Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - D-Dresden Systemberatung und technische Beratung Dokument Nr...: 230837-2010 (ID: 2010080404134323492) Veröffentlicht: 04.08.2010 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Technische Universität Dresden Helmholtzstraße 10 Kontakt: Technische Universität Dresden, SG Zentrale Beschaffung z. H. Sigrid Flade 01069 Dresden DEUTSCHLAND Tel. +49 35146334223 E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de Fax +49 35146337102 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.tu-dresden.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Einrichtung des öffentlichen Rechts Bildung Sonstiges Forschung Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Beratungsleistung zur Ausschreibung der IT-Systemlösung für die Ressourcenverwaltung und für die Studierendenverwaltung. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 11 NUTS-Code DED21 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Technische Universität Dresden strebt eine breite Modernisierung der internen Organisation durch ein integirertes Informationsmanagement an. Dazu soll eine IT-Systemlösung für die Ressourcenverwaltung (Enterprise Resource Planning, ERP) und für die Studierendenverwaltung (Student Lifecycle Management, SLM) beschafft werden. Zur Qualitätssicherung im Ausschreibungsverfahren, zur Begleitung der Entscheidungen und zur Projektleitung bei der Implementierung der Software wird für 2 Jahre (optional für 3 Jahre) eine unabhängige externe Beratungsleistung benötigt. Die Beratungsleistung umfasst das Projektmanagement zur Einführung der IT-Systemlösung für die Resourenverwaltung und für die Studierendenverwaltung. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 72220000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Die Beratung umfasst im Einzelnen die folgenden Aufgaben: Erstellung eines Projektplanes, Ressourcenmanagement, Unterstützungsleistungen bei der Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation, Überprüfung des Anforderungskatalogs, Qualitätssicherung im Ausschreibungsverfahren, Unterstützung bei der Erarbeitung eines Umsetzungs- und Schulungskonzeptes, Planung und Einführung integrierter IT-Systemlösungen, Budget- und Risikomanagement sowie die Optimierung der Leistungsanforderungen in den einzelnen Dialogphasen, Projektleitung bei der Implementierung der Software. ohne MwSt. Spanne von 200 000,00 bis 280 800,00 EUR II.2.2) Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 12 Monaten ist möglich und vom Fortschritt der Einführung der integrierten IT-Systemlösung abhänig. voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe) II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dauer in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe) ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus. Der oder die bevollmächtige(n) Vertreter(in) ist/sind zu benennen. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist bzw. dass dieser Antrag mangels Masse abgeleht worden ist, keine nachweislich schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Nachweis über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage einer Bankauskunft, Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Angabe der Deckungssumme, Vorlage von Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen. Nachweis der Leistungsfähigkeit in Form von Prospekten, Informationsmaterial, Beschreibungen und/oder Fotografien o. ä. über vergleichbare Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Ausführliche Erläuterung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten im ausgeschriebenen Finanzvolumen. Referenzen im Hochschulbereich sollten gesondert ausgewiesen werden. Zertifikate zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die unter III geforderten Nachweise müssen vollständig erbracht werden. Teilnehmer, die die Nachweise nicht vollständig und aktuell einreichen, können nicht berücksichtigt werden. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber Teilnahmeanträge stellen, wird die Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher, finanzieller und technischer Hinsicht benotet. Die Bewerber mit dem daraus ermittelten höchsten Nutzwert werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 1.2-105003/10 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 30.8.2010 - 14:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig DEUTSCHLAND Tel. +49 3419771402 Internet: http://www.ldl.sachsen.de Fax +49 3419771049 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Technische Universität Dresden Helmholzstraße 10 01069 Dresden DEUTSCHLAND E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de Tel. +49 35146334223 Internet: http://www.tu-dresden.de Fax +49 35146337102 VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 30.7.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de