Ausschreibung: Datenverarbeitungsdienste - D-Berlin
Datenverarbeitungsdienste
Dokument Nr...: 191454-2013 (ID: 2013061204105513035)
Veröffentlicht: 12.06.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
    Invalidenstr. 44
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    10115 Berlin Berlin
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmvbs.de
    Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität,
    Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der
    Projektförderung
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    52425 Jülich
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger
    Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität,
    Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der
    Projektförderung
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    52425 Jülich
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabestelle:
    Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität,
    Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der
    Projektförderung
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    52425 Jülich
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Entwicklung eines Datenerhebungskonzepts und Durchführung eines zentralen
    Datenmonitorings für regionale Demonstrationsvorhaben zur Einführung und
    Etablierung der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene
    Tätigkeiten
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
    Deutschland.
    NUTS-Code DE
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Eine wichtige Option zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr
    und der Abhängigkeit von Energieimporten wird in der Einführung der
    Elektromobilität gesehen. Aus diesem Grund wurde von der Bundesregierung
    bereits im Jahr 2007 die Elektromobilität zu einem entscheidenden Baustein
    zur Erreichung der Klimaschutzziele im Rahmen des Integrierten Energie-
    und Klimaschutzprogramms erklärt. Konkrete Maßnahmen wurden 2009 im
    Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität festgehalten. So sollen bis
    zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf den Straßen
    Deutschlands verkehren. Parallel dazu soll die dafür erforderliche
    Infrastruktur aufgebaut werden. Deutschland soll zum Leitmarkt und
    Leitanbieter für die Elektromobilität werden. Im Rahmen des
    Konjunkturpakets II von 2009 bis 2011 wurde die Förderung der
    Elektromobilität als zentraler Schwerpunkt ausgewählt und durch die vier
    Bundesministerien BMWi, BMVBS, BMBF und BMU umgesetzt. Ein maßgeblicher
    Bestandteil im Bereich der Demonstrationsvorhaben und Flottenversuche war
    dabei das vom BMVBS im Jahr 2009 initiierte Programm Elektromobilität in
    Modellregionen, welches im Herbst 2011 die Ergebnisse der ersten Phase
    präsentieren konnte. Mit der Auswahl von vier Schaufenstern
    Elektromobilität im Frühjahr 2012 und der weiteren Förderung von
    Modellregionen und -projekten zur Elektromobilität wurden die Aktivitäten
    aus dem im Juni 2011 veröffentlichten Regierungsprogramm
    Elektromobilität fortgeführt.
    In einer Vielzahl an Projekten (ca. 280 Vorhaben in 65 Verbünden in den
    Modellregionen und ca. 330 Vorhaben in 72 Verbünden in den Schaufenstern)
    wurden und werden zukünftig erhebliche Datenmengen und Ergebnisse
    generiert. Die  Daten-/Informationsverarbeitung erfolgte bislang auf
    unterschiedlichen Ebenen, einerseits innerhalb der Projekte und
    Modellregionen selbst sowie andererseits von übergeordneter Stelle für
    spezifische Fragestellungen. Die bereits existierende übergreifende
    Begleitforschung in den Modellregionen und zukünftig auch in den
    Schaufenstern Elektromobilität benötigt eine solide, einheitliche
    Datenbasis, mit Hilfe derer übergreifende Erfahrungen und Erkenntnisse
    gewonnen, ausgetauscht und verglichen werden können. Diese einheitliche
    Datenbasis soll durch den Aufbau und Umsetzung des Datenmonitorings
    geschaffen werden, wobei der Austausch mit der übergreifenden
    Begleitforschung ein wichtiges Element darstellt. Beschreibung des
    Auftragsgegenstandes
    Zukünftig sollen die vorhandenen Informationen und Daten (ID) in den
    verschiedenen regionalen Demonstrationsvorhaben einheitlich erhoben
    werden, um diese flächendeckend, aktuell und standardisiert im vollen
    Umfang nutzen zu können. Die ID-Erfassung und verwertung soll durch einen
    zentralen Prozess koordiniert und vereinheitlicht werden. Dazu soll ein
    zentrales Datenmonitoring eingerichtet werden. Das zentrale
    Datenmonitoring ist ein programmübergreifender Bestandteil der Begleit-
    und Wirkungsforschung in den jeweiligen regionalen Demonstrationsvorhaben.
    Damit wird ressort- als auch programmübergreifend eine einheitliche
    Datenerhebung aus den entsprechenden Förderprogrammen des Bundes
    gewährleistet. Dies erfordert auf Seiten des Auftragnehmers eine
    Organisationsstruktur, die in der Lage ist zu einer abgestimmten
    Vorgehensweise bei der Datenerhebung hinsichtlich der verschiedenen
    Programme, Akteure und Prozesse zu gelangen. Zugleich sollte diese
    flexibel, kompatibel und erweiterbar sein, um eine Skalierbarkeit des
    Datenmonitorings hinsichtlich neuer Fragestellungen, aber auch die
    Aufnahme weiterer Akteure, Projekte und Programme gewährleisten zu können.
    Grundlage des Datenmonitorings soll ein entsprechendes
    Datenerhebungskonzept sein, das durch die Anwendung von etablierten und
    innovativen wissenschaftlichen Methoden zur (automatisierten)
    Datenerfassung ein professionelles Datenmanagement sicherstellt.
    Berücksichtigung müssen dabei insbesondere rechtliche Fragestellungen
    hinsichtlich Datenschutz und -verwendung finden.
    Funktionen des Datenmonitorings:
    Das Datenmonitoring hat zwei wesentliche Funktionen zu erfüllen: Die
    Hauptfunktion des Datenmonitorings ist der Aufbau und der Betrieb eines
    ID-Managementsystems, das übergreifend auf die regionalen
    Demonstrationsvorhaben zur Elektromobilität der Bundesregierung Anwendung
    findet. Das Datenmonitoring beinhaltet die Datenerhebung und/oder
    -erfassung,
    -zusammenführung, auswertung sowie auch -bereitstellung. Dafür ist
    zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungsfragen zur Elektromobilität
    vorzunehmen. Diese sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw.
    Projektpartnern auf die relevanten Fragen zu reduzieren. Für diese Fragen
    ist dann ein Grunddatensatz zu erstellen. Die darüber erzeugten Daten
    haben das Ziel, die relevanten Fragen zu beantworten.
    Hierzu muss ein passendes Datenerhebungskonzept erarbeitet werden. Die
    Verfügbarkeit von ausreichenden Ein- und Ausgabe-Kanälen (Dateninput)
    sowie Ressourcen für die Datenspeicherung und auswertung (Datenoutput)
    sind sicher zu stellen.
    Zusätzlich sind durch das Datenmonitoring ergänzende Zusatzfunktionen zu
    erbringen, die sich ausschließlich auf das Förderprogramm Modellregionen
    Elektromobilität des BMVBS beziehen. Dazu gehört die Bereitstellung von
    Methoden zur Verschneidung verfügbarer (externer) Daten und Informationen,
    um damit z.B. Abschätzungen, Prognosen oder auch Hochrechnungen in Bezug
    auf spezifischere Fragestellungen zu ermöglichen. Ferner sollen relevante
    Zielgruppen ermittelt und sodann die Informationsanforderung dieser
    Zielgruppen analysiert werden sowie im Anschluss die
    zielgruppenorientierte Bereitstellung von Auswertungen und Ergebnissen
    erfolgen. Die Erledigung von inhaltlichen Ad-hoc-Anfragen ist fachlich,
    technisch und ressourcenmäßig für das Förderprogramm Modellregionen
    Elektromobilität vorherzusehen.
    Die Anforderungen der Nebenfunktionen müssen zusätzlich in das
    Datenerhebungskonzept einfließen.
    Rahmenbedingungen des Auftrags
    Zeitplanung:
    Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 3 Jahre. Der Vertrag kann durch den
    Auftraggeber einmalig um ein Jahr verlängert werden. Es wird ein
    schnellstmöglicher Auftragsbeginn nach Abschluss des Vergabeverfahrens
    angestrebt.
    Ressourcenplanung:
    Ressourcen seitens des Auftragsnehmers sind für Konzepterstellung
    (Datenerhebungskonzept), Aufbau des zentralen Datenmonitorings (d.h.
    Aufbau und Betrieb des ID-Managementsystems) sowie für die Etablierung der
    erforderlichen Organisationsstruktur erforderlich. Weitere Kapazitäten
    sind für die angestrebte Skalierbarkeit bzw. Erweiterbarkeit des zentralen
    Datenmonitorings und die Arbeiten zu spezifischen Auswertungen
    erforderlich. Zudem muss der Auftragnehmer die Abstimmung bzw.
    Koordination des Datenmonitorings mit der übergreifenden Begleitforschung
    zu Modellregionen und Schaufenster gewährleisten.
    Angebotseinreichung:
    Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden ausgewählte Bewerber
    aufgefordert, ein Angebot mit einer Skizze für ein Datenerhebungskonzept
    zu erstellen, das den dargestellten Anforderungen Rechnung trägt. Angebote
    haben dabei insbesondere einen Meilensteinplan in Bezug auf die Umsetzung
    des Datenerhebungskonzepts zu enthalten und das Projektmanagement
    darzustellen.
    Erläuterung über die Vorgehensweise im gesamten Verfahren:
    Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst
    werden mit der Bekanntmachung Bewerber aufgefordert, sich am Verfahren zu
    beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die
    Eignung des Bewerbers für den Auftrag hervorgeht, an die in der
    Bekanntmachung unter Anhang III A) genannte und unten aufgeführte Stelle
    zu senden. Die Eignung besteht aus allgemeinen und objektiven
    Eignungskriterien und wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2
    genannten Bedingungen festgestellt.
    Im nächsten Schritt werden alle Teilnahmeanträge, die die allgemeinen
    Kriterien zur persönlichen Lage und zur wirtschaftlichen, finanziellen
    Leistungsfähigkeit der/s Bewerber/s erfüllen, anhand von objektiven
    Kriterien bewertet. Von diesen Bewerbern werden die 5 Bewerber, die in
    Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die größte Eignung nachweisen
    können, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen übersandt.
    Es ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote
    zu verhandeln. Bei der Angebotspräsentation werden Schwerpunkte
    insbesondere die Präsentation der Eckpunkte eines Datenerhebungskonzepts
    und der Ansatz zu dessen Umsetzung, des Verfahrens zur Koordination mit
    der übergreifenden Begleitforschung der Schaufenster bzw. Modellregionen
    Elektromobilität sowie des geplanten Projektmanagements sein. Die Inhalte
    und weitere Informationen der Verhandlung werden den zuvor aufgeforderten
    5 Bietern rechtzeitig vor den Verhandlungsterminen bekannt gegeben.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    72500000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    siehe II.1.5.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
    Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
    in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
    Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer-
    oder Dienstleistungsaufträgen:
    in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
    Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
    insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie das Angebot des
    Auftragsnehmers. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
    die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und - soweit zutreffend - die Anlage
    Hinweise für Zahlungsempfänger und zusätzliche Auskünfte aufgrund von
    Bieterfragen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden
    nicht Bestandteil des Vertrages.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
    abgeben. Zu denTeilnahmebedingungen siehe III.2.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
    Vergabeunterlagen festgelegt.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber soll nachweisbar in der Lage sein,
    die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im
    vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
    Zur Prüfung und Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten
    Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag
    vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im
    Teilnahmeantrag abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu
    überprüfen.
    Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten
    Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bewerbergemeinschaft oder bei
    Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung
    der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen
    Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes
    Bewerbergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer
    und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein
    Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für den notwendigen
    Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen
    Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der
    Bewerbergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht,
    welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im
    Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die
    Bewerbergemeinschaft/der Bewerber als Ganzes als technisch leistungsfähig
    angesehen.
    1. Allgemeine Kriterien:
    Persönliche Lage des Bewerbers
    - Beschreibung des Bewerbers und der Partner (Organisationsform, Profil,
    Anzahl festangestellte sowie dauerhaft eingesetzte freie Mitarbeiter,
    vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-,
    Faxnummer und E-Mail),
    - Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu dem
    vorgesehenen Projektteam,
    - Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es
    sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
    Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche
    Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen.
    Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der
    Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen
    genießt.
    - Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
    Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
    Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
    eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
    Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Teilnahmeantrag
    vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu
    benennen. Für den Fall, dass der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
    wird, ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des notwendigen
    Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle eines Zuschlags
    die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
    Vertrages zur Verfügung stehen.
    - Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind der Name der
    Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und das
    geschäfts- und federführende Bewerbergemeinschaftsmitglied zu benennen. Es
    ist außerdem eine von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern
    unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung
    ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes
    Bewerbergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der
    Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende
    Bewerbergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die
    aufgeführten Bewerbergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle
    vertritt und insbesondere berechtigt ist, den Teilnahmeantrag und später
    das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne
    Einschränkung Zahlungen anzunehmen.
    - Eigenerklärung, dass der Bewerber sich verpflichtet für den Falle der
    Zuschlagserteilung, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie
    bei der Weitergabe dieser Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften
    einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik
    entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
    sicherzustellen und Teilaufgaben aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer
    nur überträgt, wenn sich diese in gleicher Art zu dem Datenschutz und der
    Datensicherheit verpflichten (hierzu ist das Formblatt Eigenerklärung zum
    Datenschutz der Vergabestelle zu nutzen).
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Allgemeine Kriterien:
    Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    - Erklärung, dass der Bewerber und ggf. seine Bewerbergemeinschaftspartner
    / notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren
    oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die
    Unternehmen sich nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen,
    dass der Bewerber und ggf. seine Bewerbergemeinschaftspartner /
    notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von
    Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
    ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des
    § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das
    Formblatt Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A
    zu nutzen).
    - Erklärung, dass beim Bewerber / bei den Bewerbergemeinschaftspartnern /
    notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG
    Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt Bietererklärung
    nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A zu nutzen).
    - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers /
    Bewerbergemeinschaftspartners / notwendigen Unterauftragnehmers bezogen
    auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    2. Objektive Kriterien:
    Technische Leistungsfähigkeit
    Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
    Unter allen Bewerbern, die die Kriterien zur persönlichen Lage des
    Bewerbers sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
    erfüllen, werden im nächsten Schritt die Bewerber ermittelt, die in Bezug
    auf die nachfolgend aufgeführten objektiven Kriterien die größte Eignung
    nachweisen können.
    Es werden 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
    werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Eignungspunkte (EP).
    Diese ergibt sich als Summe der Eignungspunkte für die einzelnen
    Eignungskriterien. Die Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien
    ergeben sich jeweils als Produkt der insgesamt für das jeweilige
    Eignungskriterium vergebenen Bewertungspunkte (BP) und der festgelegten
    Gewichtungspunkte (GP) für das jeweilige Eignungskriterium.
    Ergibt sich innerhalb der o.g. Platzierung Punktegleichheit bei mehreren
    Bewerbern, behalten wir uns eine Losentscheidung vor. Wird dabei die
    Anzahl von 5 Bewerbern überstiegen, fallen die nachfolgenden Platzierungen
    weg.
    In den 6 geforderten objektiven Eignungskriterien kann eine Gesamtsumme
    von maximal 18 Bewertungspunkten (BP) vergeben und eine Gesamtsumme von
    maximal 300 Eignungspunkten (EP) erreicht werden.
    Bei der Bewertung werden die folgenden Gewichtungspunkte (GP) der
    Eignungskriterien zugrunde gelegt:
    1. Leistungsfähigkeit des Bewerbers  25 GP:
    - Objektives Eignungskriterium 1.1: Personelle Ausstattung des Bewerbers 
    10 GP
    - Objektives Eignungskriterium 1.2: Liste der Referenzaufträge des
    Bewerbers  15 GP
    2. Fachkunde der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen  75 GP
    - Objektives Eignungskriterium 2.1: Innovative Mobilität und Technologien
     10 GP
    - Objektives Eignungskriterium 2.2: Empirik, Statistik, Datenerhebung,
    statistische Aufbereitung  25 GP
    - Objektives Eignungskriterium 2.3: Zielgruppenorientierte
    Datenaufbereitung und Wissensvermittlung  15 GP
    - Objektives Eignungskriterium 2.4: Projektmanagement komplexer Projekte 
    25 GP
    Der Nachweis der Eignung soll durch folgende Angaben/Unterlagen erfolgen.
    Es gelten die angegebenen Mindestanforderungen pro Kriterium. Die
    Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
    Teilnahmeantrags.
    Objektives Eignungskriterium 1.1 (10 GP):
    Angabe der Anzahl der angestellten Mitarbeiter/innen, die über Kenntnisse
    im projektrelevanten Umfeld (Datenerhebung / Datenmonitoring) verfügen.
    Anzahl der Mitarbeiter/innen aus dieser Gruppe, die für das Projekt
    eingesetzt werden sollen. Benennen Sie diese Mitarbeiter namentlich.
    Anzahl der Mitarbeiter aus dieser Gruppe, die sofort nach Auftragsvergabe
    eingesetzt werden können. Benennen Sie diese Mitarbeiter namentlich.
    Mindestanforderung:
    Es müssen mindestens 4 Mitarbeiter sofort nach Auftragsvergabe eingesetzt
    werden können.
    Objektives Eignungskriterium 1.2 (15 GP):
    Liste der relevanten Referenzaufträge der letzten fünf Jahre inklusive
    aussagekräftiger Kurzbeschreibung, die mit dem Ausschreibungsgegenstand
    vergleichbar sind hinsichtlich:
    1. Inhalt
    2. Umfang
    3. Art der durchgeführten Tätigkeiten
    zu 1) Referenz ist inhaltlich vergleichbar, wenn sie einen Bezug zum Thema
    Innovation, Technologien, erneuerbare Energien oder Mobilität aufweist
    zu 2) Referenz ist im Hinblick auf den Umfang vergleichbar, wenn
    mindestens 4 Vollzeitkräfte über die gesamte Projektlaufzeit eingesetzt
    wurden
    zu 3) Referenz ist hinsichtlich der Art der durchgeführten Tätigkeiten
    vergleichbar, wenn im Rahmen des Projektes Daten erfasst, verarbeitet und
    ausgewertet wurden.
    Mindestanforderung:
    Es ist mindestens 1 relevantes Referenzprojekt mit einer Mindestlaufzeit
    von einem Jahr zu den Punkten 1-3 nachzuweisen. Die Punkte 1-3 können
    durch eine Referenz nachgewiesen werden.
    Objektives Eignungskriterium 2.:
    Benennung der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen (Projektteam)
    und Angabe von Referenzprojekten inklusive aussagekräftiger
    Kurzbeschreibung in folgenden Themenbereichen 2.1  2.4 (Eine Referenz
    kann auch bei mehreren Kriterien benannt werden, wenn die Anforderungen
    übergreifend abgedeckt werden.):
    Objektives Eignungskriterium 2.1 (10 GP):
    Kenntnisse in den für den Auftrag relevanten Anwendungsfeldern:
    nachhaltige, innovative Mobilität,
    (idealerweise Elektromobilität).
    Die Referenzen sind pro Person anzugeben. Die Relevanz der Referenz muss
    an Hand der zu erbringenden Leistung aussagekräftig begründet werden und
    wird vor diesem Hintergrund bewertet.
    Mindestanforderung:
    Mindestens 2 Personen verfügen über die entsprechenden inhaltlichen
    Kompetenzen und mindestens einen FH-Abschluss/Bachelor mit fachlich
    einschlägigen Themengebieten.
    Objektives Eignungskriterium 2.2 (25 GP):
    Kenntnisse über die zur Leistungserbringung notwendigen empirischen
    Grundlagen (Datenerhebung), Datenhandling (inkl. Datenmigration,
    -harmonisierung und -konsolidierung), Statistik (Datenauswertung).
    Die Referenzen sind pro Person anzugeben. Die Relevanz der Referenz muss
    an Hand der zu erbringenden Leistung aussagekräftig begründet werden und
    wird vor diesem Hintergrund bewertet.
    Mindestanforderung:
    Mindestens 2 Personen verfügen über die entsprechende inhaltliche
    Kompetenz und mindestens einen FH-Abschluss/Bachelor mit fachlich
    einschlägigen Themengebieten.
    Objektives Eignungskriterium 2.3 (15 GP):
    Kenntnisse und Erfahrungen im Zielgruppenmanagement und in der
    Aufbereitung und Kommunikation von Daten:
    Erfahrungen in der Analyse von zielgruppenspezifischen Anforderungen
    (welche Nutzer/Organisationen benötigen zu welchem Zeitpunkt welche
    Informationen in welcher Form), Erfahrung in der Kommunikation von Daten
    und Ergebnissen (durch Text, Tabellen, Diagramme bzw. andere Medien) sowie
    Wissensmanagement (Aufbereitung und Kommunikation von Ergebnissen in
    Druckform, online).
    Relevante Referenzen sind pro Person anzugeben. Die Relevanz der Referenz
    muss an Hand der zu erbringenden Leistung aussagekräftig begründet werden
    und wird vor diesem Hintergrund bewertet.
    Mindestanforderung:
    Mindestens 1 Person verfügt über die entsprechende inhaltliche Kompetenz.
    Objektives Eignungskriterium 2.4 (25 GP):
    Kenntnisse und Erfahrungen des Projektleiters bzw. -koordinators im
    Projektmanagement komplexer Projekte mit einer hohen Anzahl an Partnern,
    und mit Datenerfassung und Verarbeitung aus einer Vielzahl von Quellen
    (für Größenordnungen siehe Kurz-Leistungsbeschreibung).
    Für den vorgesehenen Projektleiter ist mindestens eine relevante Referenz
    anzugeben. Die Relevanz der Referenz muss an Hand der zu erbringenden
    Leistung aussagekräftig begründet werden und wird vor diesem Hintergrund
    bewertet.
    Mindestanforderung:
    Mindestens 1 im Hinblick auf den durchzuführenden Auftrag relevante
    Referenz des Projektleiters bzw. koordinators.
    Bei der Verteilung der Bewertungspunkte (BP) werden die nachstehenden
    Kriterien zugrunde gelegt:
    Objektives Eignungskriterium 1.1 (10 GP):
    Die Mitarbeiterzahlen lassen hinsichtlich Anzahl und Verhältnis darauf
    schließen, dass die Leistungserbringung
    3 Punkte: sehr gut
    2 Punkte: gut
    1 Punkt: befriedigend
    sichergestellt werden kann.
    Objektives Eignungskriterium 1.2 (15 GP):
    Die Liste der Referenzaufträge lässt hinsichtlich Anzahl, Inhalt, Umfang
    und Art der durchgeführten Tätigkeiten auf ein für die Ausführung der
    Leistung
    3 Punkte: sehr gutes
    2 Punkte: gutes
    1 Punkt: befriedigendes
     Erfahrungsspektrum schließen.
    Objektives Eignungskriterium 2.1 (10 GP):
    Aus den Unterlagen des Bewerbers sind hinsichtlich Anzahl, Umfang und
    inhaltlicher Ausrichtung
    3 Punkte: sehr gute
    2 Punkte: gute
    1 Punkt: befriedigende
    Fachkenntnisse im Projektteam ersichtlich.
    Objektives Eignungskriterium 2.2 (25 GP):
    Aus den Unterlagen des Bewerbers sind hinsichtlich Anzahl, Umfang und
    inhaltlicher Ausrichtung
    3 Punkte: sehr gute
    2 Punkte: gute
    1 Punkt: befriedigende
    Fachkenntnisse im Projektteam ersichtlich.
    Objektives Eignungskriterium 2.3 (15 GP):
    Aus den Unterlagen des Bewerbers sind hinsichtlich Anzahl, Umfang und
    inhaltlicher Ausrichtung
    3 Punkte: sehr gute
    2 Punkte: gute
    1 Punkt: befriedigende
    Fachkenntnisse im Projektteam ersichtlich
    Objektives Eignungskriterium 2.4 (25 GP):
    Aus den Unterlagen des Bewerbers sind hinsichtlich Anzahl, Umfang und
    inhaltlicher Ausrichtung
    3 Punkte: sehr gute
    2 Punkte: gute
    1 Punkt: befriedigende
    Fachkenntnisse im Projektteam ersichtlich
    Wertungshinweise:
    Die Bewertung erfolgt anhand von 1-3 Bewertungspunkten (BP). Es wird das
    Produkt aus den Gewichtungspunkten (GP) und den jeweiligen
    Bewertungspunkten (BP) pro Eignungskriterium gebildet. Die so ermittelten
    Eignungspunkte (EP) je Eignungskriterium werden summiert. Als Gesamtsumme
    können maximal 300 Eignungspunkte (EP) erreicht werden.
    Hinweise zum Bewertungsmaßstab:
    3 Punkte: sehr gut  wenn die Leistungsfähigkeit und Fachkunde über die
    Mindestanforderungen hinaus und in besonderem Maße nachgewiesen wird
    2 Punkte: gut  wenn die Leistungsfähigkeit und Fachkunde über die
    Mindestanforderungen hinaus nachgewiesen wird
    1 Punkt: befriedigend  wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind
    Ergänzende Unterlagen zur Erstellung und Bewertung der Teilnahmeanträge
    können bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren) nein
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es
    werden 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabestelle
    trifft auf Grundlage der objektiven Eignungskriterien ihre
    Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Wertung der Teilnahmeanträge
    erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in Abschnitt III.2.3. Ergänzend
    wird auf die Teilnahmeunterlagen Bezug genommen, die bei der unter Anhang
    A II) genannten Stelle angefordert werden können.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote ja
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    8.7.2013 - 15:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
    Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
    Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten,
    sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die den Bietern zugesendet
    werden, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert
    werden.
    Genaue Aufschrift, Form und Inhalt des Teilnahmeantrags:
    Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache
    zu verfassen. Dem Teilnahmeantrag ist das den Teilnahmeunterlagen
    beigefügte Teilnahmeformblatt voranzustellen, welches mit einer
    Originalunterschrift an der vorgesehenen Stelle zu versehen ist.
    Der Teilnahmeantrag muss enthalten und sollte sich an folgender Gliederung
    orientieren:
    - das ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeformblatt,
    - das unterschriebene Formblatt für die Bestätigung des Erhalts und der
    Kenntnisnahme der vollständigen Teilnahmeunterlagen (bei der Vergabestelle
    erhältlich),
    - die vorzulegenden Nachweise und Erklärungen (siehe hierzu die
    Ausführungen unter Abschnitt III.2).
    Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss des
    Teilnahmeantrages.
    Für die Erstellung des Teilnahmeantrags kann keine Vergütung gewährt
    werden.
    Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung, davon ein
    Papier-Original, einmal in kopierbarer Form sowie einmal in elektronischer
    Form als PDF-Dokument (CD-ROM oder DVD), im doppelten Umschlag bei der
    unten genannten Adresse einzureichen. Schlusstermin für das Einreichen von
    Teilnahmeanträgen ist der 8.7.2013, 15:00 Uhr. Maßgeblich ist der Eingang
    im Gebäude 14.6, Raum 465. Auf elektronischem Wege oder per Fax
    übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auch eine
    Vorabeinreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail führt zum Ausschluss.
    Den schriftlichen Teilnahmeantrag senden Sie bitte an:
    Für die persönliche Abgabe:
    Forschungszentrum Jülich GmbH
    Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ)
    Fachbereich Qualitätssicherung (DEQ 5)
    z.Hd. Susanne Beermann (Geb. 14.6, Raum 465)
    Wilhelm-Johnen-Straße
    52428 Jülich
    Für den Versand per Post:
    Forschungszentrum Jülich GmbH
    Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ)
    Fachbereich Qualitätssicherung (DEQ 5)
    z.Hd. Susanne Beermann (Geb. 14.6, Raum 465)
    52425 Jülich
    Für den Versand per Kurier:
    Forschungszentrum Jülich GmbH
    Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ)
    Fachbereich Qualitätssicherung (DEQ 5)
    z.Hd. Susanne Beermann (Geb. 14.6, Raum 465)
    Leo-Brandt-Straße
    52428 Jülich
    Der verschlossene (verklebte) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet
    sein:
    Achtung:
    Bitte ungeöffnet und mit Eingangsstempel und Uhrzeit an Frau Beermann
    (Gebäude 14.6, Raum 465) weiterleiten. Verhandlungsverfahren mit
    öffentlichem Teilnahmewettbewerb: Entwicklung eines
    Datenerhebungskonzepts und Durchführung eines zentralen Datenmonitorings
    für regionale Demonstrationsvorhaben zur Einführung und Etablierung der
    Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland. Schlusstermin für den
    Eingang der Teilnahmeanträge in Gebäude 14.6, Raum 465: 8.7.2013, 15:00
    Uhr.
    Teilnahmeanträge, die nicht formgerecht im doppelten Umschlag verschlossen
    mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung oder nicht fristgerecht eingehen, werden
    ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige
    Zustellung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers
    liegt. Eventuelle Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden
    dem Bewerber zugerechnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich
    schriftlich an:
    Frau Susanne Beermann;
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte
    schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist
    für den Teilnahmewettbewerb per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach
    diesem Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht mehr gegeben.
    Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 25.6.2013 zu
    stellen. Die Vergabestelle hat für interessierte Wirtschaftsteilnehmer
    ergänzende Unterlagen zum Teilnahmeantrag erstellt, welche bei der unter
    Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden können.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Str. 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue
    Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein
    wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als
    Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle
    gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen
    Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bewerber / Bieter müssen
    Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten
    Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
    stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
    Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
    sind spätestensbis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die
    Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein
    Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht
    unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107
    Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
    Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
    Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
    GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
    nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat
    der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
    bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
    Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
    im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter,
    deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem
    Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    7.6.2013
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de