Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Nürnberg Dienstleistungen von Architekturbüros Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden Dokument Nr...: 40788-2016 (ID: 2016020509211880708) Veröffentlicht: 05.02.2016 * DE-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros 2016/S 25/2016 40788 Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) WBG Kommunal GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Frank Thyroff, Dipl.-Ing. Ralf Schekira Glogauer Str. 70 Zu Händen von: Herrn Dipl.-Ing. Eckhard Riechers 90473 Nürnberg DEUTSCHLAND Telefon: +49 9118004220 E-Mail: [6]riechers@wbg.nuernberg.de Fax: +49 91198997220 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://wbg.nuernberg.de Elektronischer Zugang zu Informationen: https:// I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Inhousefähige Tochtergesellschaft der Stadt Nürnberg I.3)Haupttätigkeit(en) Sonstige: Baubetreuungsleistungen I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Ersatzneubau einer 2-Feld-Turnhalle mit Nebenräumen und schulischen Ergänzungsräumen im Nürnberger Südosten Gebäudeplanung. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Geschäftssitz des Auslobenden bzw. Nürnberg. NUTS-Code DE254 II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens 1.BA: Turnhallenneubau 2-Feld-Sporthalle mit 810 m^2 NF und 318 m^2 NF Hallennebenflächen zuzügl. 400 m^2 NF Funktionsräume für Grundschule (Pausenhalle, Werkraum, Musiksaal, etc.), Wiederherstellung der erforderlichen Schulaußenflächen. Es ist -nach Rückbau der von einem Brandschaden betroffenen Schulbereiche -der Neubau einer 22-Feld-Turnhalle mit zugehörigen Betriebsräumen für Hallensport von 318 m^2 NF, sowie schulischen Funktionsräumen (u. a. Pausenhalle, Musiksaal, MZR) von 400 m^2 NF, mit insgesamt ca. 2 160 m^2 BGF und zugehörigen Außenanlagen geplant. Die Fertigstellung/Inbetriebnahme ist spätestens bis ca. Schuljahresbeginn 2019/2020 vorgesehen. Sofern sich die Stadt Nürnberg zu einem Schulneubau entschließen sollte, wird später der Grundschulneubau (3-zügig, 12 Klassen, ca. 300 Kinder), Flächen für 4-gruppige Mittagsbetreuung und ein 4-gruppiger Kinderhort (Ausbauoption um weitere 3 Gruppen) mit ca. 5 000 m^2 BGF mit zugehörigen Frei-und Außensportanlagen erstellt werden. Bei der vorgesehenen Bauaufgabe handelt es sich um einen Ersatzneubau für die abgebrannten Turnhallen und um den Bau von ebenfalls dem Brand zum Opfer gefallenen Funktionsräumen und einer Pausenhalle. Dabei sind, sowohl während des Baus als auch während des Betriebs dieser Gebäude, die erforderlichen Schulaußenflächen für den Schulbetrieb der Bestandsschule nachzuweisen. Eine Entscheidung zum Schulneubau ist bisher durch die Stadt Nürnberg nicht gefällt. Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3, § 33 ff., Leistungsphasen 1 9. Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1 4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 beauftragt. Option auf die Leistungsphasen 5 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 kann gezogen werden. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000, 71221000 II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Projektorganisation. Gewichtung 5 2. Referenz Projektleiter. Gewichtung 10 3. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung. Gewichtung 15 4. Methoden zur Einhaltung vorgegebener Termine / Kosten. Gewichtung 20 5. Projektanalyse. Gewichtung 40 6. Honorar (Nebenkosten). Gewichtung 10 IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber VOF-WBG-GP-ZSS IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 187-339168 vom 26.9.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 26.1.2016 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Baurconsult Architekten Ingenieure GbR Raiffeisenstr. 3 97437 Haßfurt DEUTSCHLAND E-Mail: [9]bc@baurconsult.com Telefon: +49 95216960 Internet-Adresse: [10]www.baurconsult.com Fax: +49 9521696100 V.4)Angaben zum Auftragswert V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach DEUTSCHLAND E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Internet-Adresse: [12]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de Fax: +49 981531837 VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB. Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle). Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe VI.3.1) VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.2.2016