Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Tübingen
Rechnungslegung und -prüfung
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Dokument Nr...: 120039-2015 (ID: 2015040409412962794)
Veröffentlicht: 04.04.2015
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  DE-Tübingen: Rechnungslegung und -prüfung
   2015/S 67/2015 120039
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Gewässer
   Konrad Adenauer Straße 20
   Zu Händen von: Fr. Annemarie Hambrecht
   72072 Tübingen
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 70717573506
   E-Mail: [6]annemarie.hambrecht@rpt.bwl.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [7]http://www.rp-tuebingen.de
   Weitere Auskünfte erteilen: ISTW Planungsgesellschaft mbH
   Franckstraße 4
   Zu Händen von: Thilo Seitz
   71636 Ludwigsburg
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 71412423618
   E-Mail: [8]seitz@istw.de
   Fax: +49 71412423699
   Internet-Adresse: [9]http://www.istw.de
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: ISTW Planungsgesellschaft mbH
   Franckstraße 4
   Zu Händen von: Thilo Seitz
   71636 Ludwigsburg
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 71412423618
   E-Mail: [10]seitz@istw.de
   Fax: +49 71412423699
   Internet-Adresse: [11]http://www.istw.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Umwelt
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe
   Gewässer in Baden-Württemberg.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 9: Rechnungslegung, Abschlussprüfung und
   Buchhaltung
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Baden-Württemberg.
   NUTS-Code DE1
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe
   Gewässer des Landes Baden-Württemberg mit Testat nach Handelsgesetzbuch
   (HGB) und Import der Daten in die Anlagenbuchhaltung in SAP.
   Zum Anlagevermögen der Landesbetriebe Gewässer gehört das
   Infrastrukturvermögen des Landes an den Gewässern I. Ordnung und die
   Rückhalteräume am Rhein. Bislang sind alle Anlagen bewertet, deren Bau
   ab 1997 begonnen wurde und alle Deiche und Dämme an den Gewässern I.
   Ordnung. Aufgabe ist, die noch fehlenden Anlagen (vor allem
   Rückhalteräume und -becken, Querbauwerke und Oberflächenpegel) zu
   bewerten.
   Die Bewertung soll in zwei Schritten erfolgen: bis zum 28.02.2016
   Bewertung der vom Auftraggeber explizit benannten Großanlagen mit
   Restbuchwert und bis zum 28.02.2017 Bewertung der Massenanlagen und
   der noch nicht bewerteten weiteren Großanlagen.
   Bei den im ersten Schritt zu bewertenden Großanlagen handelt es sich um
   2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, ca. 16
   Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke mit Restbuchwert (vor
   allem Wehre).
   Massenanlagen sind vor allem ca. 500 Oberflächenpegel und rund 1.300
   Sohlbauwerke. Hinzu kommen die im ersten Schritt noch nicht bewerteten
   Großanlagen.
   Bei einem Teil der Objekte müssen aus handelsrechtlichen Gründen
   baulicher Teil, maschineller Teil / Stahlwasserbau und
   Steuerungstechnik getrennt bewertet werden.
   Voraussichtlich müssen in Summe rund 5.000 Anlagegüter angelegt werden.
   Aufgabe des Auftragnehmers ist es, ein geeignetes standardisiertes
   Bewertungsverfahren für die Massenanlagen zu entwickeln. Das
   Bewertungsverfahren muss testierfähig sein.
   Die Anlagen werden in einer Fachdatenbank geführt. In der Datenbank
   sind jedoch in der Regel die für eine Bewertung erforderlichen Daten
   (zum Beispiel Höhe, Breite von Schwellen) nicht enthalten. Die
   fehlenden Daten sollen für die Massenanlagen vom Auftragnehmer durch
   Befragung der Techniker vor Ort erhoben werden.
   Für die Großanlagen sind zum Teil Unterlagen vorhanden, die für eine
   Bewertung herangezogen werden können. Fehlen diese, müssen die Anlagen
   durch den Auftragnehmer vor Ort erhoben und bewertet werden.
   Der Auftragnehmer muss das Testat eines Wirtschaftsprüfers vorlegen,
   dass die Bewertung der Anlagen HGB-konform und in den Jahresabschlüssen
   testierfähig ist.
   Die bewerteten Anlagen müssen mit allen für den Auftraggeber relevanten
   Daten in Abstimmung mit dem Auftraggeber für den Import in SAP
   aufbereitet werden. Die Datenstruktur für den Import ist vorgegeben.
   Der Import der im ersten Schritt bewerteten Anlagen muss bis zum
   28.02.16 erfolgt sein, der Import der restlichen Anlagen zum
   28.02.2017.
   Die Anlagenummern der Fachdatenbank müssen zur eindeutigen
   Identifizierung der Anlagen in die Anlagenbuchhaltung übernommen
   werden.
   In der Fachdatenbank sind bewertete und nicht bewertete Anlagen
   enthalten. Eine Kennzeichnung der bereits bewerteten Anlagen ist nicht
   vorhanden. Ebenso haben die bereits bewerteten Anlagen in der
   Anlagenbuchhaltung nicht durchgängig die Anlagennummern der
   Fachdatenbank.
   Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen für alle Anlagen
   unabhängig von deren Alter und Abschreibungsgrad ermittelt werden.
   Bei Einheiten, die aus mehreren Anlagen bestehen, erfolgt eine
   Einzelbewertung aller Bestandteile.
   Bei der nachträglichen Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen
   werden Gemeinkostenzuschläge nicht berücksichtigt.
   Die AfA der wasserwirtschaftlichen Anlagen wird den jeweiligen
   PSP-Elementen der Projekte für Betrieb und Unterhaltung zugeordnet
   (siehe Anlage; Betriebshof Warthausen als Muster).
   Die Daten des Anlagenkatasters werden von der Landesanstalt für Umwelt,
   Messungen und Naturschutz (LUBW) zur Verfügung gestellt.
   Technische Vorgaben zur Datenstruktur müssen vom Landesbetrieb
   Competence Center (LCC) zur Verfügung gestellt werden (Struktur der
   Importdatenbank). Testläufe müssen mit LCC abgestimmt werden. Der
   Testimport wird von LCC durchgeführt.
   Die inhaltliche Prüfung der Daten erfolgt durch die Landesbetriebe
   Gewässer.
   Die Methodik, Erfassung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen
   Anlagen sind je Anlagengruppe in einem Bericht festzuhalten.
   Der Prozess muss zentral gesteuert, die Einhaltung des Zeitplans
   überwacht und ggf. erforderliche Anpassungen müssen abgestimmt und
   dokumentiert werden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   79210000, 79400000, 71310000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Teil1: 2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, 16
   Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke (vor allem Wehre) - bis
   28.02.2016
   Teil 2: ca. 500 Oberflächenpegel und ca. 1.300 Sohlbauwerke (gesamt ca.
   5.000 Anlagegüter) - bis 28.02.2017.
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 411 000 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 20.7.2015. Abschluss 28.2.2017
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2015) einer
   Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von
   mindestens 1,5 Mio. Euro bei Personenschäden und einer jährlichen
   Deckung von 1,5 Mio. Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen
   gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
   Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die
   Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im
   Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen
   Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
   Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die
   Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der
   gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   1) Die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen bedarf der jeweiligen
   Freigabe durch den Auftraggeber.
   2) Die allgemeinen Vertragsbedingungen werden den Bietern im
   Verhandlungsverfahren im Entwurf des Werkvertrags genannt.
   3) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und
   Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die
   gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: A) Nachweis Rechtsform und
   Unterschriftenberechtigung: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem
   1.1.2015) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des
   Bewerbers  bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder -
   (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister  bei ausländischen
   Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes  bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein
   Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem
   Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen
   welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind
   Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Bewerbungen / Erklärungen
   die einzig von Personen unterschrieben sind für die ein solcher
   Nachweis nicht vorliegt, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
   b) Erklärung Bewerber- / Bietergemeinschaft (BIGE): Falls es sich bei
   dem Bewerber um eine Bewerber- / Bietergemeinschaft handelt, sind mit
   den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen
   aller Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen: b1)
   Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber- /
   Bietergemeinschaft; b2) Erklärung über die gesamtschuldnerische
   Haftung; b3) Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter; b4)
   Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber- /
   Bietergemeinschaft.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: A) Erklärung über die Zusammenarbeit mit
   anderen Unternehmen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes
   Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur
   Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und
   deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind
   Nachunternehmer vorab zu benennen;
   b) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit
   anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die
   Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt (VOF 4 (2));
   c) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass die
   Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen
   erfolgt (VOF § 2 (3));
   d) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- /
   Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe
   gemäß VOF § 4 (6), VOF § 4 (9) und VgV § 16 bestehen;
   e) Abgabe eines Firmen- / Bewerberprofils mit Angaben zur Gründung,
   Gesellschaftsform, Eigentümer und eventuellen Tochtergesellschaften,
   Standorten, wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und
   Leistungsspektrum des Bewerbers;
   f) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche
   durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils
   insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden
   Dienstleistungen, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5
   (4) c) - (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft).
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß
   den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung
   und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils
   maximal 3 Projekten des Bewerbers (werden mehr als drei Projekte
   angegeben werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des
   Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des
   Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen,
   Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit 5 %, Fachliche Eignung
   hinsichtlich der nachträglichen Bewertung von Sachanlagen - Allgemein
   mit 20 %, Fachliche Eignung hinsichtlich der nachträglichen Bewertung
   von Sachanlagen - Infrastruktur mit 30 %, Fachliche Eignung
   hinsichtlich der nachträglichen Bewertung von Sachanlagen -
   Wasserwirtschaft mit 45 %. Eine detaillierte Aufschlüssellung kann dem
   Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden welcher auf der zugehörigen
   Internetseite veröffentlicht ist (siehe VI.3).
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   0445.0
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   12.5.2015 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite
   [12]www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
   b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise
   nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und
   Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem
   Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen
   werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle
   behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen
   im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
   c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens
   (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o.g. Internetseite)
   vorliegen;
   d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen
   sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist
   Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von
   Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
   e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung
   tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im
   Verhandlungsverfahren gefordert werden;
   f) Im Zuge der bisherigen Planungen waren bereits Dienstleister mit der
   Erbringung von Leistungen beauftragt. Dies war das Büro Management &
   Verwaltung Werner Gminder Unternehmensberatung, Lampertheim, welches in
   der Zeit bis 2014 vorbereitende Leistungen wie die Konzeption zur
   Erfassung und Bewertung von wasserwirtschaftlichen Altanlagen der
   Landesbetriebe Gewässer des Landes Baden-Württemberg" erstellt hat.
   Diese Unterlagen werden den ausgewählten Bietern im
   Verhandlungsverfahren vollständig zur Verfügung gestellt. Damit wird
   die zunächst bestehende Vorbefasstheit dieses Büros und damit ein
   Wettbewerbsvorteil ausgeglichen. Der damals beauftragte Dienstleister
   wird daher nicht vom Verfahren ausgeschlossen;
   g) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
   Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich
   anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können
   diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
   h) Bewerbungsunterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben
   und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der
   Bewertung nicht berücksichtigt;
   i) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4
   und auf dem Postweg einzureichen;
   j) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten
   Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen
   Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
   k) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden
   nicht zurückgegeben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierungspräsidium Karlsruhe  Vergabekammer Baden-Württemberg
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [14]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A)
   Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des
   Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information
   zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
   b) Der Zuschlag wird erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter
   schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden
   sind und 15 Kalendertage vergangen sind;
   c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden;
   d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein
   Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
   e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
   geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt
   hat;
   f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB);
   g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der
   Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierungspräsidium Karlsruhe  Vergabekammer Baden-Württemberg
   76133 Karlsruhe
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [15]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [16]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   2.4.2015