Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - D-Rostock
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 170452-2010 (ID: 2010061104115827163)
Veröffentlicht: 11.06.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Hansestadt Rostock
Sankt-Georg-Straße 109 Haus 2
z. H. Holger Rickmann
18055 Rostock
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3813812340
E-Mail: holger.rickmann@rostock.de
Fax +49 3813819103
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.rostock.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock 2011.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 16
NUTS-Code DE803
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Übernahme und Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock 2011.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90514000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Ja
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Sperrmüllverwertung 9 700 t/a.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: Einseitige Option
der Hansestadt Rostock: zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr, bis
spätestens jeweils zum 30.6. des Vorjahres.
Zahl der möglichen Verlängerungen 2.
Zahl der möglichen Verlängerungen 2
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2011
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft gem. VHB-Formblatt 421.
"Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft" in Höhe von 5 % der
Auftragssumme.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Monatliche Abrechnung gem. VOL/B.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder aufzuführen, ein Mitglied als
bevollmächtigtes Mitglied zu benennen sowie die gesamtschuldnerische
Haftung aller Mitglieder verbindlich zu erklären.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auf Anforderung der Vergabestelle: Angaben über
den Bieter gem. Leistungsbeschreibung; Eigenerklärung und Nachweise gem. §
7 Nr. 5 a), b), d) VOL/A; Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auf Anforderung der Vergabestelle: Unterlagen nach
§ 7a Nr. 3 Abs. 1b), Abs. 1c), Abs. 1d) VOL/A,
Urkalkulation in verschlossenem Umschlag.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Jahresumsatz in den letzten
3 Jahren sollte die Jahresangebotssumme nicht unterschreiten oder die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig
nachgewiesen werden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Auf Anforderung der Vergabestelle:
Nachweise gem. § 7a Nr. 3 Abs. 2a), 2b), 2c), 2f, 2g) VOL/A, Angaben und
Verfügungsnachweis über die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) und den
Übergabepunkt innerhalb eines Radius von 20km um den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Abfallschwerpunkt der Hansestadt Rostock
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Sperrmüllverwertung o.
gleichwertige Nachweise.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Verwertungsanlage: Genehmigt und in Betrieb;
Umschlaganlage: Genehmigungsvorbescheid und verbindlicher Bauzeitenplan.
Referenzen: Verwertung des Sperrmülls mindestens eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Zeitraum von 2007-2009.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
13/10/10
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Sonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2010/S 33-047603 vom 17.2.2010
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
16.7.2010
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 10.00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Übergabe der Kopie des Einzahlungsbeleges.
Konto: 1168038.
BLZ: 13070000.
Zahlungsgrund:
P740969 1071A 20053 131010.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
27.7.2010 - 11:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 1.12.2010
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27.7.2010 - 12:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Tel. +49 3855885814
Fax +49 3855885847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S.2114), zuletzt
geändert durch Art. 13 Abs. 21 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom
25.5.2009 (BGBl. I S.1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist
hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann
erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des
Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser
Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet
zurückgewiesen.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er
nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB
sind zwingend zu beachten.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
9.6.2010
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de