6 Treppen USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Treppen 5 x Woche (Nov-Apr) 3 x Woche (Mai-Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 199,1157 x pro Jahr Leistungsumfang: 69,66 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.7 Flure / Eingang USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Flure / Eingang 2 x Woche (Nov-Apr) 1 x Woche (Mai-Okt) siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 10/20 63 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 74,8372 x pro Jahr Leistungsumfang: 38,00 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.8 Büros, Bücherei, Anwärterz. USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Büros, Bücherei, Anwärterz. 1 x Woche siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 49,9815 x pro Jahr Leistungsumfang: 417,46 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.9 Akten GBA USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Akten GBA 1 x Monat siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 11/20 64 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 12 x pro Jahr Leistungsumfang: 103,34 qm Leistungswert: ________ m/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.10 Flur USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung Flur 1 x Monat siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 12 x pro Jahr Leistungsumfang: 7,06 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 2.11 EDV Raum USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Stunde Reinigung EDV Raum 2 x Jahr siehe Leistungsverzeichnis (Anlage II) Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 12/20 65 Textergänzungen/Eigenschaften Häufigkeit: 2 x pro Jahr Leistungsumfang: 9,24 qm Leistungswert: ________ qm/Stunde Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit] Ergebnis: Menge 3 Glasreinigung Geyersberger Straße 1 und Bahnhofstraße 15 EUR ......................... 3.1 Glasreinigung Geyersberger Straße 1 in Freyung USt. [%] 19% Menge 134,82 Einheit Quadratmeter Glasreinigung Einfachglas mit Sprossen, klar, außen Reinigung 1 x Jahr siehe Leistungsverzeichnis Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ 3.2 Glasreinigung Bahnhofstraße 15 in Freyung USt. [%] 19% Menge 127,41 Einheit Quadratmeter Glasreinigung Einfachglas mit Sprossen, klar, außen Reinigung 1 x Jahr siehe Leistungsverzeichnis Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ 3.3 Glasreinigung 4 Brandschutztüren USt. [%] 19% Menge 16,80 Einheit Quadratmeter Glasreinigung 4 Brandschutztüren Reinigung 1 x Jahr siehe Leistungsverzeichnis Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 13/20 66 3.4 Steigleiter USt. [%] 19% Menge 1,00 Einheit Reinigung Steigleiter für Glasreinigung Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Reinigung Gesamtpreis [EUR] ................ 4 Optionale Leistungen EUR ......................... 4.1 Unterhaltsreinigung Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 50,00 Einheit Stunde(n) Die Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf beauftragt. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 50 Stunden angenommen. Im Preis sind die Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ohne Gesamtpreis 4.2 Desinfektionsarbeiten Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 5,00 Einheit Stunde(n) Die Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf beauftragt. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5 Stunden angenommen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde Gesamtpreis [EUR] ohne Gesamtpreis Leistungsverzeichnis - 14/20 67 Im Preis sind die Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. 4.3 Baureinigung Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 5,00 Einheit Stunde(n) Die Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf beauftragt. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5 Stunden angenommen. Im Preis sind die Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde(n) Gesamtpreis [EUR] ................ 4.4 Umräumen von Mobiliar und Einrichten Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 3,00 Einheit Stunde(n) Die Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf beauftragt. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 3 Stunden angenommen. Im Preis sind die Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stunde(n) Gesamtpreis [EUR] ohne Gesamtpreis Leistungsverzeichnis - 15/20 68 4.5 Bodengrundreinigung (PVC, Linoleum) mit Beschichtung Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 20,00 Einheit Quadratmeter Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf in Auftrag gegeben. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 20 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ohne Gesamtpreis 4.6 Bodengrundreinigung (PVC, Linoleum) ohne Beschichtung Sonderreinigungoptional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 20,00 Einheit Quadratmeter Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf in Auftrag gegeben. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 20 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ohne Gesamtpreis Leistungsverzeichnis - 16/20 69 4.7 Teppichbodenreinigung (extrahieren) Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 10,00 Einheit Quadratmeter Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf in Auftrag gegeben. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 10 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ 4.8 Teppichbodenreinigung (Trockenverfahren mit Pulver) Sonderreinigung- optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 10,00 Einheit Quadratmeter Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf in Auftrag gegeben. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 10 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ 4.9 Teppichbodenreinigung (Kombiverfahren) Sonderreinigung- optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 10,00 Einheit Quadratmeter Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf in Auftrag gegeben. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 17/20 70 Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 10 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. 4.10 Glasgrundreinigung Bauendreinigung Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 20,00 Einheit Quadratmeter Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf in Auftrag gegeben. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 20 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ 4.11 Bauendreinigung (nach Maler- und Umbauarbeiten) Sonderreinigung - optional Optionalposition USt. [%] 19% Menge 20,00 Einheit Quadratmeter Die Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel und wird bei Bedarf beauftragt. Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 20 Quadratmeter angenommen. Im Preis sind die Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %. Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %. Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf und zur Abnahme der optionalen Leistungen. Einzelpreis [EUR] ................ pro 1,00 Quadratmeter Gesamtpreis [EUR] ................ Leistungsverzeichnis - 18/20 71 ANGEBOTSSUMME(N) Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________ Nachlass (netto) ____________________ Summe inkl. Nachlass (netto) ____________________ Umsatzsteuer ____________________ Summe (brutto) ____________________ Leistungsverzeichnis - 19/20 72 LEISTUNGSVERZEICHNIS Ausschreibung 22.01.2020 Verfahren: 2019000609 - Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN Name Dateiname Größe MIME-Type Leistungsverzeichnis - 20/20 73 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 22.01.2020 Verfahren: 2019000609 - Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung EIGNUNGSKRITERIEN 1 Informationen zur KMU-Eigenschaft [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Verfügt Ihr Unternehmen über a) weniger als 250 Mitarbeiter u n d b) höchstens 50 Mio. EURO Jahresumsatz? Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Zur Überprüfung Ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren. Hierbei ist es bedeutsam, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/351/EG erfüllt. Die maßgebenden Kriterien hierfür sind die Anzahl der Mitarbeiter sowie der Umsatz. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 2 Handelsregister [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Geben Sie das Geschäftszeichen und das Amtsgericht (Registergericht) an, bei dem Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde. Amtsgericht ______________ HRA Nr.______ HRB Nr.______ Erläuterungen sind im Textfeld einzutragen. 3 Umsatz [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung. Angaben sind im Textfeld einzutragen. 4 Arbeitskräfte [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w.o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? Angaben sind im Textfeld einzutragen. 5 Referenzen hochgeladen (Informationskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Unter Anlagen im Angebotsassistenten befindet sich das Formular "Referenzen". Bitte legen Sie nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Haben Sie maximal zwei Formblätter "Referenzen" unter "eigene Anlagen" hochgeladen? [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar 6 Referenzen (Bewertungskrtierium) [Mussangabe] Gewichtung: 100,00% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Bei der Bewertung der Referenzen werden die Vergleichbarkeit, der Umfang der Leistung, sowie eine erfolgreiche Leistungserbringung Berücksichtigung finden. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Kriterienkatalog - 1/5 74 7 Scientology [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, dass er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt und dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 8 Präqualifizierung [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Sofern Sie für das Gewerbe der Gebäudereinigung präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an. (Informationskriterium) 9 Eigenerklärung 9.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen K.O.-Kriterium: Nein Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. 10 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB 10.1 Hinweis Hinweis: Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig. 10.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 2/5 75 KRITERIENKATALOG Ausschreibung 22.01.2020 Verfahren: 2019000609 - Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Freyung Geyersberger Straße 1 in 94078 Freyung LEISTUNGSKRITERIEN 1 Leistungserbringung (Ausschlusskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Sind Sie bereit und in der Lage, die Reinigungsleistung auf der Grundlage des Vertragsentwurfs sowie dessen Anlagen zu erbringen? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Mindestzeitaufwand (Ausschlusskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Auftraggeber möchte, dass den einzelnen Reinigungskräften ausreichend Zeit eingeräumt wird, damit tatsächlich die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Es sollen mithin realistische Leistungen (wie viele qm kann eine Reinigungskraft pro Stunde ordnungsgemäß reinigen?) angeboten werden. Ist es zutreffend, dass Ihr Gebot auf der Grundlage eines jährlichen Zeitaufwands von mindestens 900 Stunden für die Unterhaltsreinigung (ohne Glasreinigung) kalkuliert ist? Ist es ferner zutreffend, dass in dieser Zahl lediglich der unmittelbare Zeitaufwand für Leistungen der Reinigungsmitarbeiter in dem Objekt ohne die Arbeiten des Objektleiters oder sonstigem Aufsichtspersonals beinhaltet ist? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Reinigungsstunden (Bewertungskriterium) [Mussangabe] Gewichtung: 25,00% Maximalpunktzahl: 5 Mindestbewertung: 1 Punkte K.O.-Kriterium: Nein Bitte tragen Sie hier den von Ihnen kalkulierten jährlichen gesamten Zeitaufwand für die Unterhaltsreinigung (ohne Glasreinigung und Objektleiter) ein. Die Leistungsbewertung zu dieser Frage wird wie folgt vorgenommen: 900 bis 927 Stunden = 1 Bewertungspunkt 928 bis 956 Stunden = 2 Bewertungspunkte 957 bis 985 Stunden = 3 Bewertungspunkte 986 bis 1.015 Stunden = 4 Bewertungspunkte ab 1.016 Stunden = 5 Bewertungspunkte 4 Monetäre Anreize für Mitarbeiter (Bewertungskr.) [Mussangabe] Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Wesentlicher Faktor für eine gute Leistung ist, dass geeignetes, vor allem motiviertes Reinigungspersonal eingesetzt wird. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass der Auftrag durch entsprechendes Personal ausgeführt wird. Beschreiben Sie, durch welche Maßnahmen Ihr Unternehmen gewährleisten kann, dass in dem zu reinigenden Objekt besonders zuverlässige, m o t i v i e r t e und gründliche Reinigungskräfte während der gesamten Vertragslaufzeit eingesetzt werden? Legen Sie d e t a i l l i e r t und v e r b i n d l i c h dar, welche m o n e t ä r e n Anreize (z.B. übertarifliche Lohnzahlung, zusätzliches Urlaubsgeld, Prämien) Ihr Unternehmen dafür bietet, dass Reinigungskräfte in diesem Objekt arbeiten. 5 Nichtmonetäre Anreize für Mitarbeiter (Bewertungsk [Mussangabe] Gewichtung: 7,50% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Es wird auf die Nummer 4 (s.o.) in Bezug auf die gute Leistung der Mitarbeiter durch Motivation hingewiesen. Legen Sie auch hier d e t a l l i e r t und v e r b i n d l i c h dar, welche n i c h t m o n e t ä r e n Anreize (z.B. Schulungen, Aufstiegschancen, kostenlose Gesundheitskurse und Kinderbetreuung) Ihr Unternehmen dafür bietet, dass Reinigungskräfte in diesem Objekt arbeiten. 6 Gewährleistung der Anreize (Ausschlusskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Kriterienkatalog - 3/5 76 Bestätigen Sie, dass im Falle einer Auftragserteilung an Ihr Unternehmen sämtliche Reinigungskräfte, die für die Innenreinigung des Objekts eingesetzt werden, die von Ihnen unter der Nr. 4 und 5 (s.o.) beschriebenen Leistungen ohne Einschränkungen erhalten? Hinweis: Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Auftragsausführung im Rahmen des gegenständlichen Vertrages mit dem Freistaat Bayern. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7 Anreize - Stundenverrechnungssatz (Informationskr) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Erläutern Sie kurz, dass die Antworten zu Nummer 4 und 5 schlüssig zu Ihren Angaben im Vordruck Stundenverrechnungssatz sind. 8 Qualifikation Objektleiter (Bewertungskriterium) [Mussangabe] Gewichtung: 7,50% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Stellen Sie den von Ihrem Unternehmen vorgesehenen Objektleiter und ggf. den Vorarbeiter vor. Legen Sie dar, weshalb er/sie für die Ausführung des Vertrages besonders geeignet ist/sind. 9 Einsatz Objektleiter (Ausschlusskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Sichern Sie zu, dass die Aufgaben des Objektleiters und/oder Vorarbeiters im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich durch die zu 8. genannten Personen ausgeführt werden. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10 Wechsel Objektleiter (Ausschlusskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Sichern Sie zu, dass abgesehen von Ereignissen, die nicht in der Entscheidungsgewalt Ihres Unternehmens liegen - ein Wechsel in der/den Person/en des Objektleiters und/oder Vorarbeiters die zu 8. genannt wurde, ohne die Zustimmung des Auftraggebers nicht erfolgen wird? [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11 Reinigungsgeräte (Bewertungskriterium) [Mussangabe] Gewichtung: 5,00% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Listen Sie die elektrischen Geräte auf, die Sie für den Einsatz in dem Objekt vorsehen. Beschreiben Sie, weshalb die vorgesehenen Geräte besonders effizient sind (z.B. Angaben zur Leistung, zum Alter und über den Zustand dieser Geräte, etwaige Energieeffizienzklassen). Wie können Sie gewährleisten, dass Geräte der entsprechenden Art während der gesamten Vertragslaufzeit für die Reinigungsobjekte zur Verfügung stehen? 12 Umweltkriterien (Bewertungskriterium) [Mussangabe] Gewichtung: 5,00% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Der Auftraggeber möchte im Bereich Gebäudereinigung zum Umweltschutz beitragen. Welchen Beitrag leistet Ihr Unternehmen zur Verbesserung und Erhaltung der Umwelt im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (z.B. Elektroauto,Verpackungsabfall)? 13 Umweltverträglichkeit Reinigungsmittel (Bewert.) [Mussangabe] Gewichtung: 5,00% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Listen Sie die Reinigungsmittel auf, die Sie im Falle eines Zuschlags in dem zu reinigenden Objekt verwenden werden. Erläutern und begründen Sie, weshalb diese Mittel besonders umweltfreundlich sind. Geben Sie, soweit vorhanden, Umweltzeichen dieser Reinigungsmittel an, wie z.B. Euroblume. Kriterienkatalog - 4/5 77 14 Glasreinigung Qualität (Bewertungskriterium) [Mussangabe] Gewichtung: 7,50% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Fenster und Rahmen sollen gründlich und schlierenfrei gereinigt werden. Schäden und Verunreinigungen, vor allem durch heruntertropfendes Wasser, sollen vermieden werden. Das eingesetzte Personal sollte ausreichend Zeit, geeignete Reinigungsmittel und Gerätschaften zur Verfügung haben. Probleme (z.B. die Reinigung von mit Folien beschichteten Scheiben Scheiben/Rahmen) sollten erkannt und gelöst werden. Auf welche Weise können Sie eine hohe Qualität bei der Glasreinigung sicherstellen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Schäden bei oder anlässlich der Glasreinigung zu vermeiden? Die Fragen beziehen sich auf die Qualität der Dienstleistung bzw. der Ausführung der Arbeiten. 15 Glasreinigung Sicherheit (Bewertungskriterium) [Mussangabe] Gewichtung: 7,50% Maximalpunktzahl: 5 K.O.-Kriterium: Nein Auf welche Weise können Sie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei der Glasreinigung gewährleisten? Welche Vorkehrungen, Anweisungen , Kontrollen oder sonstige Maßnahmen werden Sie treffen, damit bei der Ausführung der Glasreinigung Gefährdungen und insbesondere Unfälle vermieden werden? Hierbei ist auch auf die Gerätschaften einzugehen, die Sie in dem Objekt bei der Glasreinigung einsetzen werden. 16 Unterauftragnehmer (Informationskriterium) [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Unter Vertrags/Formulare finden Sie das Dokument "Erklärung zu Unterauftragnehmer". Geben Sie an, ob und ggf. welche Teile des Auftrags Sie an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigen. Haben Sie das Formular "Erklärung zu Unterauftragnehmer" ausgefüllt und gespeichert? [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar Kriterienkatalog - 5/5 78 Name Dateiname Größe MIME-Type Reinigungsvertrag Reinigungsvertrag.pdf 337,97 KB application/pdf Anlage I Aufstellung Innen- und Glasreinigung Anlage I Aufstellung Innen- und Glasreinigung.xlsx 36,24 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage II Leistungsverzeichnis Innenreinigung Anlage II Leistungsverzeichnis Innenreinigung.xlsx 30,38 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage III Preisblatt Innenreinigung Anlage III Preisblatt Innenreinigung.xlsx 26,47 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage IV Leistungsverzeichnis Glasreinigung Anlage IV Leistungsverzeichnis Glasreinigung.pdf 107,52 KB application/pdf Anlage V Preisblatt Glasreinigung Anlage V Preisblatt Glasreinigung.xlsx 12,75 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage VI Preisblatt Sonderaufträge Anlage VI Preisblatt Sonderaufträge.doc 25,00 KB application/msword Anlage VII zum Vertrag Leistungskriterien Anlage VII zum Vertrag Leistungskriterien.docx 13,30 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage VIII Erläuterung Reinigungskontrolle Anlage VIII Erläuterung Reinigungskontrolle.docx 14,50 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage VIII Qualitätsbericht Anlage VIII Qualitätsbericht.docx 25,13 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Anlage VIII Qualitatsdiagramm Anlage VIII Qualitatsdiagramm.xlsx 12,79 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Objektbesichtigung Objektbesichtigung.pdf 123,58 KB application/pdf Stundenverrechnungssatz 2020 Stundenverrechnungssatz 2020.xlsx 19,77 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Referenzen Referenzen.docx 28,97 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Datenschutzhinweise Datenschutzhinweise.docx 25,93 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Vordruck zum Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen Vordruck zum Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen.docx 45,55 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.Scientology_Erklärung_Mitarbeiter Scientology_Erklärung_Mitarbeiter.pdf 35,71 KB application/pdf Scientology_Erklärung_Bayern_Auftragnehmer Scientology_Erklärung_Bayern_Auftragnehmer.pdf 60,26 KB application/pdf 79 Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/01/0ddac398-2e85-425c-ab3e-30729d9f1fc3.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de