Ausschreibungen und Aufträge: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Tübingen Rechnungslegung und -prüfung Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste Technische Beratung und Konstruktionsberatung Dokument Nr...: 289523-2015 (ID: 2015081509185748648) Veröffentlicht: 15.08.2015 * DE-Tübingen: Rechnungslegung und -prüfung 2015/S 157/2015 289523 Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Gewässer Konrad Adenauer Straße 20 Zu Händen von: Fr. Annemarie Hambrecht 72072 Tübingen DEUTSCHLAND Telefon: +49 70717573506 E-Mail: [6]annemarie.hambrecht@rpt.bwl.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://www.rp-tuebingen.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer in Baden-Württemberg. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 9: Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Buchhaltung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Baden-Württemberg. NUTS-Code DE1 II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer des Landes Baden-Württemberg mit Testat nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Import der Daten in die Anlagenbuchhaltung in SAP. Zum Anlagevermögen der Landesbetriebe Gewässer gehört das Infrastrukturvermögen des Landes an den Gewässern I. Ordnung und die Rückhalteräume am Rhein. Bislang sind alle Anlagen bewertet, deren Bau ab 1997 begonnen wurde und alle Deiche und Dämme an den Gewässern I. Ordnung. Aufgabe ist, die noch fehlenden Anlagen (vor allem Rückhalteräume und -becken, Querbauwerke und Oberflächenpegel) zu bewerten. Die Bewertung soll in zwei Schritten erfolgen: bis zum 28.2.2016 Bewertung der vom Auftraggeber explizit benannten Großanlagen mit Restbuchwert und bis zum 28.2.2017 Bewertung der Massenanlagen und der noch nicht bewerteten weiteren Großanlagen. Bei den im ersten Schritt zu bewertenden Großanlagen handelt es sich um 2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, ca. 16 Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke mit Restbuchwert (vor allem Wehre). Massenanlagen sind vor allem ca. 500 Oberflächenpegel und rund 1 300 Sohlbauwerke. Hinzu kommen die im ersten Schritt noch nicht bewerteten Großanlagen. Bei einem Teil der Objekte müssen aus handelsrechtlichen Gründen baulicher Teil, maschineller Teil/Stahlwasserbau und Steuerungstechnik getrennt bewertet werden. Voraussichtlich müssen in Summe rund 5 000 Anlagegüter angelegt werden. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, ein geeignetes standardisiertes Bewertungsverfahren für die Massenanlagen zu entwickeln. Das Bewertungsverfahren muss testierfähig sein. Die Anlagen werden in einer Fachdatenbank geführt. In der Datenbank sind jedoch in der Regel die für eine Bewertung erforderlichen Daten (zum Beispiel Höhe, Breite von Schwellen) nicht enthalten. Die fehlenden Daten sollen für die Massenanlagen vom Auftragnehmer durch Befragung der Techniker vor Ort erhoben werden. Für die Großanlagen sind zum Teil Unterlagen vorhanden, die für eine Bewertung herangezogen werden können. Fehlen diese, müssen die Anlagen durch den Auftragnehmer vor Ort erhoben und bewertet werden. Der Auftragnehmer muss das Testat eines Wirtschaftsprüfers vorlegen, dass die Bewertung der Anlagen HGB-konform und in den Jahresabschlüssen testierfähig ist. Die bewerteten Anlagen müssen mit allen für den Auftraggeber relevanten Daten in Abstimmung mit dem Auftraggeber für den Import in SAP aufbereitet werden. Die Datenstruktur für den Import ist vorgegeben. Der Import der im ersten Schritt bewerteten Anlagen muss bis zum 28.02.16 erfolgt sein, der Import der restlichen Anlagen zum 28.2.2017. Die Anlagenummern der Fachdatenbank müssen zur eindeutigen Identifizierung der Anlagen in die Anlagenbuchhaltung übernommen werden. In der Fachdatenbank sind bewertete und nicht bewertete Anlagen enthalten. Eine Kennzeichnung der bereits bewerteten Anlagen ist nicht vorhanden. Ebenso haben die bereits bewerteten Anlagen in der Anlagenbuchhaltung nicht durchgängig die Anlagennummern der Fachdatenbank. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen für alle Anlagen unabhängig von deren Alter und Abschreibungsgrad ermittelt werden. Bei Einheiten, die aus mehreren Anlagen bestehen, erfolgt eine Einzelbewertung aller Bestandteile. Bei der nachträglichen Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen werden Gemeinkostenzuschläge nicht berücksichtigt. Die AfA der wasserwirtschaftlichen Anlagen wird den jeweiligen PSP-Elementen der Projekte für Betrieb und Unterhaltung zugeordnet (siehe Anlage; Betriebshof Warthausen als Muster). Die Daten des Anlagenkatasters werden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur Verfügung gestellt. Technische Vorgaben zur Datenstruktur müssen vom Landesbetrieb Competence Center (LCC) zur Verfügung gestellt werden (Struktur der Importdatenbank). Testläufe müssen mit LCC abgestimmt werden. Der Testimport wird von LCC durchgeführt. Die inhaltliche Prüfung der Daten erfolgt durch die Landesbetriebe Gewässer. Die Methodik, Erfassung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen Anlagen sind je Anlagengruppe in einem Bericht festzuhalten. Der Prozess muss zentral gesteuert, die Einhaltung des Zeitplans überwacht und ggf. erforderliche Anpassungen müssen abgestimmt und dokumentiert werden. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 79210000, 79400000, 71310000 II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 452 383,26 EUR mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19 Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Honorar. Gewichtung 30 2. Fachliche Eignung: Projektleiter. Gewichtung 5 3. Fachliche Eignung: Hauptbearbeiter betriebswirtschaftlicher Bereich. Gewichtung 12 4. Fachliche Eignung: Hauptbearbeiter technischer Bereich. Gewichtung 12 5. Fachliche Eignung: Erfolgreiche gemeinsame Bearbeitung bei früheren Projekten durch das Projektteam. Gewichtung 5 6. Fachliche Eignung: Organisation/Verfügbarkeit/Kommunikation. Gewichtung 10 7. Fachliche Eignung: Vorgesehene Herangehensweise. Gewichtung 13 8. Fachliche Eignung: Gesamteindruck. Gewichtung 13 IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 0445.0 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: [8]2015/S 67-120039 vom 4.4.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 16.7.2015 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arbeitsgemeinschaft Bewertung Altanlagen LBG (M&V-BIT-WAT) vertreten durch Management & Verwaltung Werner Gminder Unternehmensberatung Zeissstraße 26 68623 Lampertheim DEUTSCHLAND E-Mail: [9]gminder@arge.m-und-v.de Telefon: +49 62069374756 V.4)Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 452 383,26 EUR mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19 V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: [11]http://www.rp-karlsruhe.de Fax: +49 7219263985 VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: a) Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden, sind über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert worden. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht erfolgt. b) Der Zuschlag wurde erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und 10 Kalendertage vergangen waren. c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig. e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB). g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: [13]http://www.rp-karlsruhe.de Fax: +49 7219263985 VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11.8.2015