Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Tübingen Rechnungslegung und -prüfung Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste Technische Beratung und Konstruktionsberatung Dokument Nr...: 120039-2015 (ID: 2015040409412962794) Veröffentlicht: 04.04.2015 * DE-Tübingen: Rechnungslegung und -prüfung 2015/S 67/2015 120039 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Gewässer Konrad Adenauer Straße 20 Zu Händen von: Fr. Annemarie Hambrecht 72072 Tübingen DEUTSCHLAND Telefon: +49 70717573506 E-Mail: [6]annemarie.hambrecht@rpt.bwl.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [7]http://www.rp-tuebingen.de Weitere Auskünfte erteilen: ISTW Planungsgesellschaft mbH Franckstraße 4 Zu Händen von: Thilo Seitz 71636 Ludwigsburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 71412423618 E-Mail: [8]seitz@istw.de Fax: +49 71412423699 Internet-Adresse: [9]http://www.istw.de Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: ISTW Planungsgesellschaft mbH Franckstraße 4 Zu Händen von: Thilo Seitz 71636 Ludwigsburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 71412423618 E-Mail: [10]seitz@istw.de Fax: +49 71412423699 Internet-Adresse: [11]http://www.istw.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer in Baden-Württemberg. II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 9: Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Buchhaltung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Baden-Württemberg. NUTS-Code DE1 II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer des Landes Baden-Württemberg mit Testat nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Import der Daten in die Anlagenbuchhaltung in SAP. Zum Anlagevermögen der Landesbetriebe Gewässer gehört das Infrastrukturvermögen des Landes an den Gewässern I. Ordnung und die Rückhalteräume am Rhein. Bislang sind alle Anlagen bewertet, deren Bau ab 1997 begonnen wurde und alle Deiche und Dämme an den Gewässern I. Ordnung. Aufgabe ist, die noch fehlenden Anlagen (vor allem Rückhalteräume und -becken, Querbauwerke und Oberflächenpegel) zu bewerten. Die Bewertung soll in zwei Schritten erfolgen: bis zum 28.02.2016 Bewertung der vom Auftraggeber explizit benannten Großanlagen mit Restbuchwert und bis zum 28.02.2017 Bewertung der Massenanlagen und der noch nicht bewerteten weiteren Großanlagen. Bei den im ersten Schritt zu bewertenden Großanlagen handelt es sich um 2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, ca. 16 Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke mit Restbuchwert (vor allem Wehre). Massenanlagen sind vor allem ca. 500 Oberflächenpegel und rund 1.300 Sohlbauwerke. Hinzu kommen die im ersten Schritt noch nicht bewerteten Großanlagen. Bei einem Teil der Objekte müssen aus handelsrechtlichen Gründen baulicher Teil, maschineller Teil / Stahlwasserbau und Steuerungstechnik getrennt bewertet werden. Voraussichtlich müssen in Summe rund 5.000 Anlagegüter angelegt werden. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, ein geeignetes standardisiertes Bewertungsverfahren für die Massenanlagen zu entwickeln. Das Bewertungsverfahren muss testierfähig sein. Die Anlagen werden in einer Fachdatenbank geführt. In der Datenbank sind jedoch in der Regel die für eine Bewertung erforderlichen Daten (zum Beispiel Höhe, Breite von Schwellen) nicht enthalten. Die fehlenden Daten sollen für die Massenanlagen vom Auftragnehmer durch Befragung der Techniker vor Ort erhoben werden. Für die Großanlagen sind zum Teil Unterlagen vorhanden, die für eine Bewertung herangezogen werden können. Fehlen diese, müssen die Anlagen durch den Auftragnehmer vor Ort erhoben und bewertet werden. Der Auftragnehmer muss das Testat eines Wirtschaftsprüfers vorlegen, dass die Bewertung der Anlagen HGB-konform und in den Jahresabschlüssen testierfähig ist. Die bewerteten Anlagen müssen mit allen für den Auftraggeber relevanten Daten in Abstimmung mit dem Auftraggeber für den Import in SAP aufbereitet werden. Die Datenstruktur für den Import ist vorgegeben. Der Import der im ersten Schritt bewerteten Anlagen muss bis zum 28.02.16 erfolgt sein, der Import der restlichen Anlagen zum 28.02.2017. Die Anlagenummern der Fachdatenbank müssen zur eindeutigen Identifizierung der Anlagen in die Anlagenbuchhaltung übernommen werden. In der Fachdatenbank sind bewertete und nicht bewertete Anlagen enthalten. Eine Kennzeichnung der bereits bewerteten Anlagen ist nicht vorhanden. Ebenso haben die bereits bewerteten Anlagen in der Anlagenbuchhaltung nicht durchgängig die Anlagennummern der Fachdatenbank. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen für alle Anlagen unabhängig von deren Alter und Abschreibungsgrad ermittelt werden. Bei Einheiten, die aus mehreren Anlagen bestehen, erfolgt eine Einzelbewertung aller Bestandteile. Bei der nachträglichen Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen werden Gemeinkostenzuschläge nicht berücksichtigt. Die AfA der wasserwirtschaftlichen Anlagen wird den jeweiligen PSP-Elementen der Projekte für Betrieb und Unterhaltung zugeordnet (siehe Anlage; Betriebshof Warthausen als Muster). Die Daten des Anlagenkatasters werden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur Verfügung gestellt. Technische Vorgaben zur Datenstruktur müssen vom Landesbetrieb Competence Center (LCC) zur Verfügung gestellt werden (Struktur der Importdatenbank). Testläufe müssen mit LCC abgestimmt werden. Der Testimport wird von LCC durchgeführt. Die inhaltliche Prüfung der Daten erfolgt durch die Landesbetriebe Gewässer. Die Methodik, Erfassung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen Anlagen sind je Anlagengruppe in einem Bericht festzuhalten. Der Prozess muss zentral gesteuert, die Einhaltung des Zeitplans überwacht und ggf. erforderliche Anpassungen müssen abgestimmt und dokumentiert werden. II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 79210000, 79400000, 71310000 II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8)Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2)Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang: Teil1: 2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, 16 Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke (vor allem Wehre) - bis 28.02.2016 Teil 2: ca. 500 Oberflächenpegel und ca. 1.300 Sohlbauwerke (gesamt ca. 5.000 Anlagegüter) - bis 28.02.2017. Geschätzter Wert ohne MwSt: 411 000 EUR II.2.2)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 20.7.2015. Abschluss 28.2.2017 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Bedingungen für den Auftrag III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2015) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,5 Mio. Euro bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 1,5 Mio. Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend. III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: 1) Die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen bedarf der jeweiligen Freigabe durch den Auftraggeber. 2) Die allgemeinen Vertragsbedingungen werden den Bietern im Verhandlungsverfahren im Entwurf des Werkvertrags genannt. 3) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW). III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen. III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2)Teilnahmebedingungen III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Nachweis Rechtsform und Unterschriftenberechtigung: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2015) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder - (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Bewerbungen / Erklärungen die einzig von Personen unterschrieben sind für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. b) Erklärung Bewerber- / Bietergemeinschaft (BIGE): Falls es sich bei dem Bewerber um eine Bewerber- / Bietergemeinschaft handelt, sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen: b1) Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber- / Bietergemeinschaft; b2) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung; b3) Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter; b4) Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber- / Bietergemeinschaft. III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer vorab zu benennen; b) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt (VOF 4 (2)); c) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 (3)); d) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6), VOF § 4 (9) und VgV § 16 bestehen; e) Abgabe eines Firmen- / Bewerberprofils mit Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und eventuellen Tochtergesellschaften, Standorten, wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Leistungsspektrum des Bewerbers; f) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c) - (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft). III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils maximal 3 Projekten des Bewerbers (werden mehr als drei Projekte angegeben werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin. III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit 5 %, Fachliche Eignung hinsichtlich der nachträglichen Bewertung von Sachanlagen - Allgemein mit 20 %, Fachliche Eignung hinsichtlich der nachträglichen Bewertung von Sachanlagen - Infrastruktur mit 30 %, Fachliche Eignung hinsichtlich der nachträglichen Bewertung von Sachanlagen - Wasserwirtschaft mit 45 %. Eine detaillierte Aufschlüssellung kann dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden welcher auf der zugehörigen Internetseite veröffentlicht ist (siehe VI.3). IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 0445.0 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 12.5.2015 - 12:00 IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7)Bindefrist des Angebots IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3)Zusätzliche Angaben A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite [12]www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung; b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern; c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o.g. Internetseite) vorliegen; d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person); e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden; f) Im Zuge der bisherigen Planungen waren bereits Dienstleister mit der Erbringung von Leistungen beauftragt. Dies war das Büro Management & Verwaltung Werner Gminder Unternehmensberatung, Lampertheim, welches in der Zeit bis 2014 vorbereitende Leistungen wie die Konzeption zur Erfassung und Bewertung von wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer des Landes Baden-Württemberg" erstellt hat. Diese Unterlagen werden den ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren vollständig zur Verfügung gestellt. Damit wird die zunächst bestehende Vorbefasstheit dieses Büros und damit ein Wettbewerbsvorteil ausgeglichen. Der damals beauftragte Dienstleister wird daher nicht vom Verfahren ausgeschlossen; g) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; h) Bewerbungsunterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; i) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen; j) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3)); k) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: [14]http://www.rp-karlsruhe.de Fax: +49 7219263985 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A) Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen; b) Der Zuschlag wird erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und 15 Kalendertage vergangen sind; c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden; d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig; e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat; f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB); g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg 76133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: [15]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: [16]http://www.rp-karlsruhe.de Fax: +49 7219263985 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 2.4.2015