Ausschreibungen und Aufträge: Fernwärme - DE-Krefeld Fernwärme Dokument Nr...: 59165-2014 (ID: 2014022004103924102) Veröffentlicht: 20.02.2014 Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde SWK Energie GmbH St. Töniser Straße 124 47804 Krefeld DEUTSCHLAND E-Mail: service@swk.de Telefon: +49 2151980 Fax: +49 2151981100 * Bekanntmachung vergebener Aufträge Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Königstraße 192 Zu Händen von: Dominik Tschorn 47798 Krefeld DEUTSCHLAND Telefon: +49 2151632716 E-Mail: dominik.tschorn@wohnstaette-krefeld.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wohnstaette-krefeld.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Komunale Wohnungsbaugesellschaft I.3) Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Abschluss eines Rahmenvertrages über die Belieferung mit Fernwärme. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Krefeld. NUTS-Code DEA14 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Der Auftrag betrifft die Lieferung von Fernwärme für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2014 für Wohnungen und Gebäude der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien fristgemäß die Kündigung ausspricht. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 09323000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1 aufgeführt sind) Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG 1) Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein: nicht offenes Verfahren Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung zum Abschluss des Rahmenvertrages zur Fernwärmelieferung ist zulässig, da der Auftrag wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen gemäß § 3 Abs. 4 lit. c) EG VOL/A durchgeführt werden kann. Technische Besonderheiten sind vorliegend gegeben, da nur der Auftragnehmer die zur Ausführung erforderliche und geeignete Ausstattung besitzt. Denn die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG ist mit den zu vergebenden Wohnungen und Gebäuden ausschließlich an das Fernwärmenetz des Auftragnehmers angeschlossen. Selbst wenn andere Dienstleister ebenfalls Fernwärme liefern könnten, so sind sie nicht in der Lage, diese in das Fernwärmenetz des Auftragnehmers einzuspeisen, weil es sich nicht um ein Verbundnetz handelt. IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde SWK Energie GmbH St. Töniser Straße 124 47804 Krefeld DEUTSCHLAND E-Mail: service@swk.de Telefon: +49 2151980 Fax: +49 2151981100 V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Telefon: +49 2114753637 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, wenn die Unwirksamkeit der Auftragsvergabe nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird (§ 101b Absatz 2 Satz 2 GWB). VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.2.2014 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de