Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Mannheim
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 65535-2016 (ID: 2016022609224506925)
Veröffentlicht: 26.02.2016
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  DE-Mannheim: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2016/S 40/2016 65535
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
   Käfertaler Straße 248
   Zu Händen von: Marion Bäuerle
   68167 Mannheim
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 621-293-8330
   E-Mail: [6]abfallwirtschaft@mannheim.de
   Fax: +49 621-293-8375
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [7]www.mannheim.de/abfallwirtschaft
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]www.auftragsboerse.de
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [9]www.auftragsboerse.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Rahmenvereinbarung Altkleiderverwertung.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung,
   sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   NUTS-Code DE126
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 12
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 4
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Rahmenvereinbarung Altkleiderverwertung.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   90510000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.11.2016.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    .
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   S. Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Sämtliche in der Nachweisliste aufgeführten
   Nachweise und Erklärungen sind durch den Bieter, bei
   Bietergemeinschaften entsprechend durch die Bietergemeinschaft, mit
   Ausnahme der besonders gekennzeichneten Nachweise und Erklärungen  zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu erbringen.
   Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise und Erklärungen,
   soweit einschlägig, auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom
   jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
   Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche aufgeführten
   Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig, für seine im Angebot
   angegebenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen
   der Vergabestelle zeitnah zu erbringen. Bei Nachweisen und Erklärungen
   zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich diese auf den
   Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer
   erbracht werden soll.
   Bewerber / Bieter aus EU-Ländern oder sonstigen Drittländern, in denen
   die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
   Bescheinigungen mit Angebotsabgabe in deutscher Sprache vorzulegen.
   aktueller Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3
   Monate) aktuelle Gewerbeanmeldung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3
   Monate).
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Sämtliche in der Nachweisliste aufgeführten Nachweise und Erklärungen
   sind durch den Bieter, bei Bietergemeinschaften entsprechend durch die
   Bietergemeinschaft, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten
   Nachweise und Erklärungen  zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu
   erbringen.
   Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise und Erklärungen,
   soweit einschlägig, auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom
   jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
   Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche aufgeführten
   Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig, für seine im Angebot
   angegebenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen
   der Vergabestelle zeitnah zu erbringen. Bei Nachweisen und Erklärungen
   zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich diese auf den
   Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer
   erbracht werden soll.
   Bewerber / Bieter aus EU-Ländern oder sonstigen Drittländern, in denen
   die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
   Bescheinigungen mit Angebotsabgabe in deutscher Sprache vorzulegen.
   a) Mit dem Angebot einzureichende Nachweise und Erklärungen:
   Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG
   für die abfallwirtschaftliche Tätigkeit Beförderung für die
   Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 nach der
   Abfallverzeichnisverordnung; Bieter, welche die Leistungen von einem
   Firmensitz aus anderen EU-Ländern oder sonstigen Drittländern
   erbringen, in denen der benannte Nachweis nicht erteilt wird, haben
   gleichwertige Bescheinigungen in deutscher Sprache oder in Ermangelung
   dessen, den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 9001 und EN ISO 14001
   vorzulegen.
   Vorlage einer gültigen Güterkraftverkehrs-Erlaubnis nach § 3 GüKG oder
   EU-Gemeinschaftslizenz bzw. falls erforderlich einer CEMT-Genehmigung
   (vgl. § 5 und § 7 GüKG) sofern der Transport nicht durch ein
   Nachunternehmen erfolgt ggf. Vorlage einer
   Güterschadenshaftpflichtversicherung nach § 7a GüKG sofern der
   Transport nicht durch ein Nachunternehmen erfolgt.
   Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrwG
   für die abfallwirtschlichen Tätigkeiten Behandlung, Verwertung,
   Lagerung, Beseitigung und ggf. Makeln für die Abfallschlüssel 20 01 10
   und 20 01 11 nach der Abfallverzeichnisverordnung; Bieter, welche die
   Leistungen von einem Firmensitz aus anderen EU-Ländern oder sonstigen
   Drittländern erbringen, in denen der benannte Nachweis nicht erteilt
   wird, haben gleichwertwertige Bescheinigungen in deutscher Sprache oder
   in Ermangelung dessen, den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 9001 und
   EN ISO 14001 vorzulegen.
   Alternativ kann eine ausführliche Darstellung der Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung innerhalb des Betriebes vorgelegt werden. Diese muss
   folgende Erklärungen / Nachweise beinhalten:
    Beschreibung der Maßnahmen zur Mitarbeiterschulung / -qualifizierung
   sowie Auszüge von Arbeitsanweisungen, Arbeitsplatzbeschreibungen,
   Verfahrensanweisungen, bezogen auf die am Sortiervorgang unmittelbar
   Beteiligten (z. B. Sortierer, Vorarbeiter, etc.);
    Beschreibung der Kontrollmechanismen zur Überwachung der
   Sortierqualität und der Sicherstellung der gesetzeskonformen
   Beseitigung von Abfällen;
    Vorlage anderer Zertifikate zur Qualitätssicherung (z. B. ISO 9001
   und ISO 14001) sofern vorhanden
   5 Ausführliche Darstellung des Entsorgungsweges und des
   Verwertungsverfahrens.
   Diese umfasst:
    die Beschreibung der technischen Anlagen,
    Angaben über die genehmigten Durchsatzmengen und den Verfahrenstyp,
    Angaben über die genehmigten Lagermengen,
    detaillierte Beschreibung der Annahme und der Erstbehandlungsschritte
   (z. B. Vorsortierung).
   Angabe der Standorte der Erstbehandlungsanlage(n) (genaue Anschrift),
   Angabe der Transportentfernung (km) zwischen der Übergabestelle des AG
   zu der(n) jeweiligen Erstbehandlungsanlage(n),
   prozentuale Aufteilung der Sammelmengen auf die jeweilige(n)
   Erstbehandlungsanlage(n) unter Zugrundelegung einer Jahres-Sammelmenge
   iHv 550 Mg/a,
   Angaben zu dem Volumen (m^3) der zum Einsatz kommenden Wechselbrücken,
   Angabe der Anzahl der Wechselbrücken / Transport,
   Angaben zu den Verwertungsquoten.
   Die Angaben beziehen sich auf die durchschnittlichen Verwertungsquoten
   des abgelaufenen Geschäftsjahres und sind als Prozentanteile anzugeben.
    Reste zur Beseitigung,
    Reste zur thermischen Verwertung,
    Stoffliche Verwertung  Putzlappen,
    Stoffliche Verwertung  Sekundär-Rohstoff (z. B. Dämmstoffe),
    Stoffliche Verwertung  Rückgewinnung Primär-Rohstoff (z. B.
   Bettfedern, Baumwolle),
    Weiterverwendung der Alttextilien und Schuhe außerhalb der EU,
    Weiterverwendung der Alttextilien und Schuhe innerhalb der EU.
   b) Auf Nachforderung durch den AG im Zuge der Angebotsauswertung
   vorzulegende Nachweise.
    Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in ausreichender
   Höhe,
    Genehmigung sämtlicher im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten
   Erstbehandlungs- und Verwertungsanlagen,
    gegebenenfalls Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die
   vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
    gegebenenfalls Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   2/16/70.1
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 8.4.2016
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   6.5.2016 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 15.10.2016
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Ort:
   Entfällt.
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karl-Friedrich-Str. 17
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [10]Vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karl-Friedrich-Str. 17
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [11]Vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.2.2016