Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - D-Gießen
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Verwaltungssoftwarepaket
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Software-Implementierung
Software-Wartung und -Reparatur
Bereitstellung von Software
Dokument Nr...: 106840-2010 (ID: 2010041304133313063)
Veröffentlicht: 13.04.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Carlo-Mierendorff-Straße 11
z. H. Projektbüro"ewo21"
35398 Gießen
DEUTSCHLAND
E-Mail: posteingang-ewo21@ekom21.de
Fax +49 561204-2911
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.ekom21.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: ekom21 - Kommunales
Gebietsrechenzentrum Hessen
Carlo-Mierendorff-Straße 11
z. H. Projektbüro"ewo21"
35398 Gießen
DEUTSCHLAND
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Sonstiges Datenverarbeitung, Informationstechnologie- und Kommunikation
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Ja
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Ewo21 - EU/02/10.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 7
NUTS-Code DE
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer
Softwarelösung im Einwohnerwesen (Einwohnermelderegister einschließlich
Wählerverzeichnis, Pass- und Personalausweisbearbeitung) einschließlich
deren Implementierung, Überlassung und Einführung (Installation, Test und
Integration, Bestandsdatenmigration, Schulung) und Pflege sowie weiterer,
damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Von ekom21 angestrebt
und mit ausgeschrieben ist ferner der Abschluss eines
Partnerschaftsvertrags mit dem späteren Auftragnehmer über gemeinsame
Aktivitäten und Entwicklungen im Segment des Einwohnerwesens. Die ekom21 -
Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz
(DV-VerbundG) auf die die für Zweckverbände geltenden Vorschriften des
Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Hessen (KGG) Anwendung
finden. Für ihre Verbandsmitglieder und weitere Kunden, die Landkreise,
Städte und Gemeinden im Bundesland Hessen sowie sonstige öffentliche
Einrichtungen und das Land Hessen erbringt die ekom21 moderne
Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art sowie,
weitere damit im Zusammenhang stehende Leistungen (Staatsanzeiger für das
Land Hessen, Ausgabe Nr. 1-2/2008, S.100ff.). Die von ekom21 betriebenen
zeit- und ausfallkritischen IT-Systeme sind wesentliche Grundlage für das
Geschäft ihrer Verbandsmitglieder und Kunden (zusammen "Bedarfsträger"
genannt).
Neben ekom21 selbst sollen auch ihre Bedarfsträger an den hier
ausgeschriebenen Leistungen partizipieren und ohne Durchführung eines
weiteren förmlichen Vergabeverfahrens als mögliche Nutzer Leistungen aus
dem zu vergebenden Auftrag in Anspruch nehmen können, wobei die
Auftragsdurchführung im Außenverhältnis über die ekom21 erfolgen soll.
Aktuell betreibt die ekom21 im Einwohnerwesen für die Melde-, Pass- und
Personalausweisbehörden ihrer Bedarfsträger das zentrale
Großrechner-Verfahren EWO-Pamela und bedient damit derzeit 386 Meldeämter
mit Daten von insgesamt ca. 5 400 000 Einwohnern, wobei perspektivisch
weitere Bedarfsträger hinzugewonnen werden sollen. Wegen der Umstellung
des Rechenzentrumsbetriebes auf Serverfarmen soll die derzeit eingesetzte
Eigenentwicklung durch eine weiterentwickelte, dem aktuellen Stand der
Technik entsprechende und integrierte Softwarelösung für den Bereich des
Einwohnerwesens fortgeführt werden. Die gesuchte IT-Lösung soll eine
wichtige Basis für eGovernment bilden. Sie muss daher zukunftsfähig und so
gestaltet sein, dass - je nach Bedarf - weitere Leistungsmerkmale einfach
und flexibel ergänzt werden können, um die sich stetig ändernden
Bedürfnisse und Anforderungen der ekom21 und ihrer Bedarfsträger auch
langfristig abbilden zu können. Vornehmliches Ziel ist es, eine auf
Dienste- und Geschäftsprozess-Ebene flexibel steuer- und änderbare
moderne, Service orientierte System-Architektur mit größtmöglicher
Performance bei signifikanter Reduzierung der Kosten im Einwohnerwesen zu
erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist die nahtlose Integration der
gesuchten IT-Lösung in die bestehenden IT-Basissysteme der ekom21 und
ihrer Bedarfsträger. Die im Einwohnerwesen eingesetzten IT-Lösungen sind
als besonders ausfall- und sicherheitskritisch zu bewerten. Die
anzubietende IT-Lösung soll daher auf anerkannten Industriestandards und
Technologien basieren und die für Softwareentwicklung gängigen
Qualitätskriterien und Standards erfüllen. Komplexe und kostenträchtige
Schnittstellen sind möglichst zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat darüber
hinaus die kundenspezifische Anpassungen, Implementierung und Generierung
einer Softwarelösung zur Bearbeitung aller im Bereich einer Meldebehörde
anfallenden Tätigkeiten anzubieten.
Die gesuchte IT-Lösung soll den Bedarfsträgern überwiegend zentral im
Rechenzentrum, alternativ auch über autonome Vor-Ort Lösungen angeboten
werden können. Die geforderte IT-Lösung muss daher in einem Rechenzentrum
gemeinsam für mehrere Meldebehörden wirtschaftlich und performant
betrieben werden können. Unter der Voraussetzungen einer entsprechenden
Sicherung der jeweiligen Bereiche ist dementsprechend die
Mandantenfähigkeit mit einer zentralen Datenhaltung aller Mandanten in
einer Datenbank von herausragender Bedeutung. Von besonderer Bedeutung ist
daneben auch die (Zugangssicherheit). Aktualisierungen der Anwendungslogik
sollen grundsätzlich nicht zur Neuinstallation ggf. erforderlicher
Client-Software beim Bedarfsträger führen. Die anzubietende Softwarelösung
soll internetfähig sein.
Vom späteren Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass eine Ablösung der
Eigenentwicklung EWO-Pamela und Einführung der neuen IT-Lösung
einschließlich aller erforderlichen Komponenten im Wirkbetrieb bei allen
angeschlossenen Bedarfsträgern bis zum 31.12.2013 realisiert wird.
Die ausgeschriebenen Leistungen stellen keine typische Rahmenvereinbarung
im vergaberechtlichen Sinn dar. Auch nach Fertigstellung, Abschluss der
Installationen und Anpassungen der IT-Lösung sind kontinuierliche
Pflegeleistungen und Zusatzleistungen des späteren Auftragnehmers
erforderlich, wobei ein Wechsel der IT-Lösung innerhalb der grundsätzlich
zulässigen Laufzeit von Rahmenvereinbarungen wirtschaftlich nicht sinnvoll
ist und allenfalls aus wichtigem Grund in Betracht kommt. Jedenfalls ist
eine die grundsätzlich zulässige Laufzeit von Rahmenvereinbarungen
übersteigende Vertragslaufzeit auch für die angestrebte Kooperation
wirtschaftlich notwendig. Eine Software im kommunalen Umfeld wird
üblicherweise sehr langfristig (mindestens ca. 7-10 Jahre) verwendet, weil
sich erst dann eine Amortisation der Investitionen einstellt. Der zu
vergebende Auftrag umfasst daher auch die kontinuierliche
Weiterentwicklung und Pflege der angebotenen IT-Lösung durch den späteren
Auftragnehmer nach den Bedürfnissen der ekom21 und ihrer Bedarfsträger.
Die jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere das
für das Land Hessen geltende Melde-, Personalausweis- und Passrecht sowie
alle in Hessen geltenden Wahlgesetze und die damit jeweils verbundenen
Aufgaben sowie die hierzu ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
sind stets vollständig und spätestens mit deren in Kraft treten von der
anzubietenden IT-Lösung abzubilden.
Ausgerichtet an den dargestellten Zielen und dem identifizierten
Erfordernis einer zukünftigen dynamischen (Weiter-)Entwicklung der
Softwarelösung wird von ekom21 eine langfristige und nachhaltige
strategische Partnerschaft mit dem späteren Auftragnehmer angestrebt.
Offen ist derzeit noch die Konzeption, inhaltliche Gestaltung sowie der
Rahmen einer derartigen Partnerschaft. Es soll nicht ausgeschlossen
werden, dass eine gemeinsame Partnerschaft sich perspektivisch als hoch
spezialisierter Lösungspartner im Bereich des Einwohnerwesens platziert.
Die abschließende Entscheidung hierüber sowie die genaueren Planungen sind
dem eigentlichen Verhandlungsverfahren vorbehalten.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72260000, 48219300, 72212000, 72230000, 72263000, 72267000, 72268000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Ja
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Die IT-Lösung soll vor Aufnahme des Wirkbetriebs im Rahmen einer
Pilotphase zunächst nur bei ausgewählten Bedarfsträgern unterschiedlicher
Größenklassen zum Einsatz kommen. Davon unabhängig muss der Auftragnehmer
die Abarbeitung und Aufnahme weiterer Bedarfsträger in den Wirkbetrieb
jederzeit auf Anforderung des Auftraggebers gewährleisten. Detaillierte
Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen, die mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt werden, die dazu
nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Vereinbarung über die gemeinsame strategische
Partnerschaft mit dem späteren Auftragnehmer sowie sukzessive Versorgung
der Bedarfsträger mit der ausgeschriebenen IT-Lösung und damit im
Zusammenhang stehender Leistungen (siehe dazu auch Abschnitt II.1.5 und
II.2.1). Detaillierte Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen,
die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt
werden, die dazu nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Laufzeit in Tagen: 14 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Die geforderten Sicherheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die
mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt werden,
die dazu nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt werden, die dazu
nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften und diesen gleichstehende Bewerbergemeinschaften
werden - sofern nicht ausdrücklich anders formuliert - beide als Bewerber
bezeichnet und finden im Vergabeverfahren nur Berücksichtigung, wenn.
(1) deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift in einer
Aufstellung verbunden mit einer detaillierten Übersicht erfasst sind, aus
der sich ergibt, welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft im
Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungsbestandteile verantwortlich
sein soll und eine Darstellung, aus der sich ergibt, wie die Gemeinschaft
ihre Zusammenarbeit im Fall der Zuschlagserteilung organisieren will
[Formular F1];
(2) eine Bevollmächtigung eines Vertreters mit dem Teilnahmeantrag
vorliegt, der die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Namen aller Mitglieder
vertritt und sich alle Mitglieder der Gemeinschaft für alle im
Zusammenhang mit dem Ausgeschriebenen Auftrag entstehenden
Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten [Formular
F2]; Die Bevollmächtigung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist von jedem
Mitglied einzureichen und hat auf eine einzige natürliche Person zu
lauten;
Ergänzend müssen alle Mitglieder der Bieter-/Bewerbergemeinschaft jeweils
für sich die unter Abschnitt III.2.1 und III.2.2 genannten Angaben,
Unterlagen und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Die in
Abschnitt III.2.3 Ziffer (1) bis (5) geforderten Angaben und Nachweise
sind von jedem Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die
von ihm wahrzunehmenden Aufgaben ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Der Teilnahmeantrag ist durch den bevollmächtigten Vertreter der
Bewerber/Bietergemeinschaft zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
Hinweise in Abschnitt VI.3.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: (1) Die Bewerber haben einen aktuellen
Handelsregisterauszug oder eine vergleichbare Bescheinigung oder Nachweis
des Heimatlandes vorzulegen (jeweils nicht älter als sechs Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags).
(2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 7 Nr. 5
VOL/A Abschnitt 2 vorliegen [Formular F3].
(3) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe im Sinne des § 7a Nr. 2 Abs. 1
VOL/A Abschnitt 2 nicht vorliegen [Formular F4].
(4) Die Bevollmächtigung eines Vertreters, der den Bewerber gegenüber der
Vergabestelle und dem Auftraggeber vertritt [Formular F5]; Die
Bevollmächtigung hat auf eine einzige natürliche Person zu lauten.
(5) Sofern die Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) auf
den Bewerber keine Anwendung finden, eine Eigenerklärung wonach der
Bewerber für den Fall der Zuschlagserteilung zusichert die Vorschriften
des HDSG und ggf. weitere, für die Auftragsdurchführung relevante
Datenschutzbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu befolgen und
einzuhalten, sich der Kontrolle des Hessischen Datenschutzbeauftragten
unterwirft (vgl. § 4 Abs. 3 HDSG) und sich verpflichtet, bei der
auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten das
Datengeheimnis gemäß § 9 HDSG zu wahren [Formular F6];
(5a) Scientology-Erklärung [Formular F6a];
(6) Für den Fall der Zuschlagserteilung die Bereitschaft des Bewerbers,
die von ihm angebotene IT-Lösung nach Maßgabe des jeweils geltenden ekom21
IT-Sicherheitsmanagements mit den IT-Schutzzielen Vertraulichkeit,
Integrität und Verfügbarkeit zu erstellen und fortzuentwickeln [Formular
F7]. Hinweis: Die ekom21 ist ein nach ISO 27001 auf Basis von
IT-Grundschutz zertifiziertes Rechenzentrum (BSI-Zertifizierung). Die
informationstechnischen Anlagen und Lösungen der ekom21 einschließlich der
ausgeschriebenen IT-Lösung müssen entsprechend dieser Vorgaben
implementiert und zertifizierungsfähig sein.
Wichtiger Hinweis:
Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
Hinweise in Abschnitt VI.3.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: (1) Kurze Darstellung des Bewerberunternehmens und
ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit Tätigkeitsschwerpunkten,
Position am Markt, Unternehmensorganisation (Standorte inkl.
Niederlassungen in Deutschland, Struktur, hierarchischer Aufbau etc) sowie
der Angabe, seit wann das Unternehmen bezogen auf die ausgeschriebenen
Leistungen im Markt tätig ist. Die Darstellung ist auf maximal 3 Seiten
DIN A4 in Schriftgröße 12 zu beschränken (Unternehmensdarstellung,
Gewichtungsgrad = 5 %) [Formular F8]. Hinweis: Der Auftraggeber bittet
ausdrücklich darum, darüber hinaus von der Übersendung von
Unternehmensbroschüren und sonstigen allgemeinen Werbemitteln abzusehen.
(2) Angaben im Hinblick auf (a) den Gesamtumsatz des Unternehmens und (b)
den Umsatz für den ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich "Entwicklung
und Implementierung von Software", jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsatzkennzahlen, Gewichtungsgrad (a) = 2
%; Gewichtungsgrad (b ) = 3 %) [Formular F9].
(3) Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angaben darüber, wie viele festangestellte Beschäftigte (ohne
Auszubildende und umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte ) für das
Unternehmen in Deutschland (a) insgesamt sowie (b) im Bereich der
Software-Entwicklung und Pflege, (c) mit entsprechender Erfahrung und
Qualifikation im Second-Level-Support, (d) mit vertieften
Spezialkenntnissen im den Third-Level-Support beschäftigt sind
(Personalkennzahlen, Gewichtungsgrad (a)=1 %, (b)=3 %, (c)=2 %, (d)=2 %)
[Formular F10].
(4) Nachweis (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Einreichung
des Teilnahmeantrags) in deutscher Sprache einer marktüblichen Industrie-
bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
Versicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2.500.000,00 EUR je
Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden verbunden mit der Eigenerklärung, diese für den Fall der
Zuschlagerteilung für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages aufrecht zu
erhalten [Formular F11].
(5) Eigenerklärung des Bewerbers, für den Fall der Zuschlagerteilung nur
Personen bei der späteren Auftragsdurchführung einzusetzen, die in
ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und
Schrift verfügen [Formular F12].
(6) Eigenerklärung zu Nutzungsbeschränkungen (Für den Bewerber gelten
keine die ausgeschriebene IT-Lösung betreffenden Nutzungsbeschränkungen)
[Formular F12a].
(7) Bankerklärung zum Nachweis der Bonität (nicht älter als sechs Monate
zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags)
Wichtiger Hinweis:
Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
Hinweise in Abschnitt VI.3.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
(1) Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten
Leistungen in Form einer Referenzliste (Gewichtungsgrad=60 %), die mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit kurzer Angabe
des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung),
des Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
des Auftragszeitraums und Projektstatus (eigene Arbeiten fertig, in
Prozent),
des Rechnungswertes (ohne Umsatzsteuer),
der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (durchschnittlich und maximal),
der eingesetzten Systemtechnik und IT-Systeme.
Nicht zwingend gefordert ist dabei eine Referenz im Zusammenhang mit der
Entwicklung und/oder Pflege einer Einwohnerwesensoftware. Referenzen im
Bereich des öffentlichen Meldewesens können jedoch höher bewertet werden.
Ein Referenzprojekt kann daher auch zu mehreren der folgenden
Leistungskriterien eingereicht werden:
(a) Erstellung und Pflege von Software
(b) Einführung, Customizing und Anpassung von Software
(c) Installation von Software
(d) Datenmigrationen auf Basis eines Altbestandes unter Einbeziehung
historischer Daten, Installation
(e) Erfahrung mit Oracle- und SQL-Server-Datenbanken und Datenmodellen
(f) Schulungsleistungen
Die Bewerber sollen ihre Rolle in den verschiedenen Projekten so
detailliert beschreiben, dass erkennbar wird, welche Leistungen sie selbst
durchgeführt haben, bei welchen sie mitgewirkt und welche sie überwacht
haben. Bei der Einreichung von mehr als 5 Referenzen erfolgt keine
Berücksichtigung der zusätzlichen Referenzen. Maßgebend sind in einer
Gesamtschau die Qualität und Quantität der eingereichten Referenzen, die
einen Rückschluss auf die Fachkunde des Bewerbers erlauben müssen.
Die Vergabestelle behält sich vor, eine oder mehrere Referenzen zu
überprüfen. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der
Qualität der Ausführung, werden bei diesem Bewerber weitere Referenzen
überprüft. Äußert ein Auftraggeber durchgreifende Vorbehalte bezüglich der
Qualität der Ausführung eines Referenzprojekts, wird diese Referenz
insgesamt nicht gewertet; ergibt sich, dass Angaben zum Referenzprojekt
nicht stimmen, wird der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(2) Darstellung der implementierten Maßnahmen zum unternehmenseigenen
Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement des Bewerbers in Bezug auf (a)
allgemeine Organisation des Qualitätsmanagements inkl.
IT-Sicherheitsmanagement und (b) Methodenkompetenz bei IT-Projekten- und
Projektrisikosteuerung. Der Nachweis kann durch das Beifügen geeigneter
Zertifikate über etablierte Qualitäts- und Projektmanagement Systeme
erbracht werden; ansonsten werden aussagekräftige Darstellungen hierzu
erwartet (Gewichtungsgrad (a)=6 %, (b)=6 %).
(3) Der Bewerber hat den für die gesamte spätere Vertragsabwicklung bis
einschließlich zwei Monate nach Aufnahme des Wirkbetriebs in Aussicht
genommenen weisungsbefugten Projektleiter sowie seinen Vertreter jeweils
unter Angabe seiner Qualifikation, Erfahrung und Verankerung im
Unternehmen des Bewerbers zu benennen (Gewichtungsgrad=10 %, Formular
F13); Hinweis: Für die angegebenen Personen ist ein steckbrieflicher
Lebenslauf (ggf. in anonymisierter aber nach Zuschlagerteilung eindeutig
zuordenbarer, überprüfbarer Form) beizufügen.
(4) Angaben, ob und gegebenenfalls welche Leistungen an Nachunternehmer
vergeben werden sollen; dann sind für den Teilnahmeantrag die in Abschnitt
VI.3 beschriebenen Formalitäten zum Einsatz von Nachunternehmern
einzuhalten.
(5) Eigenerklärung, dass die jeweils von der Bundesdruckerei
bereitgestellten Programmmodule für den Bereich der Personaldokumente
spätestens mit Aufnahme des Echtbetriebs in die ausgeschriebene
Einwohnerwesen-Anwendung funktionsfähig eingebunden werden[Formular F14].
Wichtiger Hinweis:
Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
Hinweise in Abschnitt VI.3.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Die Voraussetzungen ergeben in sachlicher Hinsicht aus § 3a Nr.1 Abs.5
VOL/A und in zeitlicher Hinsicht aus dem Ausnahmecharakter der aktuellen
Wirtschaftslage (siehe dazu: Mitteilung der EU-Kommission vom 19.12.2008 -
IP/08/2040 sowie dem Rundschreiben Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie vom 29. Januar 2009, Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte
und Modernisierung des Landes - Beschleunigung von Investitionen durch
Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge und dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 für das
Bundesland Hessen vom 18.3.2009 - StAnz 14/2009 S. 831).
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl Höchstzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gehen mehr als die geplante Mindestzahl an Teilnahmeanträgen ein erfolgt
eine Reduzierung des Kreises der Bewerber, die zur Abgabe von Angeboten
aufgefordert werden. Nur Bewerber, welche die geforderten Erklärungen und
Nachweise anforderungs- und wahrheitsgemäß abgeben, können als zuverlässig
und damit geeignet betrachtet werden. Die Auswahl der dann noch
verbleibenden Bewerber erfolgt durch Bewertung der unter den Ziffern
III.2.2) und III.2.3) mit einem Gewichtungsgrad versehenen Kriterien. Für
die Bewertung werden ausschließlich die eingereichten Angaben und
Erklärungen der Bewerber zu den Kriterien berücksichtigt. Pro Kriterium,
welches mit einem Gewichtungsgrad versehen ist, werden maximal 5
Bewertungspunkte vergeben und dann mit der angegebenen Prozentzahl
gewichtet. Die auf diese Weise maximal erreichbare Gesamtpunktzahl in Höhe
von 500 Punkten ist die Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien.
Ein Bewerber gilt nur dann insgesamt als geeignet bzw. als ausreichend
fachkundig und leistungsfähig, wenn er mindestens 300 Punkte der
erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielt. Verbleiben nach der Bewertung mehr
als 3 Bewerber so entscheidet das Los.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ewo21 - EU/02/10
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
30.4.2010 - 13:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergabeverfahren um ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Interessierte Unternehmen müssen daher zunächst einen Teilnahmeantrag
einreichen, anhand dessen die Eignung der Bewerber geprüft wird. Erst
danach werden mehrere, nicht notwendig alle, geeigneten Bieter unter
Übersendung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zu den vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und bei seinem
Teilnahmeantrag einzuhaltenden Vorgaben ergehen nachstehende wichtige
Hinweise:
(1) Anforderungen an den Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag ist mit allen Nachweisen, Erklärungen,
Bescheinigungen, Angaben und sonstigen Unterlagen in schriftlicher Form in
1-facher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) und in elektronischer Form,
allgemein [[als PDF-oder TIFF Datei(en)] auf Datenträger bis zu dem unter
Abschnitt IV.3.4) genanntem Termin bei der unter Abschnitt I.1) angegebene
Postadresse in einem verschlossenem, blickdichten Umschlag und unter
Verwendung des Kennzeichnungszettels [Formular F15] einzureichen. Der
Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen sind am Ende bzw. den
dafür vorgesehenen Stellen vom Verfahrensbevollmächtigten (siehe Formular
F2; / Formular F5)zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen. Im
Falle von Ungleichheiten zwischen der schriftlichen Version des
Teilnahmeantrages und der elektronischen Version ist allein die
schriftliche Originalfassung maßgeblich.
Jeder Bewerber darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen, der
einschließlich aller Anlagen in deutscher Sprache abzufassen ist. Der
Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag eine Gliederung voranzustellen, aus
der sich dessen Strukturierung ergibt. Es ist ein Anlagenverzeichnis zu
erstellen. Einzelne Abschnitte sind durch Trennblätter zu separieren. Von
einer festen Heftung/Verbindung ist abzusehen, da die eingerechten
Unterlagen gescannt werden.
Teilnahmeanträge/Angebote von Unternehmen, die unabhängig von ihrer
Rechtsform im Sinne des § 15 Aktiengesetz miteinander verbunden sind,
gelten als Teilnahmeanträge/Angebote eines Bewerbers und werden sämtlich
ausgeschlossen, es sei denn, dass jedes dieser Unternehmen jeweils
nachweisen kann, dass sie bei Würdigung aller relevanten rechtlichen und
tatsächlichen Umstände des Einzelfalles in einem uneingeschränkten
Wettbewerb zueinander stehen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Die Vergabestelle behält sich
vor, unvollständige Teilnahmeanträge, also insbesondere solche, bei denen
geforderte Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig
vorliegen, vom Verfahren auszuschließen.
(2) Nachweise, Bescheinigungen, Erklärungen und Formulare
Sind in dieser Bekanntmachung Formulare genannt, die vom Bewerber für
seinen Teilnahmeantrag zu verwenden sind, kann das jeweils zutreffende
Formular vom Bewerber unter der Internet-Adresse
http://www.ekom21.de/3Kundenservice/Ausschreibung/ewo21/index.html (Rubrik
Info-Portal / Aktuelle Ausschreibungen / Vergabeverfahren ewo21 -
EU/02/10) elektronisch abgerufen werden. Die Formulare sind -bis auf die
erforderlichen Eintragungen- unverändert zu verwenden. Im Falle von
Abweichungen zwischen den Angaben in der Bekanntmachung und den zum Abruf
bereitgestellten Formularen ist allein das letztere maßgeblich.
Erklärungen/Formulare, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben oder
eindeutig ausgefüllt sind, gelten als nicht abgegeben.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen führen grundsätzlich zum
Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. Sofern einzelne Nachweise,
Angaben oder Erklärungen lediglich unvollständig oder missverständlich
sind, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber unter Beachtung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder
Erklärungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
Werden geforderte Nachweise oder Bescheinigungen in dem betreffenden Land
nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung
ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des
betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen
Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt
werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache
sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Die geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen dem Teilnahmeantrag
-sofern nicht ausdrücklich anders angegeben- nicht im Original beigefügt
werden. Die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Erklärungen
und Eigendarstellungen sind jedoch stets im Original einzureichen.
(3) Information und Kommunikation im Teilnahmewettbewerb
Die Unternehmen, die sich um den Auftrag bewerben möchten, können Fragen
und Hinweise zum Vergabeverfahren ausnahmslos per E-Mail in einer
elektronisch weiter verarbeitbaren Form an die in Abschnitt I.1 genannte
Stelle richten. Fragen der Bewerber, die der Kontaktstelle nicht bis 8
Werktage vor Ablauf des in Abschnitt IV.3.8 genannten Schlusstermins für
den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge eingehen, müssen nicht mehr
beantwortet werden. Antworten auf Fragen von allgemeinem Interesse sowie
Änderungen, Ergänzungen, Konkretisierungen oder sonstige Informationen zum
Vergabeverfahren werden ausschließlich unter der Internetadresse
http://www.ekom21.de/3Kundenservice/Ausschreibung/ewo21/index.html (Rubrik
Info-Portal / Aktuelle Ausschreibungen/ Vergabeverfahren ewo21 - EU/02/10)
allgemein verfügbar gemacht. Bewerber werden daher im eigenen Interesse
aufgefordert, sich während des Vergabeverfahrens laufend über diese
Plattform auf Aktualisierungen zu informieren. Spezifische Fragen,
insbesondere personenbezogene und solche die nicht in anonymisierter Form
wiedergegeben werden können, werden vertraulich behandelt und nur
gegenüber dem Anfragenden beantwortet.
(4) Einsatz von Nachunternehmern
Der Bewerber ist im Teilnahmewettbewerb noch nicht verpflichtet,
Nachunternehmer zu benennen, deren Einsatz er bei der Vertragsdurchführung
plant. Der Bewerber darf sich aber die Kapazitäten und Fähigkeiten von
Nachunternehmern zu seinen Gunsten im Teilnahmewettbewerb werten lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
des Bewerbers im Verzeichnis der (Nach-)Unternehmerleistungen [Formulars
F12] benannt ist und darin die vom Nachunternehmer wahrzunehmenden
Aufgaben beschrieben sind. Ferner ist Teilnahmeantrag eine verbindliche
Eigenerklärung beizufügen, wonach der Nachunternehmer seinen Einsatz für
die von ihm zu erbringenden Leistungsanteile rechtsverbindlich zusagt
[Formular F13]. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag die Nachweise
und Erklärungen im Sinne von Abschnitt III.2.1 und III.2.2 vom
Nachunternehmer vorzulegen. Die in Abschnitt III.2.3 in den Ziffern (1)
bis (3) genannte Aufstellungen bzw. Darstellungen sind von den
vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen in Bezug auf die von ihnen
wahrzunehmenden Aufgaben ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Hinsichtlich sonstiger Nachunternehmer, d. h. solcher Nachunternehmer, auf
deren Kapazitäten sich ein Bewerber nicht bereits in seinem
Teilnahmeantrag beruft, sind die entsprechenden Nachweise und
Darstellungen der Nachunternehmer im Sinne Abschnitt III.2.1), III.2.2)
und III.2.3) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass
dieser seinen Einsatz für die von ihm zu erbringenden Leistungsanteile
rechtsverbindlich zusagt im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens auf
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, spätestens bis zur
Zuschlagserteilung.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf :
http://www.had.de/start.php?showpub=SRZ8GHQEKQLLLYQW.
Nachr. HAD-Ref. : 3035/7.
Nachr. V-Nr/AKZ : ewo21 - EU/02/10.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00
Uhr)
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren weist die Vergabestelle rein vorsorglich ausdrücklich auf
die den Bewerber/Bieter treffenden Rügeobliegenheiten und die
Präklusionsregelungen gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist danach unter anderem insbesondere dann unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b
Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Darüber
hinaus sind Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen bei der in
Abschnitt VI.4.3) benannten Stelle zu erhältlich.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00
Uhr)
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
8.4.2010
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de