Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - D-Hannover
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 236895-2010 (ID: 2010081004113525068)
Veröffentlicht: 10.08.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
    Kurt-Schumacher-Straße 5
    z. H. Ralf Hoopmann
    30159 Hannover
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 51153333-0
    E-Mail: dieselnetz@lnvg.de
    Fax +49 51153333-299
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.lnvg.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Regional- oder Lokalbehörde
    Sonstiges Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Ja
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Ausschreibung von SPNV-Leistungen im "Diesel-Netz 2011".
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 18
    Hauptort der Dienstleistung SPNV-Linien:
    Bremerhaven  Buxtehude; Cuxhaven  Bremerhaven; Bremen  Uelzen; Buchholz
     Hannover; Bünde  Hildesheim  Bodenburg.
    NUTS-Code DE9
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen
    Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit
    für die Netze "Weser-Elbe" (Bremerhaven  Buxtehude; Cuxhaven 
    Bremerhaven) und "Weser-/Lammetalbahn" (Bünde  Hildesheim  Bodenburg)
    beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im
    Dezember 2011. Die Vertragslaufzeit für das Netz "Heidekreuz" (Bremen 
    Uelzen; Buchholz  Hannover) beträgt 8 Jahre und beginnt ebenfalls mit dem
    internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2011. Die zur
    Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge des Herstellers Alstom sowie
     je nach zu vergebendem Los  bestimmte Leistungen der präventiven und
    korrektiven Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge stellt die LNVG dem
    Auftragnehmer bei.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    60210000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Nein
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Ja
    sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
    Lose
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Ca. 5 300 000 Zugkilometer pro Jahr.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Die Verdingungsunterlagen sehen die Abgabe
    eines Angebotes für Eventualpositionen vor. Eventualpositionen sind
    "Angebotsbausteine", deren Annahme sich die Auftraggeber mit der
    Zuschlagserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt während der
    Vertragslaufzeit vorbehalten:
     Erhöhung der Zugbegleitquote von 40 auf 70 % pro Jahr,
     Erhöhung der Zugbegleitquote von 70 auf 100 % pro Jahr.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
    Dauer in Monaten 120 (ab Auftragsvergabe)
    ANGABEN ZU DEN LOSEN
    LOS-Nr.: 1
    BEZEICHNUNG: Weser-Elbe
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    SPNV-Leistungen auf den Linien Bremerhaven  Bremervörde  Buxtehude sowie
    Cuxhaven  Bremerhaven.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    60210000
    3)	MENGE ODER UMFANG
    Ca. 1 400 000 Zugkilometer pro Jahr.
    4)	ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
    AUFTRAGS
    Laufzeit in Monaten 120 (ab Auftragsvergabe)
    LOS-Nr.: 2
    BEZEICHNUNG: Heidekreuz
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    SPNV-Leistungen auf den Linien Bremen  Soltau  Uelzen sowie Buchholz 
    Soltau  Bennemühlen  Hannover Hbf.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    60210000
    3)	MENGE ODER UMFANG
    Ca. 2 600 000 Zugkilometer pro Jahr.
    4)	ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
    AUFTRAGS
    Laufzeit in Monaten 96 (ab Auftragsvergabe)
    LOS-Nr.: 3
    BEZEICHNUNG: Weser-/Lammetalbahn
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    SPNV-Leistungen auf der Linie Bünde  Löhne  Hameln  Hildesheim Hbf 
    Bodenburg.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    60210000
    3)	MENGE ODER UMFANG
    Ca. 1 400 000 Zugkilometer pro Jahr.
    4)	ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
    AUFTRAGS
    Laufzeit in Monaten 120 (ab Auftragsvergabe)
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber gegen den
    Auftragnehmer wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung seiner
    Leistungspflichten und zur Absicherung der von den Auftragebern
    geleisteten Abschlagszahlungen erbringt der Auftragnehmer hinreichende
    Sicherheiten. Dabei hat er die Wahl zwischen der Abgabe eines notariellen
    Schuldanerkenntnisses mit Unterwerfungsklausel, der Hinterlegung von Geld
    oder dem Stellen einer Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen
    geregelt.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Ja
    Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon
    ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter
    Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften
    führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden
    und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass
    der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
    beachtet.
    Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche
    für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen
    (Geschäftsführer, Vorstand):
    a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und
    keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens
    vorliegen.
    Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn:
    b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig
    festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
     arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten
    aus dem Arbeitsschutzrecht,
     im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene
    Vorschriften,
     Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem
    Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
     sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und
    steuerrechtliche Pflichten,
     die Umwelt schützende Vorschriften und
     sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche
    Pflichten
    vorliegen.
    Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die oben genannten
    Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des
    Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Auch die Eigenerklärung zu lit. a)
    muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
    (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer
    hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können
    die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitbescheinigungen und/oder
    Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind,
    vorlegen.
    Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
    c) einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
    Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind
    auch Ausdrucke aus dem elektroni-schen Handelsregister
    (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem
    Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische
    Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische
    Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende
    Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu
    erbringen;
    d) Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters;
    e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben
    und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
    Die in diesem Abschnitt genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht
    vor dem 1.5.2010 datieren.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
    gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber
    anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
    Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
    erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche
    Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Bieter hat seine
    finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
    a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der
    letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des
    Bieters
    oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder
    einer gesellschafts-vertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine
    freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
     Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem
    fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag
    vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
     Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder
    freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und
    Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und
    Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des
    Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
    oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen
    oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine
    freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine
    rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand
    und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
     Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem
    fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag
    vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem
    fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche
    Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch
    freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
     Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen
    für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen
    Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
    (i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der
    Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
    (ii) Eigenkapital;
    (iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse
    Verbindlichkeiten;
    (iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen,
    ggf. Negativerklärung;
    (v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten,
    Grund-pfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
    (vi) Ergebnis des Unternehmens;
    (vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und
    Bewertungsgrundsätze.
    Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie
    Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen
    entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters
    für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche
    zusätzliche Angaben zu machen.
    Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die
    Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über
    das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr  soweit nach den obigen
    Ausführungen vorzulegen  zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht
    fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
    In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten
    abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des
    Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige
    Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
    Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden
    gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig
    sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden
    gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung
    der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur
    Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland
    auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
    Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für
    seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine
    Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für
    das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der
    Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine
    Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit
    aufgenommen hat.
    b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht
    das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
    eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
    abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet (hierfür
    ist das Formblatt in Anlage B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen).
    c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter in der Vergangenheit
    zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der
    Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines
    beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer
    Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren (hierfür
    ist das Formblatt in Anlage B.2.4 der Vergabeunterlagen zu benutzen).
    d) Vorlage einer Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von
    Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
    Die in diesem Abschnitt unter lit. a) bis d) genannten Erklärungen dürfen
    nicht vor dem 1. Mai 2010 datieren.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
    über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der
    hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der
    Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel
    verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß
    abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können
    während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft
    werden.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie
    folgt:
    a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als
    Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6
    Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese
    nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9
    AEG;
    b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren
    erbrachte Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen
    Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten
    Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im
    SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang
    bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert);
    c) alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der
    Erbringung von Leistungen im SPNV.
    Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine
    Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung
    benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c)) ist
    durch eine Eigenerklärung darzustellen.
    Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf
    einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen
    Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit
    dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten
    Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch
    Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit dem Dritten, die dieser nicht
    einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die
    Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten
    verfügen kann.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Ja
    Die Bieter müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der
    Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen
    Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach §
    6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    P2.1211
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    30.8.2010 - 12:00
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig
    Preis 100,00 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Übersendung eines Verrechnungsschecks oder
    Überweisung an die LNVG.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    25.10.2010 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 28.2.2011
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 25.10.2010 - 12:00
    Ort
    LNVG, Hannover.
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Die Angabe "120 Monate" unter II.3. gilt nur für die Lose "Weser-Elbe" und
    "Weser-/Lammetalbahn", für das Los "Heidekreuz" ist eine Vertragslaufzeit
    von 96 Monaten vorgesehen.
    Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu
    führen.
    Mit Abforderung der Vergabeunterlagen haben die Bewerber eine zentrale für
    die gesamte Angebotsfrist gültige E-Mail-Adresse anzugeben, an die die
    LNVG sämtliche weitere Korrespondenz senden wird. Um Missbrauch zu
    verhindern, wird die LNVG sämtliche Eingangsbestätigungen und
    Bewerberinformationen wie z.B. Antworten auf Rückfragen ausschließlich an
    diese vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse und nicht an weitere im Laufe
    des Verfahrens verwendete E-Mail-Absender-Adressen versenden.
    Die Vergabe wird als Öffentliche Ausschreibung durchgeführt und erfolgt
    nach Maßgabe der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für
    Leistungen  Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009;
    ber. BAnz Nr. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von
    Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt (Kategorie 18:
    Eisenbahnen), finden lediglich die Vorschriften des 1. Abschnitts, mit
    Ausnahme von § 7, sowie zusätzlich § 8 EG, § 15 EG Abs. 10 und § 23 EG
    VOL/A 2009 Anwendung (vgl. § 4 Abs. 4 VgV n.F.). Die unter Ziffer IV.1)
    "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur
    vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
    Gemeinschaften die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als
    unvollständig zurückweisen würde.
    Weitere Auftraggeber:
    Freie Hansestadt Bremen, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa,
    Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen
    Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169
    Hannover
    Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Friedrich-Ebert-Str. 19, 59425
    Unna
    Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung für die in Rede stehende
    Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der oben unter
    Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf
    deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen
    handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern
    aus den genannten Passagen nichts hiervon Abweichendes folgt.
    Die genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt
    werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend.
    Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein,
    soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist.
    Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht
    erforderlich.
    Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
    ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
    Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie
    den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und
    Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
    Unterlagen auffordern.
    Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
    Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
    Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche
    Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
    vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit
    einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
    Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder
    der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der
    Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese
    Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der
    fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist
    mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein
    Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
    Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung abzugeben.
    Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
    Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über
    nicht berücksichtigte Angebote (19 VOL/A).
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
    Regierungsvertretung Lüneburg
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    DEUTSCHLAND
    Fax +49 413115-2943
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102
    ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie in den §§ 17 ff.
    VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge).
    Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
    Vergabekammer gemäß §§ 107 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
    Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
    unberührt..
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    5.8.2010
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