Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - D-Rostock
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 170452-2010 (ID: 2010061104115827163)
Veröffentlicht: 11.06.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Hansestadt Rostock
    Sankt-Georg-Straße 109 Haus 2
    z. H. Holger Rickmann
    18055 Rostock
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 3813812340
    E-Mail: holger.rickmann@rostock.de
    Fax +49 3813819103
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.rostock.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Regional- oder Lokalbehörde
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock 2011.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 16
    NUTS-Code DE803
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Übernahme und Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock 2011.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90514000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Ja
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Sperrmüllverwertung 9 700 t/a.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: Einseitige Option
    der Hansestadt Rostock: zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr, bis
    spätestens jeweils zum 30.6. des Vorjahres.
    Zahl der möglichen Verlängerungen 2.
    Zahl der möglichen Verlängerungen 2
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2011
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Vertragserfüllungsbürgschaft gem. VHB-Formblatt 421.
    "Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft" in Höhe von 5 % der
    Auftragssumme.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Monatliche Abrechnung gem. VOL/B.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder aufzuführen, ein Mitglied als
    bevollmächtigtes Mitglied zu benennen sowie die gesamtschuldnerische
    Haftung aller Mitglieder verbindlich zu erklären.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Auf Anforderung der Vergabestelle: Angaben über
    den Bieter gem. Leistungsbeschreibung; Eigenerklärung und Nachweise gem. §
    7 Nr. 5 a), b), d) VOL/A; Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Auf Anforderung der Vergabestelle: Unterlagen nach
    § 7a Nr. 3 Abs. 1b), Abs. 1c), Abs. 1d) VOL/A,
    Urkalkulation in verschlossenem Umschlag.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Jahresumsatz in den letzten
    3 Jahren sollte die Jahresangebotssumme nicht unterschreiten oder die
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig
    nachgewiesen werden.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Auf Anforderung der Vergabestelle:
    Nachweise gem. § 7a Nr. 3 Abs. 2a), 2b), 2c), 2f, 2g) VOL/A, Angaben und
    Verfügungsnachweis über die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) und den
    Übergabepunkt innerhalb eines Radius von 20km um den in der
    Leistungsbeschreibung angegebenen Abfallschwerpunkt der Hansestadt Rostock
    Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Sperrmüllverwertung o.
    gleichwertige Nachweise.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Verwertungsanlage: Genehmigt und in Betrieb;
    Umschlaganlage: Genehmigungsvorbescheid und verbindlicher Bauzeitenplan.
    Referenzen: Verwertung des Sperrmülls mindestens eines
    öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Zeitraum von 2007-2009.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Ja
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    13/10/10
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Sonstige frühere Bekanntmachungen
    Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2010/S 33-047603 vom 17.2.2010
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    16.7.2010
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig
    Preis 10.00 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Übergabe der Kopie des Einzahlungsbeleges.
    Konto: 1168038.
    BLZ: 13070000.
    Zahlungsgrund:
    P740969 1071A 20053 131010.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    27.7.2010 - 11:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 1.12.2010
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 27.7.2010 - 12:00
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammern beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Johannes-Stelling-Straße 14
    19053 Schwerin
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
    Tel. +49 3855885814
    Fax +49 3855885847
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
    das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
    der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S.2114), zuletzt
    geändert durch Art. 13 Abs. 21 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom
    25.5.2009 (BGBl. I S.1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist
    hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit.
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt wurden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt wurden;
    4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann
    erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des
    Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser
    Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet
    zurückgewiesen.
    Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er
    nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
    Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
    Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB
    sind zwingend zu beachten.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    9.6.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de