Ausschreibung: Einsammeln von kommunalem Müll 2010/S 2-001548 - D-Messel
Einsammeln von kommunalem Müll
Dokument Nr...: 1548-2010 (ID: 2010010504174430576)
Veröffentlicht: 05.01.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): ZAW Zweckverband Abfall- und
Wertstoffeinsammlung für den Lankreis Darmstadt-Dieburg, Roßdörfer Straße
106, Kontakt ZAW Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den
Lankreis Darmstadt-Dieburg, z. Hd. von Herrn Dr. Armin Kehrer, 64409
Messel, DEUTSCHLAND. E-Mail: a.kehrer@da-di-werk.de. Fax +49 61599160-13.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.zaw-online.de/.
Weitere Auskünfte erteilen: TIM CONSULT GmbH, L15, 12-13, Kontakt TIM
CONSULT GmbH, z. Hd. von Herrn Jörg Zablonski, 68161 Mannheim,
DEUTSCHLAND. Tel. +49 62115044885. E-Mail: j.zablonski@timconsult.de. Fax
+49 62115044899.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: TIM CONSULT GmbH, L15, 12-13,
Kontakt TIM CONSULT GmbH, z. Hd. von Herrn Jörg Zablonski, 68161 Mannheim,
DEUTSCHLAND. Tel. +49 62115044885. E-Mail: j.zablonski@timconsult.de. Fax
+49 62115044899.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Sonstiges: Abfallwirtschaft.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Sammlung und
Beförderung von Siedlungsabfällen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 16.
Hauptort der Dienstleistung: Landkreis Darmstadt-Dieburg.
NUTS-Code: DE716.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Sammlung und Beförderung von ca. 7 700 Mg/a Restabfall (Hausmüll und
hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Barcode-basiertes Identsystem), ca. 13
200 Mg/a Bioabfall (mit Einsatz eines Störstoffdetektionssystems), ca. 3
000 Mg/a Sperrmüll, ca. 8 200 Mg/a PPK-Fraktion (mit Anteil nach der
Verpackungsverordnung) für 6 Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg (ca.
96 700 Einwohner).
Achtung: Der Auftraggeber behält sich vor, die verfahrensgegenständliche
Dienstleistung im Rahmen einer kommunalen Leistungserstellung zu
erledigen. Der Auftraggeber wird seine Entscheidung vor Ende der
Angebotsfrist treffen. Der Auftraggeber informiert sämtliche
Interessenten, die die Verdingungsunterlagen angefordert haben, mit
Allgemeinen Bietschreiben über die getroffene Entscheidung. Diese erfolgt
zudem durch Änderungsbekanntmachung. Eine Rückerstattung der Kosten für
die Anforderung der Unterlagen ist ausgeschlossen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90511100.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja.
Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: nur für ein Los.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe Losbeschreibung.
II.2.2) Optionen: Ja.
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, einmalig die
Laufzeit der Verträge um ein Jahr zu verlängern (einseitige
Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber
spätestens bis zum 30.6.2015 ausgeübt werden.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2015.
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-NR. 1
BEZEICHNUNG: Fachlos 1, Regionallos 1
1) KURZE BESCHREIBUNG: Sammlung und Beförderung von Abfällen in den
Kommunen, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Pfungstadt
und Weiterstadt.
Restabfall:
Sammlung: 379 868 Leerungen (zweiwöchentlich) MGB 50 l bis 240
Restabfall insgesamt p.a.; 134 Banderolen-Leerungen MGB 120 l und MGB 240
l Restabfall insgesamt p.a.; 14 040 Leerungen (wöchentlich und
zweiwöchentlich) MGB 1 100 l Restabfall p.a.; 5 Leerungen (Abruf) MGB 1
100 l Restabfall p.a.; 1 586 Leerungen (wöchentlich und zweiwöchentlich)
von MGB 1 100 l in Müllschleusen Restabfall p.a.; 10 789 Abholungen
(zweiwöchentlich) Abfallsäcke Restabfall p.a,
Beförderung: 7 520 Mg p.a. Beförderung Restabfall zum MHKW Darmstadt;
153 Mg p.a. Beförderung.
Restabfall zur Deponie Büttelborn (Alternatives Beförderungsziel).
Bioabfall:
Sammlung: 633 152 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 120 l und 240
l Bioabfall insgesamt p.a,
Beförderung: 2 322 Mg Beförderung Bioabfall p.a. zur
Kompostierungsanlage Alsbach/Hähnlein; 3 519 Mg Beförderung Bioabfall p.a.
zur Kompostierungsanlage Pfungstadt/Eschollbr.; 26 Mg Beförderung
Bioabfall p.a. zur Kompostierungsanlage Reinheim/Wemb.-Hahn; 7 312 Mg
Beförderung Bioabfall p.a. zur Kompostierungsanlage Weiterstadt, 26 Mg
Beförderung Bioabfall p.a. zur Kompostierungsanlage Groß- Umstadt/Semd.
PPK-Fraktion:
Sammlung: 342 485 Leerungen (vierwöchentlich) Behälter MGB 120 l und 240
l PPK-Fraktion insgesamt p.a., 14 352 Leerungen (vierwöchentlich) Behälter
MGB 1 100 l PPK-Fraktion p.a.; 1 Leerungen (Abruf) MGB 1 100 l
PPK-Fraktion p.a,
Beförderung: 8.184 Mg Beförderung Altpapier PPK-Fraktion p.a.
Sperrmüll:
Sammlung: 3 021 Mg Sammlung Sperrmüll p.a.; 57
Express-Service-Abholungen auf Abruf p.a.; 1 Fullservice- Abholungen auf
Abruf p.a.; 8 angefangene Viertelstunden für 2 Mitarbeiter für
Fullservice-Abfuhren p.a,
Beförderung: 2 961 Mg Beförderung Sperrmüll p.a. zum DRZ Darmstadt; 60
Mg Beförderung Sperrmüll p.a.
Zur Deponie Büttelborn.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 90511100.
3) MENGE ODER UMFANG: Siehe Kurzbeschreibung.
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Der Auftraggeber ist berechtigt,
einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige
Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber
spätestens bis zum 30.6.2015 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die verfahrensgegenständliche
Dienstleistung im Rahmen einer kommunalen Leistungserstellung zu
erledigen. Der Auftraggeber wird seine Entscheidung vor Ende der
Angebotsfrist treffen. Der Auftraggeber informiert sämtliche
Interessenten, die die Verdingungsunterlagen angefordert haben, mit
Allgemeinen Bietschreiben über die getroffene Entscheidung. Diese erfolgt
zudem durch Änderungsbekanntmachung. Eine Rückerstattung der Kosten für
die Anforderung der Unterlagen ist ausgeschlossen.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 2,5 %,
bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die bis zum Ablauf eines
Monats nach Zugang der Mitteilung über den erfolgten Zuschlag vorzulegen
ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern
genannten Mengen und Preisangaben maßgeblich. Im Falle der
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung
durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft
zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall
einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische
Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Die
Vertragserfüllungssicherheit wird freigegeben nach einer i. W.
beanstandungsfreien Leistungserbringung über einen Zeitraum von einem
Jahr. Weitere Regelungen befinden sich in dem Vertrag (siehe Anlage zu den
Verdingungsunterlagen).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen
Bietern (§ 21 Nr. 4 VOL/A) sollen mit dem Angebot folgende Angaben
enthalten:
Benennung der Mitglieder,
Bezeichnung eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für
den Abschluss und die Durchführung des Vertrages,
Eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der
bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe -
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder von der Angebotsabgabe an
und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften. Auch wenn
keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die entsprechende
Anlage (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und dem Angebot
beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und
Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage
(Bietergemeinschaftserklärung) nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt
dies zum Ausschluss des Angebotes. Jedes Mitglied von Arbeits-bzw.
Bietergemeinschaften hat auf dem der Anlage (Bietergemeinschaftserklärung)
beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des
Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der
Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt. Die in
Anlage (Bietergemeinschaftserklärung) beigefügte Erklärung zu Arbeits- und
Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die
Anlage (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und dem Angebot
beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und
Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage
(Bietergemeinschaftserklärung) nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt
dies zum Ausschluss des Angebotes. Der Auftraggeber kann Unternehmen im
Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die
in Anlage (Bietergemeinschaftserklärung) geforderten Angaben zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber
die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen,
wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Der Bieter hat in seinem Angebot folgende allgemeine Angaben
zu machen und Nachweise vorzulegen:
1. Benennung der/des verantwortliche Ansprechpartner/s des Bieters
gegenüber dem Auftraggeber,
2. Bezeichnung des Sitzes der zuständigen Verwaltung bzw. Geschäftsführung
des Bieters,
3. Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieter
(Muttergesellschaften, Niederlassungen),
4. Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Werden
die geforderten Unterlagen und Angaben nicht oder nicht vollständig mit
dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber den Bieter unter Fristsetzung
auffordern, die fehlenden bzw. unvollständigen Unterlagen und Angaben
nachzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem
Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum
Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: 1. Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des
Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter
Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
3. Aktueller Nachweis entsprechender Betriebshaftpflichtversicherungsdeckun
g mit Angabe der versicherten Schadensarten, dem Umfang der Deckung (siehe
Verträge in Anlage zu den Verdingungsunterlagen) und der jeweiligen
Versicherungssummen.
Werden die geforderten Unterlagen und Angaben nicht oder nicht vollständig
mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber den Bieter unter
Fristsetzung auffordern, die fehlenden bzw. unvollständigen Unterlagen und
Angaben nachzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen.
Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht
bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Referenzliste, der bezüglich der im jeweiligen Fachlos ausgeschriebenen
Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
2. Vorlage der aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52
Absatz 1KrW/AbfG, entsprechendes bei der Beauftragung von
Unterauftragnehmern, oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem das
Unternehmen ansässig ist,
3. Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern für bereits zum
Angebotszeitpunkt bekannte Unterauftragnehmer.
4. Aktuelle Bescheinigung der zuständigen Behörde(n) des/der
Mitgliedstaates/n, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Werden die geforderten Unterlagen und Angaben nicht oder nicht vollständig
mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber den Bieter unter
Fristsetzung auffordern, die fehlenden bzw. unvollständigen Unterlagen und
Angaben nachzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen.
Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht
bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unterauftragnehmer: Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht
geplant ist, ist die Anlage zu den Verdingungsunterlagen auszufüllen und
dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den
Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage zu
den Verdingungsunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies
zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen
anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die
Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt
bereits bekannt sind. Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der
Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in der
Anlage geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern,
Die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu
erläutern. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung
des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im
Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese
nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden. Die Frist hierfür wird 7
Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten
Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird
das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei einem
geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber
nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei
der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in der Anlage
beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird.
Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu
diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen. Der
Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und wertung
unter Fristsetzung auffordern, diese Anlage (Verpflichtungserklärung)
sowie die in dieser Anlage(Verpflichtungserklärung) geforderten Angaben
nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer
nachzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem
Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum
Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die nachstehenden Kriterien:
1. Angebotspreis. Gewichtung: 100.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2009/S 191-275001 vom 3.10.2009.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 3.2.2010 - 10:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 20,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Verdingungsunterlagen sind bei TIM
CONSULT GmbH, L 15, 12-13, 68161 Mannheim gegen Zahlung von 16,81 EUR
(netto)zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 20,00 EUR (brutto) per
Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht
ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des
Verrechnungschecks.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
10.2.2010 - 10:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 15.6.2010.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 10.2.2010 - 10:00.
Ort: Messel.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Hessen
beim Regierungspräsidium Darmstadt ansässig, Luisenplatz 2, 64283
Darmstadt, DEUTSCHLAND. Tel. +49 6151126036/6348. Fax +49 6151125816.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 f.
GWB.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 31.12.2009.
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