Ausschreibung: Kauf und Verkauf von Immobilien - DE-Berlin Kauf und Verkauf von Immobilien Bauarbeiten Dokument Nr...: 333783-2015 (ID: 2015092309063497066) Veröffentlicht: 23.09.2015 * DE-Berlin: Kauf und Verkauf von Immobilien 2015/S 184/2015 333783 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Auftrag der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und des Landes Berlin Waschauer Straße 41/42 Zu Händen von: Kerstin Ross 10243 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 30901661381 E-Mail: [6]kerstin.ross@bim-berlin.de Fax: +49 30901661678 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]www.bim-berlin.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Immobilien des Landes Berlin I.3)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstige: Immobilienwirtschaft I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Grundstückskaufvertrag über Grundstücke. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Fichtenstraße neben 10 in 12621 Berlin, Pilgramer Str. 309, 311 und 313 in 12623 Berlin, Bütower Str. 8,9 in 12623 Berlin. NUTS-Code DE30 II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die BIM Berliner Immobilienmanagement im Auftrag der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und des Landes Berlin beabsichtigt den Verkauf der Grundstücke und sucht hierfür einen Käufer und Investor. II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 70120000, 45000000 II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) II.1.8)Lose II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote II.2)Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang: II.2.2)Angaben zu Optionen II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Bedingungen für den Auftrag III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen III.2)Teilnahmebedingungen III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 19.10.2015 IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7)Bindefrist des Angebots IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union VI.3)Zusätzliche Angaben Die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes mit den Verfahrensbedingungen ist ausschließlich elektronisch unter [8]http://www.liegenschaftsfonds.de abrufbar. Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, um den Wettbewerb zu erhöhen. Gegenstand der Bekanntmachung ist jeweils ein Grundstückskaufvertrag bei dem höchst vorsorglich der Finanzierungsnachweis über den Kaufpreis des Grundstücks, ein Nutzungskonzept und ein Finanzierungskonzept über die notwendigen Investitionen zur Errichtung einer Kindertagesstätte zu erbringen ist. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat kein bestimmtes unmittelbares eigenes Interesse an der Nutzung der Grundstücke. Die Grundstücksveräußerung der Grundstücke stellt bereits keine Beschaffung im Sinne des Vergabrechts dar; weiterhin ist sie nach Artikel 16 der Richtlinie 2004/18/EG bzw. § 100 Abs. 5 Nr. 1 GWB vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Es wird Folgendes klargestellt: Es handelt sich um eine für die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Aus der Angebotsabgabe lassen sich keine Verpflichtungen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH oder des Landes Berlin herleiten. Es handelt sich insbesondere nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach dem §§ 97 ff. GWB. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen das Verfahren zu ändern oder zu beenden. Ansprüche gegen die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere im Falle der Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie Änderung oder Beendigung des Verfahrens. Dies gilt nicht für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder schuldhafte verursachte Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin DEUTSCHLAND VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gegenstand der Bekanntmachung ist jeweils ein Grundstückskaufvertrag bei dem höchst vorsorglich der Finanzierungsnachweis über den Kaufpreis des Grundstücks, ein Nutzungskonzept und ein Finanzierungskonzept über die notwendigen Investitionen zur Errichtung einer Kindertagesstätte zu erbringen ist. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat kein bestimmtes unmittelbares eigenes Interesse an der Nutzung der Grundstücke. Die Grundstücksveräußerung der Grundstücke stellt bereits keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar; weiterhin ist sie nach Artikel 16 der Richtlinie 2004/18/EG bzw. § 100 Abs. 5 Nr. 1 GWB vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Sollten Interessenten diese Auffassung nicht teilen und Vergaberecht für anwendbar halten, gilt Folgendes: Verstöße Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abt. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB); danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 GWB). Diese Angaben unter VI.4.1) und VI. 4.2) erfolgen rein vorsorglich. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hält die §§ 97 ff. GWB vorliegend nicht anwendbar und den Rechtsschutz für die Vergabekammer nicht für eröffnet. VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.9.2015