Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Büroautomatisierungssoftwarepaket Systemberatung und technische Beratung Entwurfsmodellierung Dokument Nr...: 51284-2020 (ID: 2020020309192739465) Veröffentlicht: 03.02.2020 * DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2020/S 23/2020 51284 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Länder des Entwicklungsverbundes gefa" bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz Postanschrift: Prielmayerstraße 7 Ort: München NUTS-Code: DE2 Postleitzahl: 80335 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Hespeler, Michael E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.justiz.bayern.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi les.ashx?subProjectId=bEeT9Nj8VsQ%253d Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.auftraege.bayern.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Justiz Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Gefa Anforderungserhebung und Konzeption (Phase 1) im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000480 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72000000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Für alle 16 Bundesländer soll ein gemeinsames Fachverfahren für sämtliche Zweige der Justiz entwickelt werden (gefa). Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt. Die Entwicklung des Programms soll agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software. Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb eines Rahmenvertrages. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 48920000 72220000 72242000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, für alle 16 Bundesländer ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) zu entwickeln. Ziel ist es, das Fachverfahren nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern darüberhinausgehend auch für die Staatsanwaltschaften und die Fachgerichtsbarkeit (Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu entwickeln, wobei auf länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen. Die bislang entwickelten Funktionalitäten von gefa basieren auf einer Weiterentwicklung von forumSTAR. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms gefa beauftragt. Da der Fortschritt der bisherigen Entwicklung hinter den Erwartungen zurück geblieben ist, hat sich der Auftraggeber entschieden, bei der Entwicklung des Programms agile Vorgehensweisen einzuführen. Um diesen Transformationsprozess erfolgreich umzusetzen und die notwendigen Entscheidungen für die weitere Entwicklung von gefa vorzubereiten, benötigt der Auftraggeber methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption sowie beispielsweise bei der Bewertung des Ist-Standes des Programms gefa, der Durchführung der Transformation für die Überführung der Projektorganisation hin zu einem agilen Vorgehen, der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden. Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwarteten Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit 2 mal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten 4 Platzierungen eindeutig bestimmbar sind: i) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat; ii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.5] die höhere Punktzahl erreicht hat; iii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.7] die höhere Punktzahl erreicht hat; iv) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der in der Summe der Eignungskriterien [K4.10] und [K4.11] die höchste Punktzahl erreicht hat; v) Es entscheidet das Los. Die Bewertung der Bewertungskriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten, die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden. Kriterien mit [A] müssen erfüllt/beantwortet werden, Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen, Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten. 1) statistische Angaben K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular Informationen zu statistischen Angaben"; K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht. 2) Eigenerklärungen: K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden, das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt, das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2 500 EUR wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. K3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB K3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig. K4. Projektbezogene Eignungskriterien: K4.1: [A] s. u.; K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist; K4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist; K4.4: [A] s. u. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 10 Mio. EUR. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.). K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: K4.5: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen eine klassisch geführtes Softwareentwicklungsprojekt hin zu einem agil geführten Softwareentwicklungsprojekt transformiert wurde. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 200 Punkte: a) Umfang der Transformation aus der sich die Komplexität der Aufgabe ableiten lässt; b) die Anzahl unterschiedlicher Projektrollen, fachlicher Nutzergruppen sowie die Anzahl der Nutzer, für die die Transformation erfolgte; c) Projekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber. K4.6: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes die Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung nach agilen Prinzipien und die Ableitung von Akzeptanzkriterien durchgeführt wurden. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 400 Punkte: a) Funktionsumfang der Software, für die die Anforderungserhebung und Spezifikation im Sinne der Leistungsbeschreibung erfolgte und aus der sich die Komplexität der Aufgabe ableiten lässt; b) die Anzahl unterschiedlicher fachlicher Nutzergruppen sowie die Anzahl der Nutzer, für die die Anforderungserhebung und Spezifikation erfolgte; c) die Anzahl der Schnittstellen zu den umgebenden Drittsystemen; d) Erfahrungen im Einsatz von einschlägigen Tools für das agile Anforderungsmanagement (z. B. Jira, Confluence); e) die Anzahl der Epics, Users Stories (oder vergleichbar); f) die Anzahl an Scrum-Teams, die der Product Manager des Bewerbers gesteuert hat; g) die Aufgabengebiete, die der Bewerber bearbeitet hat (GPA/GPM/fachliche Architektur/technische Architektur/GUI-Design/Konfigurationsmanagement/Enterprise Service Bus/IT-Sicherheit/Datenschutz/Vorbereitung der Betriebsfähigkeit); h) Projekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber. K4.7: [B] Vorlage von Referenzen, bei denen im Rahmen eines Softwareentwicklungsprojektes Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit berücksichtigt wurden. Bewertet werden in einer Gesamtschau folgende Unterkriterien; Gewichtung: 200 Punkte: a) Berücksichtigung von Normen und Standards zur Ergonomie und Barrierefreiheit bei der Erhebung von Anforderungen. Die zugrundeliegenden Normen und Standards sind anzugeben; b) Umsetzung der erhobenen Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit im Rahmen der Softwareentwicklung; c) Durchführung von Tests mit denen die korrekte Umsetzung von Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit nachgewiesen wurde; d) Es handelt sich um eine Client-Server Anwendung. K4.8: [A] s. u. K4.9: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig waren; K4.10: [B] Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine Zertifizierung als Scrum Product Owner verfügen. Gewichtung: 100 Punkte; K4.11: [B] Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine Zertifizierung als Requirement Engineer (CPRE) nach IREB oder vergleichbar verfügen. Gewichtung: 100 Punkte. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: K4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 30 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019) in agilen Softwareentwicklungsprojekten im Bereich der Anforderungserhebung und Spezifikation im Sinne der Leistungsbeschreibung tätig gewesen. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.). III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Der Auftraggebern hat sich für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Die Einheitlichkeit und Stringenz sind für die Leistungserbringung essentiell: Mit einer Aufspaltung der Anforderungserhebung und Konzeption unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare qualitative Risiken verbunden. IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 04/03/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 03/04/2020 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstr. 39 Ort: München Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31/01/2020 References 6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED 7. https://www.justiz.bayern.de/ 8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=bEeT9Nj8VsQ%253d 9. https://www.auftraege.bayern.de/ 10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de