Ausschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen - D-Bonn System zum Aufspüren von Sprengstoffen Dokument Nr...: 236716-2010 (ID: 2010081004104410648) Veröffentlicht: 10.08.2010 * BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Beschaffungsamt des BMI St. Augustiner Str. 86 Kontakt: ReferatB 7 z. H. Claus Canisius 53225 Bonn DEUTSCHLAND Tel. +49 22899610-2710 E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de Fax +49 2289910610-2710 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.beschaffungsamt.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Kontakt: Beschaffungsamt des BMI -Koordinierungsstelle Beschaffung- z. H. B 7.10 - 4801/10/VV: 2DEUTSCHLAND Internet: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich erhältlich über die e-Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kontakt: Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen, ebenso Anfrage etc.DEUTSCHLAND Internet: e-Vergabeplattform des Bundes: www.evergabe-online.de I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen Allgemeine öffentliche Verwaltung Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Lieferung von Technologie zur Detektion gefährlicher Flüssigkeiten nach Methode Typ B. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptlieferort Verschiedene Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 4 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Technologie zur Detektion gefährlicher Flüssigkeiten nach Methode Typ B für ca. 100 Standorte mit je ca. 1 000 Untersuchungen pro Tag an 365 Tagen im Jahr bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren sowie Abschluss eines Instandhaltungsvertrages sofern erforderlich, Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages um bis zu 2 Jahre. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38546000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Rahmenvereinbarung für ca. 100 Standorte mit je ca. 1 000 Untersuchungen pro Tag an 365 Tagen im Jahr bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. II.2.2) Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für 3 Jahre. II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Beginn: 1.2.2011. Ende: 31.1.2013 ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (AGB) Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Einzelheiten zu den diesbezüglichen Anforderungen sind in den Verdingungsunterlagen beschrieben. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet; Eigenerklärung "Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz"; Einzelheiten zu den Anforderungen sind in den Verdingungsunterlagen beschrieben. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Darstellung der Personaleignung und der Serviceinfrastruktur für die spätere Instandhaltung, Nachweis von Referenzen, Eigenerklärung zur Teilnahme am derzeit laufenden ECAC-Zertifizierungsverfahren Technologie zur Detektion gefährlicher Flüssigkeiten nach Methode Typ B, Einverständnis zum Inhalt der Entwürfe des Rahmenvertrages und des Instandhaltungsvertrages. Einzelheiten zu den Anforderungen sind in den Verdingungsunterlagen beschrieben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Eigenerklärung zur Teilnahme am derzeit laufenden ECAC-Zertifizierungsverfahren Technologie zur Detektion gefährlicher Flüssigkeiten nach Methode Typ B. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber B 7.10 - 4801/10/VV: 2 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 20.8.2010 - 16:59 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 27.9.2010 - 11:30 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots Bis 31.3.2011 ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für dieses Vergabeverfahren wird die VOL/A Ausgabe 2006 angewendet. Dieses Vergabeverfahren wird zusätzlich freiwillig gemäß § 17a Nummer 4 VOL/A im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es handelt sich jedoch um ein nationales Vergabeverfahren. Es besteht eine Bereichsausnahme gemäß § 100 Abs.2 d) GWB; dies bedeutet, der 4. Abschnitt des GWB sowie der 2.Abschnitt der VOL/A werden nicht angewendet. Allein aus technischen Gründen wird die Verfahrensart mit "Offenem Verfahren" angegeben; tatsächlich handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Nummer 2 VOL/A. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des 1. Abschnittes der VOL/A, Ausgabe 2006. Sollten Sie hiergegen Einwände haben, können Sie dies bei in I.1 genannten Stelle rügen und danach bei der in VI.4 genannten Stelle einen Rechtsbehelf einlegen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden. Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Tel. +49 2289499-0 Internet: www.bundeskartellamt.de Fax +49 2289499-400 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: s. o. unter Punkt VI.3. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 6.8.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de