Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - D-Gießen
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Verwaltungssoftwarepaket
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Software-Implementierung
Software-Wartung und -Reparatur
Bereitstellung von Software
Dokument Nr...: 106840-2010 (ID: 2010041304133313063)
Veröffentlicht: 13.04.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
    Carlo-Mierendorff-Straße 11
    z. H. Projektbüro"ewo21"
    35398 Gießen
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: posteingang-ewo21@ekom21.de
    Fax +49 561204-2911
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.ekom21.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: ekom21 - Kommunales
    Gebietsrechenzentrum Hessen
    Carlo-Mierendorff-Straße 11
    z. H. Projektbüro"ewo21"
    35398 Gießen
    DEUTSCHLAND
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Sonstiges Datenverarbeitung, Informationstechnologie- und Kommunikation
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Ja
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Ewo21 - EU/02/10.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 7
    NUTS-Code DE
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer
    Softwarelösung im Einwohnerwesen (Einwohnermelderegister einschließlich
    Wählerverzeichnis, Pass- und Personalausweisbearbeitung) einschließlich
    deren Implementierung, Überlassung und Einführung (Installation, Test und
    Integration, Bestandsdatenmigration, Schulung) und Pflege sowie weiterer,
    damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Von ekom21 angestrebt
    und mit ausgeschrieben ist ferner der Abschluss eines
    Partnerschaftsvertrags mit dem späteren Auftragnehmer über gemeinsame
    Aktivitäten und Entwicklungen im Segment des Einwohnerwesens. Die ekom21 -
    Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des
    öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz
    (DV-VerbundG) auf die die für Zweckverbände geltenden Vorschriften des
    Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Hessen (KGG) Anwendung
    finden. Für ihre Verbandsmitglieder und weitere Kunden, die Landkreise,
    Städte und Gemeinden im Bundesland Hessen sowie sonstige öffentliche
    Einrichtungen und das Land Hessen erbringt die ekom21 moderne
    Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art sowie,
    weitere damit im Zusammenhang stehende Leistungen (Staatsanzeiger für das
    Land Hessen, Ausgabe Nr. 1-2/2008, S.100ff.). Die von ekom21 betriebenen
    zeit- und ausfallkritischen IT-Systeme sind wesentliche Grundlage für das
    Geschäft ihrer Verbandsmitglieder und Kunden (zusammen "Bedarfsträger"
    genannt).
    Neben ekom21 selbst sollen auch ihre Bedarfsträger an den hier
    ausgeschriebenen Leistungen partizipieren und ohne Durchführung eines
    weiteren förmlichen Vergabeverfahrens als mögliche Nutzer Leistungen aus
    dem zu vergebenden Auftrag in Anspruch nehmen können, wobei die
    Auftragsdurchführung im Außenverhältnis über die ekom21 erfolgen soll.
    Aktuell betreibt die ekom21 im Einwohnerwesen für die Melde-, Pass- und
    Personalausweisbehörden ihrer Bedarfsträger das zentrale
    Großrechner-Verfahren EWO-Pamela und bedient damit derzeit 386 Meldeämter
    mit Daten von insgesamt ca. 5 400 000 Einwohnern, wobei perspektivisch
    weitere Bedarfsträger hinzugewonnen werden sollen. Wegen der Umstellung
    des Rechenzentrumsbetriebes auf Serverfarmen soll die derzeit eingesetzte
    Eigenentwicklung durch eine weiterentwickelte, dem aktuellen Stand der
    Technik entsprechende und integrierte Softwarelösung für den Bereich des
    Einwohnerwesens fortgeführt werden. Die gesuchte IT-Lösung soll eine
    wichtige Basis für eGovernment bilden. Sie muss daher zukunftsfähig und so
    gestaltet sein, dass - je nach Bedarf - weitere Leistungsmerkmale einfach
    und flexibel ergänzt werden können, um die sich stetig ändernden
    Bedürfnisse und Anforderungen der ekom21 und ihrer Bedarfsträger auch
    langfristig abbilden zu können. Vornehmliches Ziel ist es, eine auf
    Dienste- und Geschäftsprozess-Ebene flexibel steuer- und änderbare
    moderne, Service orientierte System-Architektur mit größtmöglicher
    Performance bei signifikanter Reduzierung der Kosten im Einwohnerwesen zu
    erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist die nahtlose Integration der
    gesuchten IT-Lösung in die bestehenden IT-Basissysteme der ekom21 und
    ihrer Bedarfsträger. Die im Einwohnerwesen eingesetzten IT-Lösungen sind
    als besonders ausfall- und sicherheitskritisch zu bewerten. Die
    anzubietende IT-Lösung soll daher auf anerkannten Industriestandards und
    Technologien basieren und die für Softwareentwicklung gängigen
    Qualitätskriterien und Standards erfüllen. Komplexe und kostenträchtige
    Schnittstellen sind möglichst zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat darüber
    hinaus die kundenspezifische Anpassungen, Implementierung und Generierung
    einer Softwarelösung zur Bearbeitung aller im Bereich einer Meldebehörde
    anfallenden Tätigkeiten anzubieten.
    Die gesuchte IT-Lösung soll den Bedarfsträgern überwiegend zentral im
    Rechenzentrum, alternativ auch über autonome Vor-Ort Lösungen angeboten
    werden können. Die geforderte IT-Lösung muss daher in einem Rechenzentrum
    gemeinsam für mehrere Meldebehörden wirtschaftlich und performant
    betrieben werden können. Unter der Voraussetzungen einer entsprechenden
    Sicherung der jeweiligen Bereiche ist dementsprechend die
    Mandantenfähigkeit mit einer zentralen Datenhaltung aller Mandanten in
    einer Datenbank von herausragender Bedeutung. Von besonderer Bedeutung ist
    daneben auch die (Zugangssicherheit). Aktualisierungen der Anwendungslogik
    sollen grundsätzlich nicht zur Neuinstallation ggf. erforderlicher
    Client-Software beim Bedarfsträger führen. Die anzubietende Softwarelösung
    soll internetfähig sein.
    Vom späteren Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass eine Ablösung der
    Eigenentwicklung EWO-Pamela und Einführung der neuen IT-Lösung
    einschließlich aller erforderlichen Komponenten im Wirkbetrieb bei allen
    angeschlossenen Bedarfsträgern bis zum 31.12.2013 realisiert wird.
    Die ausgeschriebenen Leistungen stellen keine typische Rahmenvereinbarung
    im vergaberechtlichen Sinn dar. Auch nach Fertigstellung, Abschluss der
    Installationen und Anpassungen der IT-Lösung sind kontinuierliche
    Pflegeleistungen und Zusatzleistungen des späteren Auftragnehmers
    erforderlich, wobei ein Wechsel der IT-Lösung innerhalb der grundsätzlich
    zulässigen Laufzeit von Rahmenvereinbarungen wirtschaftlich nicht sinnvoll
    ist und allenfalls aus wichtigem Grund in Betracht kommt. Jedenfalls ist
    eine die grundsätzlich zulässige Laufzeit von Rahmenvereinbarungen
    übersteigende Vertragslaufzeit auch für die angestrebte Kooperation
    wirtschaftlich notwendig. Eine Software im kommunalen Umfeld wird
    üblicherweise sehr langfristig (mindestens ca. 7-10 Jahre) verwendet, weil
    sich erst dann eine Amortisation der Investitionen einstellt. Der zu
    vergebende Auftrag umfasst daher auch die kontinuierliche
    Weiterentwicklung und Pflege der angebotenen IT-Lösung durch den späteren
    Auftragnehmer nach den Bedürfnissen der ekom21 und ihrer Bedarfsträger.
    Die jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere das
    für das Land Hessen geltende Melde-, Personalausweis- und Passrecht sowie
    alle in Hessen geltenden Wahlgesetze und die damit jeweils verbundenen
    Aufgaben sowie die hierzu ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
    sind stets vollständig und spätestens mit deren in Kraft treten von der
    anzubietenden IT-Lösung abzubilden.
    Ausgerichtet an den dargestellten Zielen und dem identifizierten
    Erfordernis einer zukünftigen dynamischen (Weiter-)Entwicklung der
    Softwarelösung wird von ekom21 eine langfristige und nachhaltige
    strategische Partnerschaft mit dem späteren Auftragnehmer angestrebt.
    Offen ist derzeit noch die Konzeption, inhaltliche Gestaltung sowie der
    Rahmen einer derartigen Partnerschaft. Es soll nicht ausgeschlossen
    werden, dass eine gemeinsame Partnerschaft sich perspektivisch als hoch
    spezialisierter Lösungspartner im Bereich des Einwohnerwesens platziert.
    Die abschließende Entscheidung hierüber sowie die genaueren Planungen sind
    dem eigentlichen Verhandlungsverfahren vorbehalten.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    72260000, 48219300, 72212000, 72230000, 72263000, 72267000, 72268000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Ja
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Die IT-Lösung soll vor Aufnahme des Wirkbetriebs im Rahmen einer
    Pilotphase zunächst nur bei ausgewählten Bedarfsträgern unterschiedlicher
    Größenklassen zum Einsatz kommen. Davon unabhängig muss der Auftragnehmer
    die Abarbeitung und Aufnahme weiterer Bedarfsträger in den Wirkbetrieb
    jederzeit auf Anforderung des Auftraggebers gewährleisten. Detaillierte
    Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen, die mit der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt werden, die dazu
    nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Vereinbarung über die gemeinsame strategische
    Partnerschaft mit dem späteren Auftragnehmer sowie sukzessive Versorgung
    der Bedarfsträger mit der ausgeschriebenen IT-Lösung und damit im
    Zusammenhang stehender Leistungen (siehe dazu auch Abschnitt II.1.5 und
    II.2.1). Detaillierte Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen,
    die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt
    werden, die dazu nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
    Laufzeit in Tagen: 14 (ab Auftragsvergabe)
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Die geforderten Sicherheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die
    mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt werden,
    die dazu nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter verschickt werden, die dazu
    nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens ausgewählt wurden.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Bietergemeinschaften und diesen gleichstehende Bewerbergemeinschaften
    werden - sofern nicht ausdrücklich anders formuliert - beide als Bewerber
    bezeichnet und finden im Vergabeverfahren nur Berücksichtigung, wenn.
    (1) deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift in einer
    Aufstellung verbunden mit einer detaillierten Übersicht erfasst sind, aus
    der sich ergibt, welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft im
    Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungsbestandteile verantwortlich
    sein soll und eine Darstellung, aus der sich ergibt, wie die Gemeinschaft
    ihre Zusammenarbeit im Fall der Zuschlagserteilung organisieren will
    [Formular F1];
    (2) eine Bevollmächtigung eines Vertreters mit dem Teilnahmeantrag
    vorliegt, der die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Namen aller Mitglieder
    vertritt und sich alle Mitglieder der Gemeinschaft für alle im
    Zusammenhang mit dem Ausgeschriebenen Auftrag entstehenden
    Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten [Formular
    F2]; Die Bevollmächtigung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist von jedem
    Mitglied einzureichen und hat auf eine einzige natürliche Person zu
    lauten;
    Ergänzend müssen alle Mitglieder der Bieter-/Bewerbergemeinschaft jeweils
    für sich die unter Abschnitt III.2.1 und III.2.2 genannten Angaben,
    Unterlagen und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Die in
    Abschnitt III.2.3 Ziffer (1) bis (5) geforderten Angaben und Nachweise
    sind von jedem Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die
    von ihm wahrzunehmenden Aufgaben ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag
    vorzulegen.
    Der Teilnahmeantrag ist durch den bevollmächtigten Vertreter der
    Bewerber/Bietergemeinschaft zu stellen.
    Wichtiger Hinweis:
    Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
    Hinweise in Abschnitt VI.3.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: (1) Die Bewerber haben einen aktuellen
    Handelsregisterauszug oder eine vergleichbare Bescheinigung oder Nachweis
    des Heimatlandes vorzulegen (jeweils nicht älter als sechs Monate zum
    Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags).
    (2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 7 Nr. 5
    VOL/A Abschnitt 2 vorliegen [Formular F3].
    (3) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe im Sinne des § 7a Nr. 2 Abs. 1
    VOL/A Abschnitt 2 nicht vorliegen [Formular F4].
    (4) Die Bevollmächtigung eines Vertreters, der den Bewerber gegenüber der
    Vergabestelle und dem Auftraggeber vertritt [Formular F5]; Die
    Bevollmächtigung hat auf eine einzige natürliche Person zu lauten.
    (5) Sofern die Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) auf
    den Bewerber keine Anwendung finden, eine Eigenerklärung wonach der
    Bewerber für den Fall der Zuschlagserteilung zusichert die Vorschriften
    des HDSG und ggf. weitere, für die Auftragsdurchführung relevante
    Datenschutzbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu befolgen und
    einzuhalten, sich der Kontrolle des Hessischen Datenschutzbeauftragten
    unterwirft (vgl. § 4 Abs. 3 HDSG) und sich verpflichtet, bei der
    auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten das
    Datengeheimnis gemäß § 9 HDSG zu wahren [Formular F6];
    (5a) Scientology-Erklärung [Formular F6a];
    (6) Für den Fall der Zuschlagserteilung die Bereitschaft des Bewerbers,
    die von ihm angebotene IT-Lösung nach Maßgabe des jeweils geltenden ekom21
    IT-Sicherheitsmanagements mit den IT-Schutzzielen Vertraulichkeit,
    Integrität und Verfügbarkeit zu erstellen und fortzuentwickeln [Formular
    F7]. Hinweis: Die ekom21 ist ein nach ISO 27001 auf Basis von
    IT-Grundschutz zertifiziertes Rechenzentrum (BSI-Zertifizierung). Die
    informationstechnischen Anlagen und Lösungen der ekom21 einschließlich der
    ausgeschriebenen IT-Lösung müssen entsprechend dieser Vorgaben
    implementiert und zertifizierungsfähig sein.
    Wichtiger Hinweis:
    Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
    Hinweise in Abschnitt VI.3.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: (1) Kurze Darstellung des Bewerberunternehmens und
    ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit Tätigkeitsschwerpunkten,
    Position am Markt, Unternehmensorganisation (Standorte inkl.
    Niederlassungen in Deutschland, Struktur, hierarchischer Aufbau etc) sowie
    der Angabe, seit wann das Unternehmen bezogen auf die ausgeschriebenen
    Leistungen im Markt tätig ist. Die Darstellung ist auf maximal 3 Seiten
    DIN A4 in Schriftgröße 12 zu beschränken (Unternehmensdarstellung,
    Gewichtungsgrad = 5 %) [Formular F8]. Hinweis: Der Auftraggeber bittet
    ausdrücklich darum, darüber hinaus von der Übersendung von
    Unternehmensbroschüren und sonstigen allgemeinen Werbemitteln abzusehen.
    (2) Angaben im Hinblick auf (a) den Gesamtumsatz des Unternehmens und (b)
    den Umsatz für den ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich "Entwicklung
    und Implementierung von Software", jeweils bezogen auf die letzten 3
    abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsatzkennzahlen, Gewichtungsgrad (a) = 2
    %; Gewichtungsgrad (b ) = 3 %) [Formular F9].
    (3) Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
    Angaben darüber, wie viele festangestellte Beschäftigte (ohne
    Auszubildende und umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte ) für das
    Unternehmen in Deutschland (a) insgesamt sowie (b) im Bereich der
    Software-Entwicklung und Pflege, (c) mit entsprechender Erfahrung und
    Qualifikation im Second-Level-Support, (d) mit vertieften
    Spezialkenntnissen im den Third-Level-Support beschäftigt sind
    (Personalkennzahlen, Gewichtungsgrad (a)=1 %, (b)=3 %, (c)=2 %, (d)=2 %)
    [Formular F10].
    (4) Nachweis (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Einreichung
    des Teilnahmeantrags) in deutscher Sprache einer marktüblichen Industrie-
    bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
    Versicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2.500.000,00 EUR je
    Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für Personen-, Sach- und
    Vermögensschäden verbunden mit der Eigenerklärung, diese für den Fall der
    Zuschlagerteilung für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages aufrecht zu
    erhalten [Formular F11].
    (5) Eigenerklärung des Bewerbers, für den Fall der Zuschlagerteilung nur
    Personen bei der späteren Auftragsdurchführung einzusetzen, die in
    ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und
    Schrift verfügen [Formular F12].
    (6) Eigenerklärung zu Nutzungsbeschränkungen (Für den Bewerber gelten
    keine die ausgeschriebene IT-Lösung betreffenden Nutzungsbeschränkungen)
    [Formular F12a].
    (7) Bankerklärung zum Nachweis der Bonität (nicht älter als sechs Monate
    zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags)
    Wichtiger Hinweis:
    Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
    Hinweise in Abschnitt VI.3.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    (1) Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten
    Leistungen in Form einer Referenzliste (Gewichtungsgrad=60 %), die mit der
    ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit kurzer Angabe
     des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung),
     des Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit
    Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
     des Auftragszeitraums und Projektstatus (eigene Arbeiten fertig, in
    Prozent),
     des Rechnungswertes (ohne Umsatzsteuer),
     der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (durchschnittlich und maximal),
     der eingesetzten Systemtechnik und IT-Systeme.
    Nicht zwingend gefordert ist dabei eine Referenz im Zusammenhang mit der
    Entwicklung und/oder Pflege einer Einwohnerwesensoftware. Referenzen im
    Bereich des öffentlichen Meldewesens können jedoch höher bewertet werden.
    Ein Referenzprojekt kann daher auch zu mehreren der folgenden
    Leistungskriterien eingereicht werden:
    (a) Erstellung und Pflege von Software
    (b) Einführung, Customizing und Anpassung von Software
    (c) Installation von Software
    (d) Datenmigrationen auf Basis eines Altbestandes unter Einbeziehung
    historischer Daten, Installation
    (e) Erfahrung mit Oracle- und SQL-Server-Datenbanken und Datenmodellen
    (f) Schulungsleistungen
    Die Bewerber sollen ihre Rolle in den verschiedenen Projekten so
    detailliert beschreiben, dass erkennbar wird, welche Leistungen sie selbst
    durchgeführt haben, bei welchen sie mitgewirkt und welche sie überwacht
    haben. Bei der Einreichung von mehr als 5 Referenzen erfolgt keine
    Berücksichtigung der zusätzlichen Referenzen. Maßgebend sind in einer
    Gesamtschau die Qualität und Quantität der eingereichten Referenzen, die
    einen Rückschluss auf die Fachkunde des Bewerbers erlauben müssen.
    Die Vergabestelle behält sich vor, eine oder mehrere Referenzen zu
    überprüfen. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der
    Qualität der Ausführung, werden bei diesem Bewerber weitere Referenzen
    überprüft. Äußert ein Auftraggeber durchgreifende Vorbehalte bezüglich der
    Qualität der Ausführung eines Referenzprojekts, wird diese Referenz
    insgesamt nicht gewertet; ergibt sich, dass Angaben zum Referenzprojekt
    nicht stimmen, wird der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    (2) Darstellung der implementierten Maßnahmen zum unternehmenseigenen
    Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement des Bewerbers in Bezug auf (a)
    allgemeine Organisation des Qualitätsmanagements inkl.
    IT-Sicherheitsmanagement und (b) Methodenkompetenz bei IT-Projekten- und
    Projektrisikosteuerung. Der Nachweis kann durch das Beifügen geeigneter
    Zertifikate über etablierte Qualitäts- und Projektmanagement Systeme
    erbracht werden; ansonsten werden aussagekräftige Darstellungen hierzu
    erwartet (Gewichtungsgrad (a)=6 %, (b)=6 %).
    (3) Der Bewerber hat den für die gesamte spätere Vertragsabwicklung bis
    einschließlich zwei Monate nach Aufnahme des Wirkbetriebs in Aussicht
    genommenen weisungsbefugten Projektleiter sowie seinen Vertreter jeweils
    unter Angabe seiner Qualifikation, Erfahrung und Verankerung im
    Unternehmen des Bewerbers zu benennen (Gewichtungsgrad=10 %, Formular
    F13); Hinweis: Für die angegebenen Personen ist ein steckbrieflicher
    Lebenslauf (ggf. in anonymisierter aber nach Zuschlagerteilung eindeutig
    zuordenbarer, überprüfbarer Form) beizufügen.
    (4) Angaben, ob und gegebenenfalls welche Leistungen an Nachunternehmer
    vergeben werden sollen; dann sind für den Teilnahmeantrag die in Abschnitt
    VI.3 beschriebenen Formalitäten zum Einsatz von Nachunternehmern
    einzuhalten.
    (5) Eigenerklärung, dass die jeweils von der Bundesdruckerei
    bereitgestellten Programmmodule für den Bereich der Personaldokumente
    spätestens mit Aufnahme des Echtbetriebs in die ausgeschriebene
    Einwohnerwesen-Anwendung funktionsfähig eingebunden werden[Formular F14].
    Wichtiger Hinweis:
    Weitere Hinweise sowie zum Abruf der genannten Formulare siehe die
    Hinweise in Abschnitt VI.3.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
    Die Voraussetzungen ergeben in sachlicher Hinsicht aus § 3a Nr.1 Abs.5
    VOL/A und in zeitlicher Hinsicht aus dem Ausnahmecharakter der aktuellen
    Wirtschaftslage (siehe dazu: Mitteilung der EU-Kommission vom 19.12.2008 -
    IP/08/2040 sowie dem Rundschreiben Bundesministerium für Wirtschaft und
    Technologie vom 29. Januar 2009, Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
    Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte
    und Modernisierung des Landes - Beschleunigung von Investitionen durch
    Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und
    Dienstleistungsaufträge und dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 für das
    Bundesland Hessen vom 18.3.2009 - StAnz 14/2009 S. 831).
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    geplante Mindestzahl  Höchstzahl 3
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    Gehen mehr als die geplante Mindestzahl an Teilnahmeanträgen ein erfolgt
    eine Reduzierung des Kreises der Bewerber, die zur Abgabe von Angeboten
    aufgefordert werden. Nur Bewerber, welche die geforderten Erklärungen und
    Nachweise anforderungs- und wahrheitsgemäß abgeben, können als zuverlässig
    und damit geeignet betrachtet werden. Die Auswahl der dann noch
    verbleibenden Bewerber erfolgt durch Bewertung der unter den Ziffern
    III.2.2) und III.2.3) mit einem Gewichtungsgrad versehenen Kriterien. Für
    die Bewertung werden ausschließlich die eingereichten Angaben und
    Erklärungen der Bewerber zu den Kriterien berücksichtigt. Pro Kriterium,
    welches mit einem Gewichtungsgrad versehen ist, werden maximal 5
    Bewertungspunkte vergeben und dann mit der angegebenen Prozentzahl
    gewichtet. Die auf diese Weise maximal erreichbare Gesamtpunktzahl in Höhe
    von 500 Punkten ist die Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien.
    Ein Bewerber gilt nur dann insgesamt als geeignet bzw. als ausreichend
    fachkundig und leistungsfähig, wenn er mindestens 300 Punkte der
    erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielt. Verbleiben nach der Bewertung mehr
    als 3 Bewerber so entscheidet das Los.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote Ja
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    ewo21 - EU/02/10
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    30.4.2010 - 13:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergabeverfahren um ein
    Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
    Interessierte Unternehmen müssen daher zunächst einen Teilnahmeantrag
    einreichen, anhand dessen die Eignung der Bewerber geprüft wird. Erst
    danach werden mehrere, nicht notwendig alle, geeigneten Bieter unter
    Übersendung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
    Zu den vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und bei seinem
    Teilnahmeantrag einzuhaltenden Vorgaben ergehen nachstehende wichtige
    Hinweise:
    (1) Anforderungen an den Teilnahmeantrag
    Der Teilnahmeantrag ist mit allen Nachweisen, Erklärungen,
    Bescheinigungen, Angaben und sonstigen Unterlagen in schriftlicher Form in
    1-facher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) und in elektronischer Form,
    allgemein [[als PDF-oder TIFF Datei(en)] auf Datenträger bis zu dem unter
    Abschnitt IV.3.4) genanntem Termin bei der unter Abschnitt I.1) angegebene
    Postadresse in einem verschlossenem, blickdichten Umschlag und unter
    Verwendung des Kennzeichnungszettels [Formular F15] einzureichen. Der
    Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen sind am Ende bzw. den
    dafür vorgesehenen Stellen vom Verfahrensbevollmächtigten (siehe Formular
    F2; / Formular F5)zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen. Im
    Falle von Ungleichheiten zwischen der schriftlichen Version des
    Teilnahmeantrages und der elektronischen Version ist allein die
    schriftliche Originalfassung maßgeblich.
    Jeder Bewerber darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen, der
    einschließlich aller Anlagen in deutscher Sprache abzufassen ist. Der
    Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag eine Gliederung voranzustellen, aus
    der sich dessen Strukturierung ergibt. Es ist ein Anlagenverzeichnis zu
    erstellen. Einzelne Abschnitte sind durch Trennblätter zu separieren. Von
    einer festen Heftung/Verbindung ist abzusehen, da die eingerechten
    Unterlagen gescannt werden.
    Teilnahmeanträge/Angebote von Unternehmen, die  unabhängig von ihrer
    Rechtsform  im Sinne des § 15 Aktiengesetz miteinander verbunden sind,
    gelten als Teilnahmeanträge/Angebote eines Bewerbers und werden sämtlich
    ausgeschlossen, es sei denn, dass jedes dieser Unternehmen jeweils
    nachweisen kann, dass sie bei Würdigung aller relevanten rechtlichen und
    tatsächlichen Umstände des Einzelfalles in einem uneingeschränkten
    Wettbewerb zueinander stehen.
    Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Die Vergabestelle behält sich
    vor, unvollständige Teilnahmeanträge, also insbesondere solche, bei denen
    geforderte Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig
    vorliegen, vom Verfahren auszuschließen.
    (2) Nachweise, Bescheinigungen, Erklärungen und Formulare
    Sind in dieser Bekanntmachung Formulare genannt, die vom Bewerber für
    seinen Teilnahmeantrag zu verwenden sind, kann das jeweils zutreffende
    Formular vom Bewerber unter der Internet-Adresse
    http://www.ekom21.de/3Kundenservice/Ausschreibung/ewo21/index.html (Rubrik
    Info-Portal / Aktuelle Ausschreibungen / Vergabeverfahren ewo21 -
    EU/02/10) elektronisch abgerufen werden. Die Formulare sind -bis auf die
    erforderlichen Eintragungen- unverändert zu verwenden. Im Falle von
    Abweichungen zwischen den Angaben in der Bekanntmachung und den zum Abruf
    bereitgestellten Formularen ist allein das letztere maßgeblich.
    Erklärungen/Formulare, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben oder
    eindeutig ausgefüllt sind, gelten als nicht abgegeben.
    Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen führen grundsätzlich zum
    Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. Sofern einzelne Nachweise,
    Angaben oder Erklärungen lediglich unvollständig oder missverständlich
    sind, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber unter Beachtung des
    Grundsatzes der Gleichbehandlung aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder
    Erklärungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
    Werden geforderte Nachweise oder Bescheinigungen in dem betreffenden Land
    nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung
    ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder
    Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des
    betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen
    Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt
    werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
    die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
    auszustellen. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache
    sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
    Die geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen dem Teilnahmeantrag
    -sofern nicht ausdrücklich anders angegeben- nicht im Original beigefügt
    werden. Die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Erklärungen
    und Eigendarstellungen sind jedoch stets im Original einzureichen.
    (3) Information und Kommunikation im Teilnahmewettbewerb
    Die Unternehmen, die sich um den Auftrag bewerben möchten, können Fragen
    und Hinweise zum Vergabeverfahren ausnahmslos per E-Mail in einer
    elektronisch weiter verarbeitbaren Form an die in Abschnitt I.1 genannte
    Stelle richten. Fragen der Bewerber, die der Kontaktstelle nicht bis 8
    Werktage vor Ablauf des in Abschnitt IV.3.8 genannten Schlusstermins für
    den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge eingehen, müssen nicht mehr
    beantwortet werden. Antworten auf Fragen von allgemeinem Interesse sowie
    Änderungen, Ergänzungen, Konkretisierungen oder sonstige Informationen zum
    Vergabeverfahren werden ausschließlich unter der Internetadresse
    http://www.ekom21.de/3Kundenservice/Ausschreibung/ewo21/index.html (Rubrik
    Info-Portal / Aktuelle Ausschreibungen/ Vergabeverfahren ewo21 - EU/02/10)
    allgemein verfügbar gemacht. Bewerber werden daher im eigenen Interesse
    aufgefordert, sich während des Vergabeverfahrens laufend über diese
    Plattform auf Aktualisierungen zu informieren. Spezifische Fragen,
    insbesondere personenbezogene und solche die nicht in anonymisierter Form
    wiedergegeben werden können, werden vertraulich behandelt und nur
    gegenüber dem Anfragenden beantwortet.
    (4) Einsatz von Nachunternehmern
    Der Bewerber ist im Teilnahmewettbewerb noch nicht verpflichtet,
    Nachunternehmer zu benennen, deren Einsatz er bei der Vertragsdurchführung
    plant. Der Bewerber darf sich aber die Kapazitäten und Fähigkeiten von
    Nachunternehmern zu seinen Gunsten im Teilnahmewettbewerb werten lassen.
    Voraussetzung dafür ist, dass der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
    des Bewerbers im Verzeichnis der (Nach-)Unternehmerleistungen [Formulars
    F12] benannt ist und darin die vom Nachunternehmer wahrzunehmenden
    Aufgaben beschrieben sind. Ferner ist Teilnahmeantrag eine verbindliche
    Eigenerklärung beizufügen, wonach der Nachunternehmer seinen Einsatz für
    die von ihm zu erbringenden Leistungsanteile rechtsverbindlich zusagt
    [Formular F13]. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag die Nachweise
    und Erklärungen im Sinne von Abschnitt III.2.1 und III.2.2 vom
    Nachunternehmer vorzulegen. Die in Abschnitt III.2.3 in den Ziffern (1)
    bis (3) genannte Aufstellungen bzw. Darstellungen sind von den
    vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen in Bezug auf die von ihnen
    wahrzunehmenden Aufgaben ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
    Hinsichtlich sonstiger Nachunternehmer, d. h. solcher Nachunternehmer, auf
    deren Kapazitäten sich ein Bewerber nicht bereits in seinem
    Teilnahmeantrag beruft, sind die entsprechenden Nachweise und
    Darstellungen der Nachunternehmer im Sinne Abschnitt III.2.1), III.2.2)
    und III.2.3) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass
    dieser seinen Einsatz für die von ihm zu erbringenden Leistungsanteile
    rechtsverbindlich zusagt im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens auf
    Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, spätestens bis zur
    Zuschlagserteilung.
    Kostenfreier Download der Unterlagen auf :
    http://www.had.de/start.php?showpub=SRZ8GHQEKQLLLYQW.
    Nachr. HAD-Ref. : 3035/7.
    Nachr. V-Nr/AKZ : ewo21 - EU/02/10.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00
    Uhr)
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
    Vergabeverfahren weist die Vergabestelle rein vorsorglich ausdrücklich auf
    die den Bewerber/Bieter treffenden Rügeobliegenheiten und die
    Präklusionsregelungen gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des
    Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Ein Antrag auf
    Nachprüfung ist danach unter anderem insbesondere dann unzulässig, wenn
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei
    einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b
    Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Darüber
    hinaus sind Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen bei der in
    Abschnitt VI.4.3) benannten Stelle zu erhältlich.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00
    Uhr)
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    8.4.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de