Ausschreibung: Dienstleistungen im Energiebereich - D-Osnabrück
Dienstleistungen im Energiebereich
Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Beratung im Bereich Energieeinsparung
Dokument Nr...: 109398-2010 (ID: 2010041604061502679)
Veröffentlicht: 16.04.2010
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  Stadt Osnabrück, Bierstraße 28, Fachbereich Finanzen und Controlling,
    attn: Herrn H.-A. Roggenkamp, DEUTSCHLAND-49074Osnabrück. Tel. +49
    541323-4127. E-mail: roggenkamp.h@osnabrueck.de. Fax +49 541323-154127.
    (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 10.4.2010, 2010/S
    70-104457)
    Anstatt:
    IV.1.1) Verfahrensart:
    Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung
    im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den
    Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind).
    Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
    Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
    Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung
    einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
    l) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
    muss es heißen:
    IV.1.1) Verfahrensart:
    Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung
    im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den
    Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind).
    Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
    Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
    Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung
    einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
    l) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
    Die Vergabestelle hat eine direkte Auftragsvergabe an die SWO auf Basis
    der vergaberechtlichen Rechtsprechung vorgenommen. Aufgrund der Erfüllung
    der öffentlichen Aufgabe "Straßenbeleuchtung" finden die Grundsätze des
    Urteils des europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9.6.2009 zur Rechtssache
    C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg, veröffentlicht NZBau 2009, S. 527 ff.;
    NVwZ 2009, S. 898 ff.; VergabeR 2009, S. 738 ff.) entsprechende Anwendung.
    Dies ermöglicht eine Direktvergabe seitens der Stadt Osnabrück an die SWO
    ohne vorherige europaweite Ausschreibung. Die vorliegende Situation ist
    dadurch gekennzeichnet, dass die Beteiligten unter Ausschluss privaten
    Kapitals gemeinsam eine Kooperation zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
    schließen und die Kooperation ausschließlich von Überlegungen und
    Erfordernissen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen
    Interesse liegenden Zielen zusammenhängen. Soweit Beschaffungen am Markt
    erforderlich sind, werden diese unter Beachtung des EU-Vergaberechts durch
    die SWO vorgenommen. Gegenstand und Aufgabe der SWO ist gem. § 2 der
    Satzung insbesondere die Versorgung der Stadt Osnabrück mit
    Energiedienstleistungen. Die Ziele der SWO sind gem. § 3 der Satzung
    gleichrangig auf Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Versorgungssicherheit
    ausgerichtet. Im Rahmen der abzuschließenden Vereinbarungen wird
    ausschließlich die öffentliche Aufgabe der Straßenbeleuchtung
    sichergestellt und eine Kooperation zwischen den beiden öffentlichen
    Auftraggebern zur Gewährleistung dieser ihnen gesetzlich bzw.
    satzungsgemäß obliegenden Aufgabe geschlossen. Die Kooperation basiert auf
    der gemeinsamen Aufgabenerfüllung in der Vergangenheit, die künftig in
    enger Kooperation fortgesetzt wird. Die Vertragsparteien werden beide
    daran mitwirken, dass die Aufgabe der Straßenbeleuchtung entsprechend den
    gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich erfüllt wird. Sichergestellt
    ist weiter durch die Vereinbarung, dass die SWO nur die ihr tatsächlich
    durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten erhält. Die SWO betätigt
    sich im Bereich der Lichtlieferung nicht auf dem allgemeinen Markt,
    sondern erbringt diese Leistung ausschließlich für die Stadt Osnabrück.
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