Ausschreibungen und Aufträge:
Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Nürnberg
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 40788-2016 (ID: 2016020509211880708)
Veröffentlicht: 05.02.2016
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  DE-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2016/S 25/2016 40788
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   WBG Kommunal GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Frank
   Thyroff, Dipl.-Ing. Ralf Schekira
   Glogauer Str. 70
   Zu Händen von: Herrn Dipl.-Ing. Eckhard Riechers
   90473 Nürnberg
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 9118004220
   E-Mail: [6]riechers@wbg.nuernberg.de
   Fax: +49 91198997220
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://wbg.nuernberg.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen: https://
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Inhousefähige Tochtergesellschaft der Stadt Nürnberg
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Baubetreuungsleistungen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Ersatzneubau einer 2-Feld-Turnhalle mit Nebenräumen und schulischen
   Ergänzungsräumen im Nürnberger Südosten  Gebäudeplanung.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
   Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und
   Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische
   Beratung, technische Versuche und Analysen
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Geschäftssitz des Auslobenden bzw. Nürnberg.
   NUTS-Code DE254
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   1.BA:
   Turnhallenneubau 2-Feld-Sporthalle mit 810 m^2 NF und 318 m^2 NF
   Hallennebenflächen zuzügl. 400 m^2 NF Funktionsräume für Grundschule
   (Pausenhalle, Werkraum, Musiksaal, etc.), Wiederherstellung der
   erforderlichen Schulaußenflächen.
   Es ist -nach Rückbau der von einem Brandschaden betroffenen
   Schulbereiche -der Neubau einer 22-Feld-Turnhalle mit zugehörigen
   Betriebsräumen für Hallensport von 318 m^2 NF, sowie schulischen
   Funktionsräumen (u. a. Pausenhalle, Musiksaal, MZR) von 400 m^2 NF, mit
   insgesamt ca. 2 160 m^2 BGF und zugehörigen Außenanlagen geplant. Die
   Fertigstellung/Inbetriebnahme ist spätestens bis ca. Schuljahresbeginn
   2019/2020 vorgesehen. Sofern sich die Stadt Nürnberg zu einem
   Schulneubau entschließen sollte, wird später der Grundschulneubau
   (3-zügig, 12 Klassen, ca. 300 Kinder), Flächen für 4-gruppige
   Mittagsbetreuung und ein 4-gruppiger Kinderhort (Ausbauoption um
   weitere 3 Gruppen) mit ca. 5 000 m^2 BGF mit zugehörigen Frei-und
   Außensportanlagen erstellt werden.
   Bei der vorgesehenen Bauaufgabe handelt es sich um einen Ersatzneubau
   für die abgebrannten Turnhallen und um den Bau von ebenfalls dem Brand
   zum Opfer gefallenen Funktionsräumen und einer Pausenhalle. Dabei sind,
   sowohl während des Baus als auch während des Betriebs dieser Gebäude,
   die erforderlichen Schulaußenflächen für den Schulbetrieb der
   Bestandsschule nachzuweisen. Eine Entscheidung zum Schulneubau ist
   bisher durch die Stadt Nürnberg nicht gefällt.
   Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die
   Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3, § 33 ff., Leistungsphasen 1  9.
   Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1  4, HOAI 2013, Teil 3,
   Abschnitt 1, § 34 beauftragt.
   Option auf die Leistungsphasen 5  9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, §
   34 kann gezogen werden.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71200000, 71221000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   1. Projektorganisation. Gewichtung 5
   2. Referenz Projektleiter. Gewichtung 10
   3. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung. Gewichtung 15
   4. Methoden zur Einhaltung vorgegebener Termine / Kosten. Gewichtung 20
   5. Projektanalyse. Gewichtung 40
   6. Honorar (Nebenkosten). Gewichtung 10
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   VOF-WBG-GP-ZSS
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Auftragsbekanntmachung
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 187-339168 vom 26.9.2015
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   26.1.2016
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Baurconsult Architekten Ingenieure GbR
   Raiffeisenstr. 3
   97437 Haßfurt
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [9]bc@baurconsult.com
   Telefon: +49 95216960
   Internet-Adresse: [10]www.baurconsult.com
   Fax: +49 9521696100
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   91511 Ansbach
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Internet-Adresse: [12]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
   Fax: +49 981531837
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB.
   Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt
   die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die
   Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist
   nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten
   Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat.
   Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim
   Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle).
   Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt,
   ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß
   erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat,
   unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr
   rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten
   Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem
   Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren,
   Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig,
   wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder
   der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B.
   Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der
   Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4)
   Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im
   weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs
   ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte
   Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B.
   Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen,
   Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den
   Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem
   Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes
   Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der
   gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der
   Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s.
   Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte
   Angebotsfrist abgelaufen ist.
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag
   wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15
   Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die
   Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei
   Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg
   verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines
   Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
   Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.3.1)
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   3.2.2016