Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - AT-Innsbruck
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Straßentransport/-beförderung
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 295424-2015 (ID: 2015082109153155373)
Veröffentlicht: 21.08.2015
*
  AT-Innsbruck: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
   2015/S 161/2015 295424
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG)
   Sterzinger Straße 3
   Zu Händen von: Mag. Daniela Strasser, MMag. Judith Amberg
   6020 Innsbruck
   ÖSTERREICH
   Telefon: +43 5125758580
   E-Mail: [6]einreichung_irv@vvt.at
   Fax: +43 51257585833
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Sonstige: Regionaler öffentlicher Personennahverkehr
   (Kraftfahrlinienverkehr)
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Abschluss von Kooperationsvereinbarungen über eine Zusammenarbeit bei
   Planung und Betrieb von Kraftfahrlinienverkehren (Betriebsbeginn:
   02.05.2016) in der Region Innsbruck auf den Linien 501 Dörferlinie
   Innsbruck-Thaur-Hall, 502 Dörferlinie Innsbruck-Thaur-Absam, 502N
   Nightliner Innsbruck-Thaur-Absam,, 503 Dörferlinie
   Innsbruck-Thaur-Absam-Hall (Los 1); 504 Hauptlinie
   Innsbruck-Rum-Hall-Mils (Los 2); 505 Autobahnkurs Innsbruck-Hall
   (Los 3); 590 Regiobus Stubai (Los 4) mit einer Laufzeit von jeweils 8
   Jahren.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich
   Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Tirol.
   NUTS-Code AT33,AT332
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Abschluss von Kooperationsvereinbarungen über eine Zusammenarbeit bei
   Planung und Betrieb von Kraftfahrlinienverkehren (Betriebsbeginn:
   02.05.2016) in der Region Innsbruck auf den Linien 501 Dörferlinie
   Innsbruck-Thaur-Hall, 502 Dörferlinie Innsbruck-Thaur-Absam, 502N
   Nightliner Innsbruck-Thaur-Absam,, 503 Dörferlinie
   Innsbruck-Thaur-Absam-Hall (Los 1); 504 Hauptlinie
   Innsbruck-Rum-Hall-Mils (Los 2); 505 Autobahnkurs Innsbruck-Hall
   (Los 3); 590 Regiobus Stubai (Los 4) mit einer Laufzeit von jeweils 8
   Jahren.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60000000, 60100000, 60112000
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
   D2 oder D3 aufgeführt sind)
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Zur Sicherstellung und Verbesserung des (nachfrageorientierten)
   Angebots im regionalen öffentl. Kraftfahrlinienverkehr in der Region
   Innsbruck soll eine Verwaltungskooperation (ausschließlich) zwischen
   VTG und IBR abgeschlossen werden. Die freiwillige Bekanntmachung
   erfolgt um eine möglichst hohe Transparenz des beabsichtigen
   Abschlusses der Kooperationsvereinbarungen sicherzustellen. Die
   Kooperationsvereinbarungen erfolgen nach den Grundsätzen der
   Rechtsprechung zu Verwaltungskooperationen (siehe VwGH 17.6.2014,
   2013/04/0020) bzw. Art 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU zur
   Erfüllung einer gemeinsamen öffentlichen Aufgabe (Sicherstellung des
   öffentl. Personennahverkehrs). Die Zusammenarbeit ist ausschließlich
   durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt, die mit der Verfolgung
   von im öffentl. Interesse liegenden Zielen zusammenhängen. Alle
   übernommenen Verpflichtungen hängen unmittelbar mit der Sicherstellung
   des regionalen öffentl. Personennahverkehrs in der Region Innsbruck
   zusammen. Die Finanzierung der Leistungen der Kooperationspartner
   erfolgt (im Wesentlichen) nach dem Prinzip der Kostenerstattung.
   Darüber hinaus erbringen VTG und IBR auf dem offenen Markt weniger als
   20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten. Konkret werden
   in den Kooperationsvereinbarungen für die oben beschriebenen Lose
   während der Vertragslaufzeit die Sicherstellung des regionalen öffentl.
   Kraftfahrlinienverkehrs im Bereich Innsbruck geregelt. Die IBR
   übernimmt dabei die Aufgabe der Personenbeförderung. Die VTG übernimmt
   im Wesentlichen die in § 18 Abs. 1 ÖPNRV-G aufgezählten Aufgaben.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   Innsbruck Regionalverkehr
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Auftrags-Nr: 1 Los-Nr: 1 Bezeichnung: Linien 501, 502, 502N und 503
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Innbus Regionalverkehr GmbH (IBR)
   Pastorstraße 5
   6020 Innsbruck
   ÖSTERREICH
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Auftrags-Nr: 2 Los-Nr: 2 Bezeichnung: Linie 504
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Innbus Regionalverkehr GmbH (IBR)
   Pastorstraße 5
   6020 Innsbruck
   ÖSTERREICH
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Auftrags-Nr: 3 Los-Nr: 3 Bezeichnung: Linie 505
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Innbus Regionalverkehr GmbH (IBR)
   Pastorstraße 5
   6020 Innsbruck
   ÖSTERREICH
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Auftrags-Nr: 4 Los-Nr: 4 Bezeichnung: Linie 590
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Innbus Regionalverkehr GmbH (IBR)
   Pastorstraße 5
   6020 Innsbruck
   ÖSTERREICH
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Nationale Erkennungsnummer: [L-575465-572].
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Verwaltungsgericht Tirol
   Michael-Gaismair-Straße 1
   6020 Innsbruck
   ÖSTERREICH
   E-Mail: [7]post@lvwg-tirol.gv.at
   Telefon: +43 51290170
   Fax: +43 5129017741705
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17.8.2015