Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - D-Dresden
Systemberatung und technische Beratung
Dokument Nr...: 230837-2010 (ID: 2010080404134323492)
Veröffentlicht: 04.08.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Technische Universität Dresden
    Helmholtzstraße 10
    Kontakt: Technische Universität Dresden, SG Zentrale Beschaffung
    z. H. Sigrid Flade
    01069 Dresden
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 35146334223
    E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de
    Fax +49 35146337102
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.tu-dresden.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Bildung
    Sonstiges Forschung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Beratungsleistung zur Ausschreibung der IT-Systemlösung für die
    Ressourcenverwaltung und für die Studierendenverwaltung.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 11
    NUTS-Code DED21
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Die Technische Universität Dresden strebt eine breite Modernisierung der
    internen Organisation durch ein integirertes Informationsmanagement an.
    Dazu soll eine IT-Systemlösung für die Ressourcenverwaltung (Enterprise
    Resource Planning, ERP) und für die Studierendenverwaltung (Student
    Lifecycle Management, SLM) beschafft werden. Zur Qualitätssicherung im
    Ausschreibungsverfahren, zur Begleitung der Entscheidungen und zur
    Projektleitung bei der Implementierung der Software wird für 2 Jahre
    (optional für 3 Jahre) eine unabhängige externe Beratungsleistung
    benötigt. Die Beratungsleistung umfasst das Projektmanagement zur
    Einführung der IT-Systemlösung für die Resourenverwaltung und für die
    Studierendenverwaltung.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    72220000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Die Beratung umfasst im Einzelnen die folgenden Aufgaben: Erstellung eines
    Projektplanes, Ressourcenmanagement, Unterstützungsleistungen bei der
    Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation, Überprüfung des
    Anforderungskatalogs, Qualitätssicherung im Ausschreibungsverfahren,
    Unterstützung bei der Erarbeitung eines Umsetzungs- und
    Schulungskonzeptes, Planung und Einführung integrierter IT-Systemlösungen,
    Budget- und Risikomanagement sowie die Optimierung der
    Leistungsanforderungen in den einzelnen Dialogphasen, Projektleitung bei
    der Implementierung der Software.
    ohne MwSt.
    Spanne von 200 000,00 bis 280 800,00 EUR
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis
    zu 12 Monaten ist möglich und vom Fortschritt der Einführung der
    integrierten IT-Systemlösung abhänig.
    voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
    Monaten 24 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
    Dauer in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe)
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende
    Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigem Vertreter. Es ist in diesem Fall
    eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
    gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der
    Arbeitsgemeinschaft hinaus. Der oder die bevollmächtige(n) Vertreter(in)
    ist/sind zu benennen.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Auszug aus dem Strafregister oder eine
    gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
    Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass
    sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. dass über das
    Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
    gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist bzw. dass
    dieser Antrag mangels Masse abgeleht worden ist, keine nachweislich
    schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als
    Bewerber in Frage stellen.
    Nachweis über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
    Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
    des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Vorlage einer Bankauskunft, Nachweis über eine
    bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Angabe der
    Deckungssumme, Vorlage von Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren
    Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
    Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
    Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
    bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
    jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten
    Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der
    öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner. Beschreibung
    der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
    Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung,
    insbesondere der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen.
    Nachweis der Leistungsfähigkeit in Form von Prospekten,
    Informationsmaterial, Beschreibungen und/oder Fotografien o. ä. über
    vergleichbare Leistungen.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Ausführliche Erläuterung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten
    im ausgeschriebenen Finanzvolumen. Referenzen im Hochschulbereich sollten
    gesondert ausgewiesen werden.
    Zertifikate zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind bereits mit dem
    Teilnahmeantrag einzureichen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Ja
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
    unter III geforderten Nachweise müssen vollständig erbracht werden.
    Teilnehmer, die die Nachweise nicht vollständig und aktuell einreichen,
    können nicht berücksichtigt werden. Sofern mehr als fünf geeignete
    Bewerber Teilnahmeanträge stellen, wird die Leistungsfähigkeit in
    wirtschaftlicher, finanzieller und technischer Hinsicht benotet. Die
    Bewerber mit dem daraus ermittelten höchsten Nutzwert werden zur Abgabe
    eines Angebotes aufgefordert.
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    1.2-105003/10
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    30.8.2010 - 14:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
    Braustraße 2
    04107 Leipzig
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 3419771402
    Internet: http://www.ldl.sachsen.de
    Fax +49 3419771049
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1)
    Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
    und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
    darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    Technische Universität Dresden
    Helmholzstraße 10
    01069 Dresden
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de
    Tel. +49 35146334223
    Internet: http://www.tu-dresden.de
    Fax +49 35146337102
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    30.7.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de