Ausschreibung: Dienstleistungen im Energiebereich - D-Osnabrück
Dienstleistungen im Energiebereich
Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Beratung im Bereich Energieeinsparung
Dokument Nr...: 109398-2010 (ID: 2010041604061502679)
Veröffentlicht: 16.04.2010
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Stadt Osnabrück, Bierstraße 28, Fachbereich Finanzen und Controlling,
attn: Herrn H.-A. Roggenkamp, DEUTSCHLAND-49074Osnabrück. Tel. +49
541323-4127. E-mail: roggenkamp.h@osnabrueck.de. Fax +49 541323-154127.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 10.4.2010, 2010/S
70-104457)
Anstatt:
IV.1.1) Verfahrensart:
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den
Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind).
Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung
einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
l) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
muss es heißen:
IV.1.1) Verfahrensart:
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die unter den
Buchstaben k) und l) in Anhang D aufgeführt sind).
Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union:
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung
einer Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
l) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Vergabestelle hat eine direkte Auftragsvergabe an die SWO auf Basis
der vergaberechtlichen Rechtsprechung vorgenommen. Aufgrund der Erfüllung
der öffentlichen Aufgabe "Straßenbeleuchtung" finden die Grundsätze des
Urteils des europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9.6.2009 zur Rechtssache
C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg, veröffentlicht NZBau 2009, S. 527 ff.;
NVwZ 2009, S. 898 ff.; VergabeR 2009, S. 738 ff.) entsprechende Anwendung.
Dies ermöglicht eine Direktvergabe seitens der Stadt Osnabrück an die SWO
ohne vorherige europaweite Ausschreibung. Die vorliegende Situation ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Beteiligten unter Ausschluss privaten
Kapitals gemeinsam eine Kooperation zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
schließen und die Kooperation ausschließlich von Überlegungen und
Erfordernissen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen
Interesse liegenden Zielen zusammenhängen. Soweit Beschaffungen am Markt
erforderlich sind, werden diese unter Beachtung des EU-Vergaberechts durch
die SWO vorgenommen. Gegenstand und Aufgabe der SWO ist gem. § 2 der
Satzung insbesondere die Versorgung der Stadt Osnabrück mit
Energiedienstleistungen. Die Ziele der SWO sind gem. § 3 der Satzung
gleichrangig auf Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Versorgungssicherheit
ausgerichtet. Im Rahmen der abzuschließenden Vereinbarungen wird
ausschließlich die öffentliche Aufgabe der Straßenbeleuchtung
sichergestellt und eine Kooperation zwischen den beiden öffentlichen
Auftraggebern zur Gewährleistung dieser ihnen gesetzlich bzw.
satzungsgemäß obliegenden Aufgabe geschlossen. Die Kooperation basiert auf
der gemeinsamen Aufgabenerfüllung in der Vergangenheit, die künftig in
enger Kooperation fortgesetzt wird. Die Vertragsparteien werden beide
daran mitwirken, dass die Aufgabe der Straßenbeleuchtung entsprechend den
gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich erfüllt wird. Sichergestellt
ist weiter durch die Vereinbarung, dass die SWO nur die ihr tatsächlich
durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten erhält. Die SWO betätigt
sich im Bereich der Lichtlieferung nicht auf dem allgemeinen Markt,
sondern erbringt diese Leistung ausschließlich für die Stadt Osnabrück.
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