Ausschreibungen und Aufträge:
Gebäudereinigung - DE-Berlin
Gebäudereinigung
Büroreinigung
Reinigung von Büroausstattung
Fensterreinigung
Empfangsdienste
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 419601-2014 (ID: 2014121004130122049)
Veröffentlicht: 10.12.2014
Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
    DEUTSCHLAND
    WISAG Facility Nord-West GmbH & Co. KG
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
    DEUTSCHLAND
    WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
    DEUTSCHLAND
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  Bekanntmachung vergebener Aufträge
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
    Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle
    Zu Händen von: Claudia Riemenschneider
    10969 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 23155571182
    E-Mail: claudia.riemenschneider@big-direkt.de
    Fax: +49 23155571182
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.big-direkt.de
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Gesundheit
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags
    Reinigungs-, Empfangs- und Wachdienstleistungen.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 14: Gebäudereinigung und Hausverwaltung
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Dortmund in Deutschland.
    NUTS-Code DEA52
    II.1.4)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, ist eine
    bundesunmittelbare gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und
    Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste
    Direktkrankenversicherung Deutschlands mit etwa 390 000 Versicherten. Für
    die Hauptverwaltung der BIG direkt gesund in Dortmund mit derzeit ca. 600
    Mitarbeitern schreibt der Auftraggeber Reinigungs-, Empfangs-und
    Wachdienstleistungen in 3 Losen aus:
    Los 1: Unterhaltsreinigung,
    Los 2: Glasreinigung,
    Los 3: Empfangs- und Wachdienstleistungen.
    II.1.5)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90911200, 90919200, 90919100, 90911300, 79992000, 79713000
    II.1.6)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
    1. Preis. Gewichtung 75
    2. Qualität (Konzept). Gewichtung 25
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    BO-14-0224
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    Auftragsbekanntmachung
    Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 186-328607 vom 27.9.2014
    Abschnitt V: Auftragsvergabe
    Auftrags-Nr: BO-14-0224
    Los-Nr: 1  - Bezeichnung: Unterhaltsreinigung
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    1.12.2014
    V.2)  Angaben zu den Angeboten
    Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
    DEUTSCHLAND
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
    Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
    unbekannt
    Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
    Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Unterhaltsreinigung und
    Gestellung einer Servicekraft.
    Auftrags-Nr: BO-14-0224
    Los-Nr: 2  - Bezeichnung: Glasreinigung
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    1.12.2014
    V.2)  Angaben zu den Angeboten
    Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    WISAG Facility Nord-West GmbH & Co. KG
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
    DEUTSCHLAND
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
    Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
    unbekannt
    Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
    Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Glasreinigung.
    Auftrags-Nr: BO-14-0224
    Los-Nr: 3  - Bezeichnung: Empfangs- und Wachdienstleistungen
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    1.12.2014
    V.2)  Angaben zu den Angeboten
    Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
    DEUTSCHLAND
    V.5)  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
    Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
    Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
    unbekannt
    Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
    Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Empfangs- und
    Wachdienstleistungen.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Internet-Adresse:
    http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/Vergaberecht_node.html
    Fax: +49 2289499163
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
    Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
    § 101a Informations- und Wartepflicht.
    (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
    berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
    Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
    Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch
    für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
    zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
    Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
    darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1
    und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf
    elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
    Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und
    Bewerber kommt es nicht an (...).
    § 101b Unwirksamkeit.
    (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
    1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
    (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
    im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
    Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
    gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
    der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
    der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
    der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    § 107 Einleitung, Antrag.
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
    und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
    darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...).
    § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
    (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
    verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung
    zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
    verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
    davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
    Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt
    nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr
    als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist
    sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der
    Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr unverzüglich.
    VI.3.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Siehe Ziffer VI.3.1)
    VI.4)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    5.12.2014
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