Ausschreibungen und Aufträge: Gebäudereinigung - DE-Berlin Gebäudereinigung Büroreinigung Reinigung von Büroausstattung Fensterreinigung Empfangsdienste Bewachungsdienste Dokument Nr...: 419601-2014 (ID: 2014121004130122049) Veröffentlicht: 10.12.2014 Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG Wittekindstr. 30 44139 Dortmund DEUTSCHLAND WISAG Facility Nord-West GmbH & Co. KG Wittekindstr. 30 44139 Dortmund DEUTSCHLAND WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG Wittekindstr. 30 44139 Dortmund DEUTSCHLAND * Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62 Kontaktstelle(n): Vergabestelle Zu Händen von: Claudia Riemenschneider 10969 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 23155571182 E-Mail: claudia.riemenschneider@big-direkt.de Fax: +49 23155571182 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.big-direkt.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en) Gesundheit I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Reinigungs-, Empfangs- und Wachdienstleistungen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 14: Gebäudereinigung und Hausverwaltung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dortmund in Deutschland. NUTS-Code DEA52 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, ist eine bundesunmittelbare gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenversicherung Deutschlands mit etwa 390 000 Versicherten. Für die Hauptverwaltung der BIG direkt gesund in Dortmund mit derzeit ca. 600 Mitarbeitern schreibt der Auftraggeber Reinigungs-, Empfangs-und Wachdienstleistungen in 3 Losen aus: Los 1: Unterhaltsreinigung, Los 2: Glasreinigung, Los 3: Empfangs- und Wachdienstleistungen. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90911200, 90919200, 90919100, 90911300, 79992000, 79713000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Preis. Gewichtung 75 2. Qualität (Konzept). Gewichtung 25 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber BO-14-0224 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 186-328607 vom 27.9.2014 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: BO-14-0224 Los-Nr: 1 - Bezeichnung: Unterhaltsreinigung V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 1.12.2014 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 12 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG Wittekindstr. 30 44139 Dortmund DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Unterhaltsreinigung und Gestellung einer Servicekraft. Auftrags-Nr: BO-14-0224 Los-Nr: 2 - Bezeichnung: Glasreinigung V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 1.12.2014 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 9 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde WISAG Facility Nord-West GmbH & Co. KG Wittekindstr. 30 44139 Dortmund DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Glasreinigung. Auftrags-Nr: BO-14-0224 Los-Nr: 3 - Bezeichnung: Empfangs- und Wachdienstleistungen V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 1.12.2014 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 12 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde WISAG Facility Management Nord-West GmbH & Co. KG Wittekindstr. 30 44139 Dortmund DEUTSCHLAND V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Empfangs- und Wachdienstleistungen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/Vergaberecht_node.html Fax: +49 2289499163 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...). § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...) (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...). § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr unverzüglich. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe Ziffer VI.3.1) VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 5.12.2014 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de