Ausschreibungen und Aufträge:
Dienstleistungen in Verbindung mit Software - D-Bonn
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 52679-2012 (ID: 2012021704080028611)
Veröffentlicht: 17.02.2012
Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    Ingenieurbüro Klaas Schlenkermann
    Bei der Doppeleiche 4a
    22880 Wedel
    DEUTSCHLAND
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  Bekanntmachung vergebener Aufträge
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.ble.de
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Sonstige: Landwirtschaft und Ernährung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags
    Beratungs- und Dienstleistungen im Rahmen des satellitengestützten
    Schiffsüberwachungssystems (VMS) und bei der Einführung und Betreuung des
    elektronischen Logbuchs gemäß der VO EG Nr. 1224/09 des Rates vom
    20.11.2009.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene
    Tätigkeiten
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Teils
    beim Auftragnehmer vor Ort (Wedel), teils beim Auftraggeber in Hamburg vor
    Ort oder ggf. an dritten Orten, soweit der Auftraggeber dies für notwendig
    erachtet.
    NUTS-Code
    II.1.4)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Vertragsgegenstand ist die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in
    allen in seinen Verantwortungsbereich fallenden technischen Fragen und
    Aufgaben im Zusammenhang mit der satellitengestützten Fischereiüberwachung
    und bei der Einführung des elektronischen Logbuches.
    II.1.5)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    72260000
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im
    Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
    Richtlinie 2004/18/EG
    1) Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
    Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
    Richtlinie 2004/18/EG
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    123-02.05-20.0418/11-II-B
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    Abschnitt V: Auftragsvergabe
    V.1)  Tag der Zuschlagsentscheidung:
    10.2.2012
    V.2)  Angaben zu den Angeboten
    Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
    V.3)  Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
    Zuschlag erteilt wurde
    Ingenieurbüro Klaas Schlenkermann
    Bei der Doppeleiche 4a
    22880 Wedel
    DEUTSCHLAND
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.3)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
    Villemombler Str. 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 22894990
    Fax: +49 2289499163
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
    gelten die Bestimmungen aus § 101 b und § 107 GWB.
    Die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 GWB kann nur
    festgestellt werden, wenn sie - nach erfolgter Rüge gegenüber dem
    Auftraggeber - im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht wird. Die Frist
    zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach
    Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
    Europäischen Union.
    Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Ziffer 4 GWB innerhalb von
    15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, dass diese
    der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im
    Bundeskartellamt zu stellen.
    VI.4)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    13.2.2012
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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