Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Eschborn Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung Dokument Nr...: 514-2020 (ID: 2020010210125661499) Veröffentlicht: 02.01.2020 * DE-Eschborn: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 2020/S 1/2020 514 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8 Ort: Eschborn NUTS-Code: DE7 Postleitzahl: 65760 Land: Deutschland E-Mail: [6]Praevention_Pflege@he.aok.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven tion/index.html I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: [8]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven tion/index.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer nicht exklusiven Vereinbarung z.Zwecke der Pörderung v. Präventionsleistungen i.S. des §5 SGB XI im Rahmen eines sogen. Open-House-Modells II.1.2)CPV-Code Hauptteil 75300000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: (1) Grundlage des Qualifizierungsmoduls Ernährungsrisiken erkennen Mangel-ernährung vermeiden sind: Grundlagen Ernährungsrisiken erkennen Mangelernährung vermeiden, Demenz, Appetitlosigkeit, Kau- und Schluckstörungen, Dekubitus als Er-nährungsrisiken, Maßnahmen einleiten, Ausreichend trinken eine besondere Herausforderung, Nahrungsanreicherung Möglichkeiten der Küche. (2) Ziele des Qualifizierungsmoduls Ernährungsrisiken erkennen Mangelernäh-rung vermeiden sind: Ernährungsrisiken erkennen Mangelernährung vermeiden, Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung. (3) Methoden des Qualifizierungsmoduls Ernährungsrisiken erkennen Mangeler-nährung vermeiden sind: Präsentation (theoretische Grundlagen), Erfahrungsaustausch, Praxistipps, Besprechen von Fallbeispielen, Verkosten von Geschmacksproben. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE7 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag angeboten. Die Pflegekassen der AOK in Hessen u. der BAHN-BKK beabsichtigen im Rahmen eines sog. Open-HouseVerfahrens mit geeigneten Unternehmen zum Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen im Sinne der Vorschrift des § 5 SGB XI nicht exklusive Vereinbarungen zu schließen. Die Unternehmen führen: Qualifizierungsmaßnahmen zu dem Thema Ernährungsrisiken erkennen Mangelernährung vermeiden in den teil- u. vollstationären Pflegeeinrichtungen durch, Teilen ein sog. Handout u. eine Teilnehmerbescheinigung an die Teilnehmer aus, führen nach d. Durchführung die Qualitätssicherung anhand eines Feedbackbogens durch, die Gesamtauswertung der Feedbackbögen wird der Pflegekasse der AOK in Hessen übermittelt. Es ist zu beachten, dass sich die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 SGB XI insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten auf einen Betrag von 0,30 EUR belaufen. Die Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches anzupassen. Die Bezugsgröße wird vom Schätzerkreis festgelegt und vom Bundesministerium für Gesundheit einmal jährlich im Monat September/Oktober bekanntgegeben. Mithin ist die Höhe der Ausgaben(finanzielle Mittel, die in diesem Zusammenhang zum Zwecke einer Förderung von Präventionsmaßnahmenverwendet werden dürfen) gemäß Regelung des § 5 Absatz 2 SGB XI gesetzlich beschränkt. Die Pflegekasse der AOK in Hessen ist im Namen der Pflegekassen gehalten, die für die Leistungen zur Prävention nach § 5Abs. 2 SGB XI gesetzlich festgelegte Höhe der finanziellen Ausgaben zu überwachen und ausschließlich für die Förderung der gesetzlich in § 5 SGB XI festgelegten Aufgaben zu verwenden. Hierfür hat die Pflegekasse der AOK in Hessen ein Controlling-Mechanismus in Ihrem Hause eingerichtet. Die finanzielle Förderung endet auf schriftliche Mitteilung durch die Pflegekasse der AOK in Hessen mit sofortiger Wirkung, wenn im Rahmen des durchzuführenden Controllings festgestellt wird, dass die zur Verfügung stehenden und gesetzlich beschränkten finanziellen Mittel überschritten werden könnten oder verbraucht wurden. Um sicherzustellen, dass es zu keiner Überschreitung kommt, sehen vertraglichen Regelungen im Rahmen der Leistungserbringung folgenden Ablauf vor: Die Pflegeeinrichtungen, die an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen möchten, teilen zunächst ihr Interesse den Pflegekassen mit. Erst nach Erhalt einer positiven Rückmeldung gegenüber einer Pflegeeinrichtung durch die Pflegekassen ist eine Teilnahme einer Pflegeeinrichtung an der vertragsgegenständlichen Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das jeweilige Unternehmen wird durch die Pflegekasse sodann mittels einer schriftlichen Mitteilung entsprechend benachrichtigt, dass er die Qualifizierungsmaßnahme nunmehr durchführen darf. Die Pflegeeinrichtungen wählen ein Unternehmen aus einem sogenannten Anbieterverzeichnis aus, der die zugrundeliegende Qualifizierungsmaßnahme für die Pflegeeinrichtung durchführt. Die Pflegekasse hat hierauf keinerlei Einfluss. Das Anbieterverzeichnis wird den Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekasse der AOK in Hessen zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind damit einverstanden, dass ihre Daten in das vorgenannte Verzeichnis aufgenommen und den Pflegeinrichtungen in Hessen nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter selbst hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme. Folglich kann es dazu kommen, dass der Anbieter zwar über den zugrundeliegenden Vertrag verfügt, im Laufe der Vertragslaufzeit jedoch nicht ein einiges Mal zum Zuge kommt; mithin in diesem Fall auch keinen Vergütungsanspruch hat. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2020 Ende: 31/12/2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; 2) Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche Übersetzung einzureichen; 3) Interessensbekundung zum Abschluss eines Vertrages. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Versicherungspolice einer Betriebshaftpflicht-/ Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- undPersonenschäden in branchenüblicher Höhe in Kopie. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Abschlusszeugnis als Nachweis der Qualifizierung des einzusetzenden Dozenten/- der einzusetzenden Dozentin in Kopie. Die eingesetzte Dozentin / der eingesetzte Dozent müssen zur Erbringung deszugrundeliegenden Auftrages Modul Ernährungsrisiken erkennen Mangelernährung vermeiden über folgende Qualifikation verfügen: 1) Grundqualifikation bei Ernährungsrisiken erkennen Mangelernährung vermeiden: Oecotrophologe/in, Ernährungswissenschaftler/in (Diplom, Bachelor, Master von Hochschule und Uni), Diätassistent/in; 2) Zusatzqualifikation bei Ernährungsrisiken erkennen Mangelernährung vermeiden: Fachberater/in für Ernährung im Alter, Fortbildung zum Thema Mangelernährung oder vergleichbare Zusatzqualifikationen. Hinweis: 2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und hochaltrigen Menschen. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen den Pflegekassen inner-halb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis hinsichtlich der hier auf-geführten Erfahrungen zu übersenden. (3) Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige Mitarbeiter/innen zu erfolgen (Deutsch, sicher in Wort und Schrift). Der Anbieter setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nur Mitarbeiter/innen ein, die für die Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30/05/2021 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01/07/2021 Ortszeit: 08:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: 1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren (vgl. ZifferIV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattformgeschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden; 2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2.7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich; 3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter ZifferIII.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021.Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.04.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unterI.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: vergabekammer des bundes beim bundeskartellamt Postanschrift: Villemonbeler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom 1.3.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich daher nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/12/2019 References 6. mailto:Praevention_Pflege@he.aok.de?subject=TED 7. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html 8. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de