Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - D-Cottbus
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 219118-2010 (ID: 2010072404111315816)
Veröffentlicht: 24.07.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
    Thiemstraße 111
    z. H. Herrn Krause (Rückfragen bitte ausschließlich schriftlich per
    Telefax, vgl. VI.3.)
    03048 Cottbus
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 355462288
    E-Mail: w.krause@ctk.de
    Fax +49 355463071
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.ctk.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Sonstiges privatrechtlich organisierte, gemeinnützige GmbH im kommunalen
    Eigentum
    Gesundheit
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Architektenleistungen für die Erweiterung des Carl-Thiem-Klinikums in
    Cottbus.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 12
    Hauptort der Dienstleistung Land Brandenburg.
    NUTS-Code DE4
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH ist eine 100 %ige
    Tochtergesellschaft der Stadt Cottbus und Betreiberin des
    Carl-Thiem-Klinikums in Cottbus, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité.
    Die Vergabestelle plant die Erweiterung des Carl-Thiem-Klinikums um einen
    6. Bauabschnitt. Bei diesem handelt es sich um die Häuser 62 und 63 mit
    zentralem Eingangsbauwerk und Mutter-Kind-Zentrum (Aufnahmebereich,
    Klinischer Arztdienst, Untersuchungs- und Behandlungsräume für Frauen- und
    Kinderklinik, 40-Bettenstationen für Mutter- bzw. Kinderklinik,
    Hautechnik, Therapiebereiche) mit 6 Geschossebenen. Nach derzeitiger
    Kostenschätzung ist mit Nettobaukosten von circa 24 000 000 EUR zu
    rechnen.
    Die vorliegende Ausschreibung beschränkt sich ausschließlich auf das
    Leistungsbild Architektur. Fachplanungsleistungen werden hiervon getrennt
    in einem anderen Verfahren vergeben. Die Ausschreibung umfasst ferner
    ausschließlich die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung im
    Sinne der Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 33 HOAI. Angesichts dieses klar
    umrissenen Leistungsumfangs ist der Einsatz von Nachunternehmern nicht
    gewünscht. Die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe,
    die Objektüberwachung und die Objektbetreuung werden gesondert
    ausgeschreiben. Die Projektgruppe Franke/Maslo Architekten BDA, 03046
    Cottbus, Neustädter Straße 6, hat zu dem Projekt bereits die
    Grundlagenermittlung und die Vorplanung erstellt; alle insoweit relevanten
    Unterlagen (Planungsgrundlagen, Vorplanung, Kostenschätzung) werden von
    der Vergabestelle an die für die 2. Verfahrensstufe ausgewählten Büros
    versandt.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    71240000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Ja
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    ohne MwSt. 802 000,00 EUR
    II.2.2)  Optionen
    Nein
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.12.2010. Ende: 30.6.2011
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen nach
    Vertragsschluss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
    Mindestversicherungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden
    sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden nachweisen. Diese
    Versicherungssummen müssen jeweils für mindestens 2 Haftungsfälle pro Jahr
    zur Verfügung stehen (2-fache Maximierung).
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Nur die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
    Sofern sich Biergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot jeweils
    ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
    Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des
    Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Ja
    Architektenvertrag mit u.a. Baukostenobergrenze und spezifischen
    Leistungspflichten für die einzelnen Entwurfsphasen. Dort ebenfalls die
    Vorgabe, auf der vorhandenen Vorplanung aufzubauen.
    Öffentlich-rechtliche Aspekte (insb. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
    wurden bisher nicht geprüft. Dies ist integraler Bestandteil der
    Leistungspflichten!
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Nachfolgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag
    beizufügen:
     Bescheinigung über die Eintragung in eine Architektenliste einer
    Architektenkammer,
     Eigenerklärung des Bewerbers im Original, dass: Über sein Vermögen nicht
    das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
    eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieses mangels Masse
    abgelehnt wurde; er sich nicht in Liquidation befindet; er keine schweren
    Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
    stellen; er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
    der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
    hat; er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug
    auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer
    Übersetzung beizulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung
    amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen
    Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorgenannten
    Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten
    auch für die Darlegungen zur wirtschaftlichen und finanziellen
    Leistungsfähigkeit sowie zur technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber
    aus anderen Mitgliedsstaaten nach Maßgabe von III.2.2 und III.2.3 gelten.
    Der Teilnahmeantrag ist im Original einzureichen. Erklärungen und
    Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu III.2.1, III. 2.2 und
    III.2.3 nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Der
    Auftraggeber behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von
    Originalen zu verlangen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Angaben über den Umsatz in den letzten 3
    abgeschlossenen Geschäftsjahren (2007 bis 2009), soweit er Leistungen
    betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter
    Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
    Aufträgen und unter Angabe des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit
    der Verträge und der Benennung eines Ansprechpartners wie des öffentlichen
    oder privaten Auftraggebers samt Telefonnummer und/oder Einzelerklärungen
    der jeweiligen Auftraggeber, aus denen sich die Leistungen, die Angabe des
    Rechnungswertes, die Laufzeit des Vertrages und eine Telefonnummer
    entnehmen lässt.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards Als Mindeststbedingung erwartet
    die Vergabestelle einen Netto-Mindestumsatz von jährlich 2 500 000 EUR bei
    Bietergemeinschaften/Projektgruppen kann der Nettoumsatz der einzelnen
    Gesellschafter addiert werden.
    Ferner verlangt die Vergabestelle den Nachweis über den Abschluss einer
    Berufshaftpflichtversicherung. Sollten die Summen niedriger als unter
    III.1.1. ausgeführt sein, so ist eine Bereitstellungserklärung der
    Versicherung über die verlangten Versicherungssummen vorzulegen. Eine
    Objektversicherung ist nicht ausreichend und wird von der Vergabestelle
    nicht akzeptiert.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    1. Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams - auch Anzahl der
    Mitarbeiter zum Startzeitpunkt - einschließlich Übersendung der
    Lebensläufe der Mitarbeiter, aus denen deren Qualifikationen, insbesondere
    auch für die Planung von Krankenhausbauten, hervorgehen;
    2. Angabe über die personelle Ausstattung, insbesondere Angaben über die
    Zahl der bei ihnen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
    jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
    Berufsgruppen.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Als Mindeststandard erwartet die Vergabestelle Erfahrungen und Refernzen
    im Bereich der Krankenhausplanung. Es werden nur Bewerber berücksichtigt,
    die diese Erfahrungen vorweisen können. Als Nachweis sind Referenzen
    hierüber innerhalb der letzten 10 Jahre unter Nennung der Auftraggeber
    sowie eines Ansprechpartners, der Projektsumme, der Beschreibung , des
    eingesetzten Personals und der Projektdauer vorzulegen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Ja
    Die Vergabestelle lässt ausschließlich Architekten für dieses Projekt zu
    (§ 19 VOF n.F.). Architekten sind diejenigen, die nach den
    Architektengesetzen der Länder oder entsprechender Regelungen
    ausländischer Staaten berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu
    tragen.
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Ja
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Bewerber sind bereits ausgewählt worden Ja
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
    Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, welche die formalen Anforderungen
    erfüllen, erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde,
    Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen.
    Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
    Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
    zugrundegelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den
    verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote Ja
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    H62+63/P1
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    3.9.2010 - 16:00
    IV.3.5)  Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
    Teilnahme an ausgewählte Bewerber
    17.9.2010
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
    durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber
    geprüft. Es werden bis zu 5 von denen, die sich als geeignet erweisen, in
    einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebots
    aufgefordert. Im Nachgang zur Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den
    Bietern statt. Die Bewerber sind zunächst auf der Grundlage dieser
    Bekanntmachung zur Einreichung ihrer Teilnahmeanträge aufgefordert (= 1.
    Stufe). Die ausgewählten Bewerber erhalten von der Vergabestelle dann die
    Vergabeunterlagen per Post zugeschickt (= 2. Stufe).
    Anfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu richten. Anfragen nach
    Ablauf des 15.8.2010 können voraussichtlich unter Beachtung des
    Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr
    beantwortet werden.
    Die Projektgruppe Franke/Maslo Architekten BDA, Cottbus, hat, wie schon
    oben erwähnt, die Grundlagenermittlung und die Vorplanung erstellt. Sie
    erfüllt die o.g. Eignungskriterien und wird in der 2. Verfahrensstufe zur
    Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um für alle Bieter Gleichbehandlung zu
    gewährleisten, stellt die Vergabestelle sicher, dass die Projektgruppe
    Franke/Maslo keinen Informationsvorsprung gegenüber den anderen Bietern
    hat (§ 4 Abs. 5 VOF). Hierfür werden allen Bietern sämtliche Informationen
    und Unterlagen zur Verfügung oder zur Einsicht bereit gestellt.
    Die Vergabestelle bittet darum, dass Nachfragen ausschließlich schriftlich
    - per Telefax - an die unter I. 1. genannte Kontaktadresse gerichtet
    werden.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und
    Europaangelegenheiten
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 331866-1617/-1719
    Internet: http://www.wirtschaft.brandenburg.de
    Fax +49 331866-1652
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
    das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
    der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114), zuletzt
    geändert durch Art. 13 Abs. 21 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom
    25.5.2009 (BGBl. I S. 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach
    ein Antrag auf Nachprüfungunzulässig, soweit:
    1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt wurden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt wurden;
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
    wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne
    von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie
    spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der
    vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfristen und
    Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    22.7.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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