Ausschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen - D-Bonn
System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Dokument Nr...: 236716-2010 (ID: 2010081004104410648)
Veröffentlicht: 10.08.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Lieferauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Beschaffungsamt des BMI
    St. Augustiner Str. 86
    Kontakt: ReferatB 7
    z. H. Claus Canisius
    53225 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 22899610-2710
    E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de
    Fax +49 2289910610-2710
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.beschaffungsamt.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
    Kontakt: Beschaffungsamt des BMI -Koordinierungsstelle Beschaffung-
    z. H. B 7.10 - 4801/10/VV: 2DEUTSCHLAND
    Internet: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich erhältlich über die
    e-Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:
    Kontakt: Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des
    Bundes einzureichen, ebenso Anfrage etc.DEUTSCHLAND
    Internet: e-Vergabeplattform des Bundes: www.evergabe-online.de
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Lieferung von Technologie zur Detektion gefährlicher Flüssigkeiten nach
    Methode Typ B.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    Hauptlieferort Verschiedene Dienststellen in der Bundesrepublik
    Deutschland.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 4
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Technologie zur
    Detektion gefährlicher Flüssigkeiten nach Methode Typ B für ca. 100
    Standorte mit je ca. 1 000 Untersuchungen pro Tag an 365 Tagen im Jahr bei
    einer Nutzungsdauer von 10 Jahren sowie Abschluss eines
    Instandhaltungsvertrages sofern erforderlich, Option zur Verlängerung des
    Rahmenvertrages um bis zu 2 Jahre.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    38546000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Ja
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Rahmenvereinbarung für ca. 100 Standorte mit je ca. 1 000 Untersuchungen
    pro Tag an 365 Tagen im Jahr bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für 3
    Jahre.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.2.2011. Ende: 31.1.2013
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des
    Bundesministeriums des Innern (AGB) Verdingungsordnung für Leistungen Teil
    B (VOL/B).
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
    bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen
    Haftung zu verpflichten.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Einzelheiten
    zu den diesbezüglichen Anforderungen sind in den Verdingungsunterlagen
    beschrieben.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in
    einem Insolvenzverfahren befindet; Eigenerklärung "Angaben zur
    Unternehmensgröße und -umsatz";
    Einzelheiten zu den Anforderungen sind in den Verdingungsunterlagen
    beschrieben.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Darstellung der Personaleignung und der Serviceinfrastruktur für die
    spätere Instandhaltung,
    Nachweis von Referenzen, Eigenerklärung zur Teilnahme am derzeit laufenden
    ECAC-Zertifizierungsverfahren Technologie zur Detektion gefährlicher
    Flüssigkeiten nach Methode Typ B, Einverständnis zum Inhalt der Entwürfe
    des Rahmenvertrages und des Instandhaltungsvertrages. Einzelheiten zu den
    Anforderungen sind in den Verdingungsunterlagen beschrieben.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Eigenerklärung zur Teilnahme am derzeit laufenden
    ECAC-Zertifizierungsverfahren Technologie zur Detektion gefährlicher
    Flüssigkeiten nach Methode Typ B.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    B 7.10 - 4801/10/VV: 2
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    20.8.2010 - 16:59
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    27.9.2010 - 11:30
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 31.3.2011
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
    nichtberücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
    Für dieses Vergabeverfahren wird die VOL/A Ausgabe 2006 angewendet.
    Dieses Vergabeverfahren wird zusätzlich freiwillig gemäß § 17a Nummer 4
    VOL/A im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es handelt sich jedoch um ein
    nationales Vergabeverfahren. Es besteht eine Bereichsausnahme gemäß § 100
    Abs.2 d) GWB; dies bedeutet, der 4. Abschnitt des GWB sowie der
    2.Abschnitt der VOL/A werden nicht angewendet. Allein aus technischen
    Gründen wird die Verfahrensart mit "Offenem Verfahren" angegeben;
    tatsächlich handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung gemäß § 3
    Nummer 2 VOL/A. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des 1.
    Abschnittes der VOL/A, Ausgabe 2006.
    Sollten Sie hiergegen Einwände haben, können Sie dies bei in I.1 genannten
    Stelle rügen und danach bei der in VI.4 genannten Stelle einen
    Rechtsbehelf einlegen.
    Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
    bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
    öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
    Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
    ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen. Verstöße, die aufgrund
    der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
    spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
    Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden.
    Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
    wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
    Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
    Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung
    hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und
    die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
    http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie
    unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten
    ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur
    elektronisch abgeben.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
    Tel. +49 2289499-0
    Internet: www.bundeskartellamt.de
    Fax +49 2289499-400
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue
    Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: s. o. unter
    Punkt VI.3.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    6.8.2010
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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