Ausschreibung: Verkauf von Grundstücken - D-Bielefeld
Verkauf von Gebäuden
Verkauf von Grundstücken
Dokument Nr...: 63120-2010 (ID: 2010030304415629987)
Veröffentlicht: 03.03.2010
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  BAUKONZESSION
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesanstalt für
    Immobilienaufgaben, Ravensberger Str. 117, z. Hd. von Herrn Frank Gößling,
    33607 Bielefeld, DEUTSCHLAND. Tel. +49 5215256-126. E-Mail:
    frank.goessling@bundesimmobilien.de. Fax +49 5215256-100.
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: www.bundesimmobilien.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
    Kontaktstellen.
    Anträge sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
    Fasanenstr. 87, z. Hd. von Frau Annette Gutow, Ramona Schneider, 10623
    Berlin, DEUTSCHLAND. Tel. +49 3031813142 / 3031811552. E-Mail:
    verdingung.berlin@bundesimmobilien.de. Fax +49 3031811560. URL:
    www.bundesimmobilien. de.
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
    Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene.
    Wirtschaft und Finanzen.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Verkauf von Teilflächen der ehemaligen Lipperland-Kaserne in Lippstadt.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
    Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
    genannten Erfordernissen
    NUTS-Code: DEA45.
    Hauptausführungsort: Lippstadt.
    II.1.3)  Kurze Beschreibung des Auftrags: Die Bundesanstalt für
    Immobilienaufgaben beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen
    Lipperland-Kaserne in Lippstadt, Mastholter Straße 130, zu verkaufen.
    Die Liegenschaft liegt etwa 5 km von der Innenstadt entfernt und ist über
    die Mastholter Straße und die Ostlandstraße an die Bundesstraße 55
    angeschlossen. Das Kasernengelände ist darüber hinaus gut an den
    öffentlichen Personennahverkehr angebunden.
    Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 414 593 qm. Bebaut ist das
    Gelände mit eingeschossigen Barackenbauten, teilweise 3-geschossigen
    Unterkunftsgebäuden und einem 4-geschossigen Stabsgebäude sowie
    Fahrzeughallen.
    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bietet eine Teilfläche zur Größe
    von ca. 340 000 qm, aufgeteilt in drei Einzelflächen, zur Veräußerung an.
    Die Aufteilung der Flächen und deren Größe finden sich in dem für jede der
    drei Einzelflächen unter www.bundesimmobilien.de abrufbaren Exposé.
    Die Planungsziele und Rahmenbedingungen der Stadt Lippstadt sind für die
    drei Lose des Verkaufsobjektes unterschiedlich. Derzeit besteht für keine
    der Teilflächen den Nutzungsvorstellungen der Stadt Lippstadt
    entsprechendes Bauplanungsrecht. Die Gebiete sind sämtlich als
    Gemeinbedarfsfläche für Verteidigungszwecke ausgewiesen.
    Los A: Logistikpark.
    Auf der nördlichen Fläche soll nach den Zielvorstellungen der Stadt
    Lippstadt ein Logistikpark entstehen. Es ist vorgesehen, dass der Bewerber
    vor einer Änderung der Nutzung des Grundstückes einen städtebaulichen
    Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB mit der Stadt Lippstadt abschließt, der
    insbesondere die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen und die
    Durchführung der späteren Maßnahmen auf Kosten des Erwerbers regelt. Aus
    Sicht der Stadt ist hier ergänzend auch denkbar, ein Aus- und
    Weiterbildungszentrum für Kraftfahrer zu etablieren. Wegen des westlich
    angrenzenden Wohngebietes soll das Gebiet als Industrie- und Gewerbegebiet
    gem. §§ 8, 9 BauNVO ausgewiesen werden, mit dem Schwerpunkt Logistikpark
    bzw. Speditionshof. Unzulässig werden Vergnügungsstätten und
    Einzelhandelsbetriebe sein.
    Los B: Gewerbepark Lipperbruch.
    Der mittlere Grundstücksteil soll als Gewerbe- und Mischgebiet nach §§ 8,
    6 BauNVO ausgewiesen werden. Angestrebt wird dabei eine kleinräumige
    Nutzungsstruktur. Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetriebe werden
    ausgeschlossen. Der Erwerber wird vor einer Änderung der Nutzung des
    Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB mit der
    Stadt Lippstadt abschließen, der insbesondere die Ausarbeitung der
    städtebaulichen Planungen und die Durchführung der späteren Maßnahmen auf
    Kosten des Erwerbers regelt. Im südlichen Bereich des Mischgebietes (im
    Übergang vom Misch- zum Wohngebiet) soll ein öffentlicher Grünzug
    vorgesehen werden. Die Durchführung der Erschließung auf Kosten des
    Erwerbers wird in einem separaten Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB
    geregelt werden.
    Los C: Wohnpark Lipperbruch.
    Auf der südlichen Teilfläche soll - nach Abbruch der vorhandenen Gebäude
    und Entsiegelung der befestigten Flächen durch und auf Kosten des
    Investors - ein Wohnpark entstehen. Vor einer Änderung der Nutzung des
    Grundstückes wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB mit
    dem Investor abgeschlossen werden, der insbesondere die Ausarbeitung der
    städtebaulichen Planungen und die Durchführung der späteren Maßnahmen auf
    Kosten des Erwerbers regelt. Dabei soll im nördlichen Bereich des
    Wohngebietes (im Übergang vom Wohn- zum Mischgebiet) ein öffentlicher
    Grünzug vorgesehen werden. Der Wohnpark soll als allgemeines und reines
    Wohngebiet (östlicher Bereich) nach §§ 4, 3 der BauNVO ausgewiesen werden.
    Dabei wird eine Einzel- und Doppelhausbebauung in einer bis zu
    zweigeschossigen Bauweise angestrebt. Voraussichtlich werden bis zu 70
    Grundstücke umsetzbar sein, die möglichst in zwei Stufen realisiert werden
    sollen. Die einzelnen Bauabschnitte sollen dabei von der Ringstraße aus
    erschlossen werden. In dem Wohnpark werden Tankstellen, Gartenbaubetriebe,
    Anlagen für Verwaltungen sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
    unzulässig sein. Die der Versorgung des Gebietes dienenden kleineren Läden
    (z. B. Kiosk etc.), Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende
    Handwerksbetriebe sollen in den Gebäuden, die aus städtebaulichen Gründen
    erhalten werden sollen, im Schnittpunkt der Mastholter Straße und
    Ringstraße untergebracht werden (südwestlicher Bereich des
    Bebauungsplanes). Die innere öffentliche Erschließung des Geländes ist
    Voraussetzung und in Abstimmung mit den konkreten Nutzungszielen des
    Erwerbers vorzusehen. Hierzu wird mit dem Erwerber ein
    Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB geschlossen werden, nach welchem der
    Erwerber die Kosten der Erschließung tragen muss.
    Weitere Informationen zu den drei Losen können unter
    www.bundesimmobilien.de dem dort abrufbaren Expose entnommen werden.
    II.1.4)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122100,
    70121100.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.1.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: 1. Eigenerklärung, dass die in § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A
    genannten Ausschließungsgründe nicht vorliegen (im abrufbaren Exposé,
    Formblatt F5)
    2. Handels- bzw. Berufsregisterauszug, soweit die Eintragung nach Maßgabe
    der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist (bei ausländischen
    Bewerbern gleichwertige Bescheinigung). Der Nachweis darf nicht älter als
    3 Monate sein (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge).
    III.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
    Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: 1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen
    Geschäftsjahre
    2. Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate, Stichtag: siehe Ziff. III.1.1,
    Nr. 2).
    III.1.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
    erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nur für
    das Los C: Nennung von Referenzen der wesentlichen in den 5 letzten Jahren
    erbrachten Leistungen, die mit den hier zu erbringenden strukturell
    vergleichbar sind (z.B. Entwicklung und Planung von Wohngebieten /
    Wohnanlagen, insbesondere auch im Zusammenhang mit vorherigem Abbruch von
    Aufbauten, auf der zu entwickelnden Fläche). Hierzu ist das dem Exposé
    beiliegende Formblatt F7 zu verwenden).
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  ZUSCHLAGSKRITERIEN: Kaufpreis.
    IV.2)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.2.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    BEOP-O1082-VK-DO-01/10.
    IV.2.2)  Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 28.5.2010 -
    12:00.
    IV.2.3)  Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.2)  SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Der Auftraggeber vergibt die Konzession
    in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
    nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A (2. Abschnitt). Für die Erstellung des
    Teilnahmeantrages sind die dem Exposé beiliegenden Formblätter zu
    verwenden. Das Exposé kann unter www.bundesimmobilien.de abgerufen werden.
    2. Zusätzlich zu seinem Teilnahmeantrag inclusive Anlagen in Papierform
    sollte der Bewerber möglichst auch eine CD-ROM mit den Daten, der in
    Papierform eingereichten, unterschriebenen Teilnahmeantragsunterlagen
    abgeben. Für die Dateien ist einheitlich das Format pdf. zu wählen.
    3. Bietergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1 und III.1.2
    geforderten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen,
    die technische Leistungsfähigkeit muss mindestens durch ein Mitglied der
    Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft
    ist das Formblatt F4 zu verwenden.
    4. Wenn sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen und/oder
    finanziellen Leistungsfähigkeit auf Drittunternehmen (z.B.
    Finanzierungspartner) stützen will, muss er nachweisen, dass ihm die
    technische bzw. wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit des
    Drittunternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in
    geeigneter Weise zur Verfügung steht (z.B. durch eine entsprechende
    Verpflichtungserklärung des Unternehmens). In dem Fall ist das Formblatt
    F8 zu verwenden.
    5. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der
    Aufschrift "NICHT ÖFFNEN - Teilnahmeantrag Lipperlandkaserne Lippstadt,
    BEOP-O1082-VK-DO-01/10" bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle
    (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, z.Hd. Fr. Gutow, Fr. Schneider,
    Fasanenstr. 87, 10623 Berlin) einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es
    auf den Eingang bei der vorstehend genannten Stelle an. E-Mails oder Faxe
    sind nicht zulässig.
    6. Der Auftraggeber ist unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
    berechtigt, im Fall unvollständiger Teilnahmeanträge die fehlenden oder
    nicht vollständig abgegebenen Unterlagen unter Setzung einer kurzen Frist
    nachzufordern. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf dieser Frist nicht
    vollständig sind, werden ausgeschlossen.
    7. Die weiteren Informationen zu dem Projekt erhalten die Bewerber im
    Anschluss an den Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur
    Angebotsabgabe. Es ist vorgesehen, die ausgewählten Bewerber zunächst zur
    Abgabe indikativer Angebote aufzufordern. Anschließend werden
    Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden, wenn die Bieter zur Abgabe
    letztverbindlicher Angebote aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält
    sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken.
    8. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass er sich
    vorbehält, das Verfahren aufzuheben, wenn ein bestimmter Mindestkaufpreis
    für die Grundstücke nicht angeboten wird. Dieser Preis wird in der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe beziffert.
    9. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
    Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
    10. Der Erwerb mehrerer Lose ist zulässig. Dies setzt aber dennoch voraus,
    dass sich der Bewerber um jedes Los einzeln bewirbt. Sämtliche Unterlagen
    sind pro Los einzureichen.
    11. Nebenangebote sind ausgeschlossen.
    12. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Kaufvertrag nur
    mit der natürlichen oder juristischen Person geschlossen wird, die sich
    mit ihrem in diesem Verfahrensstadium einzureichenden Teilnahmeantrag um
    den Auftrag bewirbt. Der Abschluss des Vertrages mit einer nach
    Durchführung des Teilnahmewettbewerbs aber vor Zuschlag gegründeten
    Projektgesellschaft ist ausgeschlossen.
    VI.3)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
    Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn,
    DEUTSCHLAND. Tel. +49 22894990. Fax +49 2289499-163.
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften
    kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten
    Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines
    Nachprüfungsantrages ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3
    GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
    der Antragssteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 14
    Kalendertagen nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem
    Auftraggeber zu rügen.
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntgabe oder in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
    Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines
    Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
    Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
    sein.".
    VI.4)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.2.2010.
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