Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - D-Hannover
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 236895-2010 (ID: 2010081004113525068)
Veröffentlicht: 10.08.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
Kurt-Schumacher-Straße 5
z. H. Ralf Hoopmann
30159 Hannover
DEUTSCHLAND
Tel. +49 51153333-0
E-Mail: dieselnetz@lnvg.de
Fax +49 51153333-299
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.lnvg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Sonstiges Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Ja
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Ausschreibung von SPNV-Leistungen im "Diesel-Netz 2011".
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 18
Hauptort der Dienstleistung SPNV-Linien:
Bremerhaven Buxtehude; Cuxhaven Bremerhaven; Bremen Uelzen; Buchholz
Hannover; Bünde Hildesheim Bodenburg.
NUTS-Code DE9
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen
Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit
für die Netze "Weser-Elbe" (Bremerhaven Buxtehude; Cuxhaven
Bremerhaven) und "Weser-/Lammetalbahn" (Bünde Hildesheim Bodenburg)
beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im
Dezember 2011. Die Vertragslaufzeit für das Netz "Heidekreuz" (Bremen
Uelzen; Buchholz Hannover) beträgt 8 Jahre und beginnt ebenfalls mit dem
internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2011. Die zur
Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge des Herstellers Alstom sowie
je nach zu vergebendem Los bestimmte Leistungen der präventiven und
korrektiven Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge stellt die LNVG dem
Auftragnehmer bei.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60210000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein
II.1.8) Aufteilung in Lose
Ja
sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
Lose
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Ca. 5 300 000 Zugkilometer pro Jahr.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Die Verdingungsunterlagen sehen die Abgabe
eines Angebotes für Eventualpositionen vor. Eventualpositionen sind
"Angebotsbausteine", deren Annahme sich die Auftraggeber mit der
Zuschlagserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt während der
Vertragslaufzeit vorbehalten:
Erhöhung der Zugbegleitquote von 40 auf 70 % pro Jahr,
Erhöhung der Zugbegleitquote von 70 auf 100 % pro Jahr.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 120 (ab Auftragsvergabe)
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-Nr.: 1
BEZEICHNUNG: Weser-Elbe
1) KURZE BESCHREIBUNG
SPNV-Leistungen auf den Linien Bremerhaven Bremervörde Buxtehude sowie
Cuxhaven Bremerhaven.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
60210000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 1 400 000 Zugkilometer pro Jahr.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS
Laufzeit in Monaten 120 (ab Auftragsvergabe)
LOS-Nr.: 2
BEZEICHNUNG: Heidekreuz
1) KURZE BESCHREIBUNG
SPNV-Leistungen auf den Linien Bremen Soltau Uelzen sowie Buchholz
Soltau Bennemühlen Hannover Hbf.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
60210000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 2 600 000 Zugkilometer pro Jahr.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS
Laufzeit in Monaten 96 (ab Auftragsvergabe)
LOS-Nr.: 3
BEZEICHNUNG: Weser-/Lammetalbahn
1) KURZE BESCHREIBUNG
SPNV-Leistungen auf der Linie Bünde Löhne Hameln Hildesheim Hbf
Bodenburg.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
60210000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 1 400 000 Zugkilometer pro Jahr.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS
Laufzeit in Monaten 120 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber gegen den
Auftragnehmer wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung seiner
Leistungspflichten und zur Absicherung der von den Auftragebern
geleisteten Abschlagszahlungen erbringt der Auftragnehmer hinreichende
Sicherheiten. Dabei hat er die Wahl zwischen der Abgabe eines notariellen
Schuldanerkenntnisses mit Unterwerfungsklausel, der Hinterlegung von Geld
oder dem Stellen einer Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen
geregelt.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon
ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter
Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften
führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass
der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche
für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen
(Geschäftsführer, Vorstand):
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und
keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens
vorliegen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn:
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig
festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten
aus dem Arbeitsschutzrecht,
im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene
Vorschriften,
Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem
Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und
steuerrechtliche Pflichten,
die Umwelt schützende Vorschriften und
sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche
Pflichten
vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die oben genannten
Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des
Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Auch die Eigenerklärung zu lit. a)
muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
(Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer
hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können
die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitbescheinigungen und/oder
Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind,
vorlegen.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind
auch Ausdrucke aus dem elektroni-schen Handelsregister
(www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem
Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische
Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische
Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende
Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu
erbringen;
d) Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters;
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die in diesem Abschnitt genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht
vor dem 1.5.2010 datieren.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche
Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Bieter hat seine
finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der
letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des
Bieters
oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder
einer gesellschafts-vertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine
freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem
fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag
vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder
freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und
Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des
Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen
oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine
freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine
rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand
und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem
fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag
vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem
fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche
Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch
freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen
für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen
Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der
Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse
Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen,
ggf. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten,
Grund-pfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie
Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters
für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche
zusätzliche Angaben zu machen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die
Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über
das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr soweit nach den obigen
Ausführungen vorzulegen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht
fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des
Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige
Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig
sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden
gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung
der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur
Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland
auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für
seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine
Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für
das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der
Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine
Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit
aufgenommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht
das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet (hierfür
ist das Formblatt in Anlage B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen).
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter in der Vergangenheit
zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines
beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer
Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren (hierfür
ist das Formblatt in Anlage B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen).
d) Vorlage einer Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die in diesem Abschnitt unter lit. a) bis d) genannten Erklärungen dürfen
nicht vor dem 1. Mai 2010 datieren.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der
hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der
Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel
verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß
abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können
während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft
werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie
folgt:
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6
Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese
nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9
AEG;
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren
erbrachte Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen
Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten
Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im
SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang
bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert);
c) alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der
Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine
Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung
benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c)) ist
durch eine Eigenerklärung darzustellen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf
einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen
Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit
dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten
Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch
Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit dem Dritten, die dieser nicht
einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die
Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten
verfügen kann.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Bieter müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach §
6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
P2.1211
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
30.8.2010 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 100,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Übersendung eines Verrechnungsschecks oder
Überweisung an die LNVG.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
25.10.2010 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 28.2.2011
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25.10.2010 - 12:00
Ort
LNVG, Hannover.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Angabe "120 Monate" unter II.3. gilt nur für die Lose "Weser-Elbe" und
"Weser-/Lammetalbahn", für das Los "Heidekreuz" ist eine Vertragslaufzeit
von 96 Monaten vorgesehen.
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu
führen.
Mit Abforderung der Vergabeunterlagen haben die Bewerber eine zentrale für
die gesamte Angebotsfrist gültige E-Mail-Adresse anzugeben, an die die
LNVG sämtliche weitere Korrespondenz senden wird. Um Missbrauch zu
verhindern, wird die LNVG sämtliche Eingangsbestätigungen und
Bewerberinformationen wie z.B. Antworten auf Rückfragen ausschließlich an
diese vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse und nicht an weitere im Laufe
des Verfahrens verwendete E-Mail-Absender-Adressen versenden.
Die Vergabe wird als Öffentliche Ausschreibung durchgeführt und erfolgt
nach Maßgabe der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009;
ber. BAnz Nr. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von
Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt (Kategorie 18:
Eisenbahnen), finden lediglich die Vorschriften des 1. Abschnitts, mit
Ausnahme von § 7, sowie zusätzlich § 8 EG, § 15 EG Abs. 10 und § 23 EG
VOL/A 2009 Anwendung (vgl. § 4 Abs. 4 VgV n.F.). Die unter Ziffer IV.1)
"Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur
vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als
unvollständig zurückweisen würde.
Weitere Auftraggeber:
Freie Hansestadt Bremen, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa,
Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen
Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169
Hannover
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Friedrich-Ebert-Str. 19, 59425
Unna
Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung für die in Rede stehende
Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der oben unter
Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf
deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen
handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern
aus den genannten Passagen nichts hiervon Abweichendes folgt.
Die genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend.
Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein,
soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist.
Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht
erforderlich.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie
den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und
Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
Unterlagen auffordern.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche
Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder
der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der
Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese
Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist
mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein
Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung abzugeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote (19 VOL/A).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Fax +49 413115-2943
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102
ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie in den §§ 17 ff.
VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 107 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt..
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
5.8.2010
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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