Ausschreibungen und Aufträge:
Rechnungslegung und -prüfung - DE-Tübingen
Rechnungslegung und -prüfung
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Dokument Nr...: 289523-2015 (ID: 2015081509185748648)
Veröffentlicht: 15.08.2015
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  DE-Tübingen: Rechnungslegung und -prüfung
   2015/S 157/2015 289523
   Bekanntmachung vergebener Aufträge
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Gewässer
   Konrad Adenauer Straße 20
   Zu Händen von: Fr. Annemarie Hambrecht
   72072 Tübingen
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 70717573506
   E-Mail: [6]annemarie.hambrecht@rpt.bwl.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [7]http://www.rp-tuebingen.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Umwelt
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe
   Gewässer in Baden-Württemberg.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 9: Rechnungslegung, Abschlussprüfung und
   Buchhaltung
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Baden-Württemberg.
   NUTS-Code DE1
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe
   Gewässer des Landes Baden-Württemberg mit Testat nach Handelsgesetzbuch
   (HGB) und Import der Daten in die Anlagenbuchhaltung in SAP.
   Zum Anlagevermögen der Landesbetriebe Gewässer gehört das
   Infrastrukturvermögen des Landes an den Gewässern I. Ordnung und die
   Rückhalteräume am Rhein. Bislang sind alle Anlagen bewertet, deren Bau
   ab 1997 begonnen wurde und alle Deiche und Dämme an den Gewässern I.
   Ordnung. Aufgabe ist, die noch fehlenden Anlagen (vor allem
   Rückhalteräume und -becken, Querbauwerke und Oberflächenpegel) zu
   bewerten.
   Die Bewertung soll in zwei Schritten erfolgen: bis zum 28.2.2016
   Bewertung der vom Auftraggeber explizit benannten Großanlagen mit
   Restbuchwert und bis zum 28.2.2017 Bewertung der Massenanlagen und
   der noch nicht bewerteten weiteren Großanlagen.
   Bei den im ersten Schritt zu bewertenden Großanlagen handelt es sich um
   2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, ca. 16
   Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke mit Restbuchwert (vor
   allem Wehre).
   Massenanlagen sind vor allem ca. 500 Oberflächenpegel und rund 1 300
   Sohlbauwerke. Hinzu kommen die im ersten Schritt noch nicht bewerteten
   Großanlagen.
   Bei einem Teil der Objekte müssen aus handelsrechtlichen Gründen
   baulicher Teil, maschineller Teil/Stahlwasserbau und Steuerungstechnik
   getrennt bewertet werden.
   Voraussichtlich müssen in Summe rund 5 000 Anlagegüter angelegt werden.
   Aufgabe des Auftragnehmers ist es, ein geeignetes standardisiertes
   Bewertungsverfahren für die Massenanlagen zu entwickeln. Das
   Bewertungsverfahren muss testierfähig sein.
   Die Anlagen werden in einer Fachdatenbank geführt. In der Datenbank
   sind jedoch in der Regel die für eine Bewertung erforderlichen Daten
   (zum Beispiel Höhe, Breite von Schwellen) nicht enthalten. Die
   fehlenden Daten sollen für die Massenanlagen vom Auftragnehmer durch
   Befragung der Techniker vor Ort erhoben werden.
   Für die Großanlagen sind zum Teil Unterlagen vorhanden, die für eine
   Bewertung herangezogen werden können. Fehlen diese, müssen die Anlagen
   durch den Auftragnehmer vor Ort erhoben und bewertet werden.
   Der Auftragnehmer muss das Testat eines Wirtschaftsprüfers vorlegen,
   dass die Bewertung der Anlagen HGB-konform und in den Jahresabschlüssen
   testierfähig ist.
   Die bewerteten Anlagen müssen mit allen für den Auftraggeber relevanten
   Daten in Abstimmung mit dem Auftraggeber für den Import in SAP
   aufbereitet werden. Die Datenstruktur für den Import ist vorgegeben.
   Der Import der im ersten Schritt bewerteten Anlagen muss bis zum
   28.02.16 erfolgt sein, der Import der restlichen Anlagen zum 28.2.2017.
   Die Anlagenummern der Fachdatenbank müssen zur eindeutigen
   Identifizierung der Anlagen in die Anlagenbuchhaltung übernommen
   werden.
   In der Fachdatenbank sind bewertete und nicht bewertete Anlagen
   enthalten. Eine Kennzeichnung der bereits bewerteten Anlagen ist nicht
   vorhanden. Ebenso haben die bereits bewerteten Anlagen in der
   Anlagenbuchhaltung nicht durchgängig die Anlagennummern der
   Fachdatenbank.
   Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen für alle Anlagen
   unabhängig von deren Alter und Abschreibungsgrad ermittelt werden.
   Bei Einheiten, die aus mehreren Anlagen bestehen, erfolgt eine
   Einzelbewertung aller Bestandteile.
   Bei der nachträglichen Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen
   werden Gemeinkostenzuschläge nicht berücksichtigt.
   Die AfA der wasserwirtschaftlichen Anlagen wird den jeweiligen
   PSP-Elementen der Projekte für Betrieb und Unterhaltung zugeordnet
   (siehe Anlage; Betriebshof Warthausen als Muster).
   Die Daten des Anlagenkatasters werden von der Landesanstalt für Umwelt,
   Messungen und Naturschutz (LUBW) zur Verfügung gestellt.
   Technische Vorgaben zur Datenstruktur müssen vom Landesbetrieb
   Competence Center (LCC) zur Verfügung gestellt werden (Struktur der
   Importdatenbank). Testläufe müssen mit LCC abgestimmt werden. Der
   Testimport wird von LCC durchgeführt.
   Die inhaltliche Prüfung der Daten erfolgt durch die Landesbetriebe
   Gewässer.
   Die Methodik, Erfassung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen
   Anlagen sind je Anlagengruppe in einem Bericht festzuhalten.
   Der Prozess muss zentral gesteuert, die Einhaltung des Zeitplans
   überwacht und ggf. erforderliche Anpassungen müssen abgestimmt und
   dokumentiert werden.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   79210000, 79400000, 71310000
   II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Wert: 452 383,26 EUR
   mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   1. Honorar. Gewichtung 30
   2. Fachliche Eignung: Projektleiter. Gewichtung 5
   3. Fachliche Eignung: Hauptbearbeiter betriebswirtschaftlicher Bereich.
   Gewichtung 12
   4. Fachliche Eignung: Hauptbearbeiter technischer Bereich. Gewichtung
   12
   5. Fachliche Eignung: Erfolgreiche gemeinsame Bearbeitung bei früheren
   Projekten durch das Projektteam. Gewichtung 5
   6. Fachliche Eignung: Organisation/Verfügbarkeit/Kommunikation.
   Gewichtung 10
   7. Fachliche Eignung: Vorgesehene Herangehensweise. Gewichtung 13
   8. Fachliche Eignung: Gesamteindruck. Gewichtung 13
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
   0445.0
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Auftragsbekanntmachung
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 67-120039 vom 4.4.2015
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16.7.2015
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Arbeitsgemeinschaft Bewertung Altanlagen LBG (M&V-BIT-WAT) vertreten
   durch Management & Verwaltung Werner Gminder Unternehmensberatung
   Zeissstraße 26
   68623 Lampertheim
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [9]gminder@arge.m-und-v.de
   Telefon: +49 62069374756
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   Endgültiger Gesamtauftragswert:
   Wert: 452 383,26 EUR
   mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierungspräsidium Karlsruhe  Vergabekammer Baden-Württemberg
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [11]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: a)
   Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden, sind
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des
   Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert worden. Eine weitere
   Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht erfolgt.
   b) Der Zuschlag wurde erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter
   schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden
   sind und 10 Kalendertage vergangen waren.
   c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
   d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein
   Nachprüfungsantrag nicht zulässig.
   e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
   geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt
   hat.
   f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
   g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der
   Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierungspräsidium Karlsruhe  Vergabekammer Baden-Württemberg
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [13]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11.8.2015