Ausschreibung: Verkauf von Grundstücken - D-Bielefeld Verkauf von Gebäuden Verkauf von Grundstücken Dokument Nr...: 63120-2010 (ID: 2010030304415629987) Veröffentlicht: 03.03.2010 * BAUKONZESSION ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ravensberger Str. 117, z. Hd. von Herrn Frank Gößling, 33607 Bielefeld, DEUTSCHLAND. Tel. +49 5215256-126. E-Mail: frank.goessling@bundesimmobilien.de. Fax +49 5215256-100. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.bundesimmobilien.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Anträge sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fasanenstr. 87, z. Hd. von Frau Annette Gutow, Ramona Schneider, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND. Tel. +49 3031813142 / 3031811552. E-Mail: verdingung.berlin@bundesimmobilien.de. Fax +49 3031811560. URL: www.bundesimmobilien. de. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene. Wirtschaft und Finanzen. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Verkauf von Teilflächen der ehemaligen Lipperland-Kaserne in Lippstadt. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen NUTS-Code: DEA45. Hauptausführungsort: Lippstadt. II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Lipperland-Kaserne in Lippstadt, Mastholter Straße 130, zu verkaufen. Die Liegenschaft liegt etwa 5 km von der Innenstadt entfernt und ist über die Mastholter Straße und die Ostlandstraße an die Bundesstraße 55 angeschlossen. Das Kasernengelände ist darüber hinaus gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 414 593 qm. Bebaut ist das Gelände mit eingeschossigen Barackenbauten, teilweise 3-geschossigen Unterkunftsgebäuden und einem 4-geschossigen Stabsgebäude sowie Fahrzeughallen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bietet eine Teilfläche zur Größe von ca. 340 000 qm, aufgeteilt in drei Einzelflächen, zur Veräußerung an. Die Aufteilung der Flächen und deren Größe finden sich in dem für jede der drei Einzelflächen unter www.bundesimmobilien.de abrufbaren Exposé. Die Planungsziele und Rahmenbedingungen der Stadt Lippstadt sind für die drei Lose des Verkaufsobjektes unterschiedlich. Derzeit besteht für keine der Teilflächen den Nutzungsvorstellungen der Stadt Lippstadt entsprechendes Bauplanungsrecht. Die Gebiete sind sämtlich als Gemeinbedarfsfläche für Verteidigungszwecke ausgewiesen. Los A: Logistikpark. Auf der nördlichen Fläche soll nach den Zielvorstellungen der Stadt Lippstadt ein Logistikpark entstehen. Es ist vorgesehen, dass der Bewerber vor einer Änderung der Nutzung des Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB mit der Stadt Lippstadt abschließt, der insbesondere die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen und die Durchführung der späteren Maßnahmen auf Kosten des Erwerbers regelt. Aus Sicht der Stadt ist hier ergänzend auch denkbar, ein Aus- und Weiterbildungszentrum für Kraftfahrer zu etablieren. Wegen des westlich angrenzenden Wohngebietes soll das Gebiet als Industrie- und Gewerbegebiet gem. §§ 8, 9 BauNVO ausgewiesen werden, mit dem Schwerpunkt Logistikpark bzw. Speditionshof. Unzulässig werden Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetriebe sein. Los B: Gewerbepark Lipperbruch. Der mittlere Grundstücksteil soll als Gewerbe- und Mischgebiet nach §§ 8, 6 BauNVO ausgewiesen werden. Angestrebt wird dabei eine kleinräumige Nutzungsstruktur. Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetriebe werden ausgeschlossen. Der Erwerber wird vor einer Änderung der Nutzung des Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB mit der Stadt Lippstadt abschließen, der insbesondere die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen und die Durchführung der späteren Maßnahmen auf Kosten des Erwerbers regelt. Im südlichen Bereich des Mischgebietes (im Übergang vom Misch- zum Wohngebiet) soll ein öffentlicher Grünzug vorgesehen werden. Die Durchführung der Erschließung auf Kosten des Erwerbers wird in einem separaten Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB geregelt werden. Los C: Wohnpark Lipperbruch. Auf der südlichen Teilfläche soll - nach Abbruch der vorhandenen Gebäude und Entsiegelung der befestigten Flächen durch und auf Kosten des Investors - ein Wohnpark entstehen. Vor einer Änderung der Nutzung des Grundstückes wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Abs. 1 BauGB mit dem Investor abgeschlossen werden, der insbesondere die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen und die Durchführung der späteren Maßnahmen auf Kosten des Erwerbers regelt. Dabei soll im nördlichen Bereich des Wohngebietes (im Übergang vom Wohn- zum Mischgebiet) ein öffentlicher Grünzug vorgesehen werden. Der Wohnpark soll als allgemeines und reines Wohngebiet (östlicher Bereich) nach §§ 4, 3 der BauNVO ausgewiesen werden. Dabei wird eine Einzel- und Doppelhausbebauung in einer bis zu zweigeschossigen Bauweise angestrebt. Voraussichtlich werden bis zu 70 Grundstücke umsetzbar sein, die möglichst in zwei Stufen realisiert werden sollen. Die einzelnen Bauabschnitte sollen dabei von der Ringstraße aus erschlossen werden. In dem Wohnpark werden Tankstellen, Gartenbaubetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe unzulässig sein. Die der Versorgung des Gebietes dienenden kleineren Läden (z. B. Kiosk etc.), Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sollen in den Gebäuden, die aus städtebaulichen Gründen erhalten werden sollen, im Schnittpunkt der Mastholter Straße und Ringstraße untergebracht werden (südwestlicher Bereich des Bebauungsplanes). Die innere öffentliche Erschließung des Geländes ist Voraussetzung und in Abstimmung mit den konkreten Nutzungszielen des Erwerbers vorzusehen. Hierzu wird mit dem Erwerber ein Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB geschlossen werden, nach welchem der Erwerber die Kosten der Erschließung tragen muss. Weitere Informationen zu den drei Losen können unter www.bundesimmobilien.de dem dort abrufbaren Expose entnommen werden. II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122100, 70121100. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung, dass die in § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A genannten Ausschließungsgründe nicht vorliegen (im abrufbaren Exposé, Formblatt F5) 2. Handels- bzw. Berufsregisterauszug, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung). Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge). III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate, Stichtag: siehe Ziff. III.1.1, Nr. 2). III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nur für das Los C: Nennung von Referenzen der wesentlichen in den 5 letzten Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier zu erbringenden strukturell vergleichbar sind (z.B. Entwicklung und Planung von Wohngebieten / Wohnanlagen, insbesondere auch im Zusammenhang mit vorherigem Abbruch von Aufbauten, auf der zu entwickelnden Fläche). Hierzu ist das dem Exposé beiliegende Formblatt F7 zu verwenden). ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Kaufpreis. IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BEOP-O1082-VK-DO-01/10. IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 28.5.2010 - 12:00. IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Der Auftraggeber vergibt die Konzession in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A (2. Abschnitt). Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die dem Exposé beiliegenden Formblätter zu verwenden. Das Exposé kann unter www.bundesimmobilien.de abgerufen werden. 2. Zusätzlich zu seinem Teilnahmeantrag inclusive Anlagen in Papierform sollte der Bewerber möglichst auch eine CD-ROM mit den Daten, der in Papierform eingereichten, unterschriebenen Teilnahmeantragsunterlagen abgeben. Für die Dateien ist einheitlich das Format pdf. zu wählen. 3. Bietergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1 und III.1.2 geforderten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen, die technische Leistungsfähigkeit muss mindestens durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt F4 zu verwenden. 4. Wenn sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf Drittunternehmen (z.B. Finanzierungspartner) stützen will, muss er nachweisen, dass ihm die technische bzw. wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit des Drittunternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht (z.B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens). In dem Fall ist das Formblatt F8 zu verwenden. 5. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "NICHT ÖFFNEN - Teilnahmeantrag Lipperlandkaserne Lippstadt, BEOP-O1082-VK-DO-01/10" bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, z.Hd. Fr. Gutow, Fr. Schneider, Fasanenstr. 87, 10623 Berlin) einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der vorstehend genannten Stelle an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. 6. Der Auftraggeber ist unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berechtigt, im Fall unvollständiger Teilnahmeanträge die fehlenden oder nicht vollständig abgegebenen Unterlagen unter Setzung einer kurzen Frist nachzufordern. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf dieser Frist nicht vollständig sind, werden ausgeschlossen. 7. Die weiteren Informationen zu dem Projekt erhalten die Bewerber im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Es ist vorgesehen, die ausgewählten Bewerber zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufzufordern. Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden, wenn die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken. 8. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass er sich vorbehält, das Verfahren aufzuheben, wenn ein bestimmter Mindestkaufpreis für die Grundstücke nicht angeboten wird. Dieser Preis wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe beziffert. 9. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigten Vertreter. 10. Der Erwerb mehrerer Lose ist zulässig. Dies setzt aber dennoch voraus, dass sich der Bewerber um jedes Los einzeln bewirbt. Sämtliche Unterlagen sind pro Los einzureichen. 11. Nebenangebote sind ausgeschlossen. 12. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Kaufvertrag nur mit der natürlichen oder juristischen Person geschlossen wird, die sich mit ihrem in diesem Verfahrensstadium einzureichenden Teilnahmeantrag um den Auftrag bewirbt. Der Abschluss des Vertrages mit einer nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs aber vor Zuschlag gegründeten Projektgesellschaft ist ausgeschlossen. VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND. Tel. +49 22894990. Fax +49 2289499-163. VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragssteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntgabe oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.". VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.2.2010. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de