Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - D-Bonn Dienstleistungen in Verbindung mit Software Dokument Nr...: 52679-2012 (ID: 2012021704080028611) Veröffentlicht: 17.02.2012 Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ingenieurbüro Klaas Schlenkermann Bei der Doppeleiche 4a 22880 Wedel DEUTSCHLAND * Bekanntmachung vergebener Aufträge Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn DEUTSCHLAND Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.ble.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstige: Landwirtschaft und Ernährung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Beratungs- und Dienstleistungen im Rahmen des satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems (VMS) und bei der Einführung und Betreuung des elektronischen Logbuchs gemäß der VO EG Nr. 1224/09 des Rates vom 20.11.2009. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Teils beim Auftragnehmer vor Ort (Wedel), teils beim Auftraggeber in Hamburg vor Ort oder ggf. an dritten Orten, soweit der Auftraggeber dies für notwendig erachtet. NUTS-Code II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Vertragsgegenstand ist die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in allen in seinen Verantwortungsbereich fallenden technischen Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit der satellitengestützten Fischereiüberwachung und bei der Einführung des elektronischen Logbuches. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 72260000 Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG 1) Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 123-02.05-20.0418/11-II-B IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 10.2.2012 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ingenieurbüro Klaas Schlenkermann Bei der Doppeleiche 4a 22880 Wedel DEUTSCHLAND Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen aus § 101 b und § 107 GWB. Die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie - nach erfolgter Rüge gegenüber dem Auftraggeber - im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht wird. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt zu stellen. VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.2.2012 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de