Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Göppingen Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Planungsleistungen im Bauwesen Dokument Nr...: 208682-2015 (ID: 2015061709123957186) Veröffentlicht: 17.06.2015 * DE-Göppingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2015/S 115/2015 208682 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadtwerke Göppingen Großeislinger Straße 28 Zu Händen von: Frau Silvia Nonnenmacher 73033 Göppingen DEUTSCHLAND Telefon: +49 71616101107 E-Mail: [6]silvia.nonnenmacher@evf.de Fax: +49 71616101199 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://evf.de Weitere Auskünfte erteilen: Klotz und Partner GmbH Leuschnerstraße 3 Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH Zu Händen von: Herrn Kaltenmark 70174 Stuttgart DEUTSCHLAND Telefon: +49 7111874425 E-Mail: [8]kaltenmark@klotzundpartner.de Fax: +49 7111874433 Internet-Adresse: [9]http://www.klotzundpartner.de Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Klotz und Partner GmbH Leuschnerstraße 3 Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH Zu Händen von: Herrn Kaltenmark 70174 Stuttgart DEUTSCHLAND Telefon: +49 7111874425 E-Mail: [10]kaltenmark@klotzundpartner.de Fax: +49 7111874433 Internet-Adresse: [11]http://www.klotzundpartner.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3)Haupttätigkeit(en) Sonstige: Energieversorgung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Sanierung Verwaltungsgebäude Hohenstaufenstraße 1, 73033 Göppingen. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Göppingen. NUTS-Code DE114 II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Sanierung des bestehenden Bürogebäudes (Baujahr ca. 1978 mit ca. 2 899 m^2 BGF) mit teilw. Rückbau sowie techn. und energetischer Ertüchtigung. Umbau in Büros und Räume zur Vermietung, Archiv- und Serverbereiche, Einbau Lehrküche, Ausstellungs- und Seminarräume geschätzte Kosten der Sanierungsmaßnahme KG 200-500 ca. 3 000 000 EUR zzgl. Mwst. II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000, 71320000 II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8)Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2)Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang: Objektplanungsleistungen (HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9) inkl. Freianlagenplanung (HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, §39, Lph 1-9). In den Freianlagen sind nur Leistungen im Bereich der Anschlüsse der Außenanlagen an das Gebäude im Rahmen der Sanierung zu planen. Auf die Beauftragung eines separaten Freianlagenplaners für die Planung dieser Leistungen in der Kostengruppe 500 soll deshalb verzichtet werden. Die Leistungen können durch den Bewerber selbst oder ein Planungsbüro in einem Subunternehmerverhältnis erbracht werden. Das durch den Bewerber ggf. beauftragte Planungsbüro ist in der ersten Stufe des Verfahrens nicht zu benennen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Voraussetzungen für die Weiterbeauftragung sind der Erhalt des Baurechts und die Freigabe der Beauftragung der Bauleistungen durch den Gemeinderat. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. II.2.2)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen [Grundleistungen] nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen. II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Bedingungen für den Auftrag III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden. III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Nichtvorlage der von allen Teilen der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung führt zum Ausschluss der Bewerbung. III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Auftraggeber verwendet zum Vertragsabschluss die Kommunalen Vertragsmuster-HKVM. III.2)Teilnahmebedingungen III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) § 2 (3) VOF: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. b) § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen. c) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, im Falle der Beauftragung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes bzw. gemäß § 4 (7) VOF. d) Eigenerklärung gemäß § 5 (5) h + § 5 (6) VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbingung. Die Nichtvorlage der unter a)-d) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung. III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: E) § 5 Abs. 4 (a) VOF: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das 2-fache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden. Die Nichtvorlage der unter e) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung. III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: F) § 4 (3) VOF: Angaben und Nachweise zu Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikationen sowie des persönlichen Werdegangs mit Erfahrungsnachweisen (Kurz-CV). g) § 5 (5) b VOF: Angaben und Nachweise zu 3 personenbezogenen Referenzen des verantwortlichen Projekt- und des verantwortlichen Bauleiters sowie 3 unternehmensbezogene Referenzen im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Projekte im Hochbau mit Leistungsende ab dem 31.12.2007 (Fertigstellung LPH 8 ohne Lph. 9) unter Berücksichtigung besonderer Qualitätsmerkmale. Der Auftraggeber behält sich vor Nachweise/Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern. h) § 5 (5) d VOF: Angabe der durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Hinweis: Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern. III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 43 LBO Baden-Württemberg. III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Fachliche Eignung für die Dienstleistung verantwortliche Personen (Projektleiter) 40 % 2. Fachliche Eignung für die Dienstleistung verantwortliche Personen (Bauleiter) 30 % 3. Fachliche Eignung Unternehmen 30 % Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern, wird der Auslober unter allen geeigneten Bewerbern die Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche gemäß § 10, Abs. 3 VOF auslosen. IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 22.7.2015 - 14:00 IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7)Bindefrist des Angebots IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3)Zusätzliche Angaben Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A.II) (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Herr Kaltenmark, E-Mail:<[12]kaltenmark@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 71118744 25, Telefax: +49 71118744 33) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax bei der Kontaktstelle gem. A.I) (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Herr Kaltenmark, E-Mail: [13]kaltenmark@klotzundpartner.de, Telefon: +49 71118744 25, Telefax: +49 71118744 33) zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 16.7.2015 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 10, Abs. 3 VOF ausgelost. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: [15]http://www.rp-karlsruhe.de Fax: +49 7219263985 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB). VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe Ziffer VI.4.1) VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12.6.2015