Ausschreibung: Kauf und Verkauf von Immobilien - DE-Berlin
Kauf und Verkauf von Immobilien
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 333783-2015 (ID: 2015092309063497066)
Veröffentlicht: 23.09.2015
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  DE-Berlin: Kauf und Verkauf von Immobilien
   2015/S 184/2015 333783
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Auftrag der
   Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und des Landes Berlin
   Waschauer Straße 41/42
   Zu Händen von: Kerstin Ross
   10243 Berlin
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 30901661381
   E-Mail: [6]kerstin.ross@bim-berlin.de
   Fax: +49 30901661678
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.bim-berlin.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Immobilien des Landes Berlin
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Sonstige: Immobilienwirtschaft
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Grundstückskaufvertrag über Grundstücke.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Fichtenstraße neben 10 in 12621 Berlin, Pilgramer Str. 309, 311 und 313
   in 12623 Berlin, Bütower Str. 8,9 in 12623 Berlin.
   NUTS-Code DE30
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die BIM Berliner Immobilienmanagement im Auftrag der Liegenschaftsfonds
   Berlin GmbH & Co. KG und des Landes Berlin beabsichtigt den Verkauf der
   Grundstücke und sucht hierfür einen Käufer und Investor.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   70120000, 45000000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.1.8)Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   19.10.2015
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes mit den
   Verfahrensbedingungen ist ausschließlich elektronisch unter
   [8]http://www.liegenschaftsfonds.de abrufbar. Diese Bekanntmachung
   erfolgt freiwillig, um den Wettbewerb zu erhöhen. Gegenstand der
   Bekanntmachung ist jeweils ein Grundstückskaufvertrag bei dem höchst
   vorsorglich der Finanzierungsnachweis über den Kaufpreis des
   Grundstücks, ein Nutzungskonzept und ein Finanzierungskonzept über die
   notwendigen Investitionen zur Errichtung einer Kindertagesstätte zu
   erbringen ist. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat kein
   bestimmtes unmittelbares eigenes Interesse an der Nutzung der
   Grundstücke. Die Grundstücksveräußerung der Grundstücke stellt bereits
   keine Beschaffung im Sinne des Vergabrechts dar; weiterhin ist sie nach
   Artikel 16 der Richtlinie 2004/18/EG bzw. § 100 Abs. 5 Nr. 1 GWB vom
   Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Es wird Folgendes
   klargestellt: Es handelt sich um eine für die BIM Berliner
   Immobilienmanagement GmbH unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
   Kaufangeboten. Aus der Angebotsabgabe lassen sich keine Verpflichtungen
   der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH oder des Landes Berlin
   herleiten. Es handelt sich insbesondere nicht um ein förmliches
   Vergabeverfahren nach dem §§ 97 ff. GWB. Die BIM Berliner
   Immobilienmanagement GmbH behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt und ohne
   Angabe von Gründen das Verfahren zu ändern oder zu beenden. Ansprüche
   gegen die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sind ausgeschlossen,
   insbesondere im Falle der Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie
   Änderung oder Beendigung des Verfahrens. Dies gilt nicht für durch
   Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder schuldhafte
   verursachte Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   10825 Berlin
   DEUTSCHLAND
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gegenstand der Bekanntmachung ist jeweils ein Grundstückskaufvertrag
   bei dem höchst vorsorglich der Finanzierungsnachweis über den Kaufpreis
   des Grundstücks, ein Nutzungskonzept und ein Finanzierungskonzept über
   die notwendigen Investitionen zur Errichtung einer Kindertagesstätte zu
   erbringen ist. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat kein
   bestimmtes unmittelbares eigenes Interesse an der Nutzung der
   Grundstücke. Die Grundstücksveräußerung der Grundstücke stellt bereits
   keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar; weiterhin ist sie
   nach Artikel 16 der Richtlinie 2004/18/EG bzw. § 100 Abs. 5 Nr. 1 GWB
   vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Sollten
   Interessenten diese Auffassung nicht teilen und Vergaberecht für
   anwendbar halten, gilt Folgendes: Verstöße Vergabevorschriften sind
   gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die
   sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis
   spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abt. 3
   Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
   abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein
   Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt
   werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB); danach ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag
   erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 GWB). Diese
   Angaben unter VI.4.1) und VI. 4.2) erfolgen rein vorsorglich. Die BIM
   Berliner Immobilienmanagement GmbH hält die §§ 97 ff. GWB vorliegend
   nicht anwendbar und den Rechtsschutz für die Vergabekammer nicht für
   eröffnet.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18.9.2015