Ausschreibung: Informationssysteme - D-Frankfurt Informationssysteme Reparatur und Wartung von Personalcomputern Softwarepaket und Informationssysteme Server Branchenspezifisches Softwarepaket Reparatur von Personalcomputern Wartung von Personalcomputern Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten Unterstützungsdienste für Personalcomputer Systemwartung Hardwareberatung Computerunterstützung und -beratung Datendienste Dokument Nr...: 200762-2010 (ID: 2010070904105516130) Veröffentlicht: 09.07.2010 * BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) IT|S|Care - IT-Services für den Gesundheitsmarkt Palleskestraße 1 z. H. Herrn Falk-Alexander Kuntze 65929 Frankfurt DEUTSCHLAND Tel. +49 69300903-878 E-Mail: vergabestelle.ffm@itscare.de Fax +49 69300903-963 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.itscare.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Sonstiges Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesundheit Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Rahmenvertrag über die Lieferung von Hard- und Software inkl. Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen im Client-Server-Umfeld (Los 1) sowie über die Erbringung von Benutzerunterstützungsleistungen (Field-Service) (Los 2). II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf NUTS-Code DE7 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten 2 Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 3 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Hard- und Software sowie über die Erbringung von Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen im Client-Server-Umfeld sowie über die Erbringung von Leistungen der Benutzerunterstützung (Field-Service). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 48810000, 48820000, 48100000, 50321000, 50322000, 50323000, 50324000, 50324100, 72100000, 72600000, 72300000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein II.1.8) Aufteilung in Lose Ja sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere Lose II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Einmalige Verjängerung um 1 Jahr. voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 30 (ab Auftragsvergabe) Zahl der möglichen Verlängerungen 1 voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe) II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dauer in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe) ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-Nr.: 1 BEZEICHNUNG: Lieferung von Hard- und Software sowie die Erbringung von Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen im Client-Server-Umfeld 1) KURZE BESCHREIBUNG Lieferung von Hard- und Software sowie die Erbringung von Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen im Client-Server-Umfeld. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 50320000, 48000000 LOS-Nr.: 2 BEZEICHNUNG: Erbringung von Leistungen der Benutzerunterstützung (Field-Service) 1) KURZE BESCHREIBUNG Erbringung von Leistungen der Benutzerunterstützung (Field-Service). 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 48000000 4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES AUFTRAGS Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2013 LOS-Nr.: 3 BEZEICHNUNG: Kombinationslos aus den Losen 1 und 2 1) KURZE BESCHREIBUNG Sofern der Bieter auf die Lose 1 und 2 ein Angebot abgibt, hat er die Möglichkeit aber nicht die Verpflichtung, ein Angebot auf das Kombinationslos (Los 3) aus den Losen 1 und 2 abzugeben. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 48000000 ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1. Zuverlässigkeit. Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn er die folgenden Nachweise erbringt: a. Eigenerklärung, dass das Unternehmen weder wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften bestraft, noch mit Bußgeld belegt wurde (Anlage L2-01), b. Eigenerklärung, dass der Anbieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Anlage L2-02), c. Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung bzw. für ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigung (maximal 3 Monate alt). Der AG wird den Bieter einmalig gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A auffordern, fehlende Belege und Nachweise binnen einer Frist von 7 Kalendertagen ab Aufforderung nachzuliefern. Bei Nichtvorliegen der Nachweise zu a) bis c) nach Fristablauf wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen. Los 2. Zuverlässigkeit. a) Eigenerklärung, dass das Unternehmen weder wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften bestraft, noch mit Bußgeld belegt wurde (Anlage L2-01), b) Eigenerklärung, dass der Anbieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Anlage L2-02), c) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung bzw. für ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigung (maximal 3 Monate alt). Der Auftraggeber wird den Bieter einmalig gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A auffordern, fehlende Belege und Nachweise binnen einer Frist von 7 Kalendertagen ab Aufforderung nachzuliefern. Bei Nichtvorliegen der Nachweise zu a) bis c) nach Fristablauf wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Folgende Nachweise sind beizulegen: a. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Anbieters weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt noch dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (die Anforderung eines entsprechenden Nachweises bleibt vorbehalten) (Anlage L2-03), b. Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage L2-04), c. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen oder Versicherung, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließt: Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 3 000 000 EUR pro Vertrag, Sachschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag, Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag. Der AG wird den Bieter einmalig gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A auffordern, fehlende Belege und Nachweise binnen einer Frist von 7 Kalendertagen ab Aufforderung nachzuliefern. Bei Nichtvorliegen der Nachweise zu a) bis c) nach Fristablauf wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen. Neben den Nachweisen hat der Bieter noch folgende Angaben zu machen, die bewertet werden (Bewertung s. Kapitel I.3.4): Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten 3 Kalender- bzw. Wirtschaftsjahre, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, Angaben zum Umsatz des Unternehmens, der auf vergleichbare Rahmenverträge entfällt, für die letzten 3 Kalender- bzw. Wirtschaftsjahre, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, Anzahl vergleichbarer Rahmenverträge, die zurzeit vom Bieter abgewickelt werden, Angaben zur Gesamtanzahl der Mitarbeiter für die letzten 3 Kalenderjahre, Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter für die letzten 3 Kalenderjahre, die im Bereich Abwicklung Rahmenverträge tätig sind. Los 2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Anbieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt noch dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (die Anforderung eines entsprechenden Nachweises bleibt vorbehalten) (Anlage L2-02), b) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage L2-03), c) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen oder rechtsverbindliche Erklärung des Bieters, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird: § Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 3 000 000 EUR pro Vertrag. § Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag. § Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag. Der Auftraggeber wird den Bieter einmalig gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A auffordern, fehlende Belege und Nachweise binnen einer Frist von 7 Kalendertagen ab Aufforderung nachzuliefern. Bei Nichtvorliegen der Nachweise zu a) bis c) nach Fristablauf wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen. Neben den oben genannten Nachweisen hat der Bieter noch folgende Angaben zu machen, die bewertet werden (Bewertung siehe Verdingungsunterlagen), d) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens zum Thema Personaldienst-leistungen für die letzten 3 Kalender- bzw. Geschäftsjahre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, e) Angaben über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Kalenderjahren in Ihrem Unternehmen für die Personaldienstleistung beschäftigt waren, f) Anzahl vergleichbarer Rahmenverträge, die zur Zeit vom Bieter abgewickelt werden. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1. Fachliche Technische Leistungsfähigkeit. Folgender Nachweis ist beizulegen: Nachweis, dass der Anbieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, eingetragen ist (maximal 3 Monate alt). Der AG wird den Bieter einmalig gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A auffordern, fehlende Belege und Nachweise binnen einer Frist von 7 Kalendertagen ab Aufforderung nachzuliefern. Bei Nichtvorliegen der Nachweise nach Fristablauf wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen. Der Bieter hat folgende Angaben zu machen, die bewertet werden (Bewertung s. Kapitel I.3.4): a. Angabe von Referenzen über in Art und Umfang vergleichbarer Aufträge (Rahmenverträge), die das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt hat (mindestens 1, maximal 3). Je Referenz sind folgende Angaben erforderlich: Anzahl der pro Jahr gelieferten PCs/Laptops (mind. 1000), Anzahl der pro Jahr gelieferten TFTs (mind. 2000), Anzahl der pro Jahr gelieferten Drucker (mind. 400), Anzahl der pro Jahr gelieferten Server (mind. 20), Anzahl der belieferten Standorte (mind. 10 in mehreren Bundesländern), Auftraggeber, Adresse, Ansprechpartner. Die vorgenannte Anzahl der Geräte dient im Rahmen der Bewertung lediglich kalkulatorischen Zwecken und stellt keine Abnahmeverpflichtung dar. b. Beschreibung von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung von Qualitätsstandards (z.B. Zertifizierungen nach DIN oder ISO). c. Angaben zu betrieblichen Vorkehrungen bzgl. der Einhaltung von allgemeinen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften. Los 2. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit. a) Nachweis, dass der Anbieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, eingetragen ist (maximal 3 Monate alt), b) Vorlage eines Musters, mit der die Mitarbeiter auf die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden (ggf. eingesetzte Merkblätter). Der Auftraggeber wird den Bieter einmalig gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A auffordern, fehlende Belege und Nachweise binnen einer Frist von 7 Kalendertagen ab Aufforderung nachzuliefern. Bei Nichtvorliegen der Nachweise zu a) bis c) nach Fristablauf wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen. Neben dem vorgenannten Nachweis hat der Bieter noch folgende Angaben zu machen, die bewertet werden: c) Benennung von mindestes zwei Referenzen (höchstens aber von drei Referenzen) über Aufträge, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, und die das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre in Deutschland ausgeführt hat. Je Referenz sind folgende Angaben erforderlich: § Auftraggeber, Adresse, Ansprechpartner. § Anzahl der im Rahmen der Personaldienstleistung gestellten Mitarbeiter. § Anzahl der belieferten Standorte (mindestens 15). § Vereinbarte Service Level Agreements (Leistungskennzahlen). § Vertragsstatus sowie eventuell mit dem Projekt verbundene anhängige Rechtverfahren, d) Beschreibung von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung von Qualitätsstandards (z. B. Zertifizierungen nach EN, DIN oder ISO), e) Angaben zu betrieblichen Vorkehrungen bzgl. der Einhaltung von allgemeinen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften. Ausländische Bieter haben gegebenenfalls die entsprechenden Unterlagen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 2010 IC-002424 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 26.7.2010 - 12:00 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 27.8.2010 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots Bis 11.10.2010 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27.8.2010 - 14:00 Ort Frankfurt, Palleskestr. 1. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64278 Darmstadt DEUTSCHLAND Tel. +49 615112-6348/6036 Fax +49 615112-5816/6834 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist die Frist von 15 Tagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB zwingend zu beachten. Hiernach ist der Antrag unzulässig, sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 5.7.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de